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Solidarität mit Angeklagten
Der Bundesausschuss Friedensratschlag verabschiedete nachfolgende Erklärung zu den strafrechtlichen Verfolgungen von Angehörigen der Friedensbewegungbewegung
Nicht Kriegsgegner, sondern Kriegsbefürworter gehören auf die Anklagebank
Mitglieder der Friedensbewegung hatten im Frühjahr 1999 dazu aufgerufen, sich nicht am NATO-Krieg gegen Jugoslawien zu beteiligen. Monate später wurden zahlreiche Personen vor verschiedenen Gerichten wegen Aufrufs zur Desertion angeklagt. Unter ihnen befinden sich ausgewiesene Kenner des internationalen und Völkerrechts und engagierte Streiter für Demokratie und Grundrechte wie Tobias Pflüger von der Informationsstelle Militarisierung IMI e.V. Tübingen, der Berliner Politikwissenschaftler Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr sowie Elke Steven, die zusammen mit Narr zu den SprecherInnen des angesehenen Komitees für Grundrechte und Demokratie gehört.
Der NATO-Krieg gegen Jugoslawien hat auch nach unserer Ansicht gleich mehrmals gegen gültiges Recht verstoßen:
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Er verletzte die Charta der Vereinten Nationen, die einen Angriffskrieg ausdrücklich verbietet (z.B. Art. 2),
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er verletzte den Washingtoner Vertrag der NATO, der die NATO-Mitgliedstaaten ausschließlich auf militärische Verteidigung beschränkt (Art. 5),
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er verstieß gegen Geist und Buchstaben des Grundgesetzes (Art. 26,1) und des Zwei-plus-Vier-Vertrags zur deutschen Einigung,
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er verstieß in der Art der Durchführung gegen wesentliche Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung von 1907 und des 1. Zusatzabkommens zu den Genfer Abkommen 1949 über den Schutz der Opfer internationaler Konflikte vom Juni 1977.
Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsgegnern ist im Übrigen auch mit einschlägigen Bestimmungen von Länderverfassungen nicht in Übereinstimmung zu bringen. So heißt es z.B. in der Hessischen Verfassung, Art. 147: "Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht." Auch in das Grundgesetz ist 1968 ein Widerstandsrecht eingefügt worden. Schließlich verpflichtet auch das Soldatengesetz den einzelnen Soldaten, verfassungswidrige Befehle nicht zu befolgen.
Forderungen:-
Der Bundesausschuss Friedensratschlag appelliert an die beteiligten Gerichte, bei ihren Einlassungen mit den Klagen der Staatsanwaltschaften die grundgesetzliche und völkerrechtliche Seite des NATO-Kriegs ensprechend zu würdigen. Die Verfahren sind einzustellen, bereits Verurteilte in der nächsten Instanz freizusprechen.
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Die deutsche Justiz ist gehalten, sich in ihrer Rechtsprechung nach geltendem Recht und Gesetz zu richten. Nicht die Männer und Frauen, die sich gegen einen völker- und grundgesetzwidrigen Krieg eingesetzt haben, sind anzuklagen. Auf die Anklagebank gehören vielmehr die politisch Verantwortlichen für diesen Krieg.
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Die Friedensbewegung tritt deshalb für eine umfassende gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit bzw. Unrechtmäßigkeit der deutschen Beteiligung am NATO-Krieg gegen Jugoslawien ein. Da der Bundesstaatsanwalt alle diesbezüglichen Strafanträge gegen die Bundesregierung abgelehnt hat, wird die Friedensbewegung zusammen mit internationalen Rechtsexperten im Sommer 2000 ein unabhängiges Tribunal über den NATO-Krieg durchführen. Es wird zeitgleich in den USA und in Europa stattfinden.
Kassel, den 30. Januar 2000
Eine ausführliche Bilanz und Analyse der Prozesse von Roland Roth
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