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Geht es der Wehrpflicht nun gerichtlich an den Kragen?

Feststellungsklage vor dem Europäischen Gerichtshof

Von der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär haben wir nachfolgende Erklärung erhalten, die wir hiermit dokumentieren. Wir werden über den Fortgang weiter berichten.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart ruft den Europäischen Gerichtshof an, um klären zu lassen, ob die allgemeine Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen verstößt.

Anlaß ist die Klage eines 18-jährigen Mannes gegen die allgemeine Wehrpflicht. In der Begründung seiner Festellungsklage hatte er dargelegt, dass die Wehrpflicht ihn gegenüber gleichaltrigen Frauen unzulässig benachteilige. Folgt der europäische Gerichtshof dieser Argumentation, ist die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland zu erwarten.

Unabhängig von diesem Vorlagebeschluß des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes wird in naher Zukunft ein anderer Verstoß gegen das Gleichheitsgebot (Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes) zunehmend an Bedeutung gewinnen. Wie neue Zahlen aus dem Bundesverteidigungsministerium, die der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär vorliegen, eindeutig belegen, kann zur Zeit weder eine Wehr- noch eine Dienstgerechtigkeit unter den Wehrpflichtigen garantiert werden.

Zum 31. Dezember 2000 standen der Bundeswehr mehr als 260.000 Wehrpflichtige für eine Einberufung zur Verfügung. Bei 129.000 geplanten Einberufungen für das Jahr 2001 stehen somit für den Grundwehrdienst in der Bundeswehr mehr als doppelt so viele Wehrpflichtige zur Verfügung, als einberufen werden können. (..) Dieses Mißverhältnis ist ein eklatanter Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 1978 festgestellt, dass ein solches Mißverhältnis verfassungswidrig sei und die allgemeine Wehrpflicht insgesamt in Frage stelle.
3. Mai 2001

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