Konsequente Kontrolle von Rüstungsexporten erforderlich
GKKE kritisiert Koalitionsvertrag
Am 14. Dezember stellte die GKKE ihren Rüstungsexportbericht 2009 vor. Im Folgenden dokumentieren wir
Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) - Joint Conference Church and Development (GKKE)
Bundespressekonferenz 14.12.2009
Berlin/Bonn, 14.12.2009 - Das anhaltend hohe Volumen deutscher Rüstungsexporte erfordere
ein Umsteuern von Seiten der Politik, sagte Prälat Karl Jüsten, der katholische Vorsitzende
der GKKE bei der Vorstellung des GKKE-Rüstungsexportberichtes 2009. Demgegenüber kritisierte
er die vorrangige Ausrichtung der Rüstungsexportpolitik im Koalitionsvertrag an außenwirtschaftlichen
und industriepolitischen Gesichtspunkten und die Vernachlässigung friedens- und
entwicklungspolitischer Dimensionen. „Wer regionalen Rüstungsspiralen im Nahen und Mittleren
Osten, in Süd- und Südost-Asien oder im südlichen Amerika entgegentreten will, sollte mit Rüstungsgeschäften
nicht noch deren Dynamik antreiben.“
In 2008 sei der Wert der Einzelausfuhrgenehmigungen, die die Bundesregierung für Rüstungstransfers
erteilt hat, mit 5,78 Mrd. € um 36,5% angestiegen gegenüber 2007 (3,67 Mrd. €).
Prälat Bernhard Felmberg, der evangelische Vorsitzende der GKKE zeigte sich besorgt, dass
Lieferzusagen in relevanten Größen an Drittstaaten wie u.a. auch Pakistan erfolgten. So habe
die öffentliche Kritik am U-Boot-Geschäft mit Pakistan und an der staatlichen Ausfallbürgschaft
für diese Lieferung in eine Konfliktregion anscheinend keine Wirkung gezeigt: Auch in 2008
habe Pakistan zu den großen Empfängern deutscher Rüstungsexporte unter den Drittstaaten
gezählt.
Die technologische Weiterentwicklung der U-Boote eröffne neue Einsatzoptionen und habe zu
einer verstärkten Nachfrage nach U-Booten und Materialpaketen aus Deutschland geführt.
Bernhard Moltmann, der Vorsitzende der Fachgruppe Rüstungsexporte der GKKE plädierte für
eine „Kultur der Zurückhaltung“ bei der Genehmigung von Ausfuhren von U-Booten. „Was
schwimmt, geht“, dieser alte Grundsatz habe seine Gültigkeit verloren.
Die GKKE fordert von der neuen Bundesregierung eine Stärkung des Rüstungsexportkontrollregimes.
So müsse u.a. die Mitwirkung des Bundestages bei rüstungsexportpolitischen Entscheidungen
ausgebaut und die Korruption bei Rüstungsgeschäften eingedämmt werden. Schließlich
drängt die GKKE ein weiteres Mal auf eine zeitnahe Berichterstattung: Bis zum 30. Juni des darauffolgenden
Jahres solle die Bundesregierung ihren Rüstungsexportbericht dem Bundestag
und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Auch am Ende des Jahres 2009 liegt der Bericht der
Bundesregierung über die Rüstungsexportgenehmigungen in 2008 noch nicht vor.
Rückfragen: Gertrud Casel, Tel: 0228 - 103 303
Tim Kuschnerus, Tel: 030 - 20355 307
Quelle: Website der GKKE; http://www3.gkke.org
Statement von Prälat Dr. Karl Jüsten
Vorsitzender der GKKE
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Rüstungsexportbericht 2009 der GKKE stellen wir Ihnen heute Entwicklungen im
Politikfeld der Rüstungsexportkontrolle vor sowie Daten aus dem Berichtsjahr 2008 und
bewerten diese.
Deutschland gehört inzwischen zu den Großen auf dem Weltrüstungsmarkt. Als SIPRI Ende
April diesen Jahres Daten vorlegte, die Deutschland im weltweiten Vergleich auf Platz drei
der Lieferstaaten zeigte, waren viele aufgeschreckt. Wie konnte diese Entwicklung fast
unkommentiert von Parlament und Öffentlichkeit erfolgen und das trotz relativ restriktiver
Richtlinien für die Rüstungsexportkontrolle? Wir haben von Seiten der Kirchen jedes Jahr an
dieser Stelle den Anstieg der Rüstungsexportgenehmigungen kritisiert. Und in vielen Fällen
eine Verletzung der selbst gesetzten Richtlinien durch die Bundesregierung festgestellt. Und
immer wieder ein Umsteuern angemahnt!
Auf dem Hintergrund waren unsere Erwartungen hoch, was die neue Bundesregierung in
ihrem Koalitionsvertrag zur politischen Gestaltung der Rüstungsexportkontrolle sagt. Um es
vorweg zu nehmen: Wir sind enttäuscht und unzufrieden.
Der Koalitionsvertrag ordnet die Rüstungsexportthematik in den Kontext der zu
dynamisierenden Außenwirtschaftspolitik ein. Unter dem Stichwort „Faire Regeln für die
Weltwirtschaft“ signalisiert er, Wettbewerbshindernisse im europäischen Vergleich für
deutsche Rüstungshersteller aufzuheben und die Ausfuhr von Dual-use-Gütern zu
erleichtern. Flankiert werden diese Ankündigungen von Absichtsbekundungen, Luftfahrtund
Schiffsbauindustrie zu fördern, Systemführerschaft bei Waffenproduktionen anzustreben
und Bundeswehrbeschaffungen in Zusammenhang mit Exportmöglichkeiten von
Rüstungsgütern zu stellen.
Ein eher weniger deutliches Signal findet sich in den Passagen des Koalitionsvertrages, die
der Außen- und Sicherheitspolitik gewidmet sind. Hier ist die Rede davon, regionalen
Rüstungsspiralen entgegenzuwirken und das Umschlagen von nuklearen Militäroptionen in
konventionelle Rüstung zu verhindern. Speziell zur Rüstungsexportpolitik heißt es, man
wolle an den derzeitigen Rüstungsexportbestimmungen festhalten und sich für eine
Harmonisierung der Exportkriterien auf europäischer Ebene einsetzen – unter welchen
Vorgaben aber bleibt offen.
Das Nebeneinander beider Signale lässt keine politische Entschiedenheit erkennen, die aber
erforderlich wäre, um der kräftigen Beteiligung Deutschlands an der weltweiten
Rüstungsspirale entgegenzusteuern.
Deshalb kritisiert die GKKE die vorrangige Ausrichtung der skizzierten Rüstungsexportpolitik
der neuen Bundesregierung an außenwirtschaftlichen und industriepolitischen
Gesichtspunkten und die Vernachlässigung friedens- und entwicklungspolitischer
Dimensionen. Wer regionalen Rüstungsspiralen im Nahen und Mittleren Osten, in Süd- und
Südostasien oder im südlichen Amerika entgegentreten will, sollte mit Rüstungsgeschäften
nicht noch deren Dynamik antreiben.
Die Rüstungsexportpolitik ist ein Prüfstein für die Glaubwürdigkeit der deutschen
Außenpolitik als Friedenspolitik. In diesem Sinne muss das deutsche
Rüstungsexportkontrollregime gestärkt werden.
Dazu schlagen wir unter anderem vor:
-
die Mitwirkung des Bundestages bei rüstungsexportpolitischen Entscheidungen
auszubauen etwa durch eine Beteiligung des Unterausschusses „Abrüstung,
Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“ des Auswärtigen Bundestagsausschusses am
Genehmigungsverfahren
-
die Einbeziehung von militär- und sicherheitsbezogenen Dienstleistungen und
Technologietransfers etwa durch private Sicherheitsfirmen
-
weitere Schritte zur Bekämpfung der Korruption bei Rüstungsgeschäften, Anwendung
der OECD Vorgaben auch auf den Rüstungshandel
-
keine staatlichen Ausfallbürgschaften („Hermes-Kredite“) für Rüstungstransfers,
zumindest Information der Bundesregierung dazu in ihren jährlichen
Rüstungsexportberichten
-
zeitnahe Berichterstattung, (parallel zu den jährlichen Abrüstungsberichten) sollte die
Bundesregierung ihren Rüstungsexportbericht bis zum 30. Juni des darauffolgenden
Jahres dem Bundestag und der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Auch in diesem Jahr haben wir vergeblich auf den offiziellen Bericht der Bundesregierung
über die Rüstungsexportgenehmigungen in 2008 gewartet, er liegt bis heute nicht vor.
Anfragen aus dem Parlament wurden ausweichend beantwortet. Geheimniskrämerei aber
schürt Misstrauen und fördert Skandalträchtigkeit. Transparenz und offene Diskussion
würden diesem Politikfeld in vielfacher Hinsicht gut tun!
Statement von Prälat Dr. Bernhard Felmberg
Vorsitzender der GKKE
Anrede,
für den Berichtszeitraum (Kalenderjahr 2008) müssen wir insgesamt anhaltend hohe
Rüstungsexportgenehmigungen konstatieren: Die Bundesregierung hat Einzelausfuhrgenehmigungen
für Rüstungsgüter in Höhe von 5,78 Mrd. € erteilt. Dies entspricht
einem Anstieg der Genehmigungswerte um 36,5 % gegenüber 2007 (mit 3,67
Mrd. €). Vor allem die Transfers von teuren Kriegsschiffen prägen das Bild, z.B. die
genehmigte Ausfuhr von Materialpaketen für U-Boote nach Südkorea. Daneben sind
die Ausfuhren von gepanzerten Fahrzeugen, Artillerie sowie von kleinen und leichten
Waffen und von Munition relevante Größen. Exporte dieser Kategorien erreichen in
großem Umfang auch Drittstaaten, wie die Lieferzusagen an Singapur, Saudi Arabien,
die Vereinigten Arabischen Emirate oder Pakistan belegen. Lieferungen an Rüstungshersteller
im europäischen Ausland sind weitere wichtige Bereiche der deutschen
Rüstungsexporte.
Der Wert der in 2008 erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter
hingegen ist etwa um die Hälfte zurückgegangen von 5,05 Mrd. € in 2007 auf 2,54
Mrd. €. Diese werden im Rahmen von Rüstungskooperationen vorrangig an NATOund
EU-Staaten bzw. ihnen gleichgestellte Länder erteilt. Die Sammelausfuhrgenehmigungen
haben eine mehrjährige Geltungsdauer. So ist davon auszugehen, dass
auch im Jahr 2008 noch zahlreiche der im Vorjahr erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen
ausgeschöpft werden.
Der Anteil deutscher Rüstungslieferungen an Staaten, die offizielle Entwicklungshilfe
erhalten, ist mit 8,8 Prozent der Werte aller erteilten Einzelgenehmigungen im Jahr
2008 vergleichsweise gering. Dies ist zwar erfreulich und stellt einen deutlichen
Rückgang gegenüber dem Vorjahr dar. Dennoch gehören mit Pakistan, Indien, Ägypten
und Afghanistan immerhin vier Entwicklungsländer zu der Gruppe der zehn größten
Abnehmer unter den Drittstaaten.
2008 gab es in Deutschland eine intensive Debatte über Rüstungslieferungen an Pakistan.
Der positive Bescheid auf eine Voranfrage zur Lieferung von U-Booten in diese
Konfliktregion und die dafür gewährte staatliche Ausfallbürgschaft standen dabei
im Zentrum der Kritik. Dennoch zählt Pakistan weiterhin zu den großen Empfängern
deutscher Rüstungsexporte außerhalb von NATO und EU. Dies wertet die GKKE als
Indiz für das hohe Maß an Resistenz der Genehmigungspraxis gegenüber Einsprüchen
aus Politik und Öffentlichkeit. Das große Interesse an U-Boot-Technologie aus
Deutschland und daraus resultierende neue Fragen für die Genehmigungspraxis wird
Dr. Moltmann gleich ausführlicher kommentieren.
Die einst unter dem Vorzeichen des „Krieges gegen den Terror“ begonnenen und bis
heute andauernden militärischen Auseinandersetzungen ziehen auch für deutsche
Rüstungshersteller neue Exportgeschäfte nach sich. Dies dokumentieren Lieferungen
nach Afghanistan ebenso wie an Irak, den Sudan oder Libanon. Selbst wenn diese
Transfers dazu dienen, staatliche Sicherheitskräfte oder internationale Friedensmissionen
auszustatten, sieht die GKKE hier einen Wirkungszusammenhang, der unter der
Perspektive von Rüstungslieferungen und Friedensanstrengungen bedenklich ist. Außerdem
kann der bestimmungsgemäße Verbleib der gelieferten Waffen und Rüstungsgüter
oft nicht gesichert werden. Dies zeigt das Beispiel der auf dem afghanischen
und pakistanischen Schwarzmarkt gehandelten Waffen deutscher Herkunft.
Bereits im Vorjahr waren in Georgien Waffen deutscher Herstellung identifiziert worden,
die das Land der Rechtslage nach nicht hätten erreichen dürfen. Die Bundesregierung
ist die Aufklärung dieses Falles bislang schuldig geblieben.
Die Genehmigungswerte für die Ausfuhr von kleinen und leichten Waffen, Munition
und Herstellungsanlagen sind weiter gestiegen. Die Politischen Grundsätze von 2000
verpflichten die Bundesregierung bei der Erteilung von Ausfuhrlizenzen zur Prüfung,
ob die Empfänger das UN-Waffenregister unterstützen. Gerade Saudi-Arabien, das
ein großer Abnehmer von Rüstungswaren dieser Kategorien ist (im Jahr 2008 wurde
der Export von 600 Sturmgewehren, 898 leichten Maschinengewehren und 2.000
rückstoßfreien Gewehren genehmigt), hat jedoch über Jahre hinweg nicht mit dem
UN-Waffenregister kooperiert. Dennoch wurden Rüstungsgüter und Waffen geliefert.
Die GKKE stellt fest, dass ein solches Verhalten jegliches Bemühen entwertet, das UN-Waffenregister als Instrument der internationalen Rüstungskontrolle zu stärken.
Statement von Dr. Bernhard Moltmann
Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung
Eine angemessene Bewertung der deutschen Rüstungsexportpolitik muss die
Internationalisierung von Rüstungsproduktion und -vermarktung ebenso in den Blick nehmen wie die Langzeitwirkung von Rüstungstransfers.
1. Räumliche Dimension: der europäische und transatlantische Kontext
Ein großer Teil der deutschen Rüstungslieferungen geht an EU- und NATO-Staaten. Im Jahr
2008 erreichten deren Werte bei Einzelausfuhrgenehmigungen einen Anteil von 45,7% (2,64
Mrd. €); im Jahr 2007 waren es über 66% (2,44 Mrd. €) gewesen. Der Stellenwert dieser
Transfers an den gesamten deutschen Rüstungsexporten erhöht sich noch durch die
Sammelausfuhrgenehmigungen im Rahmen von Rüstungskooperationen.
Die Dichte der Zusammenarbeit spiegelt sich auch bei den transferierten Gütern. Hier spielen
deutsche Zulieferungen an andere Rüstungshersteller, z. B. von Antrieben, Geschützen oder
Elektronik eine wichtige Rolle. So ist davon auszugehen, dass viele Rüstungsexporte anderer
EU- bzw. NATO-Staaten Komponenten deutscher Herkunft enthalten.
Die EU hat auf die Intensivierung der Kooperation europäischer Rüstungshersteller und
deren gewachsenes Gewicht auf dem Weltrüstungsmarkt mit einer Doppelbewegung
reagiert:
Zum einen hat der Rat den seit 1998 bestehenden Verhaltenskodex für Rüstungsexporte am
8. Dezember 2008 in einen Gemeinsamen Standpunkt umgewandelt – zum anderen hat die
EU-Kommission mit dem Erlass der Verbringungsrichtlinie am 6. Mai 2009 den Transfer von
Rüstungsgütern innerhalb der Union erleichtert.
Schon lange stand an, den Verhaltenskodex von 1998 zu einem effektiven Instrument einer
EU-weiten Kontrolle von Rüstungstransfers auszubauen. Seine Instrumente bieten dazu gute
Ansatzpunkte. (Kriterien, Konsultationspflichten, Berichtswesen) Der nun im Rahmen der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zustande gekommene Gemeinsame
Standpunkt erfüllt allerdings die Erwartungen nicht. Er macht zwar Vorgaben, an die sich die
Mitgliedstaaten halten sollen, verzichtet aber auf rechtliche Verbindlichkeit und Sanktionen
bei Verstößen.
Wie durchlässig der bisherige Verhaltenskodex in der Praxis schon war, zeigt eine
Auswertung des Internationalen Konversionszentrums Bonn (BICC) zu den deutschen
Rüstungsausfuhren im Jahr 2008:
-
So waren 2.544 Lizenzen an 51 Staaten erteilt worden, die gemäß den Kriterien als
problematisch einzustufen sind. Dies bezieht sich auf Einzelausfuhrgenehmigungen
im Wert von 1,085 Mrd. € (u.a. nach Ägypten, Pakistan, Saudi-Arabien, Jemen,
Angola oder Sudan)
-
41 Länder, in denen die Menschenrechtssituation prekär ist, erhielten die
Genehmigung, deutsche Rüstungsgüter zu importieren.
-
In 24 Staaten, in die deutsche Rüstungsgüter exportiert werden dürfen, sind schwere
Gewaltkonflikte im Gange.
-
In drei Empfängerstaaten deutscher Rüstungslieferungen besteht das Risiko, dass
Waffenlieferungen nicht im Einklang mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung
stehen. (Angola, Pakistan, Ruanda)
2. Zeitliche Dimension: Langzeitwirkungen von Rüstungstransfers
Rüstungsexportpolitische Entscheidungen übersehen gemeinhin die Langlebigkeit der
gelieferten Rüstungsgüter und die langfristigen Auswirkungen von Rüstungstransfers für
Frieden und Sicherheit.
Ein drastisches Bespiel für den Bedarf an vorausschauender Politik stellt sich angesichts der
über Jahrzehnte hinweg umfangreichen Exporte von U-Booten und Materialpaketen aus
Deutschland. Von den 36 Staaten, die weltweit über nicht-nukleare U-Boote verfügen, hat
mehr als die Hälfte (19 Staaten) U-Boote deutsche Herkunft im Einsatz. Seit 1960 haben
deutsche Hersteller 117 U-Boote ins Ausland verkauft. Der deutsche U-Boot-Bau ist exportorientiert,
denn die Bundesmarine hat in dieser Zeit nur 36 Schiffe bestellt.
In jüngerer Zeit wurden oder sollen U-Boote exportiert werden u. a. nach Griechenland,
Türkei, Portugal, Pakistan, Südafrika, Israel, Italien und Südkorea. Interesse an deutschen
Lieferungen haben u. a. angemeldet Indien, Indonesien, Algerien, Ägypten, Polen und die
Vereinigten Arabischen Emirate.
Mit ihren variablen Einsatzmöglichkeiten auf See und in Küstengewässern, neuen Antrieben
und ihrer relativen Unentdeckbarkeit haben sich U-Boote zu wahren Kampfmaschinen
entwickelt. Sie eignen sich mit ihren Abschussvorrichtungen für Raketen und Lenkkörper für
See-, Land- und Luftkriegsführung. Durch ihre Fähigkeiten zur Kontrolle und Kommunikation
bieten sie viele Einsatzoptionen.
Angesichts dessen ist für die Bundesregierung eine „Kultur der Zurückhaltung“ bei der
Genehmigung der Ausfuhr von U-Booten angezeigt. Der frühere Grundsatz „Alles, was
schwimmt, geht“ hat mit den technologischen Durchbrüchen im Bau und Einsatz dieser
Waffen ausgedient. Eine gezielte Nicht-Verbreitungspolitik für U-Boote „tut Not“, um
regionalen Rüstungsspiralen entgegenzuwirken.
Doch auch Produktlizenzen aus früheren Jahrzehnten und Rüstungstransfers an ehemalige
Unrechtsregime holen die Politik ein. Man braucht sich nur aktuelle Photos von Kämpfern in
Pakistan anzusehen und entdeckt gleich das klassische deutsche G 3-Gewehr im Einsatz. (SZ
vom 5.12.09) Bald könnte auch das G 36-Gewehr auf Bildern aus unkontrollierbaren
Gewaltkonflikten auftauchen.
Inzwischen sehen sich Daimler-Benz und Rheinmetall vor einem US-Gericht neben
amerikanischen Firmen und schweizerischen Banken angeklagt, das Apartheid-Regime in
Südafrika in den 1980-er Jahren mit Rüstungsgütern beliefert oder diese finanziert zu haben.
Diese waren zur Unterdrückung oder Folter verwandt worden. Opfer der Apartheid fordern
Entschädigung. Damit rückt die Verantwortung von Rüstungsherstellern für den Einsatz von
Gütern, die sie einst geliefert haben, auf die internationale Tagesordnung. Selbst wenn sich
der Rechtsstreit lange hinziehen wird, ist der Image-Schaden bereits beträchtlich.
Die Kurzsichtigkeit rüstungsexportpolitischer Entscheidungen hat sich einmal mehr nicht
ausgezahlt.
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