"Innovation, Investition und Wirtschaftlichkeit in der Bundeswehr" - Rahmenvertrag |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
I.
Grundlagen
und Ziele
1.
Mit diesem Rahmenvertrag
verfolgen die Unterzeichner folgende Ziele:
-
Die Fähigkeit der
deutschen Industrie zur Innovation nutzen und daraus abgeleitet die
Möglichkeiten der Bundeswehr zur Investition steigern.
-
Die Investitionskraft
von Wirtschaft und Streitkräften stärken und verstetigen.
-
Die Wirtschaftlichkeit
der Betriebs- und Beschaffungsabläufe beim öffentlichen Auftraggeber
und in den Unternehmen verbessern.
-
Die Wirksamkeit
der eingesetzten Mittel zu Gunsten neuer Investitionsfreiräume steigern.
Dazu werden Organisation,
Betrieb und Verfahren der Bundeswehr strikt an den Kriterien Wirtschaftlichkeit
und Effizienz orientiert. Damit wird zugleich ein Beitrag geleistet
zum Ziel der Bundesregierung, den "Modernen Staat" zu verwirklichen.
2.
Die deutsche Industrie
besitzt weltweit anerkannte technologische Kapazitäten und Managementfähigkeiten.
Sie gilt es, in einer Phase der europäischen Restrukturierung und der
Globalisierung der Wirtschaft auch durch Unterstützung der Investitionsfähigkeit
der Bundeswehr zu erhalten. Dies stärkt die Innovationskraft der Unternehmen,
verbessert ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und sichert Arbeitsplätze
sowie industrielle Kernkompetenz.
3.
Angesichts der Aufgaben
der Bundeswehr, die in einem veränderten sicherheitspolitischen Umfeld
aus Landes- und Bündnisverteidigung, Krisenprävention, Krisenreaktion
und Krisenbewältigung bestehen, wird die Ausrüstung der Bundeswehr,
nach einem mehrjährigen Investitionsrückstau, grundlegend modernisiert.
4.
Deshalb vereinbaren
die Unterzeichner eine strategische Partnerschaft, um die drängenden
Herausforderungen zu bestehen. Die Beteiligten gestalten diese strategische
Partnerschaft als lebendigen Prozeß und werden die Zusammenarbeit fortwährend
optimieren. Diese Partnerschaft ist offen für den Beitritt weiterer
Partner, die aktiv daran mitwirken wollen, die Ziele dieses Rahmenvertrages
zu verwirklichen.
5.
Der Bundesminister
der Verteidigung gestaltet die Realisierung für die Mitarbeiter seines
Geschäftsbereiches sozialverträglich; betriebsbedingte Kündigungen sind
ausgeschlossen.
II.
Maßnahmen
6.
Der Bundesminister
der Verteidigung reformiert die Verfahren und Bestimmungen zur Entwicklung
und Beschaffung von Material und Ausrüstung für die Bundeswehr, um
-
die Entwicklungs-
und Beschaffungszeiten zu verkürzen,
-
handelsübliches
Material, soweit wie möglich, nach marktüblichen Regeln zu beschaffen,
-
die Finanzierungs-
und Zahlungsmodalitäten an denen des zivilen Marktes zu orientieren,
-
die Eigenverantwortung
der ausführenden Unternehmen durch funktionale Leistungsbeschreibung
zu stärken, begleitet von einem amtsseitigen Controlling.
7.
Der Bundesminister
der Verteidigung richtet eine privatwirtschaftlich organisierte "Agentur
für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb" ein mit dem Ziel, bei 8.
Die Agentur kann
Gesellschaften gründen, über deren Rechtsform, Beteiligungsverhältnisse
und Finanzierungsinstrumente aufgabenorientiert entschieden wird und
in die der Bundesminister der Verteidigung, aufgabenorientiert, Anlage-
und Sachvermögen einbringt. Projektabhängig entscheiden die Gesellschaften
sowohl über die Anwendung in der Wirtschaft bewährter Finanzierungsinstrumente
als auch über die wirtschaftlichste Form der Kooperation, wie z.B. Betreibergesellschaft,
Agenturlösung oder joint venture.
9.
Die Beteiligten
vereinbaren im Interesse größtmöglicher betrieblicher Effizienz, die
Bundeswehr von aufgaben zu entlasten, die nicht zu den militärischen
Kernfähigkeiten gehören und die durch moderne Formen der Kooperation
und Finanzierung wirtschaftlicher erledigt werden können. 9.1
Bewirtschaften des
Materials in den bundeseigenen Lagern und Sonderverwahrlagern des Bundes
auf der Grundlage moderner Datenverarbeitung. Ziel ist eine effiziente
Materialbewirtschaftung bei größtmöglicher Kostentransparenz.
9.2
Schaffen eines "Verkehrs-
und Transportverbundes Bundeswehr" auf der Grundlage moderner Datenverarbeitung.
Das Pilotprojekt wird im Zuständigkeitsbereich der Logistikbrigade 1
(Lingen/Ems) durchgeführt. Ziel ist, die vorhandenen zivilen und militärischen
Transportkapazitäten effizient zu nutzen.
9.3
Betrieb von administrativen
Rechenzentren der Bundeswehr. Ziel ist, die Dienstleistungen dieser
Rechenzentren für die Bundeswehr zu sichern, aber auch Dritten zur Verfügung
zu stellen.
9.4
Schaffen eines allgemeinen
flächendeckenden und leistungsstarken Kommunikations- und Datennetzes
(Festnetz einschließlich Mobilfunkanteil) unter Nutzung von in der Industrie
bzw. in der Wirtschaftlichkeit vorhandener Fähigkeiten und Kapazitäten. 9.5
Einrichten von Kompetenzzentren
"Informationstechnologie" mit folgenden Aufgaben:
-
Ausbilden von Ausbildern;
-
Ausbilden von Soldaten
und zivilem Personal;
-
Qualifizieren von
ausgebildetem Personal für Anschlußverwendungen in der Privatwirtschaft
Ziel ist, den Bedarf
der Bundeswehr und der deutschen Industrie an qualifiziertem IT-Personal
zu decken.
9.6
Betrieb des Gefechtsübungszentrums
(GÜZ) Colbitz-Letzlinger Heide (nördlich von Magdeburg / Sachsen-Anhalt).
Ziel ist, den Streitkräften eine kostengünstige Nutzung des GÜZ im Rahmen
eines Betreibermodells zu ermöglichen und zugleich die Betriebskosten
zu minimieren.
9.7
Durchführen der
regionalen Friedensversorgung im Wehrbereich II (Hannover) in einem
Betreibermodell und versorgen des Unterstützungsbereichs je einer Logistikbrigade
mit Endverbrauchsgütern und Munition in Kooperation mit privaten Unternehmen.
Ziel ist, den Bedarf an Einzelversorgungsgütern und Munition im Bereich
je einer Logistikbrigade des Heeres effizient und wirtschaftlich zu
decken.
9.8
Flottenmanagement
für:
-
Personenkraftwagen
und Busse in einem Wehrbereich (Wehrbereich II),
-
Lastkraftwagen in
einem Wehrbereich (Wehrbereich II),
-
Ausbildungsfahrzeuge
der Panzertruppenschule in Munster.
Ziel ist, die vorhandenen
Transportkapazitäten effizient zu nutzen und Überbestände abzubauen
oder für Dritte nutzbar zu machen.
9.9
Betrieb von Ausbildungseinrichtungen
der Luftwaffe mit dem Schwerpunkt bei der
-
Technischen Ausbildung
Eurofighter (EF 2000),
-
Grundschulung Eurofighter
(EF 2000),
-
Simulatorgestützten
Ausbildung für Eurofighter (EF 2000) und NATO-Transporthubschrauber
(NH 90).
Ziel ist, durch
einen gemeinsamen Ausbildungsbetrieb mit der Industrie, die Kosten für
die Ausbildung bei Amtsseite und Industrie zu senken.
9.10
Anwenden ziviler
Verfahren auf den Betrieb der Luftwaffe am Beispiel der Verkürzung der
"turn-around-Zeiten" in der Instandsetzung an Standorten der Industrie.
Ziel ist, im Betrieb der Luftwaffe Kosten zu sparen und Stillstandszeiten
zu verkürzen.
9.11
Betrieb eines "Lenksimulators
Hohlstablenkboot Kl. 352" der Marine. Ziel ist, die Besatzungen mit
Hilfe modernster Technologie kostengünstig auszubilden.
9.12
Logistische Vollunterstützung
der Radargeräte APAR und SMART-L für die Fregatte 124. Ziel ist, die
Marine von logistischen Unterstützungsleistungen zu entlasten, die privatwirtschaftlich
kostengünstiger erbracht werden können.
9.13
Vollbetreuung der
U-Boot-Flottille. Ziel ist, durch industriell erbrachte Leistungen im
Rahmen von Instandsetzung, Training, Dokumentation und Versorgung mit
Ersatzteilen die Marine von Aufgaben zu entlasten, die nicht zu den
militärischen Kernaufgaben gehören.
9.14
Reorganisieren des
Managements von Liegenschaften in den Wehrbereichsverwaltungen nach
wirtschaftlichen Gesichtspunkten unter Beteiligung von Eigentümern,
Nutzern, Betreibern und Bauverwaltung und unter Nutzung des Sachverstandes
von Facility Management-Unternehmen. Das wird gegebenenfalls im Rahmen
eines Portfolio-Managements sowie durch die Bildung einer Betreibergesellschaft
gemeinsam mit leistungsfähigen Firmen erfolgen. Verpflichtungen
10.
Die Beteiligten
verpflichten sich, alle notwendigen Änderungen und Maßnahmen - wie unter
den Ziffern 11 und 12 im einzelnen dargestellt - vorzunehmen, um die
vereinbarten Ziele zu erreichen.
11.
Der Bundesminister
der Verteidigung verpflichtet sich, die notwendigen Voraussetzungen
für die angestrebten Reformen herzustellen und so zu ermöglichen, daß
vereinbarte Projekte in industrieller Verantwortung oder in amtlich
industrieller Kooperation ausgeführt werden können.
12.
Die unterzeichnenden
Unternehmen verpflichten sich,
-
an der Verwirklichung
dieser Neuorientierung der Bundeswehr, der damit beabsichtigten Konzentration
auf ihre Kernaufgaben und der Effizienzsteigerung ihrer Betriebs- und
Beschaffungsprozesse aktiv und gestaltend mitzuwirken;
-
im Interesse der
Einsatzbereitschaft der Bundeswehr die erforderlichen Unterstützungsleistungen
zu übernehmen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stand:25. April 2000 |