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Die Kernaussagen der Wehrmachtsausstellung sind richtig:

Die Wehrmacht war eine verbrecherische Organisation - Bericht der Unabhängigen Kommission

Nicht die Kritik rechtsgerichteter Politiker (insbesondere aus CDU/CSU-Kreisen) und organisierter Wehrmachts- und Nazi-Bewunderer haben Philipp Reemtsma 1999 dazu veranlasst, die aufsehenerregende "Wehrmachtsausstellung" vorübergehend zurückzuziehen und von einer unabhängigen wissenschaftlichen Kommission begutachten zu lassen. Anlass dazu war vielmehr die wissenschaftliche Kritik an einzelnen Aussagen und am präsentierten Bildmaterial. So war etwa festegestellt worden, dass einige Bilder (von vielen Hunderten von Fotos) nicht richtig zugeordnet oder falsch interpretiert wurden.
Am 15. November legte die Kommission zur Überprüfung der Ausstellung "Vernichtungskrieg.Verbrechen der Wehrmacht ,1941 bis 1944 '" ihren Bericht vor. Mitglieder der Kommission waren die Wissenschaftler Omer Bartov, Cornelia Brink, Gerhard Hirschfeld, Friedrich P. Kahlenberg, Manfred Messerschmidt, Reinhard Rürup, Christian Streit und Hans-Ulrich Thamer.

Wir dokumentieren im Folgenden aus der Zusammenfassung des 100-seitigen Berichts die wichtigsten Teile, die sich inhaltlich mit den Kernaussagen der Wehrmachtsausstellung befassen.


Zusammenfassung

Bewertung der Kernaussagen der Ausstellung
  1. Die im "Prolog" der Ausstellung formulierte pauschale Kritik an der "deutschen Militärgeschichtsschreibung", die zwar viel zur Aufklärung über den "Vernichtungskrieg gegen Juden, Kriegsgefangene und Zivilbevölkerung" beigetragen habe, sich aber weigere, "einzugestehen, dass die Wehrmacht an allen diesen Verbrechen aktiv und als Gesamtorganisation beteiligt war", ist offensichtlich überzogen. Das gilt auch für den Anspruch, mit der Ausstellung erstmalig in der Öffentlichkeit die "Legende von der ‚sauberen Wehrmacht' " als eine Geschichtsklitterung zu entlarven.
  2. Der ebenfalls im "Prolog" ausgesprochenen Absicht, "kein verspätetes und pauschales Urteil über eine ganze Generation ehemaliger Soldaten zu fällen", wird die Ausstellung auf Grund fehlender Differenzierungen nicht gerecht. Sie erweckt vielmehr durch die Art der Präsentation der Bild- und Textdokumente den Eindruck, dass die dargestellten Verbrechen den Angehörigen der Wehrmacht mehr oder weniger unterschiedslos zuzurechnen seien.
  3. Die Tatsache, dass die Verbrechen in der Sowjetunion von SS, Polizei, Wehrmacht und einheimischen Hilfskräften arbeitsteilig verübt wurden, wird von der Ausstellung nicht hinreichend herausgearbeitet. Dadurch werden die vielfältigen Abstufungen zwischen den von Wehrmachtangehörigen unmittelbar begangenen Verbrechen und solchen Verbrechen, die mit dem Wissen oder der Hilfestellung militärischer Einheiten, also in jedem Falle unter der Verantwortung von Teilen der Wehrmacht verübt wurden, verwischt. Die in der Ausstellung präsentierten Verbrechen der Wehrmacht werden dadurch unzulässig isoliert.
  4. Dennoch bleiben die Grundaussagen der Ausstellung über die in der Sowjetunion verübten Verbrechen und über die teils aktive, teils passive Beteiligung der Wehrmacht an ihnen in der Sache richtig. Die Ausstellung bewegt sich in dieser Hinsicht auf dem internationalen Forschungsstand, der seit den sechziger Jahren allmählich erreicht und in den neueren und neuesten wissenschaftlichen Veröffentlichungen immer wieder bestätigt worden ist.
  5. Zutreffend sind insbesondere die Aussagen über die in der Wehrmachtführung, aber auch in der Truppe weit verbreiteten Vorstellungen vom "jüdischen Bolschewismus", dem "Weltfeind Nr. 1" und dem "Kampf auf Leben und Tod". Große Teile der an der "Ostfront" eingesetzten Truppen waren so hochgradig ideologisiert, dass die an anderen Fronten selbstverständlichen Standards der Kriegführung hier nicht respektiert wurden.
  6. Nicht zu bestreiten sind die verbrecherischen Grundsatzentscheidungen und Befehle der Wehrmachtführung, die von der Einräumung von Sonderrechten für Himmlers Mordkommandos über den "Kommissarbefehl" und den "Kriegsgerichtsbarkeitserlass" bis zu den Armeebefehlen reichten, die um Verständnis für den als "gerechte Sühne" bezeichneten Mord an den Juden warben. Die Behauptung, die Wehrmacht habe stets "Distanz zu Hitler und dem NS-Regime" gehalten und "mit Anstand und Würde" lediglich "ihre soldatische Pflicht erfüllt", wird deshalb von der Ausstellung mit guten Gründen zurückgewiesen.
  7. Richtig bleibt auch die Feststellung, dass von Anfang an die Spuren verwischt und die Erinnerung an die Verbrechen unterdrückt wurden. In diesem Punkt trafen sich die Interessen der Generäle, die in den fünfziger Jahren ihre Memoiren veröffentlichten, mit denen der einfachen Soldaten, die sich von der SS und dem NS-Vernichtungsapparat distanzierten, um ihr eigenes Verhalten in einem umso freundlicheren Licht erscheinen zu lassen.
  8. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Kernaussagen der Ausstellung, an denen sich die emotionale und politische Kritik und Polemik entzündet hat, in ihrer Substanz dem internationalen Forschungsstand entsprechen. Durch fehlende Differenzierungen und ungerechtfertigte Pauschalisierungen hat die Ausstellung jedoch nicht nur Missverständnisse ausgelöst, sondern auch dazu beigetragen, dass es den Gegnern der Ausstellung möglich war, zumindest teilweise erfolgreiche Ablenkungsmanöver zu starten. Es erscheint deshalb notwendig, die Ausstellung auch unter diesem Gesichtspunkt gründlich zu überarbeiten oder neu zu konzipieren.

Bewertung der gegen die Sachaussagen erhobenen Vorwürfe
  1. Die Ausstellung hat versucht, den im Osten und Südosten geführten Krieg ausschnitthaft in den Blick zu rücken (Weißrussland, 6. Armee, Serbien 1941). Sie hat mit diesem Verfahren wichtige Zusammenhänge "verdichtet", andere aber vernachlässigt, wie zum Beispiel die unterschiedlichen deutschen Zielsetzungen im Osten und Südosten Europas. Die Kritik an den Sachthemen der Ausstellung galt insbesondere zwei Komplexen: den in der Ausstellung "unterschlagenen" Morden des NKWD sowie dem "Partisanenkrieg" in der Sowjetunion.
  2. Die Kritiker haben bemängelt, dass die vom sowjetischen NKWD (in Tarnopol und Zloczow) begangenen Verbrechen in der Ausstellung nicht erwähnt (bzw. dokumentiert) worden sind. Diese Kritik ist berechtigt. Die Ausstellung hätte die Massenmorde des NKWD als einen Teil der Vorgeschichte der Pogrome im Juli 1941 in die Darstellung einbeziehen müssen.
  3. Im Grundsätzlichen aber überziehen die Kritiker ihre Kritik. Sie ignorieren vor allem die sehr wesentliche Rolle, die die Wehrmacht in der Entwicklung des Genozids an den Juden im Osten spielte. Sie isolieren ihre Sichtweise auf die konkreten Täter, ohne danach zu fragen, unter welchen Voraussetzungen diese morden konnten und wie diese Voraussetzungen geschaffen wurden. Sie tun dies nicht zuletzt deswegen, weil sie Ausmaß und Entwicklung der Kooperation zwischen Wehrmachtstellen und SS-Stellen nicht richtig einzuschätzen vermögen.
  4. Aber auch die Autoren der Ausstellung haben die Zusammenarbeit auf den verschiedenen Ebenen der Wehrmacht mit den Dienststellen von SS und Polizei sowie, in den Reichskommissariaten, den Organen der Zivilverwaltung nicht immer hinreichend dargestellt. Allerdings ist hierbei anzumerken, dass wichtige Forschungsergebnisse zu diesem Netzwerk des Vernichtungskrieges erst in den letzten Jahren (also nach Ausstellungsbeginn 1995) veröffentlicht wurden.
  5. In Bezug auf den Partisanenkrieg blenden die Kritiker die Entscheidung der deutschen Führung, den Krieg gegen die Sowjetunion von Anbeginn an außerhalb der kriegsvölkerrechtlichen Normen und Verpflichtungen zu führen, nahezu völlig aus. Sie sehen in den deutschen Methoden der Partisanenbekämpfung entweder eine Reaktion auf einen verbrecherisch geführten Partisanenkrieg der sowjetischen Seite oder verweisen auf das "arbeitsteilige" Vorgehen von Wehrmacht und Einsatzgruppen. Dabei nehmen sie den Begriff "Partisanen" in den deutschen Dokumenten in der Regel wörtlich, ohne beispielsweise zu berücksichtigen, in welchem Maße die deutsche Seite auch zum Teil völlig unbeteiligte Personen als "Partisanen" oder "Partisanenhelfer" definierte und in ihren Erfolgsmeldungen kategorisierte. Dies führt dazu, dass die Kritiker die bestehenden engen Zusammenhänge zwischen der "Partisanenbekämpfung" und dem Mord an den Juden nicht wahrnehmen und auch nicht erkennen, in welchem Maße die Partisanenangst der Truppe zur Radikalisierung des Krieges beitrug und für die Ausrottungspolitik instrumentalisiert wurde.
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Schlussfolgerungen
  1. Die Ausstellung "Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944" ist im Rahmen der anhaltenden öffentlichen Auseinandersetzungen und auf Grund des der Kommission erteilten Überprüfungsauftrags sowohl hinsichtlich ihrer inhaltlichen Aussagen als auch hinsichtlich des verwendeten Materials so intensiv durchleuchtet worden, wie das bisher mit keiner anderen zeitgeschichtlichen Ausstellung geschehen ist.
  2. Die Überprüfung der Ausstellung hat zu der Erkenntnis geführt, dass die öffentlich geäußerte Kritik zumindest in Teilen berechtigt ist. Die Ausstellung enthält 1. sachliche Fehler, 2. Ungenauigkeiten und Flüchtigkeiten bei der Verwendung des Materials und 3. vor allem durch die Art der Präsentation allzu pauschale und suggestive Aussagen.
  3. Die Ausstellung enthält jedoch keine Fälschungen im Sinne der leitenden Fragestellungen und Thesen. Die Überprüfung der verwendeten Bild- und Textdokumente in den benutzten Archiven hat zwar manche Ungenauigkeiten und in einigen Fällen auch falsche Zuschreibungen zu Tage gefördert, insgesamt aber die Intensität und Seriosität der von den Ausstellungsautoren geleisteten Quellenarbeit bestätigt.
  4. Die Ausstellung argumentiert teilweise zu pauschal und unzulässig verallgemeinernd. Auf diese Weise und durch die Art der Präsentation hat sie dazu beigetragen, dass sie nicht als eine Ausstellung über die Besonderheiten des in der Sowjetunion geführten Vernichtungskrieges, sondern als eine Ausstellung über "die" Wehrmacht - eben als "Wehrmachtsausstellung" - rezipiert worden ist.
  5. Dessen ungeachtet bleiben die Grundaussagen der Ausstellung über die Wehrmacht und den im "Osten" geführten Vernichtungskrieg der Sache nach richtig. Es ist unbestreitbar, dass sich die Wehrmacht in der Sowjetunion in den an den Juden verübten Völkermord, in die Verbrechen an den sowjetischen Kriegsgefangenen und in den Kampf gegen die Zivilbevölkerung nicht nur "verstrickte", sondern dass sie an diesen Verbrechen teils führend, teils unterstützend beteiligt war. Dabei handelte es sich nicht um vereinzelte "Übergriffe" oder "Exzesse", sondern um Handlungen, die auf Entscheidungen der obersten militärischen Führung und der Truppenführer an der Front und hinter der Front beruhten.
  6. Das Glaubwürdigkeitsproblem der Ausstellung resultiert weniger aus einzelnen nachweisbaren Fehlern und Flüchtigkeiten als vielmehr aus dem überheblichen und unprofessionellen Umgang der Ausstellungsmacher mit der an der Ausstellung geübten Kritik. Dabei ist einzuräumen, dass zwischen bloßer Polemik und seriöser Fachkritik nicht immer leicht zu unterscheiden war. Doch ist nicht zu erkennen, dass man sich um diese Unterscheidung rechtzeitig und ernsthaft genug bemüht hätte. Erst dadurch entstand eine Situation, in der die berechtigte Kritik an einigen Fotos eine so tiefgreifende Krise auslöste, dass ein "Moratorium" unvermeidlich wurde.
  7. Aus den hier genannten Gründen empfiehlt die Kommission, die Ausstellung in einer gründlich überarbeiteten, ggf. auch neu zu gestaltenden Form weiter zu präsentieren. Dabei müssen die Hauptaussagen über die Wehrmacht und den Vernichtungskrieg im "Osten" nicht verändert, wohl aber gegen Missverständnisse geschützt werden. Erforderlich ist darüber hinaus ein sorgfältiger Umgang mit den überlieferten Dokumenten, und hier insbesondere mit den Fotos. Auch sollte die Argumentation der Ausstellung weniger durch den Gestus der Staatsanwaltschaft als durch die Theorie und Methodologie der Geschichtswissenschaft geprägt sein. Die Ausstellung sollte ihr Material präsentieren, aber die Schlussfolgerungen so weit wie möglich den Besuchern überlassen.
  8. Wünschenswert ist, dass bei einer Neufassung der Ausstellung die vorherrschende Täterperspektive zumindest beispielhaft durch die Perspektive der Opfer ergänzt wird, so dass die Verbrechen auch aus der Sicht und Erfahrungswelt derjenigen, gegen die sie verübt wurden, sichtbar werden.
  9. Die Ausstellung war, wie die öffentlichen Auseinandersetzungen gezeigt haben, sinnvoll und nötig. Sie kann auch in den kommenden Jahren - in einer Fassung, die der Kritik, neueren Forschungsergebnissen und den die Ausstellung begleitenden Diskussionen Rechnung trägt - einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der historisch-politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland leisten.

    Als Kontrast zur Wehrmacht sei empfohlen:
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