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"Illegale israelische Maßnahmen im besetzten Ost-Jerusalem und in dem übrigen besetzten palästinensischen Gebiet"

Wortlaut der Resolution der UN-Generalversammlung vom 19. September

Am 19. September verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen aus aktuellem Anlass eine Resolution, die sich gegen die Eskalation der Gewalt im Nahen Osten ausspricht. Die Resolution wurde mit großer Mehrheit gegen nur vier Stimmen (USA, Israel, Marshallinseln, Mikronesien) bei rund 20 Enthaltungen angenommen. Die Bundesrepublik Deutschland stimmte für die Resolution. Wir dokumentieren die Resolution in vollem Wortlaut in einer Vorauskopie des Deutschen Übersetzungsdienstes, Vereinte Nationen, New York. Der endgültige amtliche Wortlaut der Übersetzung erscheint im Offiziellen Protokoll der Generalversammlung.


Vereinte Nationen A/RES/ES-10/12

Zehnte Notstandssondertagung
Tagesordnungspunkt 5

Resolution der Generalversammlung
[ohne Überweisung an einen Hauptausschuss (A/ES-10/L.12 und Add.1)]

ES-10/12. Illegale israelische Maßnahmen im besetzten Ost-Jerusalem und in dem übrigen besetzten palästinensischen Gebiet

Die Generalversammlung,

unter Hinweis auf die früheren auf ihrer zehnten Notstandssondertagung verabschiedeten Resolutionen,

sowie unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrats 242 (1967) vom 22. November 1967, 338 (1973) vom 22. Oktober 1973, 1397 (2002) vom 12. März 2002, 1402 (2002) vom 30. März 2002, 1403 (2002) vom 4. April 2002, 1405 (2002) vom 19. April 2002 und 1435 (2002) vom 24. September 2002,

mit dem erneuten Ausdruck ihrer ernsten Besorgnis über die tragischen und gewalttätigen Ereignisse, die seit September 2000 stattgefunden haben und die in dem gesamten besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalems, sowie in Israel ungeheures Leid verursacht und zahlreiche unschuldige Opfer gefordert haben,

unter Verurteilung der Selbstmordbombenanschläge und ihrer jüngsten Intensivierung sowie in dieser Hinsicht daran erinnernd, dass im Rahmen des Fahrplans die Palästinensische Behörde alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen hat, um die Gewalt und den Terror zu beenden,

unter Missbilligung der außergerichtlichen Tötungen und ihrer jüngsten Eskalation sowie unterstreichend, dass diese einen Verstoß gegen das Völkerrecht und das humanitäre Völkerrecht darstellen und die Bemühungen um die Wiederaufnahme des Friedensprozesses gefährden und dass sie beendet werden müssen,

in Bekräftigung der Illegalität der Ausweisung jedweden Palästinensers durch die Besatzungsmacht Israel und ihren Widerspruch gegen jede derartige Ausweisung erklärend,

erneut erklärend, dass das humanitäre Völkerrecht, namentlich das Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten, unter allen Umständen geachtet werden muss,
  1. verlangt erneut die sofortige Einstellung aller Gewalthandlungen, namentlich aller Akte des Terrorismus, der Provokation, der Aufwiegelung und der Zerstörung;
  2. verlangt, dass die Besatzungsmacht Israel jeglichen Akt der Ausweisung unterlässt und jede Bedrohung der Sicherheit des gewählten Präsidenten der Palästinensischen Behörde einstellt;
  3. bekundet ihre volle Unterstützung für die Anstrengungen des Quartetts und verlangt, dass die beiden Seiten ihren Verpflichtungen im Einklang mit dem Fahrplan vollständig nachkommen, und unterstreicht in dieser Hinsicht die Wichtigkeit des bevorstehenden Treffens des Quartetts in New York;
  4. beschließt, die zehnte Notstandssondertagung vorläufig zu vertagen und den amtierenden Präsidenten der Generalversammlung zu ermächtigen, die Tagung auf Antrag der Mitgliedstaaten wiederaufzunehmen.
20. Plenarsitzung
19. September 2003


Quelle: www.uno.de


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