Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Heimtückische Streubomben bleiben ungeächtet

Vertragsstaaten-Konferenz kann sich nicht auf Verbot einigen

Nachfolgenden Bericht entnahmen wir der Tageszeitung "Neues Deutschland", die als eine der wenigen Zeitungen über die in Genf tagende Konferenz berichtete.


Von Mattes Dellbrück

Neben vertraglich geächteten Minen gehören auch Streubomben zu den Arsenalen der USA für einen Krieg gegen Irak. Die am Wochenende in Genf beendete Konferenz zum Vertrag über besonders heimtückische konventionelle Waffen (CCW) konnte sich wieder nicht zu einem Verbot der »cluster bombs« durchringen.
Wie die Zeitung »USA Today« jetzt unter Berufung auf Pentagon-Unterlagen berichtete, planen die Militärs in einem Krieg gegen Bagdad auch den Einsatz von Anti-Personen-Minen – obwohl der nach der vor fünf Jahren unterzeichneten Ottawa-Konvention verboten ist. Washington hat diesen Vertrag nicht unterschrieben. Allerdings ist selbst die Untersuchungsbehörde des USA-Kongresses (GAO) unlängst zu dem Schluss gekommen, dass der Einsatz von Landminen im Golfkrieg 1991 die irakische Armee kaum, dafür aber umso mehr die eigenen Streitkräfte getroffen habe.

Und das Pentagon würde Beschlüsse der USA-Regierung kurzerhand zu Makulatur erklären. Danach soll die Armee ab 2003 mit Ausnahme in der Pufferzone zwischen Nord- und Südkorea nämlich keine Minen mehr verwenden. Wie der demokratische Senator Patrick Leahy erklärte, wäre ihr Einsatz in einem Krieg gegen Irak ein »schrecklicher Fehler«. Kann sich der Abrüstungsexperte dabei noch auf internationales Vertragswerk stützen, bleiben Streubomben weiter ungeächtet. Die Unterzeichnerstaaten des Vertrags über das Verbot oder die Begrenzung besonders heimtückischer konventioneller Waffen (CCW) haben auf ihrer Überprüfungskonferenz in Genf zwar bis Ende 2003 die Aufnahme neuer Verhandlungen zur Neutralisierung von nicht detonierten Munitionsteilen nach der Beendigung von Konflikten vereinbart. Dabei geht es vor allem um deren Beseitigung, um die Kennzeichnung betroffener Gebiete und die Warnung der Zivilbevölkerung in den Gebieten. Doch sind die Unterstützung der Opfer und vor allem auch präventive Maßnahmen wie das Verbot etwa von Streubomben oder die Einschränkung ihres Einsatzes nach wie vor ausgespart.

Wegen der enormen Schäden, die sie unter der Zivilbevölkerung anrichten, fordern Menschenrechtsorganisationen seit langem einen Riegel gegen solche Waffen. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat vorgeschlagen, zumindest den Einsatz über Wohngebieten zu ächten. Die als besonders inhuman gebrandmarkten Waffen sind auch noch lange nach Kriegsende tödliche Fallen. Nicht zuletzt für Kinder, weil nach UNO-Schätzungen jeder zehnte der in Kanistern abgeworfenen Sprengkörper, die kurz vor dem Aufprall durch einen Mechanismus weiträumig verstreut werden, nicht explodiert. Gegenwärtig produzieren mindestens 20 Staaten Streumunition, über 30 haben sie in ihren Arsenalen. Allein die USA stellen rund 40 Typen von Streubomben und -geschossen her. Washington und die NATO setzten diese »cluster bombs« zuletzt auf dem Balkan und in Afghanistan ein. Im Kosovo-Krieg wurden Behälter mit Zehntausenden »Bomblets« abgeworfen, am Hindukusch waren es nach Expertenschätzungen rund 600 mit über 120000 freigesetzten Minikillern. Hier wie dort starben nach Ende der Kampfhandlungen Hunderte Zivilisten durch die Detonation von Blindgängern.

Nach Schätzungen des Minenräumprogramms der Vereinten Nationen in Afghanistan (MAPA) seien in dem asiatischen Land rund 25000 Geschosse zu entschärfen. So zeigten sich denn auch die Nichtregierungsorganisationen, die maßgeblich zum Verbot der Anti-Personenminen beigetragen haben, enttäuscht über den Verlauf der CCW-Konferenz in Genf. Zwar seien neue Verhandlungen über nicht detonierte Munitionsteile erfreulich, meinten Vertreter von Human Rights Watch und der internationalen Landminenkampagne. Gleichzeitig jedoch kritisierten sie die Verweigerung eines generellen Verbots von Streubomben. Nicht einmal zu einem Einsatzmoratorium oder der Aufnahme von Verhandlungen zur Erhöhung der Zuverlässigkeit der »cluster bombs« konnten sich die Teilnehmerstaaten durchringen. Allen voran die USA, aber auch Staaten wie China und Pakistan hätten das Konsensprinzip der CCW-Konferenz missbraucht, um ihre Interessen durchzusetzen. Gespräche über die Ächtung von Streubomben seien nun erst frühestens ab 2004 wieder möglich.



Besonders heimtückische Waffen
Der bisher von 90 Staaten unterzeichnete CCW-Vertrag aus dem Jahre 1980 soll konventionelle Waffen aus den Arsenalen verbannen, die besonders grauenhafte Verletzungen bewirken oder wahllos töten. Der Rahmenvertrag und die seitdem vereinbarten vier Zusatzprotokolle verbieten u.a. den Einsatz von Splitterwaffen, die mit Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können, von als Spielzeug oder Gebrauchsgegenstände getarnten Sprengkörpern (»booby traps«), von Brandwaffen wie Flammenwerfer und Napalm sowie von Blendlaserwaffen, die die Netzhaut des Auges zerstören – aber nicht Streubomben.
Eine »Cluster Bomb Unit« (CBU) besteht aus mehreren Sprengsätzen in einer Bombe und wird als Behälter aus einem Flugzeug abgeworfen. Vor dem Aufschlag werden über 200 kleinere Bomben freigesetzt. Damit kann eine Fläche von rund 150 mal 350 Metern leergesprengt werden. Rund zehn Prozent der dosenförmigen Sprengkörper sind Blindgänger mit jahrelanger Lebenszeit und einem Zündmechanismus, der bei der geringsten Berührung reagiert. Dabei zerspringt die sechs Millimeter dicke Ummantelung in Hunderte messerscharfe Splitter, die mit der Geschwindigkeit von Gewehrkugeln Menschen noch in 100 Meter Entfernung töten können.


Aus: Neues Deutschland, 16. Dezember 2002


Zur "Waffen"-Seite

Zur "Streubomben"-Seite

Zurück zur Homepage