Staats- und Regierungschefs der NATO-Staaten schuldig
Urteil des Internationalen (inoffiziellen) Tribunals über den NATO-Krieg
Während Präsident Clinton bei der Entgegennahme des Karlspreises in Aachen den Krieg gegen Jugoslawien als positiven Höhepunkt der Geschichte der NATO preist, tagte in Berlin das inoffizielle "Internationale Tribunal", um zu einer völkerrechtlichen Würdigung des Krieges zu kommen. Am Samstag, den 3. Juni wurde das Urteil gesprochen. Am selben Tag verlautet aus Den Haag, dass die Chefanklägerin des offiziellen Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien, Carla del Ponte, kein förmliches Ermittlungsverfahren gegen die NATO einleiten werde. Ihr Büro sei zum Schluss gekommen, dass es bei den Bombenangriffen keine "gezielten Angriffe auf Zivilisten" durch die NATO gegeben habe. NATO-Generalsekretär George Robertson gab sich zufrieden und nicht überrascht, denn die NATO habe während des Krieges Sorge getragen, dass sie "ständig in Übereinstimmung mit internationalem Recht handelte".
Wir dokumentieren im Folgenden die Presseerklärung des Berliner "Tribunals" zum Abschluss der Veranstaltung.
Pressemitteilung;
Berlin: Europäisches Tribunal verurteilte angeklagte Staats- und Regierungschefs
der NATO-Staaten wegen Krieg gegen Jugoslawien
3. Juni 2000
Das Europäische Tribunal über den NATO-Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien
in Berlin hat nach zweitägiger Verhandlung am Samstag abend sein Urteil
verkündet. Die angeklagten Staats- und Regierungschefs der 19 NATO-Staaten,
darunter Bundeskanzler Gerhard Schröder, Außenminister Joseph Fischer und
Verteidigungsminister Rudolf Scharping, sind der schweren Völkerrechtsver-letzung
schuldig gesprochen worden. Das Urteil wurde von einer zehnköpfigen Spruchkammer,
die unter Vorsitz des international renomierten Völkerrechtlers Prof. Norman
Paech stand, einstimmig gefällt.
Dem Urteil zufolge haben sich die Angeklagten der schweren Völkerrechtsverletzung
schuldig gemacht. Beim Krieg der NATO gegen Jugoslawien im vergangenen Jahr
handelte es sich Norman Paech zufolge um eine Aggression gegen einen souveränen
Staat. Diese Aggressionshandlung habe gegen internationales Recht und Normen
verstoßen und sei zu keinem Zeitpunkt gerechtfertigt gewesen. Keinesfalls habe es
sich um einen Akt der Nothilfe gehandelt.
Der Konflikt in der südserbischen Provinz wurde von dem Gericht als Bürgerkrieg
bewertet. Die Situation im Kosovo sei in den hiesigen Medien und von
verantwortlichen Politikern übertrieben dramatisiert und verfälscht worden.
Letztendlich aber habe die NATO-Intervention zu einer Verschlimmerung geführt.
Das westliche Militärbündnis habe bei ihrem Krieg gegen Jugoslawien zudem gegen
den NATO-Vertrag verstoßen. Zudem habe die Bundesregierung sowie diejenigen
Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die für eine Beteiligung der Bundeswehr
gestimmt hatten, gegen den 2+4-Vertrag, das Grundgesetz sowie Normen des
Strafgesetzbuches verstoßen, heißt es in dem Urteil.
Zwar könne den angeklagten Bundestagsabgeordneten keine direkte Schuld
nachgewiesen werden in Bezug auf die Kriegsführung der NATO und insbesondere die
Angriffe auf zivile Ziele und gegen die Bevölkerung Jugoslawiens. Erschwerend sei
allerdings, daß sie nichts gegen die Rechtsverstöße unternommen hätten, nachdem
das Ausmaß des Krieges und seine Folgen bekannt geworden sind.
Verurteilt wurde insbesondere auch der Einsatz international geächteter Waffen
(Cluster- bzw. Splitterbomben) sowie mit abgereichertem Uran versehene Munition.
Der Angriff auf das Sendegebäude des serbischen Staatsfernsehens RTS sei
ebenfalls zu verurteilen. Letztendlich handele es sich um einen Eingriff in die
Informationsfreiheit.
Die von den Teilnehmern des Tribunals mit anhaltendem Applaus aufgenommene
Urteilsbegründung schloß mit den Worten: "Krieg darf nicht das Modell für eine
neue Weltordnung abgeben. Krieg darf nicht wieder Mittel der Politik sein."
Pressestimmen zum Tribunal
Das Urteil vom 03. Juni 2000
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