Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Konsequente Kontrolle von Rüstungsexporten erforderlich

GKKE kritisiert Koalitionsvertrag

Am 14. Dezember stellte die GKKE ihren Rüstungsexportbericht 2009 vor. Im Folgenden dokumentieren wir

Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) - Joint Conference Church and Development (GKKE)

Bundespressekonferenz 14.12.2009

Berlin/Bonn, 14.12.2009 - Das anhaltend hohe Volumen deutscher Rüstungsexporte erfordere ein Umsteuern von Seiten der Politik, sagte Prälat Karl Jüsten, der katholische Vorsitzende der GKKE bei der Vorstellung des GKKE-Rüstungsexportberichtes 2009. Demgegenüber kritisierte er die vorrangige Ausrichtung der Rüstungsexportpolitik im Koalitionsvertrag an außenwirtschaftlichen und industriepolitischen Gesichtspunkten und die Vernachlässigung friedens- und entwicklungspolitischer Dimensionen. „Wer regionalen Rüstungsspiralen im Nahen und Mittleren Osten, in Süd- und Südost-Asien oder im südlichen Amerika entgegentreten will, sollte mit Rüstungsgeschäften nicht noch deren Dynamik antreiben.“

In 2008 sei der Wert der Einzelausfuhrgenehmigungen, die die Bundesregierung für Rüstungstransfers erteilt hat, mit 5,78 Mrd. € um 36,5% angestiegen gegenüber 2007 (3,67 Mrd. €). Prälat Bernhard Felmberg, der evangelische Vorsitzende der GKKE zeigte sich besorgt, dass Lieferzusagen in relevanten Größen an Drittstaaten wie u.a. auch Pakistan erfolgten. So habe die öffentliche Kritik am U-Boot-Geschäft mit Pakistan und an der staatlichen Ausfallbürgschaft für diese Lieferung in eine Konfliktregion anscheinend keine Wirkung gezeigt: Auch in 2008 habe Pakistan zu den großen Empfängern deutscher Rüstungsexporte unter den Drittstaaten gezählt.

Die technologische Weiterentwicklung der U-Boote eröffne neue Einsatzoptionen und habe zu einer verstärkten Nachfrage nach U-Booten und Materialpaketen aus Deutschland geführt. Bernhard Moltmann, der Vorsitzende der Fachgruppe Rüstungsexporte der GKKE plädierte für eine „Kultur der Zurückhaltung“ bei der Genehmigung von Ausfuhren von U-Booten. „Was schwimmt, geht“, dieser alte Grundsatz habe seine Gültigkeit verloren.

Die GKKE fordert von der neuen Bundesregierung eine Stärkung des Rüstungsexportkontrollregimes. So müsse u.a. die Mitwirkung des Bundestages bei rüstungsexportpolitischen Entscheidungen ausgebaut und die Korruption bei Rüstungsgeschäften eingedämmt werden. Schließlich drängt die GKKE ein weiteres Mal auf eine zeitnahe Berichterstattung: Bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres solle die Bundesregierung ihren Rüstungsexportbericht dem Bundestag und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Auch am Ende des Jahres 2009 liegt der Bericht der Bundesregierung über die Rüstungsexportgenehmigungen in 2008 noch nicht vor.

Rückfragen: Gertrud Casel, Tel: 0228 - 103 303
Tim Kuschnerus, Tel: 030 - 20355 307


Quelle: Website der GKKE; http://www3.gkke.org


Statement von Prälat Dr. Karl Jüsten

Vorsitzender der GKKE

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Rüstungsexportbericht 2009 der GKKE stellen wir Ihnen heute Entwicklungen im Politikfeld der Rüstungsexportkontrolle vor sowie Daten aus dem Berichtsjahr 2008 und bewerten diese.

Deutschland gehört inzwischen zu den Großen auf dem Weltrüstungsmarkt. Als SIPRI Ende April diesen Jahres Daten vorlegte, die Deutschland im weltweiten Vergleich auf Platz drei der Lieferstaaten zeigte, waren viele aufgeschreckt. Wie konnte diese Entwicklung fast unkommentiert von Parlament und Öffentlichkeit erfolgen und das trotz relativ restriktiver Richtlinien für die Rüstungsexportkontrolle? Wir haben von Seiten der Kirchen jedes Jahr an dieser Stelle den Anstieg der Rüstungsexportgenehmigungen kritisiert. Und in vielen Fällen eine Verletzung der selbst gesetzten Richtlinien durch die Bundesregierung festgestellt. Und immer wieder ein Umsteuern angemahnt!

Auf dem Hintergrund waren unsere Erwartungen hoch, was die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zur politischen Gestaltung der Rüstungsexportkontrolle sagt. Um es vorweg zu nehmen: Wir sind enttäuscht und unzufrieden.

Der Koalitionsvertrag ordnet die Rüstungsexportthematik in den Kontext der zu dynamisierenden Außenwirtschaftspolitik ein. Unter dem Stichwort „Faire Regeln für die Weltwirtschaft“ signalisiert er, Wettbewerbshindernisse im europäischen Vergleich für deutsche Rüstungshersteller aufzuheben und die Ausfuhr von Dual-use-Gütern zu erleichtern. Flankiert werden diese Ankündigungen von Absichtsbekundungen, Luftfahrtund Schiffsbauindustrie zu fördern, Systemführerschaft bei Waffenproduktionen anzustreben und Bundeswehrbeschaffungen in Zusammenhang mit Exportmöglichkeiten von Rüstungsgütern zu stellen.

Ein eher weniger deutliches Signal findet sich in den Passagen des Koalitionsvertrages, die der Außen- und Sicherheitspolitik gewidmet sind. Hier ist die Rede davon, regionalen Rüstungsspiralen entgegenzuwirken und das Umschlagen von nuklearen Militäroptionen in konventionelle Rüstung zu verhindern. Speziell zur Rüstungsexportpolitik heißt es, man wolle an den derzeitigen Rüstungsexportbestimmungen festhalten und sich für eine Harmonisierung der Exportkriterien auf europäischer Ebene einsetzen – unter welchen Vorgaben aber bleibt offen.

Das Nebeneinander beider Signale lässt keine politische Entschiedenheit erkennen, die aber erforderlich wäre, um der kräftigen Beteiligung Deutschlands an der weltweiten Rüstungsspirale entgegenzusteuern.

Deshalb kritisiert die GKKE die vorrangige Ausrichtung der skizzierten Rüstungsexportpolitik der neuen Bundesregierung an außenwirtschaftlichen und industriepolitischen Gesichtspunkten und die Vernachlässigung friedens- und entwicklungspolitischer Dimensionen. Wer regionalen Rüstungsspiralen im Nahen und Mittleren Osten, in Süd- und Südostasien oder im südlichen Amerika entgegentreten will, sollte mit Rüstungsgeschäften nicht noch deren Dynamik antreiben.

Die Rüstungsexportpolitik ist ein Prüfstein für die Glaubwürdigkeit der deutschen Außenpolitik als Friedenspolitik. In diesem Sinne muss das deutsche Rüstungsexportkontrollregime gestärkt werden.

Dazu schlagen wir unter anderem vor:
  • die Mitwirkung des Bundestages bei rüstungsexportpolitischen Entscheidungen auszubauen etwa durch eine Beteiligung des Unterausschusses „Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“ des Auswärtigen Bundestagsausschusses am Genehmigungsverfahren
  • die Einbeziehung von militär- und sicherheitsbezogenen Dienstleistungen und Technologietransfers etwa durch private Sicherheitsfirmen
  • weitere Schritte zur Bekämpfung der Korruption bei Rüstungsgeschäften, Anwendung der OECD Vorgaben auch auf den Rüstungshandel
  • keine staatlichen Ausfallbürgschaften („Hermes-Kredite“) für Rüstungstransfers, zumindest Information der Bundesregierung dazu in ihren jährlichen Rüstungsexportberichten
  • zeitnahe Berichterstattung, (parallel zu den jährlichen Abrüstungsberichten) sollte die Bundesregierung ihren Rüstungsexportbericht bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres dem Bundestag und der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Auch in diesem Jahr haben wir vergeblich auf den offiziellen Bericht der Bundesregierung über die Rüstungsexportgenehmigungen in 2008 gewartet, er liegt bis heute nicht vor.

Anfragen aus dem Parlament wurden ausweichend beantwortet. Geheimniskrämerei aber schürt Misstrauen und fördert Skandalträchtigkeit. Transparenz und offene Diskussion würden diesem Politikfeld in vielfacher Hinsicht gut tun!


Statement von Prälat Dr. Bernhard Felmberg

Vorsitzender der GKKE

Anrede,

für den Berichtszeitraum (Kalenderjahr 2008) müssen wir insgesamt anhaltend hohe Rüstungsexportgenehmigungen konstatieren: Die Bundesregierung hat Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter in Höhe von 5,78 Mrd. € erteilt. Dies entspricht einem Anstieg der Genehmigungswerte um 36,5 % gegenüber 2007 (mit 3,67 Mrd. €). Vor allem die Transfers von teuren Kriegsschiffen prägen das Bild, z.B. die genehmigte Ausfuhr von Materialpaketen für U-Boote nach Südkorea. Daneben sind die Ausfuhren von gepanzerten Fahrzeugen, Artillerie sowie von kleinen und leichten Waffen und von Munition relevante Größen. Exporte dieser Kategorien erreichen in großem Umfang auch Drittstaaten, wie die Lieferzusagen an Singapur, Saudi Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate oder Pakistan belegen. Lieferungen an Rüstungshersteller im europäischen Ausland sind weitere wichtige Bereiche der deutschen Rüstungsexporte.

Der Wert der in 2008 erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter hingegen ist etwa um die Hälfte zurückgegangen von 5,05 Mrd. € in 2007 auf 2,54 Mrd. €. Diese werden im Rahmen von Rüstungskooperationen vorrangig an NATOund EU-Staaten bzw. ihnen gleichgestellte Länder erteilt. Die Sammelausfuhrgenehmigungen haben eine mehrjährige Geltungsdauer. So ist davon auszugehen, dass auch im Jahr 2008 noch zahlreiche der im Vorjahr erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen ausgeschöpft werden.

Der Anteil deutscher Rüstungslieferungen an Staaten, die offizielle Entwicklungshilfe erhalten, ist mit 8,8 Prozent der Werte aller erteilten Einzelgenehmigungen im Jahr 2008 vergleichsweise gering. Dies ist zwar erfreulich und stellt einen deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahr dar. Dennoch gehören mit Pakistan, Indien, Ägypten und Afghanistan immerhin vier Entwicklungsländer zu der Gruppe der zehn größten Abnehmer unter den Drittstaaten.

2008 gab es in Deutschland eine intensive Debatte über Rüstungslieferungen an Pakistan. Der positive Bescheid auf eine Voranfrage zur Lieferung von U-Booten in diese Konfliktregion und die dafür gewährte staatliche Ausfallbürgschaft standen dabei im Zentrum der Kritik. Dennoch zählt Pakistan weiterhin zu den großen Empfängern deutscher Rüstungsexporte außerhalb von NATO und EU. Dies wertet die GKKE als Indiz für das hohe Maß an Resistenz der Genehmigungspraxis gegenüber Einsprüchen aus Politik und Öffentlichkeit. Das große Interesse an U-Boot-Technologie aus Deutschland und daraus resultierende neue Fragen für die Genehmigungspraxis wird Dr. Moltmann gleich ausführlicher kommentieren.

Die einst unter dem Vorzeichen des „Krieges gegen den Terror“ begonnenen und bis heute andauernden militärischen Auseinandersetzungen ziehen auch für deutsche Rüstungshersteller neue Exportgeschäfte nach sich. Dies dokumentieren Lieferungen nach Afghanistan ebenso wie an Irak, den Sudan oder Libanon. Selbst wenn diese Transfers dazu dienen, staatliche Sicherheitskräfte oder internationale Friedensmissionen auszustatten, sieht die GKKE hier einen Wirkungszusammenhang, der unter der Perspektive von Rüstungslieferungen und Friedensanstrengungen bedenklich ist. Außerdem kann der bestimmungsgemäße Verbleib der gelieferten Waffen und Rüstungsgüter oft nicht gesichert werden. Dies zeigt das Beispiel der auf dem afghanischen und pakistanischen Schwarzmarkt gehandelten Waffen deutscher Herkunft. Bereits im Vorjahr waren in Georgien Waffen deutscher Herstellung identifiziert worden, die das Land der Rechtslage nach nicht hätten erreichen dürfen. Die Bundesregierung ist die Aufklärung dieses Falles bislang schuldig geblieben.

Die Genehmigungswerte für die Ausfuhr von kleinen und leichten Waffen, Munition und Herstellungsanlagen sind weiter gestiegen. Die Politischen Grundsätze von 2000 verpflichten die Bundesregierung bei der Erteilung von Ausfuhrlizenzen zur Prüfung, ob die Empfänger das UN-Waffenregister unterstützen. Gerade Saudi-Arabien, das ein großer Abnehmer von Rüstungswaren dieser Kategorien ist (im Jahr 2008 wurde der Export von 600 Sturmgewehren, 898 leichten Maschinengewehren und 2.000 rückstoßfreien Gewehren genehmigt), hat jedoch über Jahre hinweg nicht mit dem UN-Waffenregister kooperiert. Dennoch wurden Rüstungsgüter und Waffen geliefert. Die GKKE stellt fest, dass ein solches Verhalten jegliches Bemühen entwertet, das UN-Waffenregister als Instrument der internationalen Rüstungskontrolle zu stärken.


Statement von Dr. Bernhard Moltmann

Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung

Eine angemessene Bewertung der deutschen Rüstungsexportpolitik muss die Internationalisierung von Rüstungsproduktion und -vermarktung ebenso in den Blick nehmen wie die Langzeitwirkung von Rüstungstransfers.

1. Räumliche Dimension: der europäische und transatlantische Kontext

Ein großer Teil der deutschen Rüstungslieferungen geht an EU- und NATO-Staaten. Im Jahr 2008 erreichten deren Werte bei Einzelausfuhrgenehmigungen einen Anteil von 45,7% (2,64 Mrd. €); im Jahr 2007 waren es über 66% (2,44 Mrd. €) gewesen. Der Stellenwert dieser Transfers an den gesamten deutschen Rüstungsexporten erhöht sich noch durch die Sammelausfuhrgenehmigungen im Rahmen von Rüstungskooperationen.

Die Dichte der Zusammenarbeit spiegelt sich auch bei den transferierten Gütern. Hier spielen deutsche Zulieferungen an andere Rüstungshersteller, z. B. von Antrieben, Geschützen oder Elektronik eine wichtige Rolle. So ist davon auszugehen, dass viele Rüstungsexporte anderer EU- bzw. NATO-Staaten Komponenten deutscher Herkunft enthalten.

Die EU hat auf die Intensivierung der Kooperation europäischer Rüstungshersteller und deren gewachsenes Gewicht auf dem Weltrüstungsmarkt mit einer Doppelbewegung reagiert:
Zum einen hat der Rat den seit 1998 bestehenden Verhaltenskodex für Rüstungsexporte am 8. Dezember 2008 in einen Gemeinsamen Standpunkt umgewandelt – zum anderen hat die EU-Kommission mit dem Erlass der Verbringungsrichtlinie am 6. Mai 2009 den Transfer von Rüstungsgütern innerhalb der Union erleichtert.

Schon lange stand an, den Verhaltenskodex von 1998 zu einem effektiven Instrument einer EU-weiten Kontrolle von Rüstungstransfers auszubauen. Seine Instrumente bieten dazu gute Ansatzpunkte. (Kriterien, Konsultationspflichten, Berichtswesen) Der nun im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zustande gekommene Gemeinsame Standpunkt erfüllt allerdings die Erwartungen nicht. Er macht zwar Vorgaben, an die sich die Mitgliedstaaten halten sollen, verzichtet aber auf rechtliche Verbindlichkeit und Sanktionen bei Verstößen.

Wie durchlässig der bisherige Verhaltenskodex in der Praxis schon war, zeigt eine Auswertung des Internationalen Konversionszentrums Bonn (BICC) zu den deutschen Rüstungsausfuhren im Jahr 2008:
  • So waren 2.544 Lizenzen an 51 Staaten erteilt worden, die gemäß den Kriterien als problematisch einzustufen sind. Dies bezieht sich auf Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von 1,085 Mrd. € (u.a. nach Ägypten, Pakistan, Saudi-Arabien, Jemen, Angola oder Sudan)
  • 41 Länder, in denen die Menschenrechtssituation prekär ist, erhielten die Genehmigung, deutsche Rüstungsgüter zu importieren.
  • In 24 Staaten, in die deutsche Rüstungsgüter exportiert werden dürfen, sind schwere Gewaltkonflikte im Gange.
  • In drei Empfängerstaaten deutscher Rüstungslieferungen besteht das Risiko, dass Waffenlieferungen nicht im Einklang mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung stehen. (Angola, Pakistan, Ruanda)
2. Zeitliche Dimension: Langzeitwirkungen von Rüstungstransfers

Rüstungsexportpolitische Entscheidungen übersehen gemeinhin die Langlebigkeit der gelieferten Rüstungsgüter und die langfristigen Auswirkungen von Rüstungstransfers für Frieden und Sicherheit.
Ein drastisches Bespiel für den Bedarf an vorausschauender Politik stellt sich angesichts der über Jahrzehnte hinweg umfangreichen Exporte von U-Booten und Materialpaketen aus Deutschland. Von den 36 Staaten, die weltweit über nicht-nukleare U-Boote verfügen, hat mehr als die Hälfte (19 Staaten) U-Boote deutsche Herkunft im Einsatz. Seit 1960 haben deutsche Hersteller 117 U-Boote ins Ausland verkauft. Der deutsche U-Boot-Bau ist exportorientiert, denn die Bundesmarine hat in dieser Zeit nur 36 Schiffe bestellt.
In jüngerer Zeit wurden oder sollen U-Boote exportiert werden u. a. nach Griechenland, Türkei, Portugal, Pakistan, Südafrika, Israel, Italien und Südkorea. Interesse an deutschen Lieferungen haben u. a. angemeldet Indien, Indonesien, Algerien, Ägypten, Polen und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Mit ihren variablen Einsatzmöglichkeiten auf See und in Küstengewässern, neuen Antrieben und ihrer relativen Unentdeckbarkeit haben sich U-Boote zu wahren Kampfmaschinen entwickelt. Sie eignen sich mit ihren Abschussvorrichtungen für Raketen und Lenkkörper für See-, Land- und Luftkriegsführung. Durch ihre Fähigkeiten zur Kontrolle und Kommunikation bieten sie viele Einsatzoptionen.
Angesichts dessen ist für die Bundesregierung eine „Kultur der Zurückhaltung“ bei der Genehmigung der Ausfuhr von U-Booten angezeigt. Der frühere Grundsatz „Alles, was schwimmt, geht“ hat mit den technologischen Durchbrüchen im Bau und Einsatz dieser Waffen ausgedient. Eine gezielte Nicht-Verbreitungspolitik für U-Boote „tut Not“, um regionalen Rüstungsspiralen entgegenzuwirken.

Doch auch Produktlizenzen aus früheren Jahrzehnten und Rüstungstransfers an ehemalige Unrechtsregime holen die Politik ein. Man braucht sich nur aktuelle Photos von Kämpfern in Pakistan anzusehen und entdeckt gleich das klassische deutsche G 3-Gewehr im Einsatz. (SZ vom 5.12.09) Bald könnte auch das G 36-Gewehr auf Bildern aus unkontrollierbaren Gewaltkonflikten auftauchen.
Inzwischen sehen sich Daimler-Benz und Rheinmetall vor einem US-Gericht neben amerikanischen Firmen und schweizerischen Banken angeklagt, das Apartheid-Regime in Südafrika in den 1980-er Jahren mit Rüstungsgütern beliefert oder diese finanziert zu haben. Diese waren zur Unterdrückung oder Folter verwandt worden. Opfer der Apartheid fordern Entschädigung. Damit rückt die Verantwortung von Rüstungsherstellern für den Einsatz von Gütern, die sie einst geliefert haben, auf die internationale Tagesordnung. Selbst wenn sich der Rechtsstreit lange hinziehen wird, ist der Image-Schaden bereits beträchtlich.
Die Kurzsichtigkeit rüstungsexportpolitischer Entscheidungen hat sich einmal mehr nicht ausgezahlt.


Zu weiteren Beiträgen über Rüstung und Rüstungsexport

Zur Presse-Seite

Zurück zur Homepage