Glaubwürdigkeits-Stresstest für Grün-Rot:
Zivilklausel KIT und Hochschulen Baden-Württembergs
Von Dietrich Schulze *
Die Glaubwürdigkeit der Grün-Roten Landesregierung Baden-Württemberg, die angetreten ist,
der über einen Zeitraum von sechs Jahrzehnten andauernden Obrigkeitspolitik der konservativen
Vorgänger-Regierungen eine demokratische, bürgernahe und dialogorientierte Alternative
entgegen zu setzen, steht auf dem Spiel. In einer Frage der Wissenschafts- und Hochschulpolitik
sind die Regierungsparteien dabei, vor der Landtagswahl veröffentlichen Grundsatzpositionen
entgegen zu handeln.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Kehrtwende mit intransparenten Methoden verschleiert
wird. Es geht um die gesetzliche Friedensbindung für die Karlsruher Wissenschaftseinrichtung
KIT und alle Hochschulen in Baden-Württemberg in Gestalt einer Zivilklausel, die von den
Studierenden, den Gewerkschaften und von Friedensgruppen seit Jahren gefordert wird.
Konkreter Anlass für den Beitrag ist die unzutreffende Interpretation des Grundgesetzes durch
die Landesregierung, mit der sie die Kehrtwende begründet.
KIT-Gesetz und Friedensbindung
Im Juni 2009 wurde die Zusammenlegung der Universität Karlsruhe und des Forschungszentrums
Karlsruhe (FZK) zu einer neuartigen Körperschaft öffentlichen Rechts, dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT), per Landesgesetz beschlossen. Ein wesentlicher Streitpunkt war
seit Beginn der Fusionsplanungen im Verlaufe des Jahres 2008 die Friedensbindung der neuen
Institution mit dem Doppelcharakter einer Universität und einer sogenannten Großforschungseinrichtung
mittels der Zivilklausel „KIT verfolgt nur friedliche Zwecke.“ Grund: Das FZK
hatte seit seiner Gründung 1956 wegen des Kernwaffenforschungsverbots diese Zivilorientierung
in der Satzung, d.h. den Ausschluss jeglicher Forschung für militärische Zwecke, und hatte
diese Verpflichtung erfolgreich praktiziert. Die Universität unterlag keiner derartigen Bindung.
Über Jahrzehnte betrieb sie ohne Kenntnis der Uni-Öffentlichkeit Forschungskooperationen für
militärische Zwecke.
Aus der Verschmelzungsabsicht war vorurteilsfrei zu schlussfolgern, dass entweder die FZKKlausel
auf KIT übertragen und damit der Universitätsteil einbezogen werden muss oder die
Friedensbindung für die Großforschung im FZK-Teil würde abgeschafft. Die CDU-geführte
Landesregierung trat von Beginn vehement für die zweite Alternative ein und begründete das
vor allem mit der Unzulässigkeit einer gesetzlichen Zivilklausel wegen der grundgesetzlichen
Wissenschaftsfreiheit.
Gutachten zur Zulässigkeit der Zivilklausel
Auf Initiative der Gewerkschaften ver.di und GEW beauftragte die Hans-Böckler-Stiftung den
Verfassungsrechtler Erhard Denninger mit einem Gutachten, das im Februar 2009 vorgelegt
wurde. Wesentliches Ergebnis: Die Vorgabe einer gesetzlichen Zivilklausel ist zulässig und mit
der Wissenschaftsfreiheit des Grundgesetzes vereinbar.
Die frühere Landesregierung ignorierte das Gutachten, die praktizierte Zivilorientierung des
FZK-Teils wie auch das Votum der Studierenden der Universität. Als mit Abstand größte Gruppe
der Betroffenen hatten die Studierenden in einer bundesweit beachteten Urabstim mung im
Januar 2009 für die KIT-Zivilklausel votiert, die damit auch Lehre und Forschung an der
Universität für militärische Zwecke ausgeschlossen hätte. Auf Druck der Bundesregierung wurde
im Errichtungsgesetz eine Teil-Zivilklausel für die Großforschungsaufgaben fortgeschrieben.
GRÜNE und SPD zur Zivilklausel vor der Wahl ...
Die früheren Oppositionsparteien GRÜNE und SPD im Landtag Baden-Württemberg hatten
gemäß Studierendenvotum und gleichlautenden Forderungen von Gewerkschaften und
Friedensgruppen die gesetzliche Zivilklausel mit folgendem Wortlaut „Das KIT verfolgt im
Rahmen seiner Aufgaben ausschließlich friedliche Zwecke.“ für das KIT-Errichtungsgesetz
beantragt. Nunmehr sollen die beiden KIT-Partner per Landesgesetz organisatorisch und
finanztechnisch völlig verschmolzen werden. Was liegt näher als jetzt in Regierungsverantwortung
die Zivilklausel in das Weiterentwicklungsgesetz für KIT aufzunehmen? Er kommt
hinzu, dass im GRÜNEN Wahlprogramm gefordert wird: „Die Forschungseinrichtungen,
Universitäten und Hochschulen des Landes sollen ausschließlich friedliche Zwecke
verfolgen. Um dies deutlich zu machen, befürworten wir die Einführung von
Zivilklauseln in den Satzungen aller solcher Einrichtungen.“ Ähnlich im SPD-Wahlprogramm.
Genau in diesem Sinne wurde kurz vor der Landtagswahl an die KIT-Verantwortlichen
appelliert, die Zivilklausel in die Grundsatzung des Universitätsteils zu übernehmen. Der
Appell von 450 Persönlichkeiten, darunter internationale Würdenträger, trägt auch die Unterschrift
der Landtagsabgeordneten Theresia Bauer, Winfried Kretschmann und Nils Schmid.
... und nach der Wahl
-
Im Mai erklärte Wissenschaftsministerin Bauer laut Badische Zeitung "In der Hochschulpolitik
waren wir Grünen meist näher an den Schwarzen als an der SPD."
- Im August bei ihrem Antrittsbesuch im KIT sprach sie sich in einem Radio-Interview gegen
eine gesetzliche KIT-Zivilklausel aus „Wir haben ein großes Interesse daran, für Transparenz,
für Klarheit zu sorgen, was mit öffentlichem Geld geforscht wird, dazu muss man auch
stehen können. Aber wir werden nicht als Gesetzgeber die Vorgaben machen, was das
richtige Forschungsprogramm ist und was nicht.“
- Anfang November bekräftigte sie beim Besuch der Uni Tübingen ihre Haltung zu Zivilklauseln
an Hochschulen „Ich begrüße und unterstütze es, wenn Hochschulen in Ihren
Grundordnungen klarstellen, dass Forschung und Lehre friedlichen Zwecken dienen. Eine
gesetzliche Beschränkung von Forschungsaktivitäten lehne ich jedoch ab. Ich halte es auch
persönlich für legitim und richtig, wenn unsere Hochschulen Forschung zu sicherheitsrelevanten
Fragen betreiben, die sich im Rahmen demokratisch legitimierter Bundeswehreinsätze
stellen.“
- Ende November besuchte der Ministerpräsident Karlsruhe. Bei einem Bürgerdialog im
Rathaus wurde gefragt, warum die Zivilklausel nicht in den KIT-Gesetzentwurf aufgenommen
wurde. Antwort MP: „Forschung und Lehre sind nach dem Grundgesetz frei.“ Auf die
Entgegnung, dass die Zivilklausel nach dem Denninger-Gutachten mit dem Grundgesetz
vereinbar ist, er persönlich für die KIT-Zivilklausel unterschrieben habe und die Zivilklauseln
des Forschungszentrums, der Uni Tübingen und der Uni Bremen nicht verfassungswidrig
sein können, erklärte MP: „Es geht gar nicht um verfassungsrechtliche Bedenken, sondern
darum, dass die Institute das selber entscheiden sollen. Außerdem muss beachtet werden,
dass wir eine Bundeswehr haben, die für ihre Friedenseinsätze Unterstützung braucht.“
- Am 20. Dezember 2011 hatte die Wissenschaftsministerin die Beschäftigten und Studierenden
des KIT zu einem Gespräch über das KIT-Gesetz ins Audimax der Uni eingeladen.
Aufgrund der Kritik am Fehlen der Zivilklausel begründete sie ihre geänderte Position mit der
Wissenschaftsfreiheit des Grundgesetzes und dass die Hochschulen die Möglichkeit haben
müssten für die Bundeswehr zu forschen. Auf den Widerspruch hingewiesen, dass sie selbst
im Juni 2009 die gesetzliche KIT-Zivilklausel beantragt hatte, erwiderte sie, dass sie heute
gar nicht mehr verstehen könne, wie sie damals einen solchen Antrag unterstützen konnte.
Tatsächlich ist das alles nicht zu verstehen. Es kommt hinzu, dass mehrere öffentliche Stellungnahmen,
in denen die Aufklärung des offensichtlichen Widerspruchs angemahnt wurde, unbeantwortet
geblieben sind. Nicht genug damit. In jüngster Zeit wird von Landtagsabgeordneten
der Regierungsfraktionen gegenüber Kritikern kolportiert, dass das Denninger-Gutachten fehlerhaft und damit die Zulässigkeit der Zivilklausel fragwürdig sei. Auf Nachforschung des Autors
dieses Artikels zu den genaueren Gründen ging Mitte Dezember ein Email mit einer nicht
offiziellen Auskunft des Wissenschaftsministeriums ein.
Verdeckte Kritik am Denninger-Gutachten
Gegen eine Beantwortung der Stellungnahme aus dem Ministerium sprach die Überlegung, sich
nicht an einer intransparenten Kommunikation mit politisch nicht Verantwortlichen zu beteiligen
und stattdessen den öffentlichen Druck auf die Landesregierung zu erhöhen, endlich zu den
Widersprüchen Stellung zu nehmen. Für eine Beantwortung sprach die direkte Information der
Öffentlichkeit darüber, dass sich politisch Verantwortliche zur Begründung ihrer Kehrtwende an
Positionen von Juristen orientieren, die der abgelösten Landesregierung und ihren Vorgängern
zugearbeitet haben.
Da das Anhörungsverfahren für das KIT-Gesetz bereits am 15. Januar 2012 abgeschlossen
werden soll und die Ablehnung der KIT-Zivilklausel im Lichte der Verfassungsinterpretation
einer Vorentscheidung über die ebenfalls geforderte Zivilklausel für das Landeshochschulgesetz
gleichkommt, hat sich der Autor für die zweite Alternative entschieden und legt diese Analyse
vor. Wie gezeigt wird, genügt die Betrachtung der gesellschaftspolitischen Praxis mit Zivilklauseln
für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, um die Begründungen aus dem
Ministerium ohne detaillierte juristische Kenntnisse widerlegen zu können.
In den übermittelten Argumenten aus dem Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg wird
als Inhalt des Denninger-Gutachtens behauptet: »Gesetzliche „Zivilklausel“ grundsätzlich
zulässig, weil KIT möglicherweise keine „Hochschule“, sondern Großforschungseinrichtung und
thematische Vorgaben seien im Bereich der Großforschungseinrichtungen üblich und zulässig.«
und dazu wie folgt Stellung genommen: »Fehlerhafte Charakterisierung des KIT: KIT ist
Hochschule und eben nicht Großforschungseinrichtung. Das ganze Gutachten wurde damit auf
zweifelhafter Grundlage erstattet.«
Fakt ist, dass diese Behauptung selbst konstruiert ist und sich an keiner Stelle im Gutachten
Belege dafür finden lassen. Zwar geht das Gutachten auf Besonderheiten der Hochschulen, der
Großforschungseinrichtungen und der Ressortforschung ein. Jedoch wird die Feststellung der
Zulässigkeit einer gesetzlichen Beschränkung auf friedliche Zwecke im Hinblick auf die grundgesetzliche
Wissenschaftsfreiheit durchweg auf alle öffentlich finanzierten Wissenschaftseinrichtungen
bezogen, also nicht nur auf KIT, sondern auf die Hochschulen und dem KIT
vergleichbare Einrichtungen.
Weiter wird aus dem Wissenschaftsministerium als Inhalt des Denninger-Gutachtens behauptet:
»Wissenschaftsbetrieb offen für staatliche Steuerung durch Gesetzgeber.« und dazu wie folgt
Stellung genommen: »„Handwerkliche“ Unklarheiten des Gutachtens: BVerfGE, die die angebliche
Offenheit des Wissenschaftsbetriebs für staatliche Steuerungen belegen soll, bezieht sich
weniger auf inhaltliche, denn auf organisatorische Grundentscheidungen. Vielmehr heißt es z.B.
dort: „Dem Freiheitsrecht liegt auch der Gedanke zu Grunde, dass eine von gesellschaftlichen
Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freie Wissenschaft Staat und
Gesellschaft im Ergebnis am besten dient.“ (BVerfGE 111, 333, 354)«
Im Widerspruch zur eigenen Konstruktion soll das Gutachten nun doch die Offenheit des
Wissenschaftsbetriebs für staatliche Steuerung durch Gesetzgeber belegen. Diese Behauptung
ist nicht falsch, wird aber im Gutachten nirgendwo in dieser platten Form geäußert. Es ist
vielmehr die Rede von der Zulässigkeit einer gesetzlichen Vorgabe, mit der ein angemessener
Ausgleich der Interessen aller Beteiligter in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung wahrgenommen
wird. Das ist auch die direkte Antwort auf die angeblichen handwerklichen Unklarheiten.
Die Verfasser verfälschen die gesamtgesellschaftliche Vorgabe des friedlichen Zwecks in
eine dem Freiheitsrecht widersprechende und Nützlichkeits- und Zweckmäßigkeitsvorstellungen
geschuldete Vorgabe. Die Zivilklausel schränkt aber thematisch nicht die notwendigen Freiräume
für die Grundlagenforschung ein, die im allgemeinen sowohl zivil als auch militärisch
genutzt werden kann („dual use“). Es ist sehr wohl erkennbar, ob ein militärischer Zweck verfolgt
wird oder nicht. Damit hat sich die Initiative „Hochschule für den Frieden – Ja zur Zivilklausel“ in ihrer Erklärung als Resultat aus dem Kongress gegen Kriegsforschung im Mai 2011 an
der TU Braunschweig auseinandergesetzt. Ein unzulässige Verletzung der Wissenschaftsfreiheit
folgt aus der Praxis der Unterfinanzierung der Hochschulen und dem daraus resultierenden
Druck, Drittmittel und Stiftungsprofessuren einzuwerben. Diese Mittel und Professuren sind in
vielen Fällen an privatwirtschaftliche und militärische Zwecke gebunden.
Dass es bei der programmatisch und projektmäßig orientierten Arbeit in der Großforschung
einen größeren steuernden Einfluss des Staates gibt, ist kein Beleg dafür, dass der Staat bei
den Hochschulen daran gehindert wäre, eine gesamtgesellschaftliche Vorgabe in Form einer
Zivilklausel zu machen. Auch diese Differenzierung wird im Denninger-Gutachten herausgearbeitet.
Insofern ist es gleichgültig, ob KIT eine Hochschule ist oder keine. Auf jeden Fall ist es
eine den Hochschulen vergleichbare Einrichtung.
Fazit: Mit der Argumentation aus dem Wissenschaftsministerium wird auf verdeckte Weise
versucht, ein nach wissenschaftlichen Standards verfasstes Gutachten zu entwerten und die
Zulässigkeit der Zivilklausel für KIT und die Hochschulen insgesamt in Frage zu stellen. Ein
weiterer direkter Gegenbeweis kann durch einen Blick in die Hochschulgeschichte erbracht
werden.
Zivilklausel im Hochschulgesetz Niedersachsen
1993 wurde auf Initiative von Wissenschaftsministerin Helga Schuchardt von der Rot-Grünen
Landesregierung Niedersachsen unter Führung von Gerhard Schröder die Zivilklausel
"Die den Hochschulen vom Land zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sollen
ausschließlich für Vorhaben verwendet werden, die friedlichen Zwecken dienen." in
das Landeshochschulgesetz eingeführt. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser gesetzlichen
Vorgabe für alle Hochschulen des Landes Niedersachsen wurde von niemandem gerügt
und war auch nicht der Grund für die Streichung 2002. Im August 2009 brachte die Linksfraktion
im Niedersächsischen Landtag einen Gesetzentwurf ein, mit dem die frühere Zivilklausel
erneut ins Hochschulgesetz aufgenommen werden soll.
In der Begründung heißt es:
„Die zahlreichen Kriegs- und Konfliktherde auf dem Globus
beweisen uns immer wieder aufs Neue, dass militärische Interventionen keine dauerhafte
Lösung für eine Krise darstellen, sondern zuallererst zu einer massiven Vernichtung von
Menschen und gravierenden Umweltschäden führen, ohne die Situation auf Dauer zu befrieden.
Vor diesem Hintergrund und der spezifisch deutschen Geschichte muss die Erhaltung des
Friedens und das Streben nach Frieden die oberste Handlungsmaxime in der Bundesrepublik
Deutschland sein. Richtigerweise heißt es daher in Artikel 26 des Grundgesetzes: „Handlungen,
die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der
Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.“
Die Einführung einer „Zivilklausel“ in das Niedersächsische Hochschulgesetz trägt
diesem Ansinnen Rechnung, indem es sicherstellt, dass an niedersächsischen Hochschulen nicht
für den Krieg geforscht werden soll. Die Formulierung, „die Gesellschaft verfolgt nur friedliche
Zwecke“, findet sich in den Satzungen der ab 1956 gegründeten und öffentlich finanzierten
Kernforschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland wieder, um Kernwaffenforschung
auf (west-)deutschem Boden auszuschließen. Ebenso war dieser Passus bereits von
1993 bis zum Jahr 2002 Bestandteil des Niedersächsischen Hochschulgesetzes mit der Begründung,
dass verdeutlicht werden solle, „dass es der Aufgabenstellung der Hochschulen nicht
entspricht, wenn in ihnen Forschung betrieben wird, deren Ergebnisse für eine militärische
Nutzung vorgesehen sind oder aber für eine solche Nutzung erkennbar unmittelbar missbraucht
werden sollen, und dass das Land nicht bereit ist, seine der Wissenschaft gewidmeten Ressourcen
hierfür zur Verfügung zu stellen“ (Drs. 12/3810). Spätestens mit dem „Sicherheitsforschungsprogramm“
der Bundesregierung aus dem Jahr 2007 unter dem Titel „Forschung für
die zivile Sicherheit“ wird die strikte Trennung von militärischer und ziviler Forschung gelockert
und die Grenzziehung zwischen Verteidigungs- und Sicherheitsforschung verwischt. Hier bedarf
es in Niedersachsen der Sicherstellung dieser Grenze mit dem Ziel, dass an Niedersachsens
Hochschulen nicht für den Krieg geforscht wird - auch nicht in Form von „dual use“-Projekten,
die vordergründig zivilen Zwecken dienen, aber ebenso für militärische Zwecke missbraucht werden können. Besonders für die Beschäftigen und die Studierenden an den Hochschulen
muss eine eindeutige Grenze gezogen werden, da diese Gruppen auf die Auswahl der Hochschulaktivitäten
weniger Einfluss ausüben können und damit möglicherweise gegen ihren Willen
oder ohne ihr Wissen an nicht-ziviler Forschung beteiligt werden.“
Alles in allem: Eine erdrückende Beweislast gegen die verfassungsrechtlichen Einwände zur
Zivilklausel. Und dennoch: Die Regierungsverantwortlichen orientieren sich offenbar an Juristen,
die in die Hochschulpolitik der CDU-geführten Vorgänger-Regierungen eingebunden waren und
die jetzt dazu übergehen, mit verdeckten Methoden über gewählte Volksvertreter das
Denninger-Gutachten schlecht zu reden. Das gab es noch nicht einmal unter Theresia Bauers
Vorgänger, Wissenschaftsminister Peter Frankenberg. Der hatte zwar das Gutachten verächtlich
abgelehnt, wie der Autor von der damaligen Opposition hörte. Er hatte es aber nicht gewagt,
dagegen öffentlich Stellung zu nehmen oder ein Gegen-Gutachten in Auftrag zu geben. Für
diese Einschätzung gibt es einen weiteren beachtlichen Beleg.
Beweisstück Zivilklausel Uni Tübingen
Die seit über drei Jahren geführte Auseinandersetzung um die Zivilklausel am KIT hat eine
bundesweite Kampagne ausgelöst, an der inzwischen Initiativen an mehr als dreißig Hochschulen
beteiligt sind. Die in diesem Zusammenhang entstandene Initiative gegen Militärforschung
dokumentiert seit drei Jahren wichtige Ereignisse der Zivilklausel-Bewegung in einer
Webdokumentation.
Eine erster erkennbarer Erfolg der Bewegung war der Senatsbeschluss der Universität Tübingen
im Dezember 2009, der auf Initiative der Studierenden im Rahmen des Bildungsstreiks
beschloss, die Präambel der Grundordnung um die Zivilklausel mit dem Wortlaut zu ergänzen:
„Lehre, Forschung und Studium an der Universität sollen friedlichen Zwecken
dienen, das Zusammenleben der Völker bereichern und im Bewusstsein der
Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen.ʺ Rechtskräftig wird die Bestimmung
erst nach Billigung durch das zuständige Wissenschaftsministerium. Eben jene Landesregierung,
die Zivilklauseln generell für verfassungswidrig gehalten hat und die durch die
Bundesregierung gezwungen werden musste, wenigstens die Teil-Zivilklausel für den Großforschungsteil
zu akzeptieren, stimmte im Herbst 2010 der Tübinger Zivilklausel zu. Um den
Widerspruch zu kaschieren, beeilte sie sich zu erklären, dass der Bestimmung keine Verbindlichkeit
zukomme, weil sie nur in der Präambel stehe. Das muss bestritten werden, weil in
Präambeln üblicherweise übergeordnete sehr wohl verbindliche Grundsätze formuliert werden.
Die Uni-Gremien selber sehen die Zivilklausel ebenfalls als gültig und verbindlich an und haben
gleich eine ganze Ringvorlesungsreihe zu deren praktischer Umsetzung organisiert. Die Uni-
Leitung bestreitet nicht die Verbindlichkeit, sondern sie versucht die Begriffsbestimmung „friedlicher
Zweck“ so auszulegen, dass sie einer gewissen Forschung für „Friedensmissionen“ der
Bundeswehr bzw. von Lehrveranstaltungen mit Bundeswehrangehörigen bzw. von Honorarprofessuren
für Kriegsbefürworter wie den Chef der NATO-Sicherheitskonferenz nicht im Wege
steht. Auf diesen Streit muss, obwohl hochaktuell für Tübingen und darüber hinaus, in diesem
Rahmen nicht eingegangen werden. Begründung:
-
Der friedliche Zweck für KIT ist durch Praxis im Forschungszentrum eindeutig als Ablehnung
jeglicher militärischer Zwecke etabliert und mit dieser Bestimmung auch als Teil-Klausel
aufgenommen. Nie ist etwas anderes diskutiert worden, als diese erfolgreiche Praxis der
Zivilorientierung auf das gesamte KIT auszuweiten.
- Selbst wenn sich die Grün-Rote Landesregierung (hoffentlich nicht) die geschilderte Interpretation
zu eigen machen sollte, hätte sie noch weniger Gründe, die gesetzliche KITZivilklausel
abzulehnen.
Worum geht es also, wenn die jetzige Landesregierung nicht ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel
setzen will. Sie sollte die Haltung ihrer Vorgänger mit umgekehrtem Vorzeichen praktizieren,
nämlich in das KIT-Gesetz die Zivilklausel aufnehmen und sowohl die Bundesregierung als auch
die bisher im alten Fahrwasser schwimmenden KIT-Gremien Präsidium und Senat für ihren
Antrag vom Juni 2009 gewinnen.
Dafür hat sie die volle Rückendeckung der Studierendenvertretung UStA, der zuständigen
Gewerkschaften ver.di und GEW und vieler anderer mehr. Zum Beispiel auch von Gremien und
Funktionsträgern der GRÜNEN.
Freiheit für KIT-Atomreaktorforschung
Auf der Webseite von Jörg Rupp, Mitglied des Landesvorstands
und des Parteirats der GRÜNEN, wird dessen Kritik an Ministerin
Bauer wegen Ablehnung der KIT-Zivilklausel so zusammengefasst:
„Somit haben wir in Karlsruhe die einmalige Situation, dass unter
einem Dach militärisch und atomar geforscht werden darf. Ich
lehne das strikt ab.“ Im Zusammenhang mit einem Mediationsverfahren
kritisiert er, dass die Atomreaktorforschung in Karlsruhe
fortgesetzt werden darf, d.h. in einem Bereich, für den die
GRÜNEN über lange Jahre um den Ausstieg gekämpft haben. Am
24. Dezember erhielt er einen Antwortbrief der beiden Minister-
Innen Theresia Bauer und Franz Untersteller, der in der Webseite
dokumentiert ist.
Kein Sterbenswort zur Zivilklausel. Dafür umso längere Ausführungen,
warum Atomreaktorforschung unter dem Segel „Sicherheitsforschung“
fortgesetzt werden soll. Um zu verstehen, was bei
Atomreaktoren der IV. Generation, die woanders gebaut werden, passieren könne, müsse man
die Forschung daran fortsetzen. Das ist exakt die Argumentationslinie der KIT-Verantwortlichen,
die gerade so weiter machen, als sei nie ein Atomausstieg beschlossen worden. KIT-Präsident
Horst Hippler ist einer der beiden Hochschul-Unterzeichner des früheren Appells zum Ausstieg
aus dem Rot-Grünen Ausstieg, in den aufgrund von Fukushima inzwischen wieder eingestiegen
wurde. Der von Jörg Rupp verlangte Eingriff in die Forschungsfreiheit zum Ausstieg aus der
Atomreaktorforschung wird von den beiden MinisterInnen mit dem Argument zurück gewiesen,
dass dafür eine Änderung des Grundgesetzes (Art. 5 Abs. 3 GG) erforderlich sei, eben jener
Wissenschaftsfreiheit, von der hier die ganze Zeit die Rede ist.
Das ist an Falschheit kaum noch zu überbieten. Wie zuvor im Zusammenhang mit dem
Denninger-Gutachten dargestellt, ist bei programmorientierter Forschungsförderung, für die
meistens enorme staatliche Mittel eingesetzt werden müssen, die staatliche Steuerungskompetenz
- d.h. der Eingriff in die Forschungsfreiheit - unbestritten. Wenn das Ministerargument
stichhaltig wäre, hätte der frühere Ausstieg aus dem Forschungsprogramm für den Schnellen
Brüter Kalkar und die Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf eine vorherige Grundgesetzänderung
erforderlich gemacht. Übrigens genau mit dem Typus dieser beiden Atomanlagen
haben die Generation-IV-Reaktoren und das damit verbundene Konzept der Transmutation zu
tun. Die Landesregierungen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen,
mit der Bundesregierung über den Ausstieg aus dieser Forschung zu verhandeln und die frei
werdenden Mittel der Forschung für erneuerbare Energien zuzuführen. Dazu wäre auch ratsam,
die innerparteiliche Demokratie zu beachten. Die Landesdelegierten konferenz der GRÜNEN
Baden-Württemberg hatte im Oktober den Ausstieg aus dieser Kernspaltungsforschung und aus
der Kernfusionsforschung gefordert. Im gleichen Sinn hatte die Naturwissenschaftler-
Friedensinitiative bereits im April daran appelliert.
Die von Jörg Rupp abgelehnte „militärische und atomare Forschung unter einem Dach“ hat eine
hochdramatische Bedeutung im Kontext mit der KIT-Zivilklausel. Bereits vor Errichtung des KIT
hatte im Mai 2009 ein Internationaler Appell vor dem Tabubruch „Kern- und Waffenforschung
unter einem Dach“ gewarnt. Zu den unterzeichnenden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
aus 14 Staaten gehören der Bürgermeister Tadatoshi Akiba von Hiroshima („mayors for
peace“), Physiknobelpreisträger Jack Steinberger und Parlamentarier aus Großbritannien, Italien
und Japan. Sie alle ermutigen die Verantwortlichen, mittels Verzicht auf Militärforschung am KIT
zu einer friedlicheren Welt beizutragen.
Infragestellung Atomwaffenverzicht
Die beschriebene Teil-Zivilklausel konnte noch als vorüber gehender Kompromiss durchgehen,
obwohl diese damals schon von der früheren Landtagsopposition als „Witz“ bezeichnet worden
ist. Nun aber steht die vollständige organisatorische und finanztechnische Verschmelzung bevor.
Jetzt spätestens muss die unerträgliche Doppelexistenz von Atomforschung und Waffenforschung
im KIT durch Übertragung der Zivilklausel auf den Universitätsteil beendet werden.
Wie der Autor in einem aktuellen Beitrag dargelegt hat, würde sich im Falle der Ablehnung der
KIT-Zivilklausel ausgerechnet unter einer Grün-Roten Landesregierung ein internationaler
Skandal anbahnen.
Niemand hätte sich unter dem Dach des ehemaligen (Kern)Forschungszentrums neben der
Atomforschung irgendeine Art von Forschung für militärische Zwecke vorstellen können. Aber
gerade dieses Tabu ist unter dem Dach des KIT gebrochen. An der Universität wird Militärforschung
traditionell betrieben, z.B. im Nachrichtentechnischen Institut mit Forschungen an
Breitbandkommunikationssystemen für multinationale Interventionstruppen und, wie erst jüngst
aufgedeckt, am Institut für Theoretische Elektrotechnik und Systemoptimierung an Drohnen für
Auslandseinsätze der Bundeswehr. Der Chef des Uni-Instituts für Kerntechnik und Reaktorsicherheit
hat in mehreren US-Atomwaffenlabors, die heute für zivile und militärische Zwecke
forschen, Erfahrungen gesammelt. Die Atomforschung der Universität unterliegt nicht dem
Forschungsverbot für militärische Zwecke. Können diese Fakten zur Beruhigung beitragen? Die
seit Jahrzehnten gepflegte Atomkooperation mit Brasilien, neuerdings auch die direkte Militärkooperation
mit der Bundeswehr, soll verstärkt werden. Brasilien verfügt über den geschlossenen
Brennstoffkreislauf mit Plutonium-Wiederaufarbeitung (s. Atomreaktoren der IV. Generation).
2010 hatten dort Offizielle vom Schutz durch eigene Atomwaffen gesprochen.
Und was sagt das Völkerrecht heute? Einerseits gilt die Verpflichtung aus Art. 3 Abs. 1 des
Zwei-plus-Vier-Vertrages: "Die Regierungen des Bundesrepublik Deutschland und der
Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz von
und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Sie erklären, dass
auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten wird. ....". Andererseits
kommt zur ohnehin existierenden „nuklearen Teilhabe“ im Rahmen der NATO seit 1990 ein
geändertes Kriegswaffenkontrollgesetz. Gemäß § 16 gelten die Verbote nur für Atomwaffen, die
nicht der Verfügungsgewalt von Mitgliedsstaaten der NATO unterstehen oder die nicht im
Auftrag von NATO-Staaten entwickelt oder hergestellt werden. Bei widersprüchlicher Rechtslage
kann eine neue Situation z.B. ein konstruiertes Bedrohungsszenario den Ausschlag geben. Es
sei daran erinnert, dass Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) Anfang 2006 diskutiert
wissen wollte, „wie wir auf eine nukleare Bedrohung durch einen Terrorstaat angemessen, im
Notfall also sogar mit eigenen Atomwaffen, reagieren können.“
Im Kontext mit den Forderungen der Friedensbewegung, ausgedrückt durch den Kasseler
Friedensratsschlag und das Protestbündnis auf der Bonner Demonstration gegen „Petersberg II“
und Afghanistankrieg kann aus alledem nur geschlossen werden:
Atomreaktorforschung raus. Zivilklausel rein. Bundeswehr go home.
28. Dezember 2011
* Dr.-Ing. Dietrich Schulze war von 1966-2005 im Kernforschungszentrum Karlsruhe (jetzt KIT Campus Nord) tätig, anfangs als wiss. Mitarbeiter in Hochenergiephysik-Projekten und später als Betriebsratsvorsitzender. Er ist Beiratsmitglied der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative für Frieden und Zukunftsfähigkeit e.V. und arbeitet in der Initiative gegen Militärforschung an Universitäten. Kontakt: dietrich.schulze@gmx.de
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