Bonner Notwehr
Ein vergessenes Kapitel bundesdeutscher Geschichte. Vor 60 Jahren wurde die Volksbefragung zur Remilitarisierung verboten
Von Hans Daniel *
Bundesinnenminister Robert Lehr (CDU) erwies sich in jenen für die Existenz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der BRD so bedrohlichen Apriltagen des Jahres 1951 auf der Höhe der Zeit. »Sollte ein (Bundes-)Land nicht in der Lage sein, durch seine Polizei mit den Staatsfeinden fertig zu werden, ist die Bundesregierung entschlossen, einen Antrag auf Einschreiten (...) entgegenzunehmen und die erforderlichen Folgerungen daraus zu ziehen.«
Amt Blank
Die »Staatsfeinde«, die es da laut seiner Rede am 26. April 1951 im Bundestag fertigzumachen galt, waren Frauen und Männer aus allen Schichten der Gesellschaft – Gewerkschafter, ehemalige Offiziere, der Rennfahrer Manfred von Brauchitsch, Christen, Sozialdemokraten und Kommunisten. Sie hatten auf einem Friedenskongreß in Essen Ende Januar 1951 einen »Aufruf an alle Deutschen« zur Durchführung einer Volksbefragung im Monat April verkündet und die dazu notwendigen Gremien, ein Präsidium und einen 80köpfigen Hauptausschuß gebildet. Angesichts der von der Bundesregierung betriebenen Vorbereitungen zur Bildung einer neuen Armee sollte dem Volk diese Abstimmungsfrage vorgelegt werden: »Sind sie gegen die Remilitarisierung und für den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland im Jahre 1951?«
Das offizielle Bonn hatte bis dahin alle Forderungen nach einer Volksbefragung zu dieser in jener Zeit »größten Entscheidung in der Bundesrepublik« (so der Philosoph Karl Jaspers) schroff zurückgewiesen. Das Grundgesetz sehe derartiges nicht vor. Nun also Verbot und Drohungen. Innenminister Lehr dazu im Bundestag: Die Remilitarisierung Westdeutschlands sei eine Fiktion. Der Erfinder dieses Ausdrucks »verdient sechs Jahre Zuchthaus«. Das Gesamtdeutsche Ministerium lieferte in einer bundesweiten Plakataktion die Begründung: »Wer an der kommunistischen Volksbefragung teilnimmt, gefährdet den Frieden und stellt sich in den Dienst des Bolschewismus.« Auch Theodor Blank (CDU), 1955/56 erster Verteidigungsminister der BRD, mochte den Begriff »Remilitarisierung« nicht. Er sei wegen seiner Nähe zur »Renazifizierung« zu vermeiden und »Eingliederung in die europäische Armee aus Notwehr« besser. Blank saß damals noch als »der für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen Beauftragte des Bundeskanzlers« (Amt Blank) in der mit Stacheldraht gut abgesicherten Bonner Ermekeilkaserne.
Er wußte sehr gut, daß es hier um mehr als eine bloße klangliche Nähe ging. In seiner Behörde saßen zu Dutzenden Männer, die an maßgeblicher Stelle Hitlers Raub- und Mordkrieg kommandiert, und ungeachtet ihrer Verbrechen im westalliierten Gewahrsam am Sandkasten die »verlorenen Siege« mit Blick in eine ferne Zukunft hatten nachspielen können. Adenauers Aufrüstungspolitik verschaffte ihnen wieder Einfluß. Für Hitlers Generale gab es keine Stunde Null. Sie waren, bis auf die wenigen, die sich vor dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal zu verantworten hatten, mit ihren Ritterkreuzen am Hals, das Hakenkreuz dezent herausgekratzt, wieder gefragt. Ihre Vorstellungen hatten sie nach einer Klausur vom 4. bis 9. Oktober 1950 im Eifelkloster Himmerod in einer Denkschrift niedergelegt. Sie wurde Arbeitsgrundlage für das am 26. Oktober gebildete Amt Blank und für den Aufbau einer westdeutschen Armee.
Verfolgung
Alles »geschah fast stillschweigend, fast selbstverständlich. Das Volk wurde über die Bedeutung der Sache nicht informiert. Es merkte kaum, welchen neuen Schicksalsweg es antrat«, schrieb Jaspers in seinem 1964 erschienenen Werk »Wohin treibt die Bundesrepublik«. Das alles geschah aber auch in einer Zeit, da der Bundesbürger einem wahren Trommelfeuer des fast »religiösen Antikommunismus« der Adenauer-Regierung ausgesetzt war. Zwar sprach man nicht mehr vom »jüdisch-bolschewistischen Untermenschen«, aber die »rote Gefahr« blieb das Vehikel zur antikommunistischen Abrichtung und der Wiederaufrüstung.
Der Antikommunismus war zur Staatsdoktrin geworden, und diesem Selbstverständnis entsprach auch die Reaktion des Staates, der die Volksbefragung als »Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik« und die Ausschüsse der Initiative zu »verbotenen Organisationen« erklärte. Im Verlauf der im April 1951 begonnenen und am 16. März 1952 mit der Verkündung des Ergebnisses beendeten Aktion sprachen sich trotz aller staatlichen Repressalien und Einschüchterungsversuche aber annähernd zehn Millionen Bundesbürger gegen die Aufrüstung und für den Abschluß eines Friedensvertrages aus. Bei etwa 8700 Polizeieinsätzen gegen Befragungsaktionen wurden über 7300 Helfer verhaftet und rund 1000 Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Den Höhepunkt der Verfolgung der Initiatoren der Volksbefragung bildet die Verhaftung der kommunistischen Mitglieder des Hauptausschusse Oskar Neumann, Karl Dickel und Emil Bechtle und der gegen sie vor dem Bundesgerichtshof durchgeführte Prozeß (siehe unten). Am 2. August 1954 wurden sie wegen »Rädelsführerschaft in einer kriminellen Organisation, die »mittels einer bestimmten Methode« gegen die Bundesregierung »gehetzt« hätten, verurteilt. Neumann zu drei Jahren, Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts und Aberkennung seines Status als Verfolgter des Faschismus. Karl Dickel ebenfalls drei Jahre Haft. Emil Bechtle, noch an den Folgen seiner Verfolgung in den Jahren 1933 bis 1945 leidend, erhielt acht Monate Gefängnis.
* Aus: junge Welt, 23. April 2011
Angeklagt wegen Agitation gegen Remilitarisierung und Werbung für Wiedervereinigung
Von Hans Daniel
Vor Beginn des Prozesses gegen die drei bei der Volksbefragung zur Remilitarisierung aktiven Kommunisten Oskar Neumann, Karl Dickel und Emil Bechtle vor dem 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) konstatierte Ernst Müller-Meiningen in der Süddeutschen Zeitung: »Die meisten jener Hochverratsprozesse gegen verhaftete Kommunisten (…) stehen auf ausgesprochenen schwachen Füßen. Die Anklagepunkte sind rasch aufgezählt; es sind im wesentlichen nur zwei: erstens Agitation gegen die ›Remilitarisierung‹ (...); zweitens Werbung für die Wiedervereinigung Deutschlands. Gewissermaßen Modellangeklagter für die erste Deliktform ist Neumann von der KP, für die zweite (Josef) Angenfort von der FDJ.« Deren Verteidiger würden gegen die Anklage, einwenden, daß ihr Anliegen »ja schließlich auch das durchaus ehrsame Anliegen von Millionen Nicht-Kommunisten sei. Derlei könne demnach nicht verfassungswidrig sein. (...) Was dem einen recht, habe dem anderen billig zu sein.« (3. März 1954)
Auch die Richter des BGH kamen im Urteil vom 2. August 1954 im Urteil nicht umhin anzuerkennen: »In fast allen Kreisen der Bevölkerung zeigten sich unanhängig von parteipolitischen Überzeugung neben entschiedene Zustimmung auch erhebliche Abneigung und Widerstand gegen die von der Bundesregierung vertretene Außenpolitik«. Das Problem: Mit dem Inkrafttreten des Ersten Strafrechtsänderungsgesetzes, dem sogenannten Blitzgesetz, zum 31. August 1951 geriet jede Kritik der Kommunisten an der Regierungspolitik zur »Staatsgefährdung« und war entsprechend im »präventiven« Staatsschutz zu ahnden.
Kennzeichnend für dieses Gesinnungsstrafrecht ist eine Anmerkung von Karl Dickel während der Hauptverhandlung, nachdem Senatspräsident Geier geäußert hatte: »Der Senat hat nicht zu befinden, ob die Politik richtig oder falsch ist, ob sie zu einem Krieg führt oder nicht.« Dickel: » (...) dann sagen Sie, sobald ich Ausführungen mache und belege diese Aussagen durch Dokumente oder kündige künftige Beweisanträge an: ›Herr Dickel, das sind Sachen des Glaubens, die können wir hier nicht verhandeln‹. Dann unterliegt alles, was ich hier sage, der subjektivistischen Deutung und konkrete Tatsachen und Fakten, die allein in der Politik maßgebend sind, kommen nicht auf den Tisch des Hauses.«
(jW, 23.04.2011
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