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UN-Waffeninspektionen: "Insgesamt gesehen hat Irak bislang recht gut mit der UNMOVIC kooperiert"

Aber: Unklarheit in manchen Bereichen. Der Bericht von Hans Blix im Wortlaut

Im Folgenden dokumentieren wir wesentliche Auszüge aus dem mündlichen Bericht, den Hans Blix, der Chef-Inspekteur der UN-Waffeninspektionskommission für den Irak (UNMOVIC) am 27. Januar 2003 dem UN-Sicherheitsrat gegeben hat. Die Übersetzung aus dem Englischen stammt von Gerd Burger. Die Frankfurter Rundschau veröffentlichte diesen Teil auf ihrer Dokumentationsseite am 30. Januar 2003 unter dem Titel "Es reicht nicht, Türen aufzuschließen". Die Zwischenüberschriften sind von uns eingefügt worden.
Eine erste Stellungnahme aus der Friedensbewegung zu diesem Bericht lesen Sie hier: Friedensbewegung begrüßt UN-Waffenbericht - Aber: Kriegsgefahr nicht gebannt .



(. . .) Ich beginne, indem ich daran erinnere, dass die Inspektionen als Teil des Entwaffnungsprozesses in Irak im Jahre 1991 begannen, also unmittelbar nach dem Golfkrieg. Die Inspektionen erstreckten sich über acht Jahre, bis ins Jahr 1998 also, als die Inspektoren abgezogen wurden.

Daher gab es beinahe vier Jahre lang keine Inspektionen. Sie wurden erst gegen Ende November des vergangenen Jahres wieder aufgenommen. Zwar war und ist die Verifizierung der Entwaffnung von jeher das grundlegende Ziel der Inspektionen in Irak, dennoch zeigen die im Laufe der Jahre vom Rat verabschiedeten Resolutionen leichte Unterschiede, was die Schwerpunktsetzung und das Herangehen angeht. Die 1991 als Teil des Waffenstillstands nach dem Golfkrieg einstimmig verabschiedete Resolution 687 umfasste fünf Hauptteile, deren erste drei sich mit der Entwaffnung befassten. Gefordert wurde ein verbindlicher Rüstungsbericht des Irak, der seine Waffenprogramme in den Bereichen Massenvernichtungswaffen und Langstreckenraketen darlegt; die Verifizierung dieses Rüstungsberichts durch die UNSCOM (UN-Sonderkommission) und die IAEA; die Überwachung der Zerstörung bzw. Beendigung der verbotenen Rüstungsprogramme und Einzelobjekte durch die genannten Organisationen. (. . .)

Nicht aus eigenem Antrieb

Anders als Südafrika, das aus eigenem Antrieb heraus den Entschluss zur Vernichtung seiner Atomwaffen fasste und die Inspektionen als Maßnahme zur Schaffung von Vertrauen in die Abrüstung begrüßte, scheint sich Irak auch heute noch nicht zu einer echten Akzeptanz der von ihm geforderten Entwaffnung durchgerungen zu haben, die er durchführen muss, um das Vertrauen der Welt zu gewinnen und in Frieden zu leben.

Wie wir wissen, geriet die von der Resolution 687 vorgeschriebene Zwillingsaufgabe der Offenlegung qua Bericht und Verifizierung allzu oft zu einem Versteckspiel. Statt lediglich den Rüstungsbericht und die ihn untermauernden Beweise zu verifizieren, sahen sich die beiden Inspektionsorganisationen unversehens in das Bemühen verstrickt, die Rüstungsprogramme im Einzelnen aufzuschlüsseln und mittels Inspektionen, Befragungen, Seminaren und Erkundigungen bei Lieferanten und Geheimdiensten nach Beweismaterial zu suchen.

Als Ergebnis daraus kam die Phase der Entwaffnung nicht in dem erwarteten kurzen Zeitraum zu ihrem Abschluss. Die Sanktionen wurden beibehalten und zeitigten verheerende Auswirkungen, bis Irak das Programm "Öl für Nahrungsmittel" akzeptierte und der allmähliche Ausbau dieses Programms die Folgen der Sanktionen linderte. Trotzdem erbrachte die Implementation der Resolution 687 beträchtliche Resultate bei der Entwaffnung. Mittlerweile ist man sich einig, dass Kraft dieser Resolution mehr Massenvernichtungswaffen zerstört wurden, als im Verlauf des Golf Kriegs zerstört wurden. Vor 1994 wurden große Mengen chemischer Waffen unter Aufsicht der UNSCOM vernichtet.

Während Irak - mit nur wenig Beweismaterial dafür - behauptet, es habe 1991 einseitig sämtliche biologischen Waffen vernichtet, steht fest, dass die UNSCOM 1996 umfassende Einrichtungen zur Produktion biologischer Waffen zerstörte. Die IAEA wiederum zerstörte die umfassende atomare Infrastruktur und entfernte das spaltbare Material aus Irak. (. . .)

Im Dezember 1999, sprich nach Ablauf eines Jahres, das ohne Inspektionen in Irak verstrich, wurde die Resolution 1284 bei vier Stimmenthaltungen vom Rat verabschiedet. (. . .) Am 8. November vergangenen Jahres wurden die Resolution 1441 verabschiedet und Irak emphatisch aufs Neue aufgefordert, endlich zu kooperieren. Die Resolution schrieb fest, dass diese Kooperation sofort, bedingungslos und aktiv erfolgen musste. Die Resolution enthielt zahlreiche Bestimmungen, die wir begrüßen, da sie das Inspektionssystem ausweiten und stärken. (. . .)

Kooperation

An dieser Stelle, Herr Präsident, greife ich ein anderes Thema auf: die zentrale Auflage der Kooperation und die Reaktion Iraks. Kooperation, so könnte man sagen, bezieht sich ja sowohl auf Kerngehalte als auch aufs Prozedere. Nach unseren bisherigen Erfahrungen sieht es so aus, als ob sich Irak im Prinzip entschlossen habe, beim Prozedere zu kooperieren, und zwar insbesondere beim Zugang (Zugang zu den Inspektionsstätten; d. Red). (. . .)

Als Erstes möchte ich auf die Kooperation beim Prozedere eingehen. (. . .) Insgesamt gesehen hat Irak in diesem Bereich bislang recht gut mit der UNMOVIC kooperiert. Die wichtigste Tatsache, die es zu unterstreichen gilt, ist die, dass wir Zugang zu allen Örtlichkeiten erhalten haben, die wir inspizieren wollten. Und mit einer Ausnahme verlief das ohne Probleme. Des Weiteren bekamen wir sehr viel Unterstützung beim Aufbau der Infrastruktur für unser Büro in Bagdad und unsere Außenstelle in Mossul. Die Unterbringung und die Wartung unseres Flugzeugs und unserer Hubschrauber verlaufen gut.

Auch das Arbeitsumfeld ist zufrieden stellend. Bei unseren Inspektionen wurden unter anderem Universitäten, Militärstützpunkte, Präsidentenpaläste und Privathäuser aufgesucht. Ferner wurden Inspektionen an Freitagen - sprich dem moslemischen Ruhetag -, an Weihnachten und an Neujahr durchgeführt. Diese Inspektionen wurden exakt wie alle übrigen Inspektionen durchgeführt. Wir bemühen uns, sowohl effizient als auch korrekt vorzugehen.

Trotzdem kann ich nicht umhin, bei diesem Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Dinge einige Probleme festzuhalten. Die ersten beziehen sich auf zwei unterschiedliche Operationen in der Luft. So verfügen wir zwar mittlerweile über die technischen Voraussetzungen, ein uns zur Verfügung gestelltes Aufklärungsflugzeug vom Typ U-2 bei den Inspektionen zum Zwecke der Anfertigung von Luftbildaufnahmen und zur Überwachung einzusetzen, weswegen wir Irak entsprechend informiert haben, dass wir dies planen - doch hat sich Irak geweigert, die Sicherheit dieses Aufklärungsflugzeugs zu gewährleisten, sofern wir nicht eine Reihe von Vorbedingungen erfüllen. (. . .) Ein zweites Problem bei Flugeinsätzen, das bei unseren kürzlich abgehaltenen Gesprächen in Bagdad zum Thema wurde, tangiert den Einsatz von Hubschraubern, die in die Flugverbotszonen fliegen. Irak hatte nämlich zunächst darauf bestanden, zur Begleitung unserer Hubschrauber eigene Hubschrauber loszuschicken. Das wiederum hätte ein Sicherheitsproblem ergeben. Das Thema kam durch unseren Vorschlag vom Tisch, dass wir die begleitenden Aufpasser der Irakis in unseren Hubschraubern zu den Inspektionsorten mitnehmen, eine Regelung, die von der UNSCOM bereits früher so praktiziert wurde.

Ich bin ferner gezwungen, auf einige kürzlich erfolgten Zwischenfälle und Schikanen hinzuweisen. Z. B. wurden eine Zeit lang weit hergeholte Behauptungen öffentlich lanciert, die von Inspektoren gestellten Fragen seien geheimdienstlicher Natur. Nun habe ich zwar nicht vor, jede womöglich von den Inspektoren gestellte Frage zu rechtfertigen, dennoch wissen die Irakis, dass die Inspektoren keine Spionageabsichten verfolgen, daher sollte Irak das auch nicht behaupten. (. . .)

Die geforderte inhaltliche Kooperation bezieht sich vor allem anderen auf die Verpflichtung Iraks, sämtliche Rüstungsprogramme zu deklarieren, die mit Massenvernichtungswaffen zu tun haben, und entweder Einzelobjekte und Aktivitäten vorzuweisen, welche die Vernichtung der Waffen belegen, oder aber Beweise vorzulegen, die den Schluss nahe legen, dass nichts Verbotenes mehr übrig ist.

Der Paragraf 9 der Resolution 1441 hält fest, dass diese Kooperation "aktiv" zu sein hat. Es reicht nicht, Türen aufzuschließen. Inspektionen sind kein Catch-as-catch-can. Stattdessen geht es, wie ich bereits angemerkt habe, um einen Prozess der Verifizierung zum Zwecke der Vertrauensbildung. (. . .)

Zum Waffenbericht des Irak

Am 7. Dezember 2002 hat Irak als Reaktion auf den Paragrafen 3 der Resolution 1441 innerhalb der vom Sicherheitsrat vorgesehenen Zeitspanne einen rund 12 000 Seiten umfassenden Rüstungsbericht vorgelegt. In den Bereichen Raketen und Biotechnik enthält dieser Bericht sehr viel neues Material und neue Informationen über den Zeitraum seit 1998. Dies begrüßen wir.

Man hätte erwarten können, dass Irak bei seinem Rüstungsbericht versucht hätte, auf die vielen ungeklärten Details der Entwaffnung, wie sie Irak aus den UNSCOM-Dokumenten 9994 und aus dem so genannten Amorim-Bericht vom März 1999 kennen sollte, zu antworten, sie richtig zu stellen und untermauerndes Beweismaterial vorzulegen. Dies alles sind Fragen, die von der UNMOVIC, von Regierungen und unabhängigen Kommentatoren vielfach zitiert wurden.

Zwar arbeitet die UNMOVIC als Reaktion auf die in der Resolution 1284 enthaltenen Auflagen an der Erstellung einer eigenen Liste der gegenwärtig ungeklärten Entwaffnungsdetails und der zentralen noch verbleibenden Aufgaben bei der Entwaffnung, doch scheint es uns als Experten gerechtfertigt, dass die in den beiden von mir erwähnten Berichten aufgelisteten Probleme als noch strittig gelten.

Diese Berichte behaupten nicht, dass es noch Massenvernichtungswaffen in Irak gibt; aber sie schließen diese Möglichkeit auch nicht aus. Sie verweisen auf fehlendes Beweismaterial und auf Ungereimtheiten, die Fragezeichen aufwerfen, die bereinigt werden müssen, sofern die Waffendossiers ad acta gelegt werden sollen und Vertrauen erwachsen soll. Die angesprochenen Punkte haben es verdient, von Irak ernst genommen zu werden, statt dass man sie als teuflische Ränke der UNSCOM abtut.

Bedauerlicherweise scheint der 12 000 Seiten umfassende Rüstungsbericht, zum Großteil ein Wiederabdruck früherer Dokumente, keinerlei neues Beweismaterial zu enthalten, das die Fragen ausräumen oder ihre Zahl verringern würde. Selbst der von Irak am 24. Januar als Reaktion auf unsere kürzlich erfolgten Gespräche in Bagdad an den Präsidenten des Sicherheitsrats geschickte Brief bringt uns nicht zur Klärung dieser Fragen.

Fragen, die zu beantworten sind

Ich werde nur einige Beispiele der Themen und Fragen anführen, die beantwortet werden müssen. Als Erstes behandle ich den Bereich C-Waffen: Das Nervengift VX ist einer der stärksten jemals entwickelten Giftstoffe. Irak hat verbindlich erklärt, es habe VX lediglich im Versuchsmaßstab hergestellt, nur ein paar Tonnen also, und dass die Qualität schlecht gewesen sei und das Produkt nicht haltbar. Folgerichtig wurde erklärt, das Nervengift sei nie in Waffen eingebaut worden. Irak sagt, die kleine noch nach dem Golfkrieg verbleibende Menge des Nervengifts sei im Sommer 1991 einseitig vernichtet worden. Die UNMOVIC verfügt jedoch über Informationen, die im Widerspruch zu dieser Darstellung stehen.

Es gibt Hinweise, dass Irak an diesem Problem mangelnder Reinheit und Haltbarkeit geforscht hat und dass mehr erreicht wurde, als im Bericht deklariert wurde. Tatsache ist, dass eines der von Irak zur Verfügung gestellten Dokumente einen Hinweis gibt, dass die Reinheit des Nervengifts zumindest bei der Herstellung im Labor höher ausgefallen ist als deklariert. Des Weiteren gibt es Hinweise, dass das Nervengift in Waffen eingebaut wurde. Zusätzlich bleiben Fragen zum Los der chemischen Vorstufenprodukte zu VX, die beantwortet werden müssen; Irak gibt an, diese seien bei Bombenangriffen im Golf-Krieg abhanden gekommen bzw. einseitig von Irak vernichtet worden.

An dieser Stelle würde ich gerne das so genannte Luftwaffendokument ansprechen, das ich schon früher mit dem Rat besprochen habe. Dieses Dokument wurde ursprünglich 1998 von einer UNSCOM-Inspektorin in einem Tresor im Hauptquartier der irakischen Luftwaffe gefunden; es wurde ihr von irakischen Aufpassern abgenommen. In dem Dokument befindet sich eine Auflistung der von Irak im Krieg gegen Iran abgeworfenen Bomben, einschließlich Bomben mit chemischen Kampfstoffen. Ich finde die Tatsache ermutigend, dass Irak dieses Dokument jetzt der UNMOVIC zur Verfügung gestellt hat. Das Dokument gibt den Hinweis, dass von der irakischen Luftwaffe im Zeitraum von 1983 bis 1998 insgesamt 13 000 Bomben mit chemischen Kampfstoffen abgeworfen wurden, wohingegen Irak verbindlich deklariert hat, es seien in diesem Zeitraum 19 500 Bomben verbraucht worden. Mithin ergibt sich eine Diskrepanz von 6500 Bomben. Die Gesamtmenge der in diesen Bomben enthaltenen chemischen Kampfstoffe beliefe sich auf eine Größenordnung von zirka 1000 Tonnen. Solange gegenteiliges Beweismaterial fehlt, müssen wir davon ausgehen, dass es bis jetzt keinen Nachweis über den Verbleib dieser Mengen gibt. Als in einem Bunker des Lagerdepots 170 Kilometer von Bagdad entfernt eine Anzahl von 122-mm-Chemiewaffenraketensprengköpfen entdeckt wurde, sorgte das für großes Aufsehen in der Öffentlichkeit. Es handelte sich dabei um einen vergleichsweise neuen Bunker, daher mussten die Raketen im Laufe der letzten paar Jahre dorthin verbracht worden sein, zu einem Zeitpunkt also, zu dem Irak nicht über derartige Munition hätte verfügen sollen. Die Untersuchungen zu diesen Raketen dauern noch an. Irak stellt fest, man habe diese Raketen im Jahre 1991 in einem Paket von rund 2000 Raketen übersehen, die dort während des Golf-Kriegs stationiert waren. Das ist denkbar.

Ein paar Raketen: "Spitze eines Eisbergs"?

Es könnte aber auch die Spitze eines Eisbergs sein. Dass ein paar Raketen entdeckt wurden, räumt nicht etwa die Frage nach dem ungeklärten Verbleib von mehreren Tausenden von Raketen aus dem Weg, sondern verweist im Gegenteil auf diesen Umstand. Der Fund dieser Raketen zeigt, dass Irak noch größere Anstrengungen unternehmen muss, um sicherzustellen, dass der von ihm vorgelegte Rüstungsbericht zum gegenwärtigen Zeitpunkt akkurat ist.

Bei meinen kürzlich geführten Gesprächen in Bagdad hat Irak erklärt, es werde in dieser Hinsicht neue Anstrengungen unternehmen; hierzu wurde ein Untersuchungskomitee eingesetzt. Seither wurde berichtet, dass in einem Depot in al-Haji vier Raketen mit chemischen Sprengköpfen gefunden wurden. Ich darf ferner erwähnen, dass Inspektoren in einer anderen Örtlichkeit eine laborübliche Menge eines Vorstufenprodukts von Senfgas gefunden haben.

Da ich gerade chemische Produkte anspreche, sollte ich eine Sache erwähnen, über die ich am 19. Dezember des vergangenen Jahres berichtet habe; dabei geht es um technisches Zubehör in einer zivilen Chemiefabrik in al-Fallujah. Irak hat erklärt, man habe chemisches Weiterverarbeitungszubehör repariert, das zuvor unter Aufsicht der UNSCOM zerstört worden war, dann habe man es in al-Fallujah installiert, um Chlorine und Phenole herzustellen. Wir haben dieses Zubehör inspiziert und werten die Technik gegenwärtig detailliert aus. Nach Abschluss dieser Auswertung werden wir entscheiden, ob dieses sowie anderes von Irak wiederhergestelltes Ausrüstungsmaterial zerstört werden sollte.

Anthrax und andere biologische Waffen

Damit wende ich mich dem Komplex biologische Waffen zu. Ich habe dem Rat bereits früher zum Thema Anthrax berichtet und greife diesen Punkt erneut auf, da es ein wichtiges Thema ist. Irak hat erklärt, er habe rund 8500 Liter dieses biologischen Kampfstoffes hergestellt, und gibt an, man habe sie einseitig im Sommer 1991 vernichtet. Doch hat Irak nur wenig Beweismaterial für diese Herstellung vorgelegt und keinerlei überzeugendes Beweismaterial für die Vernichtung des Stoffes. Es gibt nachhaltige Hinweise darauf, dass Irak mehr Anthrax produziert hat als angegeben und dass zumindest einiges davon noch über das verbindlich benannte Datum der Vernichtung zurückgehalten wurde. Dieses Quantum könnte es immer noch geben. Entweder sollte es gefunden und unter Aufsicht der UNMOVIC vernichtet werden, andernfalls sollten überzeugende Beweise vorgelegt werden, um zu zeigen, dass der Stoff tatsächlich im Jahre 1991 vernichtet wurde.

Wie ich am 19. Dezember des vergangenen Jahres dem Rat berichtet habe, hat Irak eine erhebliche Menge, nämlich rund 650 Kilogramm, Nährmittel zur Bakterienzucht nicht im seinem verbindlichen Bericht aufgeführt, die man in den im Februar 1999 von Irak dem Amorim-Ausschuss vorgelegten Auflistungen als verbindlich deklariert vermerkt hatte. Als Bestandteil seines am 7. Dezember 2002 vorgelegten Rüstungsberichts hat Irak erneut das dem Amorim-Ausschuss vorgelegte Dokument eingereicht - nur fehlte die Tabelle, auf der diese konkrete Einfuhr von Nährmitteln registriert war. Dass diese Tabelle fehlt, ist allem Augenschein nach Absicht, weil die Seiten des erneut eingereichten Dokuments neu nummeriert wurden.

Der Außenminister Iraks schreibt im Brief vom 24. Januar dieses Jahres an den Präsidenten des Sicherheitsrats wie folgt; ich zitiere: "Sämtliche importierten Mengen von Nährmitteln zur Aufzucht wurden verbindlich deklariert." Das deckt sich nicht mit dem Beweismaterial. Ich stelle fest, dass die Menge der fraglichen Nährmittel ausreichend wäre, um beispielsweise zirka 5000 Liter konzentriertes Anthrax herzustellen.

Trägersysteme: Scud-Raketen und Infrastruktur

Damit, Herr Präsident, gehe ich zu den Raketen über. Es bleiben nach wie vor erhebliche Zweifel, ob der Irak nach dem Golfkrieg Scud-Raketen behielt. Der Irak deklariert den Verbrauch einer Reihe von Scud-Raketen, die in den achtziger Jahren anlässlich der Entwicklung eines antiballistischen Raketenabwehrsystems als Ziele dienten, doch wurden weder technische Informationen zu diesem Programm vorgelegt noch Daten über den Verbrauch der Raketen. Im Laufe der vergangenen vier Jahre gibt es in Irak diverseste Entwicklungen im Bereich Raketen festzuhalten, die in dem von Irak vorgelegten Rüstungsbericht als nicht verbotene Aktivitäten deklariert werden. Wir versuchen derzeit mittels Inspektionen und vor Ort geführter Gespräche herauszufinden, um was es sich dabei im Einzelnen handelt.

Insbesondere zwei Vorhaben sind bemerkenswert. Und zwar geht es erstens um die Entwicklung einer Rakete mit Flüssigtreibstoff, die den Namen Al-Samud II trägt, und zweitens um eine Rakete namens Al-Fatah, die mit Feststoffraketentreibstoff funktioniert. Beide Raketen haben in Tests die erlaubte Reichweite von 150 Kilometern überschritten; die Al-Samud II erreichte maximal 183 Kilometer, die Al-Fatah 161 Kilometer. Von beiden Raketentypen wurden bereits einige Exemplare an die irakischen Streitkräfte geliefert, obwohl es heißt, dass die Entwicklung noch nicht abgeschlossen sei. Der Durchmesser der Al-Samud wurde von einer früheren Version auf die gegenwärtigen 760 mm vergrößert. Diese Modifikation wurde trotz eines 1994 geschriebenen Briefes des Chefs der UNSCOM vorgenommen, in dem Irak angewiesen wurde, seine Raketendurchmesser auf unter 600 mm zu beschränken. Darüber hinaus untersagte ein im November 1997 geschriebener Brief des Chefs der UNSCOM an Irak den Einbau der Triebwerke aus bestimmten Boden-Luft-Raketen in ballistische Raketen. Bei meinen kürzlich geführten Gesprächen in Bagdad gab man uns kurz gefasste Informationen über diese beiden Programme. Uns wurde gesagt, dass die endgültige Reichweite beider Systeme kürzer sein würde als das erlaubte Maximum von 150 Kilometern. Es ist gut denkbar, dass diese Raketen prima face Beweise unerlaubter Waffensysteme darstellen. Die Testreichweiten von mehr als 150 Kilometern sind signifikant, doch müssen noch weitere technische Überlegungen angestellt werden, bevor wir zu diesem Thema einen Entschluss fassen. Einstweilen haben wir Irak aufgefordert, bei beiden Raketentypen die Flugtests einzustellen.

Zusätzlich hat Irak die Infrastruktur der Raketenherstellung neu aufgebaut. Insbesondere hat Irak eine Reihe von Gussformen neu gebaut, die zuvor unter Aufsicht der UNSCOM zerstört worden waren. Diese Gussformen waren bei der Herstellung von Raketen mit Feststofftreibstoff benutzt worden. Egal, für welche Raketensysteme diese Gussformen gedacht sind, es ließen sich damit Antriebsmotoren für Raketen herstellen, die erheblich größere Reichweiten zurücklegen könnten als die zulässigen 150 Kilometer.

Ebenfalls im Zusammenhang mit diesen Raketen und den diesbezüglichen Entwicklungen steht der Import einer Reihe von Einzelgegenständen, der ungeachtet der Sanktionen im Laufe der vergangenen zwei Jahre erfolgte, darunter zu einem so späten Zeitpunkt wie dem Dezember 2002. Der wichtigste dieser Importe ist die Einfuhr von 300 Raketenmotoren, die bei der Al-Samud II Verwendung finden könnten. Irak hat auch kürzlich erfolgte Importe von Chemikalien verbindlich deklariert, die für Treibstoffe sowie für die Instrumentierung von Tests von Steuerungs- und Kontrollsystemen verwendet werden könnten. Gut möglich, dass diese einzelnen Posten für verbotene Zwecke gedacht sind; das muss noch ermittelt werden. Klar ist jedenfalls, dass sie illegal nach Irak gebracht wurden; und das heißt, dass entweder Irak oder aber ein Unternehmen in Irak die in den verschiedenen Resolutionen festgelegten Restriktionen umgangen hat. (. . .)

Aus: Dokumentationsseite der Frankfurter Rundschau, 30. 01. 2003


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