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Dresdner 129er Verfahren eingestellt

Keine kriminelle Vereinigung im Haus der Begegnung *

Die Verfahren wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die Betroffenen der Razzia im Dresdner Haus der Begegnung am 19. Februar 2011 wurden eingestellt. Dies teilte die Dresdner Staatsanwaltschaft laut dem Bündnis »Dresden nazifrei« in entsprechenden Schreiben diese Woche mit. Seit 16 Monaten war letztendlich ohne Ergebnis gegen rund 20 Personen ermittelt worden. »Viel zu spät, aber letztlich folgerichtig sind die jetzigen Einstellungen ergangen. Es gab schließlich nicht den Hauch eines Ermittlungsansatzes«, so Franziska Radtke, Sprecherin des Bündnisses.

Im Februar letzten Jahres war in Dresden zum zweiten Mal der Naziaufmarsch anlässlich des Jahrestags der der Bombardierung der Stadt im Zweiten Weltkrieg erfolgreich verhindert worden. Während die Blockierer sich bereits auf dem Heimweg befanden oder in der Stadt den Erfolg feierten, wurde das Haus der Begegnung von einem Spezialkommando der Polizei gestürmt. Alle Anwesenden wurden festgesetzt, Computer, Mobiltelefone und Speichermedien beschlagnahmt.

Mit den Einstellungen ist jedoch nur rund die Hälfte der Fälle im Zusammenhang mit dem 19. Februar vom Tisch. Weitere mehr als 20 Verfahren nach Paragraf 129 sind noch offen. Den Betroffenen wird vorgeworfen, organisiert Nazis angegriffen zu haben. Das Bündnis hält diese »Verfahren lediglich für ein Konstrukt, das gezielt entwickelt wurde, um umfangreiche Strukturermittlungen gegen Linke vornehmen zu können«, so Radtke.

* Aus: neues deutschland, Freitag, 13. Juli 2012


Haltlose Ermittlungen

Dresden stellt Verfahren gegen Nazigegner ein - viele fragen sich, warum überhaupt damit begonnen wurde

Von Ines Wallrodt **


Anderthalb Jahre haben sächsische Behörden gegen Unterstützer von »Dresden nazifrei« ermittelt, die sie nach den erfolgreichen Blockaden des Naziaufmarschs am 19. Februar in Dresden im »Haus der Begegnung« in Gewahrsam genommen hatten. Der Vorwurf des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung war schweres Geschütz. Nun hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Verfahren sang- und klanglos eingestellt - mangels Tatverdachts. Nach Informationen von »nd« erhielten Anwälte der Betroffenen in dieser Woche entsprechende Schreiben. »Das war überfällig«, findet Rechtsanwalt Martin Henselmann gegenüber »nd«. Von Anfang an habe es keinen konkreten Hinweis auf einen Tatverdacht gegeben.

Die Entscheidung dürfte die Betroffenen erleichtern, verstärkt aber zugleich den Eindruck, Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt ließen jegliches Augenmaß vermissen. Für das Bündnis »Dresden nazifrei« wirft der gesamte Fall »schwerwiegende Fragen zur politischen Motivation und Verhältnismäßigkeit des Agierens der sächsischen Behörden auf«, sagt Sprecherin Franziska Radtke und fordert die Abschaffung des »Schnüffelparagrafen 129«.

Am 19. Februar 2011 hatten Tausende Bürger den bis dato größten jährlichen Naziaufmarsch Europas in Dresden durch Sitzblockaden verhindert. Am Abend stürmte ein Sondereinsatzkommando der Polizei das Pressebüro des Bündnisses »Dresden Nazifrei« im »Haus der Begegnung« in der Großenhainer Straße. Vermummte Beamte traten Türen ein, durchsuchten alle Räume im Haus, auch die Geschäftsstelle der LINKEN, ein Rechtsanwaltsbüro und die Räume einer Jugendinitiative. Sie beschlagnahmten Computer und nahmen alle Anwesenden fest.

Die Razzien wurden später als rechtswidrig eingestuft, die Schäden bezahlt. Die Polizei ermittelte dennoch gegen die rund 20 Nazigegner nach Paragraf 129, wodurch sich Anhänger friedlicher Sitzblockaden faktisch in eine Ecke mit Drogenbanden und Terroristen gestellt sahen. Die Behörden rechtfertigten ihr Vorgehen mit anderen Ermittlungen wegen wiederholter Angriffe auf Neonazis, die sie bereits seit Mitte 2010 unter dem selbst vergebenen Titel »Antifa-Sportgruppe« verfolgen. Demnach sei ein Handy im »Haus der Begegnung« geortet worden, mit dem Übergriffe auf die Teilnehmer der rechtsextremistischen Versammlung koordiniert worden seien. Auch für die von Datenschützern und Politikern scharf kritisierte Funkzellenabfrage, bei der in Dresden Handydaten von Zehntausenden Menschen erfasst wurden, musste diese Begründung herhalten.

Aus Sicht der Anwälte haben sich die Ermittlungen ohne Grund in die Länge gezogen. Erst nachdem sie Verzögerungsrügen einreichten, bewegte sich etwas. Dieses neue Instrument bietet Anwälten die Möglichkeit, in überlangen Verfahren der Justiz Dampf zu machen. Offenbar erfüllt es seinen Zweck. »Bei meiner ersten Rüge im Februar hatte ich nach einer Woche die Akte auf dem Tisch«, berichtet der Berliner Anwalt Henselmann. Im April schickte er eine zweite Rüge hinterher. »Nach der Akte zu urteilen, war seit einem Jahr nichts mehr groß passiert im Fall meines Mandanten.« Er forderte die Staatsanwaltschaft deshalb auf, das Verfahren unverzüglich einzustellen. Zwei Monate später war es so weit.

Die Staatsanwaltschaft Dresden teilte am Donnerstag auf nd-Nachfrage mit, die Ermittlungen hätten »keinen Nachweis erbracht«, dass die im »Haus der Begegnung« in Gewahrsam genommenen Personen das sogenannte »Gewalt-Handy« bedient haben. Die Länge des Verfahrens sei dem »Umfang der erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen« geschuldet.

Anwalt Henselmann glaubt dagegen, dass den Behörden in dem Verfahren ziemlich schnell klar wurde, dass es zu keiner Anklage kommen wird. Durch die Ermittlungen nach Paragraf 129 hätten sie aber die Chance gehabt, an interessante Informationen über linke Zusammenhänge zu kommen. Allein wegen des Verdachts auf Körperverletzung oder Landfriedensbruch darf die Polizei keine Telefone abhören oder E-Mails ausforschen. Geht es um eine kriminelle Vereinigung, sind schwerwiegende Grundrechtseingriffe wie diese jedoch erlaubt.

»Die 16 Monate langen verdeckten Ermittlungen bedeuteten enorme Belastungen für die Betroffenen«, betont die Jenaer Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk, die eine Person vertritt, die am 19. Februar im Büro der LINKEN am Telefon saß. Die Anwälte wollen nun prüfen, ob sie vor Gericht Entschädigungen erstreiten. Denn trotz ihrer Unschuld bleiben die Betroffenen auf den Anwaltskosten sitzen. »Für die emotionalen Schäden, helfen aber auch die paar Euro nichts«, so Pietrzyk.

Unterdessen ist die Dresdner Staatsanwaltschaft weiter damit beschäftigt, Teilnehmer und Initiatoren der Sitzblockaden juristisch zu belangen, darunter zahlreiche LINKE-Politiker und Mitglieder der antifaschistischen Organisation VVN/BdA. In Sachsen behandeln Behörden Aktionen zivilen Ungehorsams nicht wie anderswo als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Gegen über 200 Personen wurden laut Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angestrengt. Die Hälfte sei gegen Geld- und Arbeitsauflagen eingestellt worden. In etwa 70 Fällen haben Nazigegner eine Einstellung zu diesen Bedingungen abgelehnt. Gegen sie hat die Staatsanwaltschaft Strafbefehle beantragt. Einzelne Blockierer werden auch als Rädelsführer verfolgt. So soll etwa ein LINKE-Aktivist mit einem Megafon eine Demonstration dazu angeleitet haben, eine Polizeikette zu durchbrechen. Dem Berliner Geschäftsführer der VVN/BdA wird vorgeworfen, dasselbe mit der blau-weiß-roten Fahne seiner Organisation geleistet zu haben.

Das Bündnis »Dresden nazifrei« fordert, alle Verfahren gegen Blockierer des Neonaziaufmarsches vom Februar 2011 einzustellen. Zudem sollen die Daten von über 300 Menschen, gegen die wegen der Verletzung des Versammlungsrechts ermittelt wurde, aus der Verbunddatei »Innere Sicherheit« beim BKA gelöscht werden. Soligruppen wollen diesen Freitag mit einer Party in Berlin Geld zur Unterstützung der Verfahren sammeln.

** Aus: neues deutschland, Freitag, 13. Juli 2012


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