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NATO-Krieg und Völkerrecht: Der Bundestag muss noch viele blinde Flecken aufarbeiten

Stellungnahme aus der Friedensbewegung zur FR-Debatte "Lehren ziehen statt Tribunale veranstalten"

Am 25. Mai 2001 schickte der Bundesausschuss Friedensratschlag eine ausführliche Stellungnahme an die Frankfurter Rundschau (FR), die zu einer Debatte über den Kosovo-Krieg aufgefordert hatte. Vorausgegangen waren eine Kritik der beiden Hamburger Friedenswissenschaftler Dieter S. Lutz und Reinhard Mutz und eine harsche Replik des SPD Außenpolitikers Gernot Erler sowie weitere Stellungnahmen und Leserzuschriften. Bis heute hat die FR die Stellungnahme des Friedensratschlags weder ganz noch in Teilen abgedruckt, ja, die Absender sind nicht einmal über den Verbleib ihrer Stellungnahme informiert worden. Eine höchst seltsame Auffassung von einer "Debatte" oder "offenen Aussprache", die die FR hier an den Tag legt! Passt die Stellungnahme aus der Friedensbewegung nicht in das Konzept der FR? Sind hier unangenehme Wahrheiten oder Mutmaßungen über Völkerrechtsvergehen der NATO und damit auch der Bundesregierung angesprochen, die der FR nicht ins redaktionelle Konzept passen? Will die FR mit aller Macht an der alten Legende von der völkerrechtlichen Alleinschuld des Slobodan Milosevic festhalten? Oder soll die von der FR wiederholt totgesagte Friedensbewegung boykottiert werden? Vielleicht hat die FR die Debatte inzwischen stillschweigend beendet, weil die Stellungnahmen nicht "ausgewogen" genug ausfielen (nach unserer Wahrnehmung stellten sich die meisten Zuschriften hinter die kritischen Friedensforscher)? Nun, wir können nicht anders als spekulieren, weil uns die FR keinen Grund genannt hat, unsere Stellungnahme nicht zu beachten.

Damit hat die FR eine Chance vertan, ihren Leserinnen und Lesern Informationen nachzuliefern, die in dieser Zeitung sonst wenig vorkamen. Die Debatte beschränkte sich nämlich fast ausschließlich auf die Frage nach der Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit des NATO-Krieges. In der Stellungnahme des Friedensratschlags wurde darüber hinaus der Nachweis versucht, dass der Krieg auch unabhängig von dieser Frage gegen das Völkerrecht verstieß, und zwar gegen das so genannte humanitäre Kriegsvölkerrecht (insbesondere die Genfer Konvention samt Zusatzprotokollen). Die in der Stellungnahme aufgeführten Beispiele (vom beschossenen Flüchtlingstreck bis zur Bombardierung der Brücke in Varvarin) würden, wenn sie einer richterlichen Prüfung standhielten, ausreichen, um demnächst neben Herrn Milosevic auch so manchen Staatsmann der NATO auf die Anklagebank in Den Haag zu bringen.

Im Folgenden dokumentieren wir die Stellungnahme von Bernd Guß, Ralph-M. Luedtke und Peter Strutynski, die das Papier im Auftrag des Bundesausschusses Friedensratschlag ausgearbeitet haben. Sollte die Frankfurter Rundschau doch noch ein Einsehen haben und - vielleicht wenn sich die Wogen der Begeisterung über die handstreichartige Auslieferung von Milosevic nach Den Haag gelegt haben - den Beitrag dokumentieren, werden wir darüber selbstverständlich informieren.


Der Bundestag muss noch viele blinde Flecken aufarbeiten

Stellungnahme aus der Friedensbewegung zur FR-Debatte "Lehren ziehen statt Tribunale veranstalten".

Der bisherige Verlauf der FR-Debatte um den "offenen Brief" der beiden Hamburger Friedensforscher Dieter S. Lutz und Reinhard Mutz hat u.E. gezeigt, wie wichtig eine schnelle Umsetzung der dort formulierten Vorschläge wäre:
  1. Die Einsetzung einer Kommission des Rechtsausschusses des Bundestags könnte in der Tat dazu führen, dass eine umfassende rechtliche und rechtsethische Würdigung des NATO-Kriegs gegen Jugoslawien erfolgt. Ihr entziehen sich nach wie vor die Bundesregierung und die sie stützenden Fraktionen sowie die CDU/CSU-Opposition. Der Koalitionsabgeordnete Winfried Nachtwei gehört zu den wenigen Kriegsbefürwortern, die sich ernsthaft und selbstkritisch mit den rechtlichen Implikationen des Krieges auseinandersetzen. Vorbehaltlos zuzustimmen ist ihm, wenn er in seiner Stellungnahme (FR, 15.05.01) darauf hinweist, dass es keinen Grund gibt, "das völkerrechtliche Gewaltverbot und das verfassungsrechtliche Verbot des Angriffskrieges zu relativieren".
  2. Der zweite Vorschlag von Lutz/Mutz ging dahin, der Bundestag sollte eine Anhörung veranstalten zu den Vorwürfen, die Bundesregierung, insbesondere Verteidigungsminister Scharping, habe die Öffentlichkeit und das Parlamentarier lückenhaft, einseitig und falsch über die Vorgeschichte des Krieges informiert. Ja, warum eigentlich nicht? Stefanie Christmann hat in ihrem Beitrag (FR, 24.04.01) überzeugend herausgearbeitet, dass die Bundestagsdebatten vor und während des Krieges von einer "Realitätsverweigerung" vieler Abgeordneter gekennzeichnet gewesen seien. Gerade weil in einer solchen emotionalisierten Atmosphäre offenbar keine rationale Diskussion gedeihen konnte, scheint uns eine Aufarbeitung der Informations- und Desinformationspolitik der Bundesregierung bzw. der NATO durch ein öffentliches Bundestagshearing aus der historischen Distanz und unter Berücksichtigung aller seither bekannt gewordenen "dirty secrets" dringend nötig.
  3. Mit derselben Begründung ist auch dem dritten Vorschlag von Lutz/Mutz zuzustimmen: Es bedarf einer Serie von Diskussionsveranstaltungen, in denen "Lehren aus dem Krieg" gezogen werden. Wenn man sieht, mit welcher Entschlossenheit die Bundesregierung daran geht, die Bundeswehr in eine Interventionsarmee zu verwandeln oder innerhalb der EU eine Eingreiftruppe mit aufzubauen, ohne dass die Öffentlichkeit gefragt und ohne dass die verfassungsmäßigen Grundlagen hierfür geschaffen wurden, dann ist eine solche Diskussion längst überfällig.
Die bisherige Debatte hat aber auch noch ihre blinden Flecken. Von keiner Seite wurden bisher ein Aspekt angesprochen, der zur rechtlichen und politischen Beurteilung des Kosovokrieges unbedingt mit herangezogen werden müsste. Wir meinen die besondere Art der Kriegführung, deren sich die NATO und damit auch die Bundesregierung bedient hat. Die NATO, die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen üben sich in einem beredten Schweigen über die mutmaßlichen Verstöße gegen das humanitäre Kriegsvölkerrecht, insbesondere die Genfer Konvention und ihre Zusatzprotokolle. Hans-Peter Dürr stellte in seiner Stellungnahme fest: "Mit Superkeulen, die großzügig und indifferent Lateralschäden in Kauf nehmen, lassen sich, ganz nüchtern betrachtet, Menschenrechte schlicht nicht erzwingen. Kriege mit geballter Zerstörungskraft sind zur Verteidigung der Menschenrechte nicht nur ungeeignet, sondern extrem kontraproduktiv." (FR, 24.04.01) Diese fundamentale Kritik an jedem Krieg, der wir uns anschließen, ist noch zu ergänzen um eine Kritik, die aus der Perspektive der "Rechtmäßigkeit" des Krieges die Kriegführung selbst einer rechtlichen Prüfung unterzieht. Hierzu existieren mittlerweile zahlreiche Dossiers, Klageschriften, Zeugenaussagen und Untersuchungen, die sich auf zwei Arten möglicher Rechtsverstöße beziehen.

I

Verstöße gegen das Verbot der vorsätzlich gegen die Zivilbevölkerung gerichteten Angriffe, die den Tod oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit zur Folge haben. Hierzu gehören auch Verstöße gegen das Verbot des Führens eines unterschiedslos wirkenden, die Zivilbevölkerung oder zivile Objekte in Mitleidenschaft ziehenden unverhältnismäßigen Angriffs (Art. 50 ff in Verbindung mit Art. 85 des 1. Zusatzprotokolls von 1977 des Genfer Abkommens von 1949).
  • Wir erinnern in dem Zusammenhang beispielsweise an einen NATO-Angriff auf einen Personenzug auf der Eisenbahnbrücke über die Grdelica-Schlucht und den Fluss Juzna Morava am 12. April 1999. Bei diesem Luftangriff wurde der beschossene Zug vollständig zerstört und es wurden mindestens 21 Menschen getötet und 16 verletzt - allesamt Zivilpersonen (die jugoslawische Regierung sprach sogar von 55 Toten). Nachträgliche Entschuldigungen aus dem NATO-Hauptquartier, der Pilot, der die Geschosse abgefeuert hat, habe nicht erkennen können, dass sich ein Zug auf der Brücke - angeblich das eigentliche Ziel des Angriffs - befunden hätte, haben sich später als bewusste Falschaussage herausgestellt.
  • Wir erinnern an den Angriff auf einen Flüchtlingstreck auf der Straße von Djakovica nach Prizren am 14. April 1999. Bei diesem Angriff wurden 74 Menschen, darunter 5 Kinder, getötet, 36 Personen verwundet. Die NATO gab später an, sie habe den Flüchtlingstreck für eine Militärkolonne und die Traktoren für Panzer gehalten. Einer der beteiligten Piloten hatte vor dem Angriff der Einsatzleitung zu bedenken gegeben, dass es sich um Traktoren handelte und dass er keine Panzer sehen könne. Darauf hin war ihm dennoch befohlen worden, das "Ziel" zu "zerstören".
  • Wir erinnern zum Dritten an den Angriff auf das Studio des Belgrader Fernsehsenders RTS am 23. April 1999, bei dem 16 TV-Beschäftigte getötet, 3 schwer und 16 leicht verletzt wurden. Amnesty international ist diesem Vorfall nachgegangen und hat in einer Klage beim Kriegsverbrechertribunal in Den Haag darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei dem zerstörten Sender eindeutig um eine zivile Einrichtung gehandelt habe. Daran könne auch nach dem geltenden Kriegsvölkerrecht die Tatsache nichts ändern, dass der Sender "propagandistischen Zwecken" gedient habe. Amnesty international mutmaßt abschließend: "Der Angriff könnte in der Tat das Gebot der Verhältnismäßigkeit verletzt haben, was nach dem I. Zusatzprotokoll einem 'schweren Verstoß' gleichkäme und als Kriegsverbrechen anzusehen wäre." (Le Monde diplomatique, taz-Beilage, 14. Juli 2000).
  • Als letztes Beispiel erwähnen wir einen Angriff auf eine Brücke über die Morava in der serbischen Kleinstadt Varvarin am Pfingstsonntag, den 30. Mai 1999. In der Gegend gibt es weder nennenswerte Industriebetriebe noch irgendwelche militärischen Einrichtungen. Die Stadt wird auch von keinen Truppentransporten tangiert. Der kleine Fluss Morava und die Straßen durch Varvarin haben auch keine Bedeutung für den Fernverkehr. Am Tag des Angriffs herrschte Marktbetrieb in der Stadt. Die NATO flog den Angriff ohne jede Vorwarnung am helllichten Tag auf die einzige Brücke, die die Morava überquert. Zum Zeitpunkt des Raketenbeschusses befanden sich drei Pkw sowie zahlreiche Fußgänger und Radfahrer auf der Brücke. Teils kamen sie vom Markt oder gingen hin, teils machten sie einfach einen Spaziergang bei dem sonnigen Wetter. Eine Rakete traf den Mittelpfeiler der 200 Meter langen Brücke, die mit den auf ihr befindlichen Menschen und Fahrzeugen in den Fluss stürzte. Unter den Menschen auf dem Markt, der nur wenige hundert Meter vom Geschehen entfernt liegt, brach Panik aus. Passanten begannen sofort nach dem Angriff, Menschen aus dem Wasser zu bergen und Verletzte zu versorgen. Völlig unerwartet kehrte nach ca. drei bis fünf Minuten eine Kampfmaschine zurück und feuerte zwei weitere Raketen auf die schon zerstörte Brücke ab. Es gab abermals Tote und Verletzte. Insgesamt starben bei den Angriffen zehn Menschen, 16 Personen wurden schwer verletzt.
Diese vier geschilderten Angriffsoperationen sind nur wahllos herausgegriffene Beispiele aus einer uns nicht bekannten Vielzahl von Angriffen, die während des 78-tägigen Kriegs gegen Jugoslawien vornehmlich gegen zivile Objekte und Infrastruktureinrichtungen vorgenommen wurden. Das humanitäre Kriegsvölkerrecht verbietet die Uminterpretation ziviler Objekte in "militärische" (genau dies hat die NATO im Fall des Fernsehsenders versucht) und es schreibt zwingend vor, dass ein Angriff unterbleiben muss, wenn das angegriffene Ziel nicht eindeutig als militärisches Ziel erkannt worden ist.

Der ganze Komplex der Kriegführung gegen die Zivilbevölkerung ist bisher unaufgearbeitet geblieben. Lediglich in einem Fall, dem Angriff auf die chinesische Botschaft in Belgrad, haben sich die NATO und die im engeren Sinn für den Angriff verantwortliche US-Regierung bei der Regierung in Peking entschuldigt, nachdem sie ihn zunächst als "Versehen" dargestellt hatten. Wegen des besonders eklatanten Verstoßes gegen das Kriegsvölkerrecht - eine Botschaft ist nicht nur eine zivile Einrichtung, sondern gilt auch als exterritoriales Gebiet, China war in keiner Weise am Krieg beteiligt - nutzte Bundeskanzler Schröder seinen anschließenden Staatsbesuch in Peking auch zu einer förmlichen Entschuldigung. Die US-Regierung zahlte später außerdem eine Entschädigung für die entstandenen Schäden.

II

Verstöße gegen das Verbot der Anwendung von Waffen, Geschossen und Material sowie Methoden der Kriegführung, die verboten oder geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen, einschließlich der Verwendung giftiger Waffen oder Mittel, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie langanhaltende Schäden der natürlichen Umwelt verursachen. (Art. 35 und Art. 55 des 1. Zusatzprotokolls). Auch hierzu ein paar Beispiele:
  1. Im Rahmen der Luftangriffe wurde so genannte DU-Munition verwendet, die radioaktive Uran-Produkte enthält. Am 21. März 2000 hat die NATO der UN-Organisation UNEP offiziell mitgeteilt, im Kosovo-Krieg etwa 31.000 Granaten mit abgereichertem Uran (DU-depleted uranium) eingesetzt zu haben. Das humanitäre Kriegsvölkerrecht sieht das Verbot des Einsatzes von bestimmten Waffen vor, entweder durch ausdrückliche Ächtung der Waffen oder auf Grund der "unterschiedslosen Wirkung" von Waffen, welche die Zivilbevölkerung genauso gefährden wie das Militär (Art. 35 Abs. 2). Nach unserer Auffassung muss Munition mit abgereichertem Uran als eine solche Munition mit "unterschiedsloser Wirkung" angesehen werden. Insbesondere die Erfahrungen aus dem Irak (Golfkrieg 1991) zeigen, dass diese Munition eine große Gefahr für die Zivilbevölkerung, z.B. für mit der Munition spielende Kinder, auch noch Jahre nach dem Einsatz darstellt. Ähnliches gilt selbstverständlich auch für die Verwendung von "Streubomben", da die in ihnen enthaltene Antipersonenmunition wie die international verbotenen Schrapnellgeschosse wirkt. Die nicht detonierte Submunition ("Bombletten"), die überall im Einsatzgebiet verborgen sein kann, stellt eine große Gefahr für die Zivilbevölkerung sowie für zivile Helfer dar. Im Kosovo sind bereits zahlreiche tödliche Unfälle passiert. Wegen der extrem langen Kontaminationszeit kann der Einsatz von Uranmunition auch zu einer "langanhaltenden" Schädigung der natürliche Umwelt führen und ist somit auch nach Art. 35 Abs. 3 sowie nach Art. 55 Abs. 1 des 1. Zusatzprotokolls verboten.
  2. Neben der Angriffe auf Infrastruktureinrichtungen (Brücken, Eisenbahnanlagen usw.) zielte auch die Zerstörung von Heizkraftwerken, Mineralöltanks und Ölraffinerien sowie die Bombardierung von chemischen Anlagen auf eine Beeinträchtigung der Lebensgrundlagen der Menschen. Zu den zerstörten jugoslawischen Anlagen gehörten beispielsweise Werke der chemischen und pharmazeutischen Industrie, Ammoniak-, Düngemittel- und Pflanzenschutzfabriken. Dabei wurden, wie der Umweltexperte Prof. Dr. Knut Krusewitz in zahlreichen Studien gezeigt hat, in erheblichem Umfang erbgutverändernde, krebserzeugende, hochgiftige und ökotoxische Stoffe freigesetzt. Sie konnten an zahlreichen Standorten auch zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das Kriegsvölkerrecht verbietet ausdrücklich eine solche Umweltkriegführung: "Bei der Kriegführung ist darauf zu achten, dass die natürliche Umwelt vor ausgedehnten, langanhaltenden und schweren Schäden geschützt wird. Dieser Schutz schließt das Verbot der Anwendung von Methoden oder Mitteln der Kriegführung ein, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie derartige Schäden der natürliche Umwelt verursachen und dadurch Gesundheit oder Überleben der Bevölkerung gefährden." (Art. 55 Abs. 1)
  3. Erhebliche Zweifel sind auch angebracht, ob die NATO, wie sie stets beteuert hat, bei ihren Angriffen "alle nur denkbaren Anstrengungen" unternommen habe, "um Kollateralschäden zu vermeiden" und ob die Piloten tatsächlich unter Einhaltung "strikter Regeln der Kampfführung" operierten. Bei dem oben geschilderten Fall des Angriffs auf einen Flüchtlingstreck scheint der Pilot geradezu gezwungen worden sein, gegen diese "Regeln der Kampfführung" zu verstoßen. Zweifel sind aber auch generell angebracht, weil alle Piloten angewiesen waren, eine Höhe von 5.000 Metern nicht zu unterschreiten. Auch NATO-Vertreter gaben zu, dass eine in so großer Höhe fliegende Besatzung nur feststellen kann, ob das ins Visier genommene Objekt dem ausgewählten Angriffsziel entspricht. Etwaige Bewegungen von Zivilpersonen in der Umgebung des Ziels können dagegen nicht mehr wahrgenommen werden. In einer Untersuchung von amnesty international heißt es dazu: "Diese Regel machte es den Besatzungen also faktisch unmöglich, gemäß ihrem Auftrag einen Angriff dann auszusetzen, wenn das Ziel durch veränderte Bedingungen am Boden kein legitimes mehr ist." Auf diese Weise konnte aber einem Gebot des humanitären Kriegsvölkerrechts nicht entsprochen werden: dem Ergreifen von "Vorsichtsmaßnahmen beim Angriff". In Art. 57 Abs. 2 heißt es z.B.: Wer einen Angriff plant oder beschließt, "hat bei der Wahl der Angriffsmittel und -methoden alle praktisch möglichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Verluste unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen und die Beschädigung ziviler Objekte ... zu vermeiden".

Resümee

Angesichts einer solchen Fülle erdrückender Verdachtsmomente nimmt es schon Wunder, dass in der politischen Diskussion hier zu Lande ausschließlich die serbischen Kriegsverbrechen, nicht aber die möglichen schweren Vergehen der NATO-Staaten gegen das Kriegsvölkerrecht thematisiert werden. Gernot Erler flüchtet sich bei der Frage einer rechtlichen Bewertung des NATO-Kriegs in den Hinweis, dass bisher alle Klagen gegen die Bundesregierung an den zuständigen Rechtsinstanzen (einschließlich Bundesverfassungsgericht) gescheitert seien. Auch auf internationaler Ebene, also z.B. von Seiten des Kriegsverbrechertribunals in Den Haag, so führt er ins Feld, würden "keine Ermittlungen gegen die NATO" aufgenommen. Das mag Gernot Erler als hinreichende Gewähr dafür dienen, dass es beim Kosovo-Krieg doch mit rechten Dingen zugegangen sei. Wir sind uns da angesichts der doch recht eigenwilligen Ermittlungsmethoden des Tribunals und ihrer Chefanklägerin Carla Del Ponte nicht so sicher. Anfang Mai 2001 gab sie beispielsweise in einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung folgendes zu Protokoll: Auf die Frage des Journalisten, weshalb neben den Verbrechen von Milosevic nicht auch die "Kriegsverbrechen" untersucht werden, "die möglicherweise während der Nato-Bombardierungen begangen wurden", sagte sie wörtlich: "Aber um solche Verfahren zu eröffnen, muss ein konkreter Verdacht vorliegen. Sie brauchen Beweise für ein solches Vorgehen. Was wir von der Nato an Material bekommen haben, ist absolut ungenügend. ... Wir sind zu Ermittlungen bereit, aber dafür benötigen wir die notwendigen Informationen. Selbstverständliche habe ich eine schriftliche Anfrage an die Nato gerichtet und eine Antwort bekommen, allerdings nicht, was ich benötige." (NZZ, 04.05.2001) Man stelle sich nur einmal vor, ein Staatsanwalt macht die Erhebung einer Klage in einem Strafverfahren davon abhängig, ob er vom mutmaßlichen Delinquenten ausreichendes Verdachtsmaterial erhält!

Nicht aus Lust an "Tribunalen", sondern weil eine gründliche Aufarbeitung des Geschehenen für künftige Konflikte von Bedeutung ist, bestehen wir weiterhin darauf, den Kosovo-Krieg im Lichte des modernen Völkerrechts und des entwickelten humanitären Kriegsvölkerrechts zu analysieren und von den politisch Verantwortlichen Rechenschaft zu verlangen. Gernot Erler und Winfried Nachtwei haben in ihren jeweiligen Stellungnahmen (die sich im Ton himmelweit unterscheiden, die in der Rechtfertigung des Krieges aber nicht so weit auseinander liegen) verlangt, dass es gälte für die Zukunft "Lehren aus dem Krieg" zu ziehen. Angeboten werden uns drei positive "Erkenntnisse": die Implementierung des "Stabilitätspakts" für den Balkan (den Erler in Kenntnis einer entsprechenden OSCE-Initiative gern auch für den Kaukasus hätte), die Einrichtung eines "Zivilen Friedensdienstes" durch die Bundesregierung als Beitrag zur "Konfliktprävention" und schließlich das Voranbringen der "Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik" der EU, wobei die "militärischen Gremien schnellere Fortschritte gemacht" haben, wie Erler einräumt. Nun hätten wir uns die beiden erstgenannten Punkte lieber schon vor dem bzw. an Stelle des NATO-Kriegs gewünscht und den dritten Punkt, die Militarisierung der EU halten wir nicht eben für ein Mittel der Konfliktprävention. Und ein vierter Punkt wäre noch zu nennen: den geplanten Umbau der Bundeswehr in eine Interventionsarmee. Obwohl der Kosovo-Einsatz, wie Außenminister Fischer und Staatsminister Ludger Volmer immer wieder gern betonen, kein "Präzedenzfall" gewesen sein soll, wird der Aufbau der 150.000 Soldaten umfassenden Einsatzkräfte eben doch damit begründet, ähnliche Operation künftig effektiver durchführen zu können. Die Friedensbewegung zieht eine andere Lehre, die in dem Appell zusammengefasst ist: "Kriege verhindern - Einsatzkräfte auflösen!"

Daneben sollte aber auch die Frage erlaubt sein, was denn der Krieg gegen Jugoslawien gebracht hat? Sind die Ziele der NATO erreicht und die politischen Absichten verwirklicht werden. Oder, wie der "Guardian" im Juni 2000 schrieb: "Kosovo: Was it worth it?" Ein unvereingenommener Blick auf die gegenwärtige Lage im Kosovo sowie auf die südlichen Bezirke Serbiens, auf Makedonien, auf das jugoslawische Binnenverhältnis Serbien-Montenegro und auf Bosnien-Herzegowina zeigt, dass keines der vielen Probleme gelöst oder auch nur ansatzweise einer Lösung nahegebracht wurde. Die angeblich "humanitäre Intervention" hat aus dem Kosovo heute beileibe keine multiethnische Gesellschaft gemacht (erklärtes Ziel der NATO), sondern die Provinz ist nach dem Krieg unter den Augen von 50.000 KFOR-Soldaten in eine "ethnisch saubere" Zone verwandelt worden. Rund 350.000 Personen nicht-albanischer Herkunft sind vertrieben worden und die Gewalt gegen die übriggebliebenen Reste von Minderheiten ist notorisch. Die sozialen und ökonomischen Probleme in Restjugoslawien haben sich, nicht zuletzt im Gefolge der Kriegszerstörungen, derart weiter verschärft, dass der "Stabilitätspakt" für das Land viel weniger noch als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein darstellt. Auch die Entmachtung und Arrestierung Milosevics und die Wahl einer westlich orientierten Regierung in Belgrad hat nicht verhindern können, dass die Separationsgelüste der schon länger westlich orientierten Führung in Montenegro noch größer geworden sind. Bewaffnete albanische Extremisten operieren jenseits der Demarkationslinie zum Kosovo auf serbischem Territorium und die UCK, die nie aufgehört hat zu existieren, hat inzwischen Makedonien in bürgerkriegsähnliche Zustände gestürzt. Große Teile des Balkan sind militärisch besetzt, aber nicht befriedet.

Zwei Jahre nach dem NATO-Krieg gegen Jugoslawien ist die Bilanz also eher niederschmetternd. Die Frage des Guardian wäre demnach wie folgt zu beantworten: Nein, der Krieg hat sich nicht gelohnt. Sollte nicht auch dieser Gesichtspunkt für Bundestagsabgeordnete und Regierungsmitglieder, die den Krieg damals möglicherweise in der besten Absicht unterstützt oder mitgetragen haben, erwägenswert sein? Warum drückt sich Berlin vor einer solchen Debatte?

Für den Bundesausschuss Friedensratschlag:
Bernd Guß (Frankfurt a.M.)
Ralph-M. Luedtke (Kassel)
Dr. Peter Strutynski (Kassel)
Frankfurt a.M./Kassel, 25. Mai 2001

Im Rahmen der FR-Debatte sind bisher folgende Beiträge erschienen:
Weitere Beiträge zum NATO-Krieg gegen Jugoslawien

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