Rechtverlust
Zentralisierung der EU, Straffung ihrer Gremien und Einschränkung der Staatensouveränität: Ab Dienstag ist der Lissabon-Vertrag in Kraft
Von Andreas Wehr *
Am 1. Dezember tritt der Vertrag von Lissabon in Kraft. Damit wird die neoliberale Wirtschaftsordnung des »freien und unbeschränkten Wettbewerbs« aufs neue vertraglich fixiert. In ihm »verpflichten sich die Mitgliedstaaten, der Union zivile und militärische Fähigkeiten« zur Verfügung zu stellen, die sie »schrittweise zu verbessern« haben; was nichts anderes als eine vertraglich vereinbarte Aufrüstungsverpflichtung ist.
Mit dem Lissabonner Vertrag werden aber vor allem die Institutionen der EU grundlegend verändert. Mit ihrer Osterweiterung ist die Union auf 27 Staaten angewachsen. Weitere Beitritte sind in Vorbereitung. Die Souveränitätsrechte derart vieler Staaten könnten sich schnell als Sand im europäischen Getriebe erweisen. Der Lissabonner Vertrag zielt daher auf die Zentralisierung der EU, auf die Straffung ihrer Gremien und auf die Minderung der Rechte der Mitgliedsländer. Im EU-Jargon heißt das: »Herstellung der Handlungsfähigkeit der Union«.
Abstimmungsverfahren
Europäischer Rat und Ministerräte treffen in Zukunft sehr viel häufiger als bisher ihre Entscheidungen mittels qualifizierter Mehrheit; nun etwa auch in der Innen- und Rechtspolitik. Das Europäische Parlament darf zugleich mehr mitreden. Doch was eine Demokratisierung zu sein scheint, ist tatsächlich eine Entmachtung der Mitgliedstaaten. Denn mit dem Übergang zur Mehrheitsabstimmung geht regelmäßig der Verlust ihrer Vetorechte einher. Dagegen hatte u. a. die Bundestagsfraktion der Linken und hatten konservative Abgeordnete in Karlsruhe geklagt. Das Bundesverfassungsgericht gab ihnen in seinem Urteil weitgehend Recht. Doch wäre es seiner eigenen Argumentation gefolgt, so hätte es den Lissabonner Vertrag mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklären müssen.
Kern des Umbaus der EU-Institutionen ist ein neues Abstimmungsverfahren im Rat. Jetzt zählt vor allem die Bevölkerungsgröße des Landes. Dies begünstigt große Staaten wie Großbritannien, Frankreich, Italien, vor allem aber Deutschland. Allein sein Anteil verdoppelt sich glatt. Die kleinen und mittleren Länder verlieren hingegen oft mehr als die Hälfte ihrer Stimmen. Die vier Großen erreichen so zusammen fast jene 65 Prozent, die für eine qualifizierte Mehrheit im Rat notwendig sind. Der Union droht ein Direktorium ihrer vier großen Länder.
Der Lissabonner Vertrag sieht noch weitere Zentralisierungen vor, etwa das Amt eines Ratspräsidenten. Durch Zusammenlegung der Kapazitäten von Kommission und Rat entstand die Funktion eines »EU-Außenministers«, samt eigenem diplomatischen Dienst. Zudem kann die Kommission künftig verkleinert werden, so daß nicht mehr jedes Land in ihr vertreten ist. Im Rat können die Regierungschefs allein entscheiden, ob man vom Erfordernis der Einstimmigkeit zur Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit übergeht.
Einschränkungen
Doch nicht alle Pläne der europäischen Eliten gingen in Erfüllung. In der zehnjährigen Auseinandersetzung über die Vertragsrevision mußten sie manches Mal zurückstecken. Im Dezember 2003 weigerten sich Spanien und Polen, dem neuen Abstimmungsverfahren im Rat und damit ihrer eigenen Entmachtung dort zuzustimmen. Die Schwelle für eine notwendige Mehrheit hatte man von 60 auf 65 Prozent heraufzusetzen. Gestrichen wurde zudem das Recht des Kommissionspräsidenten, sich »seine« Kommissare aus Vorschlägen der Mitgliedstaaten allein aussuchen zu können.
Überraschend lehnten im Sommer 2005 Franzosen und Niederländer in Volksabstimmungen den Verfassungsvertrag ab. Die Regierungen in Berlin und Paris waren geschockt. Eine »Phase des Nachdenkens« wurde ausgerufen. Tatsächlich wartete man aber nur ab, bis Sarkozy französischer Präsident geworden war. Der hatte nämlich schon früh versprochen, einen neuen Vertrag nur noch dem Parlament und nicht wieder dem Volk vorzulegen. So sah es auch das neue Kabinett Balkenende in den Niederlanden. Um die beiden Völker listig zu täuschen, wurde nun der gescheiterte Verfassungsvertrag als Lissabonner Vertrag erneut vorgelegt. Allein der Begriff Verfassung verschwand. Nur noch das irische Volk durfte über diesen Vertrag abstimmen, da die Verfassung des Landes es so verlangt. Prompt wurde er dort im Juni 2008 abgelehnt. Doch in der EU wird abgestimmt, bis das Ergebnis am Ende paßt. So kam nach massivem Druck in einem neuen irischen Referendum eine Mehrheit für ihn zustande.
Die Ergebnisse der wenigen Volksabstimmungen zeigen: Hätten die europäischen Völker in allen 27 Mitgliedstaaten entscheiden können, wäre der Vertrag gescheitert. Die Parlamente der Mitgliedstaaten geben hier nicht mehr den Willen der Bevölkerungen wieder. Dort wächst vielmehr die Sorge, daß die Demokratie mit der Aufgabe nationaler Souveränitätsrechte geschwächt wird. Da es auf europäischer Ebene keinen Raum für eine demokratische Öffentlichkeit gibt, kann dort eben nur sehr schlecht für Frieden, soziale Gerechtigkeit und Freiheitsrechte gekämpft werden. Hier hat das international organisierte Kapital das Sagen. Das Nein in Frankreich, in den Niederlanden und in Irland war Ausdruck dieser Sorge. Auch das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts ist davon geprägt. So besteht Hoffnung, daß in unserem Land die Kräfte stärker werden, die die so mühsam errungene deutsche Demokratie nicht zugunsten eines Europas der Konzerne und Generäle opfern wollen.
[Weitere Analysen unter: www.andreas-wehr.eu]
* Aus: junge Welt, 30. November 2009
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