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Friedensbewegung will öffentliche Diskussion über die Verteidigungspolitischen Richtlinien erzwingen

Stellungnahme des Bundesausschusses Friedensratschlag - und eine Presseerklärung der DFG-VK

Im Folgenden dokumentieren wir zwei Stellungnahmen aus der Friedensbewegung zu den "Verteidigungspolitischen Richtlinien", die am 21. Mai 2003 im Kabinett vorgestellt wurden.
Doch zunächst die offizielle Mitteilung über die Kabinettsvorlage durch das Verteidigungsministerium:

Neue Marschrichtung für die Bundeswehr

Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums, 21. Mai 2003

Mit den Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) stellt Verteidigungsminister Peter Struck die sicherheitspolitischen Weichen für Deutschland. Am 21. Mai 2003 präsentierte er die VPR in Berlin.

Die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa und der Welt hatte die Neuausrichtung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik notwendig gemacht. Die herkömmliche Landesverteidigung hat an Bedeutung verloren, die Reaktion auf internationale Konflikte, asymmetrische Bedrohungen, Terrorismus und Massenvernichtungswaffen dagegen steht im Focus deutscher Sicherheitsfragen. Damit verändern sich die Aufgaben der Bundeswehr. Für sie werden zukünftig Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung im Mittelpunkt stehen. Gemeinsam mit den Bündnispartnern in EU und NATO und eingebunden in das multinationale Umfeld von VN und OSZE wird sich Deutschland verstärkt diesen Aufgaben widmen. Diese Einsätze werden die zukünftige Struktur der Bundeswehr bestimmen. Zu den militärischen Kernfähigkeiten gehören Führungsfähigkeit, Nachrichtengewinnung und Aufklärung, Mobilität, Wirksamkeit im Einsatz, Unterstützung und Durchhaltefähigkeit und Überlebensfähigkeit und Schutz. Die allgemeine Wehrpflicht bleibt in angepasster Form für Einsatzbereitschaft, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Bundeswehr unabdingbar. Die VPR werden im Planungsstab des Bundesministers der Verteidigung erarbeitet und dienen als Rahmenvorgabe für weitere Planungsdokumente wie die "Konzeption der Bundeswehr" (KdB) oder den Bundeswehrplan des Generalinspekteurs. Die letzten VPR stammen aus dem Jahr 1992, davor wurde das Dokument zwei Mal - 1972 und 1979 - erstellt.

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Pressemitteilung

Friedensbewegung will öffentliche Diskussion über die Verteidigungspolitischen Richtlinien erzwingen

Zu den heute im Kabinett vorgestellten neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) gaben die Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag, Lühr Henken (Hamburg) und Peter Strutynski (Kassel), folgende Erklärung ab:

1) Der Bundesausschus Friedensratschlag stellt kritisch fest:

a) Die neuen VPR sprengen den Rahmen, den das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland der Bundeswehr gesetzt hat (Art. 87a), und zwar sowohl
  • in Bezug auf die weltweit möglichen Auslandseinsätze, also auch
  • in Bezug auf den Einsatz der Bundeswehr im Inneren.
b) Die VPR bedeuten eine grundlegende Umorientierung der Bundeswehr hin zu weltweiten Militär- und damit Kriegseinsätzen.
c) Die VPR forcieren die Militarisierung der EU.
d) Die Umsetzung der VPR hat neue teure Rüstungsbeschaffungsmaßnahmen zur Folge.

2) Der Bundesausschuss Friedensratschlag begrüßt, dass eine Übernahme der völkerrechtswidrigen US-Doktrin des "Präventivkriegs" durch die VPR weder der Form noch der Sache nach nicht erfolgte.

3) Der Bundesausschuss Friedensratschlag warnt davor, den koalitionsinternen Streit um die Allgemeine Wehrpflicht und die Debatte um einige Bundeswehrstandortschließungen überzubetonen. Die zentrale Frage, ob die Bundeswehr Interventionsarmee wird oder nicht, bleibt nämlich davon unberührt.

4) Der Bundesausschuss Friedensratschlag ruft die Bundesregierung auf, über die VPR und die Zukunft der Bundeswehr in einen breiten gesellschaftlichen Dialog einzutreten, so wie das Bundespräsident Rau in seiner "Berliner Rede" vom Dienstag (20.05.2003) gefordert hat.

Die Stellungnahme des Bundesausschusses im Einzelnen (Langfassung):

1. Die neuen VPR stellen zutreffend fest, dass es "eine Gefährdung des deutschen Staatsgebiets durch konventionelle Streitkräfte derzeit und auf absehbare Zeit nicht gibt". Aus diesem positiven Resultat des Endes der Ost-West-Konfrontation zieht die Bundesregierung jedoch keine entsprechende Konsequenz: substanzielle Abrüstung. Der Abrüstung im Osten Europas fehlt die Entsprechung im Westen. Während die russischen Militärausgaben nach konservativen Berechnungen heute lediglich noch ein Sechstel der sowjetischen im Jahre 1985 betragen, sind jene der europäischen NATO-Staaten im gleichen Zeitraum lediglich um 30 Prozent gesunken. Die Einsparungen durch Abrüstung würden Milliarden für Bildung, Gesundheit, Altersvorsorge und Arbeitsplätze freisetzen.

2. Die neuen VPR stellen fest, dass sich Bundeswehreinsätze künftig "weder hinsichtlich ihrer Intensität noch geografisch eingrenzen lassen." Mit anderen Worten, die Bundeswehr wird im breiten Spektrum von humanitärer Hilfe über Peacekeeping und Terroristenbekämpfung bis zum Krieg rund um den Globus eingesetzt. Verteidigungsminister Struck hat mit seinem markigen Ausspruch, dass Deutschland auch am Hindukusch verteidigt werde, deutlich gemacht, dass seine Reform den endgültigen Abschied von einer Verteidigungsarmee darstellt, wie sie im Grundgesetz vorgeschrieben ist. (Art. 87a).

3. Die neuen VPR orientieren die Bundeswehr auf den weltweiten Einsatz und setzen dabei sowohl auf die NATO als auch auf "selbständiges europäisches Handeln, wo die NATO nicht tätig sein will oder muss." Das Schwergewicht der deutschen Interessen liegt dabei in der Militarisierung der Europäischen Union. Die rot-grüne Bundesregierung ist bestrebt, die EU-Militärpolitik zu prägen. Sie bietet mit 18.000 Mann das größte nationale Kontingent der 80.000-Mann starken schnellen Eingreiftruppe auf, die in diesem Jahr einsatzfähig sein soll, und stellt sogar ein Drittel des 100.000-Mann-Pools, aus dem die Truppe dann jeweils zusammengesetzt wird. Deutschland wird ab 2005 als einziger EU-Staat über ein weltumspannendes Spionagesatellitensystem verfügen. Bei der EU-Eingreiftruppe handelt es sich nicht nur um eine "militärische Komponente" (Bundespräsident Rau), sondern um eine veritable Streitmacht, die neben Heeresverbänden und 336 Kampfflugzeugen auch 100 Schiffe umfasst (davon u.a. 4 Flugzeugträger, 17 Fregatten, 5 Korvetten und 7 U-Boote). Die Ausrichtung der EU auf eine Militarisierung ist der grundfalsche Weg. Sie führt zu einem neuem Wettrüsten.

4. Die neuen VPR erwecken den Eindruck eines sich selbst beschränkenden und zurückhaltenden Militärgebarens Deutschlands, das zudem finanziellen Restriktionen unterworfen sei. Dass dem nicht so ist, wird angesichts der massiven Aufrüstung der Bundeswehr deutlich: In Auftrag gegeben wurden u.a.:
180 Eurofighter
80 High-Tech-Kampfhubschrauber Tiger
600 Marschflugkörper für Tornados und Eurofighter
3 neue Fregatten
5 neue Korvetten (vor allem für den Beschuss von See an Land)
4 supermoderne U-Boote
60 strategische Lufttransportmaschinen Airbus
und ein nationales weltweit nutzbares Radaraufklärungssatellitensystem für die Bundeswehr.

Außerdem werden kostenintensive Entwicklungen fortgesetzt, wie die eines taktischen Luftverteidigungssystems, das 10 bis 15 Mrd. Euro verschlingen wird, und das zwar nicht für die Landesverteidigung taugt, aber für die Auslandseinsätze. Seriöse Schätzungen gehen von Kosten in Höhe von 140 bis 150 Mrd. Euro lediglich für neue Waffen und Ausrüstungen in den kommenden 20 Jahren aus. Mittel, die dazu dienen sollen, die Bundeswehr Prestige zu verschaffen und zu einem global einsetzbaren Instrument der deutschen Außenpolitik zu machen. Die massiven sozialen Probleme hierzulande und in der Welt verlangen wahrlich eine andere Prioritätensetzung.

5) Die neuen VPR sollen der Bundeswehr den Einsatz im Innern "zum Schutz der Bevölkerung und lebenswichtiger Infrastruktur des Landes vor terroristischen und asymmetrischen Bedrohungen" ermöglichen. Im Entwurf heißt es, dass "die Streitkräfte immer dann zur Verfügung stehen, wenn nur sie über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen oder wenn der Schutz der Bürger und kritischer Infrastruktur ein erheblicher Personaleinsatz erforderlich macht." Das Grundgesetz (Art. 115a) schreibt vor, dass dieser Einsatz die Feststellung des Verteidigungsfalles durch den Bundestag voraussetzt. Eine Berufung allein auf Art. 35 des Grundgesetzes, welcher in besonderen Fällen den Einsatz der Bundeswehr bei Unglücken und Katastrophen ermöglicht, ist unzulässig.

6. Die neuen VPR scheinen in der jüngsten Fassung in punkto "Präventivkrieg" entschärft worden zu sein. Unmittelbar nach dem von weiten Teilen der Bevölkerung abgelehnten Irakkrieg, der entsprechend der Bush-Doktrin den Präzedenzfall eines Präventivkrieges darstellt, war das Anliegen der konservativen Generalität und der CDU/CSU wohl (noch?) nicht durchsetzbar. So wurde ebenfalls in letzter Minute in die Kabinettsvorlage der Passus aufgenommen, dass der UN-Sicherheitsrat "die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" trage. Dieser Kern des Artikels 24 der UN-Charta ist de jure von jedem UNO-Mitgliedsstaat anerkannt - nicht jedoch von der von der derzeitigen US-Regierung geführten "Koalition der Kriegswilligen". Allerdings war sie auch für die deutsche Regierung keine Selbstverständlichkeit, als sie 1999 mit der NATO zusammen Jugoslawien bombardieren ließ. Insofern ist diese demonstrative Feststellung in den VPR zu begrüßen. Auch ist fraglich, wie lange dieser Passus tragfähig bleibt, um Krieg verhindern zu können, angesichts einer Debatte, die darauf abzielt, die UN-Charta "weiterzuentwickeln", so dass militärische Einmischungen in innere Angelegenheiten anderer Staaten erleichtert werden.

7) Die neuen VPR halten an der Wehrpflicht fest. Die insbesondere von den Grünen dauerhaft in die Debatte eingeworfene Frage der Abschaffung der Wehrpflicht überlagert allerdings das Kernthema und lenkt vom Wesensgehalt der VPR ab, die darauf abzielen, die Bundeswehr zur weltweit einsetzbaren Angriffsfähigkeit auszubauen. Dies kann unabhängig von der Wehrform geschehen. Gleichwohl wäre die Aufhebung der allgemeinen Wehrpflicht ein erster Schritt zur Aufhebung aller Zwangsdienste.

Die Verteidigungspolitischen Richtlinien der Regierung Kohl aus dem Jahre 1992 waren ein Meilenstein für die Bildung der "Krisenreaktionskräfte", mit denen der Nachkriegskonsens der deutschen militärischen Zurückhaltung Stück für Stück aufgebrochen wurde. Die rot-grüne Regierung stellte bereits im Jahr 2000 diese Richtlinien in den Schatten, als sie beschloss, bis 2006 die sogenannten Einsatzkräfte verdreifachen zu wollen. Mit den neuen Richtlinien strebt die Regierung an, die europäische Zentralmacht Deutschland zu einem permanenten militärischen globalen Akteur zu machen. Dies widerspricht dem Friedensgebot der UN-Charta (Art. 2) und des Grundgesetzes (Art. 26) und kann nicht im Interesse der Bevölkerung liegen. Die Friedensbewegung fordert daher eine breite öffentliche Debatte über den künftigen Kurs der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik.

Für den Bundesausschuss Friedensratschlag:
Lühr Henken, Hamburg, Peter Strutynski, Kassel
Hamburg/Kassel, den 21. Mai 2003

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DEUTSCHE FRIEDENSGESELLSCHAFT - VEREINIGTE KRIEGSDIENSTGEGNERINNEN (DFG-VK) -PRESSEMITTEILUNG vom 21.05.2003-

Krieg als Normalfall?

Das aggressivste Bundeswehrprogramm seit 1945

"Die Verteidigungspolitischen Richtlinien, die Minister Struck heute vorgestellt hat, stellen das aggressivste deutsche Militärprogramm seit dem Zweiten Weltkrieg dar", kommentiert Jürgen Grässlin, Bundessprecher der DFG-VK. Wenn davon geredet werde, dass sich Verteidigung "geographisch nicht mehr eingrenzen" lasse, bedeute dies "die Androhung von Krieg in allen Richtungen". Hinter der Rhetorik von Sicherheit und Stabilität verberge sich eine Absage an jede Form von Entspannung und Verständigung: "Die Welt wird unsicherer, wenn die Bundeswehr überall potentielle Einsatzgebiete sieht."

"Mit diesen Richtlinien verabschiedet sich die Bundeswehr vom Grundgesetz", so Grässlin weiter. Die Zuweisung von Kriegseinsätzen out of area als neue Hauptaufgabe sei mit dem Artikel 87a GG - "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf" - unvereinbar.

Dem behaupteten Ziel, Schutz vor Terrorangriffen zu bieten, werde die Bundesregierung durch vermehrte Militäreinsätze nicht näherkommen, so Grässlin. In diesem Bereich führe nichts darum herum, die politischen und sozialen Ursachen von Terror zu beheben. Gerade dies sei aber offenbar nicht angestrebt. Der Hinweis in den Richtlinien auf für die deutsche Wirtschaft wichtige Transportwege und Handelsrouten lasse erkennen, was das tatsächliche Motiv für die "Armee im Einsatz" sei.

Die Bundesregierung müsse zur Kenntnis nehmen, dass Bodenschätze jenen gehören, in deren Land sie liegen, so Grässlin. "Egal, ob die Bundeswehr am Hindukusch steht, am Persischen Golf oder wo auch immer künftig deutsche Begehrlichkeiten entstehen mögen: Dort wird nichts verteidigt, sondern es werden proklamierte deutsche Interessen mit Angriffskriegen durchgesetzt."

Die DFG-VK sieht auch keine Veranlassung, die Möglichkeiten für einen Bundeswehreinsatz im Innern zu erweitern. Es steht vielmehr zu befürchten, dass dadurch versucht wird, den Alltag zu militarisieren.

Angesichts der bedrohlich zu nennenden Selbstverständlichkeit, mit der Krieg zum Normalfall deutscher Außenpolitik werden soll, wird der Widerstand gegen die von deutschem Boden ausgehenden Aggressionen wichtiger denn je. Die DFG-VK wird jeglichen Kriegsplänen weiterhin entschieden entgegentreten und verweist zugleich auf die Alternativen, wie sie etwa in der DFG-VK-Kampagne "Schritte zur Abrüstung" formuliert sind. Die Kampagne fordert einen schrittweisen Abbau des Militärs und die Umschichtung freiwerdender Mittel zugunsten der Friedenssicherung.

Frank Brendle
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


Die neuen "Verteidigungspolitische Richtlinien" 2003 im Wortlaut
Erlassen vom Bundesverteidigungsministerim am 21. Mai 2003

Die alten VPR im Wortlaut: "Verteidigungspolitische Richtlinien 1992"
Erlassen vom Bundesverteidigungsministerim am 26. November 1992


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