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UN-SR-Res. 1483:

Die Unterwerfung des Sicherheitsrats unter die Machtpolitik der USA

Von Werner Ruf*

Wer immer, wie der Verfasser dieses Beitrags, darüber erleichtert war, daß der Sicherheitsrat der Regierung von George W. Bush keinen Persilschein für ihren lange geplanten Krieg gegen den Irak ausgestellt hatte, muß sich nach der Verabschiedung der Resolution 1483 vom 22. Mai 2003 bitter enttäuscht sehen: Noch im Februar hatte sich der Sicherheitsrat geweigert, den USA ein Mandat für einen Angriffskrieg gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen zu erteilen, hätte der Sicherheitsrat damit doch selbst gegen Geist und Buchstaben der Charta verstoßen und diese in ihrem Kern, dem Gewaltverbot in den internationalen Beziehungen, verletzt; denn Art. 2, Abs. 4 der Charta legt unmissverständlich fest: "Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt."

Eine Resolution, die den geplanten Angriffskrieg legitimiert hätte, hätte das bisher gültige Völkerrecht in seinen Grundfesten erschüttert, neue völkergewohnheitsrechtliche Maßstäbe gesetzt und dazu beigetragen, dem zivilisatorischen Projekt der Charta der Vereinten Nationen möglicherweise den Todesstoß zu versetzen, indem der unilaterale Angriffskrieg, ja der Präventivkrieg (in diesem Falle "zur Abrüstung des Irak") als Mittel der zwischenstaatlichen Politik wieder erlaubt worden wäre. Zugleich wäre damit genau die neue US-amerikanische Sicherheitsdoktrin (national security strategy vom 17. Sept. 2002) legitimiert worden, in der die USA ja für sich das Recht auf präventive Kriegführung in Anspruch nehmen. Mit ihrer Weigerung, einen solchen Entschluss zu fassen, hatte die überwältigende Mehrheit der Mitglieder des Sicherheitsrats - damals - schweren Schaden vom UN-System abgewendet, auch wenn sie den Krieg selbst nicht verhindern konnte. Die USA und ihre "Koalition der Willigen" mußten ihn in eigener Regie und unter Verletzung des Völkerrechts führen.

The Authority

Doch nun scheint der damalige Konsens auf den Kopf gestellt: Für eine eher kosmetische Beteiligung am "Wiederaufbau" des Irak, die beschränkt ist vor allem auf die Koordination der Hilfe im humanitären Bereich, und bei der der Sondergesandte der UN "in Koordination" mit den Siegermächten tätig sein wird, hat der UN-Sicherheitsrat einstimmig (bei Abwesenheit Syriens) am 22. Mai die Resolution 1483 verabschiedet, die klar und eindeutig die kriegführenden Parteien USA und Großbritannien "als Besatzungsmächte unter einheitlichem Kommando (hinfort: ‹the Authority›)"(1) anerkennt. Da mutet es schon geradezu wie Hohn an, wenn der Sicherheitsrat weiter auf völkerrechtliche Prinzipien verweist und "die Souveränität und territoriale Integrität des Irak unterstreicht". Speziell im Falle des Irak ist der (in Sicherheitsrats-Resolutionen rituelle) Hinweis auf die Gültigkeit aller vorausgegangenen Resolutionen von besonderer Pikanterie und als völkerrechtliche Krücke hilfreich, um den neuerlichen Verstoß des Sicherheitsrats gegen die Charta zu kaschieren: Hatte dieser doch schon nach (!) dem Ende des zweiten Golfkriegs in seinen Resolutionen 687 vom 3. April 1991 und 688 vom 5. April 1991 den Irak wesentlicher Teile seiner Souveränität entkleidet.(2) Auch unterstreicht er - ex post - den vorgeblichen Kriegsgrund der USA, "die Wichtigkeit der Entwaffnung von irakischen Massenvernichtungsmitteln und die schließliche Entwaffnung des Irak". Diese allerdings soll unter der primären Verantwortung der Besatzungsmacht (Authority) erfolgen und kann (!) die UN-Waffeninspektionskommission UNMOVIC und die internationale Atomenergiebehörde IAEA einschließen, deren "Funktionen ... in der Zukunft diskutiert werden müssen." Diese Regelung eröffnet der Besatzungsmacht die Chance, doch noch jene ominösen Massenvernichtungsmittel zu entdecken, die UNMOVIC und IAEA nicht finden konnten und, wie die Formulierung der Resolution nahe legt, wohl auch in Zukunft nicht finden würden ...

All jene, die es für zu einfach hielten, daß der Hauptgrund des Krieges der Griff nach dem Öl gewesen sei, werden durch diese Resolution widerlegt: Die nun beschlossene Beendigung des Programms "Öl für Lebensmittel" wäre ja durchaus zu begrüßen, wenn der Irak - selbst und uneingeschränkt - sein Öl vermarkten und dafür benötigte Lebensmittel und Pharmazeutika importieren könnte. Dieses Programm, das die USA, bis Kriegsbeginn seine heftigsten Verfechter, ursprünglich sofort beenden wollten, wird nun - ein Trostpflaster für die UN - noch sechs Monate fortgesetzt. So wird der Schein gewahrt, daß nur der Sicherheitsrat von ihm verfügte Sanktionen auch selbst und souverän wieder aufhebt. Danach aber wird der Export von Erdöl und Erdgas allein unter der Autorität der Besatzungsmacht stehen. Ja, es wird sogar festgelegt, daß "bis zum 31. Dezember 2007 ... aus dem Irak stammendes Erdöl, Erdölprodukte und Erdgas gegen rechtliche Maßnahmen immun sind." Dies deutet darauf hin, daß Gläubiger des Irak, deren Forderungen z.T. noch aus der Zeit des ersten Golfkrieges stammen, wie die der Golfstaaten oder Rußlands, aus ihren Titeln kein Recht zur Pfändung irakischer Produkte mit dem Ziel der Befriedigung ihrer Ansprüche herleiten können.

Restructuring the Middle East

Die lange Resolution 1483 verdient eine detaillierte und vor allem eine Vielzahl völkerrechtlicher Bestimmungen berücksichtigende Analyse. Sie ist hier nicht leistbar. Statt dessen soll knapp eingegangen werden auf ihre politischen Folgen, die eng verwoben sind mit den hegemonialen Ordnungsvorstellungen der derzeitigen US-Administration:

1. In der Resolution ist ein Ziel festgeschrieben, das schon lange auf der Tagesordnung der US-Außenpolitik, aber auch der übrigen westlichen Industriestaaten stand: Die Zerschlagung der OPEC.(3) Wie anders könnte die Formulierung verstanden werden (und was hat sie mit dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit zu tun), wonach "der Rat ferner beschloß, daß alle Verkäufe von Öl und Erdgas erfolgen sollen in Übereinstimmung mit den besten herrschenden Marktpraktiken"? Die nach Wiederherstellung der Förderanlagen zu erwartende Überflutung der Märkte mit irakischem Öl dürfte die Ölpreise und das Quotensystem der OPEC zusammenbrechen lassen.

2. Der dadurch ausgelöste Verfall der internationalen Ölpreise dürfte zugleich weitere, für die US-Ökonomie wie für die Weltpolitik wichtige Folgen zeitigen:
  • Die energieintensive und fast keinerlei umweltschonende Restriktionen berücksichtigende Industrie der USA gewinnt durch billiges Öl weitere Wettbewerbsvorteile auf den Weltmärkten.
  • Diese könnten noch dadurch verstärkt werden, daß - nach Zusammenbruch der OPEC - die USA den Verkaufspreis des aus ihrem neuen Protektorat stammenden Öls bestimmen könnten. Da die USA aus der Region bisher aber nur rd. 15 % ihrer Importe beziehen, die EU aber 40 % und Japan sogar 80 %,(4) könnten die USA durch die Bestimmung des Ölpreises gegenüber Drittstaaten auch die Kosten von deren industrieller Produktion und die Preise der Fertigwaren auf dem Weltmarkt beeinflussen, diese Ökonomien also unter großen wirtschaftlichen und politischen Druck setzen.
  • Der russischen Zahlungsbilanz wird schwerer Schaden zugefügt, ist diese doch in hohem Maße vom Export von Erdöl und Erdgas abhängig.
  • Bis auf wenige Scheichtümer am Golf sind die Erdöl exportierenden Staaten der Region in hohem Maße verschuldet. Der sinkende Ölpreis wird die soziale Krise in diesen Ländern weiter verschärfen - mit allen Folgen bis zum Anwachsen des "internationalen Terrorismus". Zugleich wächst damit die Erpreßbarkeit dieser Regierungen.
3. Über die strategischen Visionen und das zukünftige Verhältnis der USA zu den ökonomischen Zentren dieser Welt kann hier nicht weiter spekuliert werden.(5) Tatsache ist jedoch, daß der Krieg gegen den Irak nur Teil eines groß angelegten Projekts ist, das unter dem Stichwort Restructuring the Middle East (6) das Ziel verfolgt, die Energievorräte der gesamten Region vom Golf bis zum kaspischen Becken unter US-Kontrolle zu bringen. Diese Vision ist gemeint, wenn der US-Präsident von der "Demokratisierung des Mittleren Ostens" spricht. Und in dieses Szenario paßt der Krieg gegen Afghanistan, der offenkundig schon lange vor dem 11. September 2001 geplant war.(7) Mit welch arrogantem Sendungsbewußtsein diese Zielvorstellung, "die Probleme dieser Region nachhaltig zu lösen"(8) seitens der amerikanischen Politikberater vorgetragen wird, verdeutlicht die Antwort von Asmus auf die Kritik seiner Positionen durch den amerikanischen Philosophen Rorty und die Frankfurter Friedensforscher Kubbig und Jacubowski.(9)

4. Eine solche unilateralistische und aggressive Politik ist im Rahmen des geltenden Völkerrechts nicht realisierbar. Genau hier liegt der Kern der am 17. September verkündeten neuen amerikanischen Sicherheitsdoktrin, der national security strategy, für die der Irak den Präzedenzfall liefern musste. Es geht nicht darum, wie dort behauptet wird, "Schurkenstaaten und ihre terroristische Klientel aufzuhalten, bevor sie in der Lage sind, die Vereinigten Staaten und ihre Bündnispartner und Freunde mit Massenvernichtungsmitteln zu bedrohen oder sie gegen sie einzusetzen"10, es geht um die Macht, solche Bedrohungen einseitig festzustellen und dann ungehindert durch die Normen des Völkerrechts anzugreifen - ganz gleich ob solche Bedrohungen tatsächlich existieren oder nicht.

5. Die völkerrechtliche Anmaßung zur Kriegführung, ja der Anspruch auf die Führung präventiver Kriege kann und wird nicht auf den Hegemon beschränkt bleiben. Dieser Krieg ist ein Präzedenzfall, der der Wiedereinführung der Gewalt in den internationalen Beziehungen wieder Tür und Tor öffnet, und die Kandidaten an der Spitze der "Achse des Bösen" sind ja schon benannt: Der als territoriale Brücke zum kaspischen Meer unverzichtbare Iran, aber auch Syrien oder auch das politisch nicht mehr verläßlich erscheinende Saudi-Arabien. Warum aber sollten sich kleinere Staaten hinfort an das Gewaltverbot halten, wenn dieses völkerrechtliche Tabu gebrochen ist? Warum sollten nicht morgen Indien und Pakistan ihren Konflikt - bis hin zum möglichen Einsatz atomarer Waffen - militärisch zu lösen versuchen? Und dies ist nur eines von vielen möglichen Beispielen.

6. In diesen Kontext gehört auch die Tatsache, daß die USA trotz aller ihrer Behauptungen vor dem Sicherheitsrat sehr genau wußten, daß der Irak kein ernstzunehmender militärischer Gegner war, wie eine ausführliche Studie der RAND Corporation für die US-Airforce zeigt, die dem Irak für die nächsten zehn Jahre militärische Handlungsunfähigkeit bescheinigte.11 Weshalb behandeln die USA das - real existierende - nordkoreanischen Nuklearprogramm mit so außerordentlicher Vorsicht? Ist nicht genau dies für viele Staaten - jenseits Israels, Pakistans und Indiens - die Lehre, daß der Besitz von Massenvernichtungsmitteln letztlich doch sicherer macht? Genau hier zeigt sich die teuflische Mischung aus der Zerstörung völkerrechtlicher Normen und Aufhebung des Gewaltverbots in den internationalen Beziehungen einerseits und dem Ansporn zu massenhaftem Aufrüsten weltweit andrerseits.

Die Bestätigung eines Besatzungsregimes

Die Bilanz? Ein Scherbenhaufen! Es scheint als handelten die USA nach dem Motto von Condoleeza Rice: Frankreich bestrafen, Deutschland ignorieren, Russland verzeihen. Der Kniefall dieser Mächte dürfte sich erklären aus der Angst vor Isolation im internationalen System und vor weiteren möglichen, nicht nur politischen sondern auch ökonomischen Bestrafungen durch den Hegemon. Die im Sicherheitsrat vertretenen großen Mächte haben sich nun dem Hegemon gebeugt, weil dieser mit der Erreichung (der ersten Etappe?) des Kriegsziels Abhängigkeiten neuer Art zu schaffen vermag, die diese Mächte politisch und ökonomisch weiter zu marginalisieren drohen. Mitspielen um weiter mit reden zu dürfen, scheint die Devise. Dies läßt auch die Weigerung des Sicherheitsrats, im Februar den USA einen Blankoscheck für ihren Krieg zu erteilen, in einem anderen Licht erscheinen: Nicht aus Respekt vor dem Völkerrecht sollte der Krieg verhindert werden, sondern die jetzt eingetretene Situation sollte abgewendet werden, indem man sich an den Funken von Hoffnung klammerte, die USA würden vielleicht doch nicht ohne Mandat losschlagen.

Erstmalig in der Geschichte der Vereinten Nationen hat der Sicherheitsrat ein Besatzungsregime bestätigt. Und dies als Folge eines von ihm nicht autorisierten und ohne jeden Zweifel völkerrechtswidrigen Krieges. Damit ist dieser im Nachhinein legitimiert, ganz so wie die kommenden Kriege in der Zukunft. Die Weltordnung wird zurückgekehrt in jene Verhältnisse, die bereits der Völkerbund abschaffen wollte und die durch die Konstruktion eines suprastaatlichen Gewaltmonopols als Kern der Charta der Vereinten Nationen einen zivilisatorischen Höhepunkt gefunden hatten. Krieg wird wieder zum (legitimen!) Mittel der Politik. Die Region des Nahen und Mittleren Ostens selbst wird abermals zum Spielball kolonialistisch anmutender Durchsetzung von Interessen außenstehender Mächte. All dies nährt dort das Bewusstsein, stets Opfer imperialer Willkür zu sein. Willkür und Rechtlosigkeit demolieren nicht nur das Völkerrecht, sie steigern auch die Wut der von diesen Rechtsbrüchen Betroffenen und fördern damit das, was zu bekämpfen vorgegeben wird: den Terrorismus als - nicht legale - Widerstandsform gegen jene, die auf höherer Ebene die Rechtsordnung brechen.

Fußnoten
  1. Übersetzungen aus dem englischen Text der Resolution W.R.
  2. Ruf, Werner. Krieg gegen den Irak - Der Sicherheitsrat verletzt die UN-Charta; in: inamo 33 (2003), S. 4-8.
  3. Vgl. hierzu auch Handelsblatt 27. Mai 03, S. 9: "OPEC fürchtet irakisches Öl auf dem Weltmarkt" .
  4. Vgl. Eckert, Dirk: Das Öl und der Krieg, IMI-Analyse 2002/078, 8. Okt. 2002.
  5. Ausführlicher s. hierzu: Ruf, Werner: Der Krieg gegen den Irak: Beginn der Neuordnung des Nahen und Mittleren Ostens? in: Tuschl, Ronald (Hg.): Österreichische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung. State of Peace Konferenz - Friedensbericht 2003, Münster, im Druck.
  6. S. u. a. Asmus, Ronald D./Pollack, Kenneth M.: Transforming the Middle East; in: Policy Review Nr. 115 Sept./Oct. 2002. Übersetzt in: Blätter für deutsche und internationale Politik Heft 12/2002, S. 1457-1466.
  7. Chossudovsky, Michel: Global - Brutal. Der entfesselte Welthandel, die Armut, der Krieg. Frankfurt Zweitausendeins 2002, s. insbes. Kasten S. 390.
  8. Asmus, Ronald D.: Gemeinsame Ressourcen. Die Transformation des Iraks; in Frankfurter Rundschau 18.03.03, S. 9.
  9. Ebenda.
  10. National Security Strategy; Online unter http://www.whitehouse.gov/nsc/nss.pdf. Zuletzt abgerufen am 20.12.02. In Auszügen in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 12/2002, S. 1503-1512. Vollständig auf der Homepage des "Friedensratschlags": Teil I bis V und Teil VI bis IX 11 Byman, Daniel S../Wise, John R.: The Persian Gulf in the Coming Decade. RAND Corporation, Santa Monica, 2002.
* Prof Dr. Werner Ruf, Politikwissenschaftler, bis 2003 Hochschullehrer für Internationale Beziehungen an der Universität Kassel, AG Friedensforschung an der Uni Kassel; Friedenspolitischer Ratschlag

Den Beitrag haben wir, mit freundlicher Genehmigung des Autors und der Redaktion, dem - sehr lesenswerten - inamo-Heft 34 entnommen. Der Beitrag wurde auch veröffentlicht in Heft 4/2003 der Marxistischen Blätter.


Dieser Beitrag erschien in: inamo (Informationsprojekt Naher und Mittlerer Osten e.V.), Nr. 34, Juli 2003

Die Zeitschrift inamo erscheint vier Mal im Jahr und ist zu beziehen bei:
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