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Waffen für Syrien

Westen tritt Völkerrecht mit Füßen – um Assad zu stürzen

Von Norman Paech *

In Syrien wird weiter eine Lösung mit militärischen Mitteln gesucht, obwohl jedem klar sein muß, daß es eine solche Lösung nicht geben wird. 14 der 27 EU-Staaten waren Ende Mai immerhin gegen die Aufhebung des Waffenembargos. Zu wenig, um Frankreich und England so zu isolieren, daß sie von ihren Lieferungsplänen Abstand nehmen würden. In beiden Ländern wirkt die Vergangenheit der Kolonialmacht offensichtlich noch ungebrochen nach, in der Gewalt immer als natürliches Element der Überseepolitik begriffen wurde.

Der Krieg wird weiter eskalieren. Die Waffen werden nicht nur mehr, sondern schwerer und wirksamer – in einem Land, in dem es nur an einem nicht mangelt, an Waffen. Der internationale Markt bietet alles, und Katar hat ebenso wie Saudi-Arabien für die notwendigen Finanzmittel gesorgt. Die sich als »Freunde Syriens« bezeichnenden Regierungen haben sich nie besonders um die Durchsetzung des Waffenembargos gekümmert. Die Transporte aus der Türkei und Kroatien sowie die Ausbildungslager der CIA in Jordanien dürften ihnen nicht verborgen geblieben sein.

Was offensichtlich niemanden interessiert: Waffenlieferungen an Aufständische in einem Bürgerkrieg sind laut Völkerrecht eindeutig illegal. Zudem bestimmt der vor kurzem von der UNO vereinbarte Vertrag über den internationalen Waffenhandel, daß solche Lieferungen an nichtstaatliche Akteure unzulässig sind, wenn sie ohne Zustimmung des Staates erfolgen, auf dessen Territorium sich diese Akteure bewegen. Großbritannien war einer der EU-Mitglieder, der diesen Vertrag angestoßen hat.

»Ein Embargo darüber zu verhängen, was laut Völkerrecht einschließlich des EU-Rechtes sowieso verboten ist, war von Anfang an ziemlich zweifelhaft«, erinnerte der russische Außenminister Sergej Lawrow seine Kollegen im Westen. Durch die Aufhebung des Embargos wird erneut gegen den UNO-Vertrag über den internationalen Waffenhandel verstoßen. Und die Ankündigungen Frankreichs und Großbritanniens, nun selbst ausgewählte Aufständische mit Waffen zu beliefern, ist eine grobe Verletzung der internationalen Neutralitätspflicht in einem Bürgerkrieg.

Wie wenig sich diese Politik um das Völkerrecht kümmert, macht der jüngste Vorstoß des Vorsitzenden des außenpolitischen Ausschusses im Deutschen Bundestag, Ruprecht Polenz, deutlich, der am 28. Mai in der taz die Einrichtung einer Flugverbotszone auch ohne das erforderliche UN-Mandat vorschlug und dies mit der sogenannten Schutzverantwortung begründete. Auch ihm müßte aus den langen Diskussionen um dieses Prinzip klargeworden sein, daß es nicht als völkerrechtliche Ermächtigung zu einer militärischen Intervention konzipiert war und dazu auch nicht taugt.

Dieser Völkerrechtsnihilismus hindert dieselben Politiker aber nicht, andererseits den Russen die Verletzung des Embargos und des Völkerrechts durch deren Waffenlieferungen an den syrischen Präsidenten Baschar Al-Assad vorzuwerfen. Daß Moskau seit 1979 einen Freundschaftsvertrag mit Syrien hat und das Kabinett Assad als legale Regierung des Landes die Einlösung der eingegangenen Verpflichtungen verlangen kann, scheint ihnen in ihrer Fixierung auf den Regime Change in Vergessenheit geraten zu sein. Man polemisiert gegen die versprochenen S-300-Raketen, die reine Verteidigungswaffen sind, und vergißt, daß die Bundeswehr »Patriot«-Raketen in der Türkei zur Verteidigung gegen Syrien aufgestellt hat.

Das Auslaufen des Embargos im Juli wird die Schwierigkeiten für die Realisierung der Initiative zur Einberufung der internationalen Syrienkonferenz zweifellos vergrößern. Die Aussicht auf weitere und direkte Waffenlieferungen wird die Bereitschaft der Aufständischen zum Dialog nicht steigern. Das war voraussehbar, und es drängt sich die Schlußfolgerung auf, daß es von Frankreich und England auch so beabsichtigt ist.

Die beiden größten Finanziers der Aufständischen, Saudi-Arabien und Katar, tun sowieso alles für eine militärische Eskalation, und Katar investiert nirgends Geld ohne die Zustimmung oder Weisung der USA.

Allmählich ist eine gewisse Ernüchterung in der Beurteilung der Aufständischen und der militärischen Lage in Syrien eingetreten. Obama mußte sich auf die Russen zubewegen, um sich eine politische Lösung nicht vollkommen zu verbauen. Das bedeutet allerdings nicht, daß seine Administration sich von den Waffenlieferungen distanziert oder die Ausbildungs- und Contra-Aktivitäten der CIA aufgeben würde. Es ist gut 25 Jahre her, daß der Internationale Gerichtshof IGH die USA gerade für solche Umtriebe gegen Nicaragua wegen Verletzung des Völkerrechts verurteilt hat. Obama war damals 25 Jahre alt und studierte an der Harvard Law School. Dieses Urteil sollte ihm im Gedächtnis geblieben sein.

Die größte Kriegsgefahr geht aber nach wie vor von Israel aus. Bereits zweimal haben dessen Kampfjets Ziele in Syrien bombardiert. Die Tageszeitung Haaretz berichtet, daß die Regierung in Jerusalem Israel durch die S-300 bedroht sieht und zitiert den Vorsitzenden des israelischen Nationalen Sicherheitsrats, Yaakov Amidror, daß die Russen nicht davon abgehalten werden können, die S-300 zu liefern. Doch Tel Aviv werde die Luftabwehrsysteme außer Gefecht setzen, bevor sie zum Einsatz kommen. Das ist eine klare Ansage weiterer Angriffe mit der irrsinnigen Botschaft: Wer sich gegen mögliche Angriffe der israelischen Armee schützt, bedroht Israel.

Noch reichen die Konstruktionen eines Chemiewaffeneinsatzes nicht aus, der Öffentlichkeit eine Intervention in Syrien plausibel zu machen. Zu frisch sind die Erinnerungen an das Debakel Powells im März 2003 vor dem Irak-Krieg. Doch man bastelt intensiv an einem solchen Szenario. Auch dabei kümmert man sich nicht um das Völkerrecht, welches auch bei einem Einsatz dieser Waffen im Bürgerkrieg – so furchtbar seine Wirkungen auch wären – keinem Staat eine militärische Intervention erlaubt, es sei denn, der UN-Sicherheitsrat hätte dafür ein Mandat gegeben.

Kein Zweifel, die Kämpfe und Opfer in Syrien sind furchtbar und grausam – doch festigt sich immer mehr das Gefühl, daß es den Menschen in und um Syrien besser ginge, gäbe es diese »Freunde Syriens« nicht. Der Autor ist emeritierter Professor für Internationales Recht an der Universität Hamburg.

* Aus: junge Welt, Donnerstag, 13. Juni 2013


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