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Ein Staatsveränderer

Lorenz Knorr schildert in einem Buch seinen »Generalsprozeß«. Der Antifaschist wird heute 90 Jahre alt

Von Arnold Schölzel *

Das Buch »Generäle vor Gericht. Oder: Darf man Nazi-Militärs als Massenmörder bezeichnen?« von Lorenz Knorr stellt zwei Gerichtsverfahren vor, die in der BRD der 60er Jahre etwas änderten. Die Adenauer-Ära und damit der Komplettschutz für Nazi- und Kriegsverbrecher in den Amtsstuben der Bundesrepublik neigte sich ihrem Ende zu. Bei zu großem öffentlichen Druck wurden die Judenmörder und höheren SS-Chargen zögerlich aus ihren Ämtern entfernt (und häufig befördert). Die Verfahren gegen Knorr hatten in dieser Hinsicht grundsätzliche Bedeutung. Zwar tat sich äußerlich nicht viel – man betrachte nur das regierende Personal im Bonn dieser Jahre –, die Gesinnungsjustiz der 50er Jahre geriet aber offensichtlich in Schwierigkeiten.

Massenmörder

Eine Anklageschrift wie die, um die sich Knorrs Buch vor allem dreht, erschient nach gut zehn Jahren politischer Sonderjustiz in der BRD zunächst als nichts Ungewöhnliches. Sie ist im umfangreichen Dokumentenanhang des Bandes auszugsweise dokumentiert und beginnt mit den Worten: »Der Journalist Lorenz Knorr, geboren am 18. 7. 1921 in Eger (CSR), wohnhaft Frankfurt am Main, verheiratet, Deutscher wird angeklagt, in Solingen am 22. Juli 1961 (...) die Generale Foertsch, Heusinger, Kammhuber und Speidel sowie den Admiral Ruge beleidigt zu haben. Der Angeschuldigte sprach in einer öffentlichen Versammlung des ›Jugendforum Solingen‹ in einer Gaststätte über das Thema ›Mißbrauch der Jugend‹. Er befaßte sich in seinem Referat mit der Bundeswehr, der Wiederbewaffnung und der atomaren Aufrüstung. Er sagte u. a. folgendes: ›Alle ›Nazi-Generale‹, insbesondere Heusinger, Ruge, Speidel, Foertsch und Kammhuber gehörten vor einen Richter; sie seien ›Massenmörder‹, die heute die Jugend führen wollten; sie gehörten ebenfalls in einen Glaskasten wie Eichmann.‹«

Die Anzeige gegen Knorr hatte der Bonner Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU) – bis 1945 NS-Führungsoffizier – ausfertigen lassen, bevor er wegen Belügen des Bundestages in der Spiegel-Affäre 1962 den Hut nehmen mußte. Unterzeichnet war die Anklageschrift von einem Wuppertaler Oberstaatsanwalt, der auf einer Kriegsverbrecherliste stand. Der Vorsitzende Richter des Wuppertaler Gerichts, das im Mai 1963 Knorr zu einer Geldstrafe verurteilte, war nicht ohne Rückstufung durch die »Entnazifizierung« gekommen.

Kriegsverbrechen

Man wollte ein Exempel statuieren. Aber noch bevor das Oberlandesgericht Düsseldorf 1964 das Wuppertaler Urteil kassierte, war klar: Man hatte sich an ihm die Zähne ausgebissen. Das lag an seinem offensiven Auftreten vor Gericht, an seinen Anwälten Walther Ammann und Heinrich Hannover, aber auch an der internationalen Resonanz auf den Prozeß. Adolf Heusinger, der es vom Oberkommando des faschistischen Heeres und Vertrauensperson Hitlers zum Chef des NATO-Militärausschusses gebracht hatte, und Hans Speidel, der z. B. im besetzten Frankreich »Kommunisten und Juden« zu Hunderten erschießen oder deportieren ließ und nun als NATO-Oberkommandierender Europa-Mitte im französischen Fontainebleau saß, wurden von der Allianz im Herbst 1963 entlassen, nachdem Knorr Dokumente ihrer Kriegsverbrechen vorgelegt hatte. Er besaß die Papiere nicht von ungefähr: Der Antifaschist hatte 1946 in Nürnberg zufällig einen US-General kennengelernt, der bei den Prozessen gegen die Hauptkriegsverbrecher tätig war, und ihm nun half.

Als sich abzeichnete, daß sich namhafte Persönlichkeiten aus der ganzen Welt in das Verfahren einmischten – Knorr erhielt Einladungen aus ganz Westeuropa und traf sich u. a. mit dem Friedensnobelpreisträger von 1962 Linus Pauling sowie dem britischen Mathematiker und Philosophen Bertrand Russell – wurde ein zweiter Prozeß gegen den langjährigen Bundessekretär der SPD-Jugendorganisation »Die Falken« und nunmehrigem Führungsmitglied der 1960 gegründeten Deutschen Friedensunion (DFU) eingeleitet: Wegen »Staatsgefährdung«. Das Verfahren beruhte auf offensichtlich falschen Aussagen von Angehörigen der Politischen Polizei, die bei einem Vortrag Knorrs im Juni 1962 demonstrativ öffentlich aufgetreten waren. Er wurde dennoch von einer Dortmunder politischen Sonderstrafkammer – deren Existenz bereits rechtswidrig war, wie Knorr nachwies – verurteilt und siegte erst in der Revision vor dem Bundesgerichtshof im Januar 1964.

Danach konnte die Justiz nicht mehr so verfahren wie bisher. In diesem Sinn darf Lorenz Knorr als ein Staatsveränderer bezeichnet werden, und aus diesem Grund ist sein Band mit Gesprächs­protokollen, der Wiedergabe der Prozeßverläufe, seinen Dokumenten und den zeithistorischen Einleitungskapiteln eine Fundgrube. Vor allem ist er bis hin in die juristische Argumentation eine Anleitung für heutige Auseinandersetzungen.

jW dankt und gratuliert Lorenz Knorr zum heutigen 90. Geburtstag herzlich.

Lorenz Knorr: Generäle vor Gericht - Oder: Darf man Nazi-Militärs als Massenmörder bezeichnen?. PapyRossa Verlag, Köln 2011, 288 Seiten, 16 Euro

* Aus: junge Welt, 18. Juli 2011


Der Mann, der Generäle bezwang

Lorenz Knorr 90

Von Horst Schneider **


Heute begeht er seinen 90. Geburtstag: Lorenz Knorr, »Urgestein« der deutschen Friedensbewegung. Mit einem neuen Buch hat er sich und Freunden ein Geschenk gemacht. Knorr erinnert an die Prozesse 1963/64 gegen ihn, initiiert von Franz Josef Strauß, zu jener Zeit Verteidigungsminister. Dessen Generäle wollten gerichtlich den damals 42-jährigen Knorr zum Schweigen bringen. Es sollte ihnen jedoch nicht gelingen.

Knorr war ein Jahrzehnt lang beim SPD-Parteivorsitzenden Erich Ollenhauer tätig gewesen. Der Kurswechsel der Partei mit dem Godesberger Programm führte zum Bruch. Anfang der 60er Jahre gehörte Knorr zu den Mitbegründern und zum Direktorium der Deutschen Friedens Union (DFU). Auf deren Kundgebungen fielen jene Sätze, von denen sich Strauß und seine Generäle beleidigt fühlten. Die ehemaligen NS-Militärs, die nun eine NATO-Armee, die Bundeswehr, befehligten, nannte Knorr »Männer, die in nachweisbarer Kenntnis des kriminellen Charakters von Hitlers Angriffskriegen und in nachgewiesener Kenntnis von völkerrechtswidrigen Terrorbefehlen im Widerspruch zur Haager Konvention und zur Haager Landkriegsordnung bis zum letzten Augenblick ihrem ›Führer‹ und Obersten Befehlshaber treu waren«.

Im Blick hatte Knorr hier insbesondere die Generäle Heusinger, Speidel, Foertsch, Kammhuber und Admiral Ruge. Zahlreiche Dokumente und Zeugenaussagen bekräftigten den Wahrheitsgehalt seiner Vorwürfe. Knorr erhielt viel Unterstützung. So übersandte ihm US-General Hester, der am Nürnberger Prozess teilgenommen hatte, aussagekräftige Akten. Und internationale Prominenz stellte sich öffentlich an die Seite des Angeklagten, allein aus Großbritannien so namhafte Persönlichkeiten wie Lord Bertrand Russell, der Erzbischof von Canterbury, Kronanwalt Pritt und Baron Chorley of Kendal.

Im ersten Verfahren in Solingen wurde Knorr wegen Beleidigung zu 300 DM, ersatzweise 30 Tage Haft, verurteilt; die »Würde« von NATO-Generalen vom Typ Heusinger schien den Richtern also nicht viel wert zu sein. Dem ersten Prozess folgten noch eine Anklage wegen »Staatsgefährdung« sowie das Revisionsverfahren. Am Ende stand der Freispruch. Heusinger und Speidel schließlich mussten abtreten. Auch für die NATO-Führung waren sie nun untragbar.

Das Buch reflektiert nicht nur ein Kapitel deutscher Geschichte. Es ist auch ein Lehrstück für heute: wie Kriegstreibern und Interventen zu begegnen ist. Möge Lorenz Knorr Militaristen noch lange Ärger bereiten!

** Aus: Neues Deutschland, 18. Juli 2011

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