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"Die Bundeswehr muss im gesamten Aufgabenspektrum wirkungsvoll einsetzbar sein"

Verteidigungsminister de Maizière stellt das neue Standortkonzept vor


Am 26. Oktober 2011 stellte Bundesverteidigungsminister de Maizière das Standortkonzept für die Bundeswehr vor. Im Folgenden dokumentieren wir: Einen kritischen Kommentar aus der Friedensbewegung können Sie hier lesen:
De Maizières großes Ablenkungsmanöver



Zusammenfassung der Ergebnisse

Berlin, 26.10.2011, BMVg.

Insgesamt wird die Bundeswehr in Deutschland zukünftig an 264 Standorten stationiert sein.

Ausgangslage

Die Bundeswehr ist bisher an 394 Standorten stationiert. Davon sind aus vorherigen Stationierungsentscheidungen noch 13 Standorte zu schließen. Eine Auflistung mit dem jeweils geplanten Schließungsdatum enthält der Anlagenteil.

Viele kleinere Organisationselemente der Bundeswehr unterliegen häufigen Anpassungen beziehungsweise werden an wechselnden Standorten eingesetzt, wie zum Beispiel die zukünftigen mobilen Anteile der Nachwuchsgewinnung. Zum besseren Verständnis werden deshalb zukünftig Kommunen, in denen weniger als 15 Dienstposten stationiert sind, nicht mehr als Standorte der Bundeswehr bezeichnet – unabhängig vom Fortbestand der dort stationierten Elemente. Von den oben genannten 394 Standorten betrifft dies 58 Kommunen. Eine Auflistung enthält der Anlagenteil.

Fünf Standorte werden zusätzlich erfasst. Die dort stationierten Elemente wurden bisher organisatorisch an anderen Standorten geführt (siehe Anlagenteil). Mit der Abbildung dieser Standorte im Stationierungskonzept werden die Organisation der Bundeswehr und die Stationierung in Übereinstimmung gebracht. Damit bilden 328 Standorte die Ausgangslage.

Ergebnisse

Aufgrund des vorliegenden Stationierungskonzepts werden 31 Standorte geschlossen. Die Schließungen betreffen nach Größenordnung:

8 Standorte mit 15 – 100 Dienstposten
4 Standorte mit 101 – 500 Dienstposten
13 Standorte mit 501 – 1.000 Dienstposten
6 Standorte mit mehr als 1.000 Dienstposten

Darüber hinaus werden 90 Standorte signifikant reduziert, das bedeutet eine Reduzierung um mehr als 50 Prozent des bisherigen Dienstpostenumfangs oder um mehr als 500 Dienstposten. Davon werden 33 Standorte auf weniger als 15 Dienstposten verkleinert und damit nicht mehr als Standort bezeichnet.

Insgesamt wird die Bundeswehr in Deutschland somit zukünftig an 264 Standorten stationiert sein.


Geleitwort des Ministers

Berlin, 26.10.2011, BMVg.

Die Bundeswehr wird kleiner werden. Sie ist eine Freiwilligenarmee ohne Wehrpflicht. Sie bleibt in der Fläche und sie bleibt in unserem Land und für unser Land präsent.

Auf Basis der Verteidigungspolitischen Richtlinien vom 27. Mai dieses Jahres wurden in der Zwischenzeit mit der Festlegung von Fähigkeiten, Umfang und Organisation der Bundeswehr die wesentlichen Entscheidungen für eine einsatzbereite und bündnisfähige Bundeswehr der Zukunft getroffen. Ein Reformbegleitprogramm wurde erarbeitet, die Reservistenkonzeption ebenso.

Nachdem im Juli die Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes ausgesetzt und damit der Übergang zu reinen Freiwilligenstreitkräften vollzogen wurde, folgt nun mit der Entscheidung zur Stationierung der letzte konzeptionelle Schritt zur Neuausrichtung der Bundeswehr.

Ziel der Neuausrichtung ist es, Aufgaben und Fähigkeiten der Bundeswehr den sich verändernden sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen anzupassen, die Struktur demografiefest zu gestalten und ein solides finanzielles Fundament für die Zukunft zu schaffen.

Unsere Bundeswehr wird zur Landes- und Bündnisverteidigung und maßgeblich im Bereich der Krisenbewältigung und Konfliktverhütung gefordert sein. Die Vielfalt und Bandbreite potenzieller Konflikte und Einsätze verlangt, eine breite Palette unterschiedlicher Fähigkeiten vorzuhalten.

Die Bundeswehr muss im gesamten Aufgabenspektrum wirkungsvoll einsetzbar sein. Dazu gehören unter anderem rein stabilisierende Einsätze, Einsätze in bewaffneten Konflikten bis hin zu Kampfeinsätzen hoher Intensität. Nur ein solch breites Fähigkeitsspektrum eröffnet Deutschland die benötigten Handlungsoptionen und ermöglicht flexibles und abgestimmtes politisches Handeln zur Sicherung von Frieden und Freiheit.

Mit den Entscheidungen zur künftigen Stationierung wird festgelegt, wo und in welchem Umfang die Bundeswehr künftig in den Ländern und Regionen Deutschlands beheimatet sein wird. Unsere Soldatinnen und Soldaten, die zivilen Angehörigen der Bundeswehr sowie ihre Familien sind davon unmittelbar betroffen. Unsere Gesellschaft hat aus vielerlei Gründen ein hohes und verständliches Interesse daran, dass unsere Bundeswehr in ganz Deutschland präsent bleibt. Auch die Bundeswehr selbst mit ihren Soldatinnen und Soldaten und zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möchte eine Armee in der Mitte unserer Gesellschaft bleiben.

Die Entscheidungen zur künftigen Stationierung sind daher ein wesentlicher Bestandteil der erforderlichen Anpassung und Umstrukturierung der Bundeswehr im Rahmen der Neuausrichtung. Sie sind das Ergebnis einer gründlichen und umfassenden Analyse, in der alle relevanten Faktoren sorgsam und umfassend gegeneinander abgewogen wurden. Die Belange der Menschen in der Bundeswehr und in den Garnisonen und Gemeinden wurden – wo immer möglich und funktional vertretbar – berücksichtigt. Der Zeithorizont für die Umsetzung wird im Rahmen der jeweiligen Realisierungsplanung für den einzelnen Standort gesondert festgelegt werden.

Mit der Neuausrichtung vollziehen wir wichtige Schritte für die Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr und für den künftigen Schutz unseres Landes. Dazu gehört, die Bundeswehr so zu stationieren, dass eine effektive und finanzierbare Auftragserfüllung in einem komplexen sicherheitspolitischen Umfeld auch unter den Bedingungen eines zu konsolidierenden Bundeshaushaltes und mit geringeren Umfangszahlen möglich ist.

Die Bundeswehr wird kleiner werden. Sie ist eine Freiwilligenarmee ohne Wehrpflicht. Sie bleibt in der Fläche und sie bleibt in unserem Land und für unser Land präsent.


Konzeptionelle und strukturelle Rahmenbedingungen

Berlin, 26.10.2011, BMVg.

Ausgehend von den in den Verteidigungspolitischen Richtlinien vom Mai 2011 niedergelegten Aufgaben muss die Bundeswehr in der Lage sein, der Politik ein breites Fähigkeitsspektrum anzubieten.

Deutschland wird auch in Zukunft einen wichtigen militärischen Beitrag zur Sicherheit des Landes und des Bündnisses leisten. Gemeinsam mit unseren Verbündeten und Partnern wollen wir Frieden und Stabilität in der Welt fördern.

Ausgehend von den in den Verteidigungspolitischen Richtlinien vom Mai 2011 niedergelegten Aufgaben muss die Bundeswehr in der Lage sein, der Politik ein breites Fähigkeitsspektrum anzubieten. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, durchhaltefähig bis zu 10.000 Soldatinnen und Soldaten in zwei Einsatzgebieten bereitstellen zu können. Darüber hinaus soll die Beteiligung an einem maritimen Einsatz möglich sein.

Die Bundeswehr wird Deutschlands militärische Verpflichtungen als Mitglied der Allianz, der Europäischen Union und der Vereinten Nationen verantwortungsvoll wahrnehmen. Die Streitkräfte erhalten ausgewählte robuste Fähigkeiten sowohl für lang andauernde konfliktverhütende und krisenbewältigende Maßnahmen als auch Fähigkeiten für den zeitlich begrenzten intensiven Einsatz auch im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung.

Dazu wird die Bundeswehr nach dem Grundsatz gestaltet, dass fachliche Kompetenz und organisatorische Zuständigkeit zusammengehören. Im Ergebnis entstehen klare Strukturen mit wo immer möglich gemischter personeller Besetzung bestehend aus militärischem und zivilem Personal in Stäben und Ämtern.

Stäbe werden gestrafft, Truppe wird gestärkt. Das gemeinsame Denken und Handeln ist dabei der Maßstab. Neben Heer, Luftwaffe, Marine, Zentraler Sanitätsdienst und Streitkräftebasis wird es die Ressourcenbereiche „Personal“, „Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen“, „Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung“, sowie die Organisationsbereiche „Rechtspflege“ und „Militärseelsorge“ geben.

Die Soldatinnen und Soldaten in den Streitkräften werden truppendienstlich dem Generalinspekteur unterstellt. Die Inspekteure führen ihre jeweilige Teilstreitkraft bzw. ihren militärischen Organisationsbereich aus einem eigenen Kommando außerhalb des Ministeriums.

Heer
  • Das Heer wird ein breites Fähigkeitsspektrum mit Durchsetzungsfähigkeit im gesamten Aufgaben- und Intensitätsspektrum und differenziertem Durchhaltevermögen erhalten.
  • Schnelle Reaktionsfähigkeit auf krisenhafte Entwicklungen im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung und den Auslandseinsätzen und sich wandelnde Einsatzerfordernisse werden in Balance stehen mit der notwendigen Zeit zwischen den Auslandseinsätzen.
  • Der Systemverbund Brigade wird deutlich gestärkt, um die zeitgerechte Einsatzfähigkeit zu ermöglichen.
  • Durch Modularität wird die Flexibilität für ein breites Aufgabenspektrum sichergestellt.
Luftwaffe
  • Bestimmende Leitlinien für die Luftwaffe sind Orientierung am Einsatz, Zukunftsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Effizienz.
  • Der Schwerpunkt im Fähigkeitsprofil wird vom Kampf gegen gegnerisches Luftkriegspotenzial hin zu unterstützenden Luftoperationen sowie Überwachung und Aufklärung verlagert.
  • Die Fähigkeit zur Führung hochintensiver Luftkriegsoperationen bleibt erhalten.
  • Die Führungsorganisation bündelt Fachexpertise und truppendienstliche Verantwortung in Fähigkeitskommandos. Auf die Divisionsebene wird verzichtet.
  • Das Leistungsspektrum der Luftwaffe erlaubt die Unterstützung von Einsätzen im Rahmen der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung und stellt gleichzeitig die Beiträge für Landes-/Bündnisverteidigung, militärische Evakuierungsoperationen und die Wahrnehmung der zugewiesenen Dauereinsatz- und Pilotaufgaben sicher.
Marine
  • Die Marine wird mit abgestuftem Durchhaltevermögen ein breites Fähigkeitsprofil zur Verfügung stellen.
  • Ein integrales Marinekommando, zu dem auch das Maritime Operations Centre gehört, ermöglicht den Verzicht auf die Divisions-/Amtsebene.
  • Gleichzeitig werden vor dem Hintergrund der Einsatzorientierung die Einsatzflottillen gestärkt.
Streitkräftebasis
  • Die Streitkräftebasis (SKB) bündelt bundeswehr- und streitkräftegemeinsame unterstützende Fähigkeiten für den Einsatz, den Grundbetrieb und für nationale territoriale Aufgaben.
  • In den künftigen Fähigkeitskommandos der SKB werden für die Logistik, die Führungsunterstützung und das Militärische Nachrichtenwesen mobile Einsatzkräfte, im Inland abrufbare Expertise und Fähigkeiten für den Einsatz, die Ausbildung sowie deren Weiterentwicklung unter einer einheitlichen Verantwortung zusammengeführt.
  • Im Kommando Territoriale Aufgaben werden die bisher in den Wehrbereichen verteilten territorialen Aufgaben gebündelt. Hier werden die Fähigkeiten bereitgehalten, die für subsidiäre Einsätze im Rahmen der Katastrophenhilfe besonders geeignet sind. Die Wehrbereichskommandos werden aufgelöst.
  • Die bewährten Elemente der Bezirks-/Kreisverbindungskommandos bleiben erhalten.
  • Die Rolle der Reservisten und Reservistinnen wird durch die Aufstellung von Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräften gestärkt.
Zentraler Sanitätsdienst
  • Die hohen Standards der Gesundheitsversorgung der Soldatinnen und Soldaten im Inland und im Einsatz werden durch die Konzentration auf sanitätsdienstliche Unterstützungsprozesse und die konsequente Ausrichtung auf approbationspflichtige Aufgaben gesichert.
  • Regionale sanitätsdienstliche Versorgung und Einsatzunterstützung werden fähigkeitsorientiert zusammengefasst.
Personal
  • Der gemeinsamen Personalgewinnung kommt vor dem Hintergrund der Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes eine ganz besondere Bedeutung für die Zukunft der Bundeswehr zu.
  • Im neuen Organisationsbereich Personal werden künftig alle Aufgaben von der Personalgewinnung, über die Personalführung bis hin zur Bildung und Qualifizierung der Soldatinnen und Soldaten und zivilen Angehörigen der Bundeswehr verantwortet.
  • Die Aufgaben der Kreiswehrersatzämter und der Zentren für Nachwuchsgewinnung werden zusammengeführt. Eine wohnortnahe Beratung über den Arbeitgeber Bundeswehr wird durch einen Verbund von 110 ständig besetzten „Karriereberatungsbüros Bundeswehr“ sowie bis zu 200 mobilen Büros sichergestellt.
  • In weiteren 16 Karrierecentern, davon 8 für die Durchführung von Eignungstests, wird darüber hinaus ein umfassendes Angebot zum Arbeitgeber Bundeswehr bereitgestellt.
  • Im „Bildungszentrum der Bundeswehr“ werden die Grundlagen und Zuständigkeiten für die schulische, berufliche und akademische Bildung gebündelt. Es wird sichergestellt, dass die von den Angehörigen bei der Bundeswehr erworbenen Qualifikationen für die Nutzung im zivilen Bereich zertifiziert werden.
  • Zur Bündelung der fachlichen Kompetenz und organisatorischen Verantwortung werden das Bundessprachenamt sowie die Universitäten der Bundeswehr dem Organisationsbereich Personal unterstellt.
Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
  • Im neuen Organisationsbereich „Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen“ werden die Aufgabenfelder Infrastruktur, Verpflegung/bewirtschaftete Betreuung und gesetzliche Schutzaufgaben konzentriert. Dazu wird das „Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr“ aufgestellt.
  • Die Wehrbereichsverwaltungen werden aufgelöst.
  • Im Bereich Infrastruktur werden für die operativen Bauaufgaben im Rahmen des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sieben regionale Kompetenzzentren eingerichtet.
  • Es wird geprüft, Aufgaben des Travel Managements und des Personalabrechnungswesens innerhalb der Bundesregierung zu konzentrieren.
  • Die Streitkräfte werden an ihren Standorten weiterhin von Bundeswehr-Dienstleistungszentren unterstützt.
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
  • Im neuen Organisationsbereich „Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung“ wird ein neues, effizientes und einheitliches Ausrüstungs-, Beschaffungs- und Nutzungsmanagement geschaffen.
  • Dazu wird das „Bundesamt für Ausrüstung Informationstechnik und Nutzung“ aufgestellt, in dem das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung und das IT-Amt der Bundeswehr einschließlich ihrer nachgeordneten Dienststellen ihr gesamtes heutiges Aufgabenspektrum einbringen.
  • Das Amt nimmt durchgängig die Verantwortung für die Beschaffung über die Nutzung bis hin zur Verwertung wahr. Über „Integrierte Projektteams“ wird eine Verbindung in alle jeweils betroffenen Bereiche der Bundeswehr gehalten.
  • Die Betriebs- und Versorgungsverantwortung verbleibt bei den Streitkräften.
Umfang der Streitkräfte

Der Umfang der Streitkräfte wird einschließlich Reservistinnen und Reservisten bis zu 185.000 Soldatinnen und Soldaten umfassen, davon eine Anzahl von mindestens 5.000 bis zu 15.000 Freiwillig Wehrdienst Leistende.

Reservisten sind ein unentbehrlicher und künftig noch bedeutenderer Bestandteil der Bundeswehr. Sie werden, wo immer möglich, die aktive Truppe verstärken und im Einsatz die Durchhaltefähigkeit erhöhen. Unter Berücksichtigung der Vielfalt ihrer zivilberuflichen und weiteren persönlichen Qualifikationen werden Reservisten künftig gezielt ausgebildet und militärisch weiterentwickelt, um auch den kurzfristigen, krisenbezogenen Einsatz in einem breiten Aufgabenspektrum zu ermöglichen. Reservisten unterstützen die Streitkräfte im Bedarfsfall beim Aufbau neuer Fähigkeiten und beim Schutz der Heimat.

Als Mittler zwischen Bundeswehr und Gesellschaft erfüllen sie zudem eine unverzichtbare Bindegliedfunktion, die sowohl der Nachwuchsgewinnung als auch der gesellschaftlichen Einbindung der Streitkräfte zugute kommt.

Für zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden 55.000 Dienstposten ausgebracht. Der Gesamtumfang der Bundeswehr beträgt damit zukünftig bis zu 240.000 militärische und zivile Dienstposten.

Bundesministerium der Verteidigung

Im Gesamtumfang sind insgesamt 2.000 Dienstposten für das Bundesministerium der Verteidigung enthalten.

* Quelle: Website des Bundesverteidigungsministeriums; http://www.bundeswehr.de; http://www.bmvg.de


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