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Spitzeln leicht gemacht

Neues Telekommunikationsgesetz: Sachsen-Anhalts Innenminister will Geheimdienst mehr Rechte einräumen. Auch Mecklenburg und NRW für mehr Überwachung

Von Susan Bonath *

Während die BRD über die Spähprogramme des englischen und US-Geheimdienstes diskutiert, verschärft sie selbst die Überwachung. Behördenversagen beim Umgang mit Neonaziterror hin oder her – Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) will seinen Geheimdienstlern mehr Rechte beim Spitzeln einräumen. Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) am Montag berichtete, soll der Verfassungsschutz des Landes künftig umfassend persönliche Daten von allen Sachsen-Anhaltern bei deren Internet- und Telefonanbietern abfragen dürfen. Dafür hat Stahlknecht einen Entwurf zum »Gesetz zur Neuregelung der Erhebung von telemedienrechtlichen Bestandsdaten« gebastelt. Diesen soll das Kabinett am heutigen Dienstag beschließen. Das Parlament wird voraussichtlich im September darüber abstimmen.

Hintergrund für Stahlknechts Ansinnen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG). Dieses hatte im Januar 2012 das Telekommunikationsgesetz des Bundes für verfassungswidrig erklärt. Es befand etwa die Normen, nach welchen die Behörden Paßwörter, Pin-Codes und Nutzerdaten abfragen dürfen, für zu unbestimmt und unverhältnismäßig. Das Gericht sah das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung verletzt. Geklagt hatte der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete der Piraten, Patrick Breyer. Am 3. Mai verabschiedete der Bundesrat nach dem Bundestag deshalb eine Neufassung des Gesetzes. Am 1. Juli tritt es in Kraft. Es schreibt den Telekomunternehmen vor, die Daten ihrer Nutzer für Ermittlungsbehörden zu speichern. Genaue Rechtsgrundlagen, wann diese die Daten abrufen dürfen, fehlen aber weiter. Diese müssen die Länder in eigenen Bestimmungen selbst ausgestalten.

Wie Breyer am 7. Juni in einem Interview mit »Radio Dreyeckland« informierte, ist er nun erneut vor das BVG gezogen. Auch das neue Bundesgesetz verstößt seiner Ansicht nach eklatant gegen Grundrechte. So müßten Telekommunikationsfirmen Schnittstellen anbieten. Dort sollen Ermittler automatisch IP-Nummern, Pin-Codes und Paßwörter abfragen können. »Das ermöglicht ihnen, massenhaft Daten zu sammeln«, so Breyer. Sie bekämen etwa leicht heraus, wer sich für eine bestimmte Internetseite interessiert hat. Dabei könnten völlig Unschuldige, auch Journalisten, ins Visier der Überwacher geraten, ist er sicher. Allein der Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit reiche für eine Abfrage aus. »Die Bedingungen bleiben unklar, ein Richtervorbehalt gilt lediglich für das Auskundschaften von Paßwörtern«, kritisierte Breyer.

In Sachsen-Anhalt will sich der CDU-Koalitionspartner SPD »einer entsprechenden Novelle für die Polizei nicht verschließen«. Eine »Aufrüstung« des Verfassungsschutzes lehne die Partei jedoch ab. »Ich habe keine Lust, mich von der Opposition zum Totengräber von Grundrechten abstempeln zu lassen«, sagte SPD-Politiker Rüdiger Erben gegenüber der MZ. Die Grünen rügten am Montag, Stahlknecht stelle mit dem Entwurf alle Bürger unter Generalverdacht. »Die Abhörskandale um die Überwachungsprogramme PRISM und TEMPORA britischer und US-Geheimdienste müssen zum Umdenken führen.« Das fordert auch die Linkspartei. Zudem sei sie nach wie vor dafür, den Verfassungsschutz aufzulösen, wie die Abgeordnete Henriette Quade im Gespräch mit jW betonte. »Soll jetzt eine Behörde, in der Kriminelle mitwirkten und die komplett versagt hat, Menschen prinzipiell überwachen?« so Quade. Grüne und Linke bereiten bereits eine Verfassungsklage gegen das sachsen-anhaltische Polizeigesetz vor. »Spätestens im August wollen wir sie einreichen«, sagte Quade. Im Februar hatte das Gesetz, mit dem Stahlknecht der Polizei weitreichende Macht- und Lauschbefugnisse eingeräumt hat, den Magdeburger Landtag passiert.

Ähnliche Kompetenzen wie in Sachsen-Anhalt will auch Mecklenburg-Vorpommerns CDU-SPD-Regierung dem dortigen Verfassungsschutz einräumen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat sie im März vorgelegt. Die nordrhein-westfälische SPD-Grünen-Landesregierung verlängerte kürzlich die dort auslaufende Befugnis für Ermittler zur Videobeobachtung »gefährlicher Orte« sowie zum Abhören von Telekommunikation.

* Aus: junge Welt, Dienstag, 25. Juni 2013


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