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Es ist wie nach einer Wahl: Alle erklären sich zum Sieger

Erklärungen der fünf Bundestagsfraktionen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Friedensratschlag: Lissabon-Vertrag ist aus politischen Gründen abzulehnen

Im Folgenden dokumentieren wir:

Das Urteil und die Leitsätze haben wir hier dokumentiert: "Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar".



Der Lissabon-Vertrag ist aus politischen Gründen abzulehnen

Pressemitteilung des Bundesausschusses Friedensratschlag

Kassel, 30. Juni 2009 - Zum Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts erklärt der Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag in Kassel:

Das Urteil des BVerfG war zu erwarten. Zu Recht wird darin der Kerngehalt des Art. 23 GG als Norm herangezogen, wonach die Bundesrepublik Souveränitätsrechte auf einen übergeordnete "Staatenverbund" übertragen kann - ohne selbst auf staatliche Souveränität verzichten zu müssen. Welche Implikationen die vom BVerfG erlassenen Bedingungen für das Subsidiaritätsprinzip sowie die Gesetzgebung und Rechtsprechung des Bundes haben wird, bleibt dahin gestellt.

Die Friedensbewegung hat sich in ihrer Kritik am EU-Verfassungsvertrag bzw. am Lissabon-Vertrag nie von juristischen Gesichtspunkten leiten lassen. Vielmehr lehnen wir den sog. "Reformvertrag" aus politischen Gründen ab. Dabei bleibt es auch. Wenn Unions- und SPD-Politiker das Urteil bejubeln und meinen, damit sei jede weitere Kritik am Lissabon-Vertrag hinfällig, lügen sie sich selbst in die Tasche und anderen die Hucke voll. Man kann sehr wohl den Vertrag ablehnen, und zwar aus folgenden friedens- und demokratiepolitischen Gründen:
  1. Der Lissabon-Vertrag ist zu 95 Prozent identisch mit dem bei zwei Referenden gescheiterten EU-Verfassungsvertrag. Es ist demokratiepolitisch mehr als bedenklich, einen abgelehnten Vertrag unter einem neuen Label noch einmal ratifizieren zu lassen.
  2. Keine Verfassung der Welt enthält eine Bestimmung, wonach sich ein Staat zur Aufrüstung verpflichten würde. Der Lissabon-Vertrag, der ja für die EU Verfassungscharakter hat, sieht eine solche Aufrüstungsverpflichtung vor.
  3. Zahlreiche weitere Bestimmungen des Lissabon-Vertrags sehen eine Militarisierung der EU vor; etwa die Einrichtung einer Rüstungsagentur ("Verteidigungsagentur"), die Festlegung der EU-Mitglieder auf militärischen Beistand bei terroristischen Angriffen, die Begründung einer Europäischen Verteidigungsunion, also eines militärischen Beistandspakts und die Möglichkeit weltweiter militärischer Interventionen (u.a. "Frieden erzwingende Einsätze").
  4. Besonders zu kritisieren ist, dass das Europäische Parlament ausgerechnet in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, wenn es also buchstäblich "um Krieg oder Frieden" geht, keinerlei Entscheidungskompetenz besitzt. Und auch der Europäische Gerichtshof kann in diesem Politikfeld nicht angerufen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich lediglich mit der Frage der Vereinbarkeit von Lissabon-Vertrag und Grundgesetz befasst. Es hat weder über die Friedensverträglichkeit, noch über die Umweltverträglichkeit oder die Sozialverträglichkeit des Verfassungswerks zu entscheiden gehabt. "Weder Europa noch die Welt brauchen eine neue Militärunion", sagte der Sprecher des "Friedensratschlags". Zu einem solchen Europa sagt die Friedensbewegung eindeutig JA, der Militarisierung der EU verweigert sie aber weiterhin jede Zustimmung.

Für den Bundesausschuss Friedensratschlag:
Peter Strutynski (Sprecher)


Tobias Pflüger, MdEP und Sabine Lösing, MdEP zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabonner Vertrag

Brüssel, 30.06.2009: Pressemitteilung 2009/014

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Begleitgesetz zum Lissabonner Vertrag hebelt Entscheidungsrechte des Bundestages über Militäreinsätze aus und ist somit verfassungswidrig.

Der Europaabgeordneten der LINKEN Tobias Pflüger und Sabine Lösing begrüßen diesen Teil des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes ausdrücklich.

Im Urteil heißt es: "Der Antrag im Organstreitverfahren zu II. ist zulässig, soweit die Antragstellerin eine Verletzung der Entscheidungsbefugnisse des Deutschen Bundestages über den Einsatz der deutschen Streitkräfte geltend macht (II.)." Und: "Eine ähnlich ausgeprägte Grenze zieht das Grundgesetz für Entscheidungen über den Einsatz der Bundeswehr. Der Auslandseinsatz der Streitkräfte ist außer im Verteidigungsfall nur in Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit erlaubt (Art. 24 Abs. 2 GG), wobei der konkrete Einsatz von der Zustimmung des Deutschen Bundestages konstitutiv abhängt. Die Bundeswehr ist ein „Parlamentsheer“, über dessen Einsatz das Repräsentationsorgan des Volkes zu entscheiden hat".

Damit ist klar gestellt: Ausschließlich der Deutsche Bundestag darf über Auslandseinsätze der Bundeswehr entscheiden. Die bisher im Lissabonner Vertrag und mit dem deutschen Begleitgesetz vorgesehene Aushebelung der Beteiligung des Bundestages bei Militäreinsätzen der EU ist nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verfassungswidrig.

Dies bezieht sich z.B. auf das Protokoll 10 des Lissabonner Vertrages ("Über die ständige strukturierte Zusammenarbeit nach Artikel 42 des Vertrages über die Europäische Union") in dem Militäreinsätze innerhalb von 5 bis 30 Tagen ermöglicht werden sollen. Auch hier darf - nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes - nur der Deutsche Bundestag entscheiden, nicht allein der Rat der Europäischen Union.

Tobias Pflüger: "Der Lissabon Vertrag schafft umfangreich neue militärische Kompetenzen für die EU. Dies bestätigt das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil. Der Deutsche Bundestag hatte sich selbst mit der Zustimmung zum Lissabonner Vertrag entmachtet. Dies hat nun das Bundesverfassungsgericht korrigiert."

Die neu gewählte Europaabgeordnete der LINKEN Sabine Lösing ergänzt: "Die Mehrheit im Bundestag hat sich blamiert: Die Abgeordneten von CDU, CSU, FDP, SPD und Grünen haben mit dem Lissabonvertrag ihre eigenen Entscheidungsrechte in so zentralen Punkten wie dem Militäreinsatz deutscher Soldaten selbst beschnitten."


CDU/CSU: EU-Reformvertrag von Lissabon ist verfassungsgemäß

Bericht des Vorsitzenden

Noch vor der Bundestagswahl wollen Koalition und Opposition ein verändertes Gesetz vorbereiten, um auf die Bedenken und Einwände des Bundesverfassungsgerichts zu reagieren. Die Ratifikationsurkunde kann nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten rechtzeitig hinterlegt werden, schreibt Volker Kauder in seinem Bericht an die Mitglieder der Fraktion.

(...)

EU-Reformvertrag von Lissabon ist verfassungsgemäß: Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Klagen gegen den Vertrag von Lissabon zurückgewiesen. Er ist damit mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Zweite Senat formulierte jedoch die Auflage, die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften im Rahmen des Begleitgesetzes noch weiter zu stärken. Das gilt vor allem für die sog. „Brückenklausel“ sowie das „vereinfachte Vertragsveränderungsverfahren“ im Primärrecht. Wir werden deshalb noch vor der Sommerpause ein verändertes Gesetz vorbereiten, das vom Bundestag voraussichtlich am 26. August in erster Lesung beraten und dann am 8. September 2009 beschlossen wird, damit die Ratifikationsurkunde nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten rechtzeitig hinterlegt werden kann.

Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts. Das wegweisende Urteil wird seine Bedeutung in ganz Europa entfalten. Die Ergebnisse der zugrunde liegenden Prüfung des Vertrages räumen die Vorbehalte aus, dass der Vertrag von Lissabon die Bedeutung der Nationalstaaten in der EU erodieren würde. Vielmehr verbleibt nach wie vor die Integrationsverantwortung bei den nationalen Parlamenten. Es ist zudem ein wichtiges Signal, dass das Bundesverfassungsgericht sich selbst eine stärkere Kontrollfunktion zugewiesen hat und auch künftig darüber wachen wird, dass die Institutionen der EU nicht ersichtlich ihre eingeräumten Kompetenzen überschreiten.

Unter diesen Prämissen ist der Weg für die endgültige Ratifizierung des Vertrags von Lissabon frei. Wir sind zuversichtlich, dass sich die Autorität dieses Urteils förderlich auf die noch ausstehenden Ratifikationsverfahren in Irland, Tschechien und Polen auswirken wird, so dass die EU ab 2010 auf einer neuen Vertragsgrundlage arbeiten kann.

Quelle: Website der CDU/CSU-Fraktion; www.cducsu.de


SPD: Urteil zum Lissabon-Vertag: Erfolg für den Deutschen Bundestag

AG Außenpolitik
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Klagen gegen den Lissabon-Vertrag erklärt der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Gert Weisskirchen:

Die national-orientierte Allianz aus Linkspartei und konservativen Europakritikern, -skeptikern und -gegnern ist mit ihrem Vorhaben, den Lissabon-Vertrag zu Fall zu bringen, gescheitert. Dies war zu erwarten, da das Grundgesetz die Abtretung von Souveränitätsrechten an internationale Organisationen vorsieht. So ist der Deutsche Bundestag beispielsweise weiterhin der Ort, an dem über Auslandseinsätze entschieden wird.

Quelle: Website der SPD-Fraktion; www.spdfraktion.de


FDP: Urteil zum EU-Vertrag ist ein klares Signal für Europa

(30. Juni 2009) Mit Spannung wurde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Vertrag von Lissabon erwartet. Die Karlsruher Richter erklärten den Vertrag am Dienstag für verfassungskonform, allerdings unter Auflagen. Die Ratifizierung des EU-Reformvertrags ist somit zunächst gestoppt bis das Parlament bei einer Sondersitzung des Bundestags im August nachbessert. Für den FDP-Außenpolitiker Werner Hoyer ist das Urteil ein positives Signal. "Das Bundesverfassungsgericht hat sich eindeutig hinter den Vertrag von Lissabon gestellt und einen klaren Weg zu seiner Ratifizierung aufgezeigt", so Hoyer.

Der Lissabon-Vertrag sei grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar, so der Zweite Senat des Verfassungsgerichts. Allerdings gelte es, das Mitspracherecht des Bundestags und Bundesrat zu verbessern. Deswegen kann der Vertrag in Deutschland derzeit noch nicht ratifiziert werden, obwohl der Bundestag mit deutlicher Mehrheit das deutsche Zustimmungsgesetz im Mai 2008 verabschiedet hatte. In 23 EU-Mitgliedsstaaten wurde der Vertrag bereits ratifiziert. Neben Irland, Polen und Tschechien gehört Deutschland nicht dazu. Gegen das EU-Reformwerk hatten unter anderem die Bundestagsfraktion der Linken, der CSU-Politiker Peter Gauweiler sowie der ehemalige Europaparlamentarier Franz Ludwig Graf von Stauffenberg (CSU) geklagt.

"Die Linke, Herr Gauweiler und andere Gegner eines geeinten Europas sind mit ihrem Vorhaben gescheitert, den Vertrag zu Fall zu bringen", erklärt der außenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Werner Hoyer. Damit erteile das Gericht den "höchst fragwürdigen Argumenten" der Kläger, welche die Souveränität der Bundesrepublik gefährdet sahen, eine klare Absage. Der Lissabon-Vertrag werde demnach nicht an Deutschland scheitern.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärke mit seiner Entscheidung die demokratische Kontrolle und die Rechte des Parlaments. Allerdings gebe es bei der Umsetzung des Vertrages in nationales Recht noch „Nachbesserungsbedarf“, so Hoyer. Deshalb müsse der Bundestag nun fraktionsübergreifend und „rasch“ die „notwendigen Nachbesserungen auf den Weg“ bringen. Dies sei auch in Irland, Tschechien und Polen nötig. „Die EU braucht den Vertrag, um demokratischer, verständlicher und handlungsfähiger zu werden“, erklärt Hoyer.

Das Lissabon-Urteil ist eine richtungweisende Entscheidung

Nach Ansicht der rechtspolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ist das Urteil auch eine richtungweisende Entscheidung, "die allen Parlamentariern ins Stammbuch schreibt: Das Demokratiedefizit der Europäischen Union muss durch die Stärkung des Bundestages gemindert werden. Nach dem Lissabonner-Urteil muss sich der Bundestag künftig viel intensiver mit europarechtlicher Gesetzgebung befassen."

Leutheusser-Schnarrenberger erklärt, dass die Karlsruher Richter einer schleichenden Kompetenzanhäufung der EU eine klare Absage erteilten. "Die EU darf nur tätig werden, wenn sie von ihren Mitgliedstaaten mit parlamentarischer Zustimmung dazu ermächtigt wurde. Der grundrechtsensible Bereich des Strafrechts, der Strafrechtspflege sowie der polizeiliche und militärische Verfügung über das Gewaltmonopol kann künftig nicht indirekt ohne klare Rechtsgrundlage auf die Europäische Union verlagert werden. Einer solchen Verlagerung sind durch die hohen grundgesetzlichen Hürden künftig gleichzeitig Schranken auferlegt", so die ehemalige Justizministerin.

Das Ziel bleibt ein baldiges Inkrafttreten des EU-Vertrags

"Das Bundesverfassungsgericht hat Parlament und Demokratie den Rücken gestärkt“, erklären die beiden FDP-Bundestagsabgeordneten Mechthild Dyckmans und Michael Link, die für die Liberalen bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe waren. Sie erinnern daran, dass die FDP-Fraktion bereits während des ganzen Ratifizierungsprozess die Wichtigkeit einer aktiveren Rolle des Bundestags in der Europapolitik betont habe. Deshalb werde sich die FDP-Fraktion intensiv an der Erarbeitung des im Urteil geforderten neuen Begleitgesetzes beteiligen. „Unser Ziel bleibt ein baldiges Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon“, so Dyckmans und Link.

Quelle: Website der FDP-Fraktion; www.fdp-fraktion.de


DIE LINKE: Demokratische Nachhilfestunde für CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die den EU-Vertrag und dessen Umsetzung in Deutschland erklären die Vorsitzenden von Partei und Fraktion DIE LINKE, Lothar Bisky, Gregor Gysi und Oskar Lafontaine:

Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages eine demokratische Nachhilfestunde erteilt. Dass der Ratifizierungsprozess des EU-Vertrages durch die Verfassungsrichter gestoppt wurde, belegt, wie gravierend die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat verletzt worden sind. Wenn das höchste deutsche Gericht die Gefahr einer „Aushöhlung des demokratischen Herrschaftssystem in Deutschland“ sieht, ist das eine schallende Ohrfeige für CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne. Es ist der Klage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und weiteren Klagen zu danken, dass diese Selbstentmachtung der Legislative in Bezug auf den europäischen Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozess gestoppt wurde. Damit ist u.a. sichergestellt, dass die Bundeswehr weiterhin nur auf ausdrücklichen Beschluss des Bundestages eingesetzt werden darf. Die bisher im Lissabonner Vertrag und mit dem deutschen Begleitgesetz vorgesehene Aushebelung der Beteiligung des Bundestages bei Militäreinsätzen der EU ist verfassungswidrig.

DIE LINKE sieht mit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die parlamentarischen und außerparlamentarischen Möglichkeiten gestärkt, die marktradikale, unsoziale und militaristische Ausrichtung des EU-Vertrages zu korrigieren. Das Gericht macht deutlich, dass den Mitgliedsstaaten ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse bleiben muss. Im Urteil wird zugleich klargestellt, dass europäische Entscheidungen unantastbare Grundrechte wie den Schutz der Menschenwürde zu beachten haben und der Lissabonner Vertrag demzufolge sozialer und demokratischer angewandt werden muss.

Wir bleiben dabei und sehen uns durch das heutige Urteil bestärkt, dass der Lissabon-Vertrag keine ausreichende Grundlage für ein soziales, demokratisches, friedliches Europa legt und dringend nachbesserungsbedürftig ist.

Quelle: Website der Fraktion DIE LINKE; www.linksfraktion.de


BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Karlsruhe bestätigt Vertrag von Lissabon

Das Bundesverfassungsgericht hat es bestätigt: weder wird durch den Vertrag von Lissabon ein Bundesstaat gegründet noch die nationale Sozialpolitik eingeschränkt oder aus Brüssel über Einsätze der Bundeswehr entschieden. Dem antieuropäischen Populismus von Links und Rechts wird endlich ein Riegel vorgeschoben. Die geforderten Nachbesserungen sind zu begrüßen: Der Bundestag muss mehr Rechte erhalten und er muss sie auch wahrnehmen. Das Karlsruher Urteil ist ein positives Signal an die irischen Bürgerinnen und Bürger, bei ihrem Referendum im Herbst für eine zukunftsfähige Union zu stimmen. Bundestag muss aktiver werden

Kernanliegen des Bundesverfassungsgerichts ist, dass der Bundestag aktiver handeln muss, wenn eine Änderung des Vertragsrechts ohne Ratifikationsverfahren oder maßgeblich durch die Organe der Europäischen Union – auch unter dem Einstimmigkeitserfordernis im Rat - herbeigeführt werden kann. Wir Grüne begrüßen das sehr und setzen uns für eine rasche Änderung der gesetzlichen Grundlage ein.

Bundesverfassungsgericht sieht sich nicht als geschwächt an

Auch sieht sich das Gericht selbst beileibe nicht als geschwächt an. Die Kontrollkompetenz des Bundesverfassungsgerichts ist durch den im Vertrag verfügten Vorrang des Europarechts nicht berührt. Der Grund und die Grenze für die Geltung des Rechts der Europäischen Union in der Bundesrepublik Deutschland ist, dass nur im Rahmen der jeweils geltenden Verfassungsordnung Recht angewendet werden kann. Diesen Vorrang hatte das Bundesverfassungsgericht bereits anerkannt.

Gemeinsame Verteidigung

Auch bei Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon besteht der Parlamentsvorbehalt für den Auslandseinsatz der Bundeswehr fort. Der Vertrag von Lissabon überträgt der Europäischen Union keine Zuständigkeit, auf die Streitkräfte der Mitgliedstaaten ohne Zustimmung des jeweils betroffenen Mitgliedstaats oder seines Parlaments.

Soziale Belange

Der Vertrag von Lissabon beschränkt auch die sozialpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten des Deutschen Bundestages nicht in einem solchen Umfang, dass – wie von den Linken behauptet – das Sozialstaatsprinzip beeinträchtigt und dadurch notwendige demokratische Entscheidungsspielräume unzulässig vermindert wären.

Quelle: Website der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; www.gruene-bundestag.de


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