Die konfliktfördernde Rolle von Diamanten:
Zerschlagung der Verbindung zwischen dem illegalen Handel mit Rohdiamanten und bewaffneten Konflikten als Beitrag zur Konfliktverhütung und -regelung - Resolution 55/56 der UN-Generalversammlung
Im Folgenden dokumentieren wir eine von der Generalversammlung der Vereintgen Nationen im Dezember 2000 verabschiedeten Resolution, die sich grundlegend mit dem Problem der "Blutdiamanten" (im Dokument "Konfliktdiamanten" genannt) befasst.
Informationen über den dazu gehörenden "Kimberley-Prozess", auf den die Resolution verweist, gibt es
hier: "Straßenfeger Blutdiamanten".
RESOLUTION 55/56
Verabschiedet auf der 79. Plenarsitzung am 1. Dezember 2000, ohne Abstimmung, auf der Grundlage des Resolutionsentwurfs A/55/L.52 und Add.1, eingebracht von: Angola, Australien, Belgien, Botsuana, Burkina Faso, Costa Rica, Dänemark, Demokratische Republik Kongo, Deutschland, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Finnland, Gabun, Gambia,
Griechenland, Indien, Irland, Island, Israel, Italien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Lesotho, Luxemburg, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich, Papua-Neuguinea, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Sambia, Schweden, Sierra Leone, Simbabwe, Slowenien, Spanien, Südafrika, Swasiland, Vereinigte Republik Tansania, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Zypern.
55/56. Die konfliktfördernde Rolle von Diamanten: Zerschlagung
der Verbindung zwischen dem illegalen Handel mit Rohdiamanten und bewaffneten Konflikten als Beitrag zur Konfliktverhütung und -regelung
Die Generalversammlung,
mit dem Ausdruck ihrer Besorgnis über das Problem der
Konfliktdiamanten, die in einer Reihe von Ländern Konflikte
schüren, und über die katastrophalen Auswirkungen dieser
Konflikte auf den Frieden und die Sicherheit der Menschen in
den betroffenen Ländern,
im Bewusstsein, dass Konfliktdiamanten Rohdiamanten
sind, mit denen Rebellenbewegungen ihre militärischen Aktivitäten
finanzieren, so auch Versuche, rechtmäßige Regierungen
zu untergraben oder zu stürzen,
in der Erkenntnis, dass die weitaus meisten der weltweit
produzierten Rohdiamanten rechtmäßigen Ursprungs sind,
sowie in der Erkenntnis, dass der rechtmäßige Handel mit
Diamanten einen entscheidenden Beitrag zur wirtschaftlichen
Entwicklung vieler Länder auf der ganzen Welt leistet,
im Bewusstsein, dass dem Problem der Konfliktdiamanten
die ernste Sorge der internationalen Gemeinschaft gilt und dass
alle beteiligten Parteien, namentlich die Diamanten produzierenden,
verarbeitenden, ausführenden und einführenden Länder,
sowie die Diamantenindustrie in die Maßnahmen zur Bewältigung
dieses Problems eingebunden werden sollten,
in Anerkennung der Notwendigkeit, das Problem der Rohdiamanten
anzugehen, die aus Gebieten von Diamanten produzierenden
Ländern stammen, die von einem anderen Land
militärisch besetzt sind,
betonend, dass diese Maßnahmen wirksam, pragmatisch
und mit dem Völkerrecht, einschließlich der einschlägigen
Handelsbestimmungen und -verpflichtungen, vereinbar sein
sollen und weder den laufenden rechtmäßigen Diamantenhandel
erschweren noch die Regierungen oder die Industrie, insbesondere
die kleineren Produzenten, in ungebührlichem Maße
belasten und die Entwicklung der Diamantenindustrie behindern
dürfen,
unter Hinweis auf alle einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats, namentlich seine Resolutionen 1173 (1998) vom 12. Juni 1998, 1295 (2000) vom 18. April 2000 und 1306 (2000) vom 5. Juli 2000, sowie die Resolution 1304 (2000) vom 16. Juni 2000,
unter Hervorhebung der weiteren wichtigen Initiativen, die
bereits zur Bewältigung dieses Problems ergriffen wurden, insbesondere
von den Regierungen Angolas und Sierra Leones
und anderen wichtigen Diamanten produzierenden, verarbeitenden,
ausführenden und einführenden Ländern sowie von der
Diamantenindustrie und der Zivilgesellschaft, einschließlich
der Schaffung des Weltdiamantenrats durch die Industrie,
mit Genugtuung über die von den Diamanten produzierenden
Ländern Afrikas ergriffene Initiative zur Einleitung eines
Prozesses offener Konsultationen mit den Regierungen, der Industrie
und der Zivilgesellschaft, des sogenannten Kimberley-
Prozesses, in dessen Rahmen diese Frage behandelt werden
soll,
Kenntnis nehmend von der Ministererklärung, die zum Abschluss
der am 21. September 2000 in Pretoria abgehaltenen
Tagung zur Frage der Diamanten herausgegeben wurde [1],
sowie Kenntnis nehmend von dem Kommuniqué, das auf
der am 25. und 26. Oktober 2000 in London abgehaltenen Zwischenstaatlichen Tagung über Konfliktdiamanten herausgegeben
wurde [2],
1. fordert alle Staaten
auf, die Maßnahmen des Sicherheitsrats vollständig durchzuführen, die gegen die Verbindung
zwischen dem Handel mit Konfliktdiamanten und der Lieferung
von Waffen, Treibstoff oder sonstigem verbotenem Material
an Rebellenbewegungen gerichtet sind;
2. legt allen Staaten
eindringlich nahe, die Anstrengungen
zu unterstützen, die die Diamanten produzierenden, verarbeitenden, ausführenden und einführenden Länder sowie die
Diamantenindustrie unternehmen, um Mittel und Wege zur
Zerschlagung der Verbindung zwischen Diamanten und bewaffneten
Konflikten zu finden, und spricht sich für weitere
angemessene Initiativen zu diesem Zweck aus, namentlich für
die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der Strafverfolgung;
3. erklärt, dass dringend und sorgfältig erwogen werden
muss, wirksame und pragmatische Maßnahmen zur Bewältigung
des Problems der Konfliktdiamanten auszuarbeiten, die
folgende Elemente enthalten:
a) Schaffung und Anwendung eines einfachen und funktionierenden
internationalen Zertifikationssystems für Rohdiamanten;
b) einzelstaatliche Zertifikationssysteme als Hauptgrundlage
des Systems;
c) die Notwendigkeit der Anpassung einzelstaatlicher
Praktiken an international vereinbarte Mindestnormen;
d) das Ziel der breitestmöglichen Beteiligung;
e) die Notwendigkeit konzertierter Maßnahmen der Diamanten
verarbeitenden, ausführenden und einführenden Länder;
f) die Notwendigkeit angemessener Regelungen, die sicherstellen,
dass das System angewandt wird, unter Achtung
der Souveränität der Staaten;
g) die Notwendigkeit der Transparenz;
4. begrüßt das Angebot der Regierung Namibias, in
Fortsetzung der Dynamik des Kimberley-Prozesses eine Fachtagung
der führenden Diamanten verarbeitenden, ausführenden
und einführenden Länder der Welt einzuberufen, um die technischen
Aspekte des vorgesehenen internationalen Zertifikationssystems
für Rohdiamanten zu behandeln;
5. legt den am Kimberley-Prozess beteiligten Ländern
nahe, die Erweiterung der Teilnehmerschaft daran zu erwägen,
um allen wichtigen Staaten mit maßgeblichem Interesse an der
Weltdiamantenindustrie die Teilnahme an weiteren Tagungen
zu ermöglichen, und in enger Zusammenarbeit mit der Diamantenindustrie
und unter Berücksichtigung der Auffassungen der
in Betracht kommenden Teile der Zivilgesellschaft die zwischenstaatlichen Verhandlungen zur Ausarbeitung detaillierter
Vorschläge für das vorgesehene internationale Zertifikationssystem
für Rohdiamanten voranzubringen;
6. ersucht die am Kimberley-Prozess beteiligten Länder,
der Generalversammlung spätestens auf ihrer sechsundfünfzigsten
Tagung einen Bericht über die erzielten Fortschritte vorzulegen;
7. beschließt, den Punkt "Die konfliktfördernde Rolle
von Diamanten" in die vorläufige Tagesordnung ihrer sechsundfünfzigsten
Tagung aufzunehmen.
Fußnoten
-
A/55/638, Anlage.
- A/55/628, Anlage.
Quelle: Vereinte Nationen, Resolutionen und Beschlüsse der fünfundfünfzigsten Tagung der Generalversammlung, Band I: Resolutionen 5. September – 23. Dezember 2000; Generalversammlung Offizielles Protokoll, Fünfundfünfzigste Tagung, Beilage 49 (A/55/49), Vereinte Nationen, New York 2001, S. 94-95
Zurück zur Diamanten-Seite
Zur Afrika-Seite
Zurück zur Homepage