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Skandalöse Waffenexporte hören nicht auf

Friedensbewegung empört: Ein weiteres Atom-U-Boot an Israel

Rüstungsexport kostet Steuerzahler/in 135 Millionen Euro

Pressemitteilung des Bundesausschusses Friedensratschlag, 1. Dezember 2011

Eine Woche bevor die Bundesregierung endlich ihren Rüstungsexportbericht 2010 vorlegt, drang ein weitere Skandal in der unendlichen Liste problematischer Waffenexporte an die Öffentlichkeit: Die Bundesregierung subventioniert den Verkauf eines U-Boots der Dolphin-Klasse an Israel mit maximal 135 Millionen Euro. Das heißt, dass ein Drittel des Preises vom deutschen Steuerzahler beigesteuert wird. Die Mittel sind bereits in den Bundeshaushalt 2012 eingestellt.

Damit verstößt die Bundesregierung zum wiederholten Mal gegen die Export-Richtlinien, die sie sich im Januar 2000 selbst gegeben hat (RüExpRi). Darin wurden als Hinderungsgründe für Waffenexporte u.a. genannt:
  • Das Empfängerland dürfe nicht in einem Spannungsgebiet liegen (Ziff. II,4 RüExpRi);
  • "Der Beachtung der Menschenrechte im Bestimmungs- und Endverbleibsland wird bei den Entscheidungen über Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern besonderes Gewicht beigemessen." (Ziff. I,2)
Dass es sich bei Israel und dem Nahen Osten um ein Spannungsgebiet, ja, sogar um ein Gebiet ständiger bewaffneter Auseinandersetzungen handelt, ist unbestritten. In solche Regionen dürfen keine Kriegswaffen geliefert werden - übrigens auch nicht nach dem Verhaltenskodex der Europäischen Union, dem die Bundesrepublik Deutschland ebenfalls verpflichtet ist. Kaum bestritten ist auch, dass es um die Menschenrechtslage in Israel dann nicht gut bestellt ist, wenn man die Situation der in vieler Hinsicht diskriminierten palästinensischen Bevölkerung in Israel und in den besetzten Gebieten betrachtet.

Der Bundesausschuss Friedensratschlag findet den Verkauf des U-Bootes aus zwei weiteren Gründen empörend:
  1. U-Boote der Dolphin-Klasse können mit Atomwaffen ausgerüstet werden. Israel verfügt über ca. 200 Atomraketen unterschiedlicher Reichweiten und hat weder den Atomwaffensperrvertrag unterzeichnet noch schließt es einen Ersteinsatz solcher Waffen aus. Deutschland hat sich verpflichtet auf den Besitz und die Weitergabe von Kernwaffen und ihrer Trägermittel zu verzichten (Art. I NVV).
  2. Ein Drittel des regulären Kaufpreises geht als Subvention an Israel. Deutschland unterstützt damit die israelische U-Boot-Flotte mit weiteren 135 Millionen EUR. Es handelt sich also um eine direkte Militärhilfe - die ist also solche nicht vom Parlament beschlossen worden.
Der Rüstungsexport nach Israel reiht sich ein in eine lange Reihe anderer höchst problematischer, weil von den Rüstungsexportrichtlinien nicht gedeckter Waffenexporte. So hatte im Sommer d.J. der Bundessicherheitsrat den skandalösen Export von 200 Leopard-2-Kampfpanzern an Saudi-Arabien genehmigt - und einen Sturm der Entrüstung in der Öffentlichkeit ausgelöst. Auch die U-Boot-Lieferung an Israel trägt zur Verschärfung der Spannungen in der Region bei und ist daher abzulehnen. Die so hoch bewertete Freundschaft mit Israel darf nicht zur Rüstungskomplizenschaft verkommen. Der explosive Nahe Osten braucht nicht mehr, sondern weniger Waffen.

Die Friedensbewegung ist aufgefordert, gegen diesen jüngsten Waffendeal zu protestieren und die Kampagne gegen Rüstungsexporte global, national und lokal weiter zu entwickeln.

Für den Bundesausschuss Friedensratschlag:
Peter Strutynski (Sprecher)


P.S.: Die in der Pressemitteilung genannten Dokumente können hier abgerufen werden: Beachten Sie bitte auch das umfangreiche Rüstungsexport-Dossier auf der Website der AG Friedensforschung, Kassel:
Rüstungsexporte, Waffenhandel


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