Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen
verabschiedet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Abschluss des vom 6. – 8 September 2000 abgehaltenen Millenniumsgipfels in New York
Einleitung
Rund 150 Staats- und Regierungschefs sind vom 6. – 8. September
2000 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zusammengekommen,
um die wichtigsten Herausforderungen der Vereinten Nationen in
den kommenden Jahrzehnten zu erörtern und die Rolle der Weltorganisation
im 21. Jahrhundert festzulegen. Zu den vordringlichsten Problemen
unserer Zeit, auf die das bisher größte Treffen von Staatsoberhäuptern
und Regierungschefs in der Geschichte einging, gehörten die
Fragen, wie Milliarden Menschen aus bitterster Armut befreit, wie die
Friedenseinsätze der Vereinten Nationen verbessert und wie globale
Umweltprobleme wirksamer angegangen werden können.
Generalsekretär Kofi Annan hatte den Staats- und Regierungschefs in
seinem Millenniumsbericht „Wir, die Völker: Die Rolle der Vereinten
Nationen im 21. Jahrhundert“ vorgeschlagen, sich auf ihrem Gipfel zu
einer Reihe konkreter Zielsetzungen zu bekennen, etwa bis zum Jahr
2015 die Zahl der in extremer Armut lebenden Menschen zu halbieren,
die Ausbreitung von HIV/AIDS einzudämmen und die gleichberechtigte
Grundbildung für Jungen und Mädchen sicherzustellen. Diese Ziele
gehören zu einem Aktionsplan, der dafür sorgen soll, dass die Globalisierung
allen Menschen Vorteile bringt.
In der Abschlusserklärung des Gipfels wird die Globalisierung als “die
zentrale Herausforderung unserer Zeit” bezeichnet. Zur künftigen Rolle
der Vereinten Nationen bekennen sich die Staats- und Regierungschefs
erneut zu den Zielen der Weltorganisation und bekräftigen aus diesem
historischen Anlass feierlich, dass „die Vereinten Nationen die unverzichtbare
Begegnungsstätte der gesamten Menschheitsfamilie sind“
und dass sie sich bemühen werden, durch die Vereinten Nationen den
„universellen Bestrebungen nach Frieden, Zusammenarbeit und
Entwicklung konkrete Gestalt zu verleihen”.
Inhalt-
I. Werte und Grundsätze ... Absatz 1-7
-
II. Frieden, Sicherheit und Abrüstung ... Absatz 8-10
-
III. Entwicklung und Armutsbeseitigung ... Absatz 11-20
-
IV. Schutz unserer gemeinsamen Umwelt ... Absatz 21-23
-
V. Menschenrechte, Demokratie und gute Lenkung ... Absatz 24-25
-
VI. Schutz der Schwächeren ... Absatz 26
-
VII. Deckung der besonderen Bedürfnisse Afrikas ... Absatz 27-28
-
VIII. Stärkung der Vereinten Nationen ... Absatz 29-32
Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen
Generalversammlungsresolution 55/2 vom 8. September 2000
I. Werte und Grundsätze
1. Wir, die Staats- und Regierungschefs, sind am Anbruch eines neuen
Jahrtausends vom 6. bis 8. September 2000 am Amtssitz der Vereinten
Nationen in New York zusammengekommen, um unseren
Glauben an die Vereinten Nationen und ihre Charta als unverzichtbare
Grundlagen einer friedlicheren, in größerem Wohlstand lebenden,
gerechteren Welt zu bekräftigen.
2. Wir erkennen an, dass wir neben unseren eigenen Verantwortlichkeiten
gegenüber unserer jeweiligen Gesellschaft gemeinschaftlich
dafür verantwortlich sind, weltweit die Grundsätze der Menschenwürde,
der Gleichberechtigung und der Billigkeit zu wahren. Als
Führer haben wir daher eine Pflicht gegenüber allen Bürgern der
Welt zu erfüllen, namentlich den schwächsten unter ihnen und insbesondere
den Kindern der Welt, denen die Zukunft gehört.
3. Wir bekräftigen unsere Verpflichtung auf die Ziele und Grundsätze
der Charta der Vereinten Nationen, die sich als zeitlos und universal
bewiesen haben. Sie haben mit der wachsenden Verflechtung
von Nationen und Völkern und ihrer zunehmenden Interdependenz
sogar noch an Belang und an Bedeutung als Quelle der Inspiration
gewonnen.
4. Wir sind entschlossen, im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen
der Charta in der ganzen Welt gerechten und dauerhaften Frieden
herbeizuführen. Wir bekennen uns erneut dazu, alle Anstrengungen zu unterstützen, die auf die Wahrung der souveränen Gleichheit
aller Staaten, die Achtung ihrer territorialen Unversehrtheit
und politischen Unabhängigkeit, die Beilegung von Streitigkeiten
mit friedlichen Mitteln und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen
der Gerechtigkeit und des Völkerrechts, das Selbstbestimmungsrecht
der Völker, die sich weiterhin unter kolonialer Herrschaft
und ausländischer Besetzung befinden, die Nichteinmischung
in die inneren Angelegenheiten der Staaten, die Achtung
der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Gleichberechtigung
aller ohne Unterschied nach Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion
und die internationale Zusammenarbeit bei der Lösung
internationaler Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller oder
humanitärer Art gerichtet sind.
5. Wir sind überzeugt, dass die zentrale Herausforderung, vor der
wir heute stehen, darin besteht, sicherzustellen, dass die Globalisierung
zu einer positiven Kraft für alle Menschen der Welt wird.
Denn wenngleich die Globalisierung uns große Chancen eröffnet,
so sind doch die mit ihr einhergehenden Vorteile ebenso wie auch
ihre Kosten gegenwärtig sehr ungleich verteilt. Wir erkennen an,
dass die Entwicklungs- und Übergangsländer besondere Schwierigkeiten
überwinden müssen, um dieser zentralen Herausforderung
zu begegnen. Die Globalisierung kann also nur dann alle voll
mit einschließen und ausgewogen sein, wenn breit angelegte,
dauerhafte Anstrengungen unternommen werden, auf der
Grundlage der ganzen Vielfalt unserer einen Menschheit eine
gemeinsame Zukunft zu schaffen. Diese Anstrengungen müssen
auf weltweiter Ebene verfolgte Politiken und Maßnahmen umfassen,
die den Bedürfnissen der Entwicklungs- und Übergangsländer
entsprechen und mit ihrer effektiven Mitwirkung formuliert
und umgesetzt werden.
6. Wir sind der Auffassung, dass die internationalen Beziehungen im 21. Jahrhundert unbedingt von bestimmten Grundwerten geprägt sein müssen:
FREIHEIT. Männer und Frauen haben das Recht, in Würde und Freiheit
– von Hunger und der Furcht vor Gewalt, Unterdrückung oder
Ungerechtigkeit – ihr Leben zu leben und ihre Kinder zu erziehen.
Diese Rechte werden am besten durch eine demokratische und partizipatorische
Staatsführung auf der Grundlage des Willens des Volkes
gewährleistet.
GLEICHHEIT. Keinem Menschen und keiner Nation darf die Chance
vorenthalten werden, aus der Entwicklung Nutzen zu ziehen. Die
Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Männern und
Frauen muss gewährleistet sein.
SOLIDARITÄT. Die globalen Probleme müssen so bewältigt werden,
dass die damit verbundenen Kosten und Belastungen im Einklang
mit den grundlegenden Prinzipien der Billigkeit und sozialen
Gerechtigkeit aufgeteilt werden. Diejenigen, die leiden oder denen
die geringsten Vorteile entstehen, haben ein Anrecht darauf, Hilfe
von den größten Nutznießern zu erhalten.
TOLERANZ. Die Menschen müssen einander in der gesamten Vielfalt
ihrer Glaubensüberzeugungen, Kulturen und Sprachen achten.
Unterschiede innerhalb einer Gesellschaft sowie zwischen verschiedenen
Gesellschaften sollten weder gefürchtet noch unterdrückt,
sondern vielmehr als kostbares Gut der Menschheit geschätzt werden.
Eine Kultur des Friedens und des Dialogs zwischen allen Kulturen
sollte aktiv gefördert werden.
ACHTUNG VOR DER NATUR. Bei der Bewirtschaftung aller lebenden
Arten und natürlichen Ressourcen muss im Einklang mit den
Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung Umsicht bewiesen werden.
Nur so können wir die unermesslichen Reichtümer, mit denen
die Natur uns beschenkt, erhalten und an unsere Nachkommen
weitergeben. Die heutigen nicht zukunftsfähigen Produktions- und Konsumstrukturen müssen im Interesse unseres künftigen Wohls und des Wohls unserer Nachfahren geändert werden.
GEMEINSAM GETRAGENE VERANTWORTUNG. Die Verantwortung für
die Gestaltung der weltweiten wirtschaftlichen und sozialen
Entwicklung und die Bewältigung von Bedrohungen des Weltfriedens
und der internationalen Sicherheit muss von allen Nationen
der Welt gemeinsam getragen und auf multilateraler Ebene
wahrgenommen werden. Als universellste und repräsentativste
Organisation der Welt müssen die Vereinten Nationen die zentrale
Rolle dabei spielen.
7. Um diese gemeinsamen Werte in Taten umzusetzen, haben wir
grundlegende Ziele aufgezeigt, denen wir besondere Bedeutung
beimessen.
II. Frieden, Sicherheit und Abrüstung
8. Wir werden keine Mühen scheuen, um unsere Völker von der Geißel
des Krieges, ob Bürgerkriege oder Kriege zwischen Staaten, zu
befreien, die im letzten Jahrzehnt über 5 Millionen Menschenleben
gefordert haben. Wir werden außerdem die Gefahren zu beseitigen
trachten, die von Massenvernichtungswaffen ausgehen.
9. Wir treffen daher den Beschluss,
-
die Achtung vor dem Primat des Rechts sowohl in den internationalen
als auch den nationalen Angelegenheiten zu stärken
und insbesondere sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten den
Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs im Einklang mit
der Charta der Vereinten Nationen in den Fällen, in denen sie Partei
sind, Folge leisten;
-
den Vereinten Nationen in der Wahrung des Friedens und der
Sicherheit zu größerer Wirksamkeit zu verhelfen, indem wir ihnen
die Mittel und Werkzeuge an die Hand geben, die sie für die Konfliktverhütung, die friedliche Beilegung von Streitigkeiten, die Friedenssicherung, die Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit
und den Wiederaufbau benötigen. In diesem Zusammenhang
nehmen wir Kenntnis von dem Bericht der Sachverständigengruppe
über die Friedenseinsätze der Vereinten Nationen
und ersuchen die Generalversammlung, ihre Empfehlungen
umgehend zu prüfen;
-
die Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und den
Regionalorganisationen im Einklang mit den Bestimmungen von
Kapitel VIII der Charta zu verstärken;
- sicherzustellen, dass die Vertragsstaaten die Verträge auf Gebieten
wie Rüstungskontrolle und Abrüstung, humanitäres Völkerrecht
und Recht auf dem Gebiet der Menschenrechte anwenden,
und fordern alle Staaten auf, die Unterzeichnung und Ratifikation
des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in
Erwägung zu ziehen;
- konzertierte Maßnahmen gegen den internationalen Terrorismus
zu ergreifen und so bald wie möglich allen diesbezüglichen internationalen
Übereinkünften beizutreten;
- unsere Anstrengungen zu verdoppeln, um unsere Verpflichtung
auf den Kampf gegen das weltweite Drogenproblem in die Tat
umzusetzen;
- unsere Anstrengungen im Kampf gegen die grenzüberschreitende
Kriminalität in allen ihren Dimensionen, insbesondere gegen
den Menschenhandel, die Schleuserkriminalität und die Geldwäsche,
zu intensivieren;
- die nachteiligen Auswirkungen von Wirtschaftssanktionen der
Vereinten Nationen auf unschuldige Bevölkerungen auf ein Mindestmaß
zu beschränken, die entsprechenden Sanktionsregime
regelmäßig zu überprüfen und die nachteiligen Auswirkungen
von Sanktionen auf Dritte zu beseitigen;
- uns für die Beseitigung der Massenvernichtungswaffen, insbesondere
Kernwaffen, einzusetzen, und keine Möglichkeit zur
Erreichung dieses Ziels außer Acht zu lassen, einschließlich der
Möglichkeit, eine internationale Konferenz einzuberufen, um
Mittel und Wege zur Beseitigung atomarer Gefahren aufzuzeigen;
- konzertierte Maßnahmen zu ergreifen, um dem unerlaubten
Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen ein Ende zu setzen,
insbesondere dadurch, dass wir Waffentransfers transparenter
machen und regionale Abrüstungsmaßnahmen unterstützen,
unter Berücksichtigung aller Empfehlungen der bevorstehenden
Konferenz der Vereinten Nationen über den unerlaubten Handel
mit Kleinwaffen und leichten Waffen;
- alle Staaten aufzufordern, den Beitritt zu dem Übereinkommen
über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und
der Weitergabe von Antipersonen-Minen und über deren Vernichtung
sowie zu dem Minenprotokoll zu dem Übereinkommen
über konventionelle Waffen in seiner geänderten Fassung in
Erwägung zu ziehen.
10. Wir fordern die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, einzeln und
gemeinsam heute und in Zukunft die Olympische Waffenruhe einzuhalten
und das Internationale Olympische Komitee bei seinen
Bemühungen um die Förderung des Friedens und der Verständigung
zwischen den Menschen durch den Sport und das olympische
Ideal zu unterstützen.
III. Entwicklung und Armutsbeseitigung
11. Wir werden keine Mühen scheuen, um unsere Mitmenschen –
Männer, Frauen und Kinder – aus den erbärmlichen und entmenschlichenden
Lebensbedingungen der extremen Armut zu befreien, in der derzeit mehr als eine Milliarde von ihnen gefangen sind. Wir sind entschlossen, das Recht auf Entwicklung für jeden
zur Wirklichkeit werden zu lassen und die gesamte Menschheit von
Not zu befreien.
12. Wir treffen daher den Beschluss, auf nationaler wie auf internationaler
Ebene ein Umfeld zu schaffen, das der Entwicklung und der
Beseitigung der Armut förderlich ist.
13. Erfolg bei der Verwirklichung dieser Ziele hängt unter anderem von
guter Lenkung in einem jeden Land ab. Er hängt fernerhin von guter
Lenkung auf internationaler Ebene und von der Transparenz der
Finanz-, Geld- und Handelssysteme ab. Wir sind entschlossen, ein
offenes, faires, regelgestütztes, berechenbares und nichtdiskriminierendes
multilaterales Handels- und Finanzsystem zu schaffen.
14. Mit Sorge erfüllen uns die Hindernisse, denen die Entwicklungsländer
bei der Mobilisierung der Ressourcen begegnen, die sie zur
Finanzierung ihrer dauerhaften Entwicklung benötigen. Wir werden
daher jede erdenkliche Anstrengung unternehmen, um den
Erfolg der für 2001 geplanten internationalen zwischenstaatlichen
Veranstaltung auf hoher Ebene über Entwicklungsfinanzierung zu
gewährleisten.
15. Wir verpflichten uns außerdem, auf die besonderen Bedürfnisse der
am wenigsten entwickelten Länder einzugehen. In diesem
Zusammenhang begrüßen wir die für Mai 2001 anberaumte dritte
Konferenz der Vereinten Nationen über die am wenigsten entwikkelten
Länder und werden bestrebt sein, ihren Erfolg sicherzustellen.
Wir fordern die Industrieländer auf,
-
sich möglichst bis zu der Konferenz eine Politik des zoll- und quotenfreien
Zugangs für praktisch alle Exportgüter aus den am
wenigsten entwickelten Ländern zu eigen zu machen;
- ohne weitere Verzögerungen das verstärkte Schuldenerleichterungsprogramm
für die hochverschuldeten armen Länder durchzuführen und übereinzukommen, alle bilateralen öffentlichen
Schulden dieser Länder zu streichen, wenn diese Länder sich im
Gegenzug auf eine nachprüfbare Armutsminderung verpflichten;
- großzügigere Entwicklungshilfe zu gewähren, insbesondere an
Länder, die wirkliche Anstrengungen unternehmen, ihre
Ressourcen für die Armutsminderung einzusetzen.
16. Wir sind außerdem entschlossen, die Schuldenprobleme der Entwicklungsländer
mit niedrigen und mittleren Einkommen umfassend
und wirksam anzugehen, indem wir auf nationaler und internationaler
Ebene verschiedene Maßnahmen ergreifen, die ihre
Schulden auf lange Sicht tragbar werden lassen.
17. Wir treffen außerdem den Beschluss, den besonderen Bedürfnissen
der kleinen Inselentwicklungsländer dadurch Rechnung zu
tragen, dass wir das Aktionsprogramm von Barbados und das
Ergebnis der zweiundzwanzigsten Sondertagung der Generalversammlung
rasch und in vollem Umfang umsetzen. Wir fordern
die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, sicherzustellen,
dass bei der Erarbeitung eines Gefährdungsindexes die
besonderen Bedürfnisse der kleinen Inselentwicklungsländer
berücksichtigt werden.
18. Wir sind uns der besonderen Bedürfnisse und Probleme der
Binnenentwicklungsländer bewusst und fordern sowohl die bilateralen
als auch die multilateralen Geber nachdrücklich auf, dieser
Ländergruppe erhöhte finanzielle und technische Hilfe zu gewähren,
um ihren besonderen Entwicklungsbedürfnissen gerecht zu
werden und ihnen durch die Verbesserung ihrer Transitverkehrssysteme
bei der Überwindung geografisch bedingter Hindernisse
behilflich zu sein.
19. Wir treffen ferner den Beschluss,
-
bis zum Jahr 2015 den Anteil der Weltbevölkerung, dessen Einkommen
weniger als 1 Dollar pro Tag beträgt, und den Anteil der Menschen, die Hunger leiden, zu halbieren, sowie bis zu demselben Jahr den Anteil der Menschen, die hygienisches Trinkwasser
nicht erreichen oder es sich nicht leisten können, zu halbieren;
- bis zum gleichen Jahr sicherzustellen, dass Kinder in der ganzen
Welt, Jungen wie Mädchen, eine Primarschulbildung vollständig
abschließen können und dass Mädchen wie Jungen gleichberechtigten
Zugang zu allen Bildungsebenen haben;
- bis zum gleichen Jahr die Müttersterblichkeit um drei Viertel und
die Sterblichkeit von Kindern unter fünf Jahren um zwei Drittel
der derzeitigen Rate gesenkt zu haben;
- bis dahin die Ausbreitung von HIV/AIDS, die Geißel der Malaria
und andere schwere Krankheiten, von denen die Menschheit
heimgesucht wird, zum Stillstand gebracht und allmählich zum
Rückzug gezwungen zu haben;
- Kindern, die durch HIV/AIDS zu Waisen wurden, besondere Hilfe
zukommen zu lassen;
- bis zum Jahr 2020, wie in der Initiative “Städte ohne Slums” vorgeschlagen,
erhebliche Verbesserungen im Leben von mindestens
100 Millionen Slumbewohnern erzielt zu haben.
20. Wir treffen außerdem den Beschluss,
-
die Gleichstellung der Geschlechter und die Ermächtigung der
Frau als wirksame Mittel zur Bekämpfung von Armut, Hunger
und Krankheit zu fördern und eine wirklich nachhaltige Entwicklung
herbeizuführen;
- Strategien zu erarbeiten und umzusetzen, die jungen Menschen
überall eine reale Chance geben, menschenwürdige und produktive
Arbeit zu finden;
- der pharmazeutischen Industrie nahe zu legen, lebenswichtige
Medikamente verfügbarer und für alle Menschen in den Entwicklungsländern,
die sie brauchen, erschwinglich zu machen;
- im Bemühen um Entwicklung und Armutsbeseitigung feste Partnerschaften
mit dem Privatsektor und den Organisationen der
Zivilgesellschaft aufzubauen;
- sicherzustellen, dass alle Menschen die Vorteile der neuen Technologien,
insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien,
nutzen können, in Übereinstimmung mit den
Empfehlungen in der Ministererklärung des ECOSOC 2000.
IV. Schutz unserer gemeinsamen Umwelt
21. Wir dürfen keine Mühen scheuen, um die gesamte Menschheit und
vor allem unsere Kinder und Kindeskinder, aus der Gefahr zu
befreien, auf einem Planeten leben zu müssen, der durch menschliches
Handeln nicht wiedergutzumachende Schäden davongetragen
hat und dessen Ressourcen ihren Bedarf nicht länger
decken können.
22. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die Grundsätze der nachhaltigen
Entwicklung, namentlich auch der in der Agenda 21 enthaltenen
Grundsätze, die auf der Konferenz der Vereinten Nationen
über Umwelt und Entwicklung verabschiedet wurden.
23. Wir treffen daher den Beschluss, in allen unseren die Umwelt
betreffenden Maßnahmen eine neue Ethik der Erhaltung und
pfleglichen Behandlung der Umwelt zu verfolgen, und treffen den
Beschluss, als erstes
-
alles zu tun, um sicherzustellen, dass das Protokoll von Kyoto
möglichst bis zum zehnten Jahrestag der Konferenz der Vereinten
Nationen über Umwelt und Entwicklung im Jahre 2002 in
Kraft tritt, und mit der verlangten Senkung des Ausstoßes von
Treibhausgasen zu beginnen;
- unsere gemeinsamen Bemühungen um die Bewirtschaftung,
Erhaltung und nachhaltige Entwicklung aller Arten von Wäldern zu verstärken;
- nachdrücklich auf die vollinhaltliche Umsetzung des Übereinkommens
über die biologische Vielfalt und des Übereinkommens
zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder
Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in
Afrika, hinzuarbeiten;
- der auf Dauer der nicht tragbaren Ausbeutung der Wasserressourcen
ein Ende zu setzen, durch die Entwicklung regionaler
und nationaler Wasserwirtschaftsstrategien, die sowohl einen fairen
Zugang als auch ausreichende Vorräte fördern;
- intensiver zusammenzuarbeiten, um die Zahl und die Auswirkungen
von Natur- und anthropogenen Katastrophen zu vermindern;
- den freien Zugang zu Informationen über die menschliche
Genomsequenz sicherzustellen.
V. Menschenrechte, Demokratie und gute Lenkung
24. Wir werden keine Mühen scheuen, um die Demokratie zu fördern
und die Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung aller international
anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich
des Rechts auf Entwicklung zu stärken.
25. Wir treffen daher den Beschluss,
-
die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vollinhaltlich zu
achten und ihr Geltung zu verschaffen;
- uns um den vollen Schutz und die Förderung der bürgerlichen,
politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte für
alle in allen unseren Ländern zu bemühen;
- in allen unseren Ländern die Kapazitäten zur Anwendung der
Grundsätze und Verfahren der Demokratie und zur Achtung der
Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten, zu
stärken;
- alle Formen der Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und das
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung
der Frau umzusetzen;
- Maßnahmen zu ergreifen, um die Achtung und den Schutz der
Menschenrechte von Migranten, Wanderarbeitnehmern und
ihren Familien zu gewährleisten, die in vielen Gesellschaften
immer häufiger vorkommenden rassistischen und fremdenfeindlichen
Handlungen zu beseitigen und in allen Gesellschaften größere
Harmonie und Toleranz zu fördern;
- gemeinsam auf integrativere politische Prozesse hinzuarbeiten,
die allen Bürgern in allen unseren Ländern echte Mitsprache
ermöglichen;
- die Freiheit der Medien zur Wahrnehmung ihrer wichtigen Funktion
und das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Information
zu gewährleisten.
VI. Schutz der Schwächeren
26. Wir werden keine Mühen scheuen, um sicherzustellen, dass Kinder
und alle Mitglieder der Zivilbevölkerung, die den Folgen von Naturkatastrophen,
Völkermord, bewaffneten Konflikten und anderen
humanitären Notsituationen unverhältnismäßig stark ausgesetzt
sind, in jeder Hinsicht Hilfe und Schutz erhalten, damit sie so bald
wie möglich wieder ein normales Leben führen können.
Wir treffen daher den Beschluss,
-
den Schutz von Zivilpersonen in komplexen Notsituationen in
Übereinstimmung mit dem humanitären Völkerrecht auszuweiten
und zu verstärken;
- die internationale Zusammenarbeit, namentlich auch die Lastenteilung
mit Ländern, die Flüchtlinge aufgenommen haben, und
die Koordinierung der humanitären Hilfe für diese Länder zu verstärken und allen Flüchtlingen und Vertriebenen zur freiwilligen Rückkehr an ihre Heimstätten in Sicherheit und Würde und zu
einer reibungslosen Wiedereingliederung in ihre Gesellschaft zu
verhelfen;
- die Ratifikation und vollinhaltliche Durchführung des Übereinkommens
über die Rechte des Kindes und der dazugehörigen
Fakultativprotokolle betreffend die Beteiligung von Kindern
an bewaffneten Konflikten sowie den Kinderhandel, die
Kinderprostitution und die Kinderpornografie zu befürworten.
VII. Deckung der besonderen Bedürfnisse Afrikas
27. Wir werden die Konsolidierung der Demokratie in Afrika unterstützen
und den Afrikanern bei ihrem Kampf um dauerhaften Frieden,
die Beseitigung der Armut und eine nachhaltige Entwicklung
behilflich sein und Afrika so in die Weltwirtschaft integrieren.
28. Wir treffen daher den Beschluss,
-
den politischen und institutionellen Strukturen der sich herausbildenden
Demokratien in Afrika volle Unterstützung zukommen
zu lassen;
- die regionalen und subregionalen Mechanismen zur Konfliktverhütung
und zur Förderung der politischen Stabilität zu unterstützen
und einen verlässlichen Zufluss von Ressourcen für Friedenssicherungseinsätze
auf dem afrikanischen Kontinent sicherzustellen;
- Sondermaßnahmen zu ergreifen, um den Herausforderungen
der Armutsbeseitigung und nachhaltigen Entwicklung in Afrika
zu begegnen, einschließlich Schuldenerlass, Verbesserung
des Marktzugangs, Verstärkung der öffentlichen Entwicklungshilfe
und Erhöhung ausländischer Direktinvestitionen sowie Technologietransfer;
- Afrika zu helfen, die Kapazitäten aufzubauen, die es braucht, um
der Ausbreitung der HIV/AIDS-Pandemie und anderer Infektionskrankheiten
entgegenzuwirken.
VIII. Stärkung der Vereinten Nationen
29. Wir werden keine Mühen scheuen, um die Vereinten Nationen zu
einem wirksameren Instrument zur Verfolgung aller nachstehend
genannten Prioritäten zu machen: Kampf um die Entwicklung aller
Völker der Welt, Kampf gegen Armut, Unwissenheit und Krankheit,
Kampf gegen Ungerechtigkeit, Kampf gegen Gewalt, Terror und
Kriminalität und Kampf gegen die Schädigung und Zerstörung
unserer gemeinsamen Heimat.
30. Wir treffen daher den Beschluss,
-
die zentrale Rolle der Generalversammlung als wichtigstes Beratungs-,
richtliniengebendes und repräsentatives Organ der Vereinten
Nationen zu bekräftigen und sie zu befähigen, diese Rolle
wirksam wahrzunehmen;
- uns verstärkt darum zu bemühen, eine umfassende Reform des
Sicherheitsrats in allen Aspekten herbeizuführen;
- den Wirtschafts- und Sozialrat aufbauend auf seinen jüngsten
Erfolgen weiter zu stärken, um ihm zu helfen, die ihm in der
Charta übertragene Aufgabe zu erfüllen;
- den Internationalen Gerichtshof zu stärken, um Gerechtigkeit
und die Herrschaft des Rechts in den internationalen Angelegenheiten
zu gewährleisten;
- regelmäßige Konsultationen und die Koordinierung zwischen den
Hauptorganen der Vereinten Nationen bei der Wahrnehmung
ihrer Aufgaben zu fördern;
- sicherzustellen, dass die Organisation rechtzeitig und berechenbar mit den Mitteln ausgestattet wird, die sie benötigt, um die ihr übertragenen Mandate zu erfüllen;
- das Sekretariat nachdrücklich aufzufordern, diese Mittel im Einklang
mit von der Generalversammlung vereinbarten klaren Vorschriften
und Verfahren im Interesse aller Mitgliedstaaten optimal
einzusetzen, indem es sich der besten verfügbaren Managementpraktiken
und Technologien bedient und sich auf diejenigen
Aufgaben konzentriert, die die einvernehmlichen Prioritäten der
Mitgliedstaaten widerspiegeln;
- die Einhaltung des Übereinkommens über die Sicherheit von Personal
der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal zu
fördern;
- größere Politikkohärenz und bessere Zusammenarbeit zwischen
den Vereinten Nationen, ihren Organisationen, den Bretton-
Woods-Institutionen und der Welthandelsorganisation sowie
anderen multilateralen Organen zu gewährleisten, mit dem Ziel,
zu einem voll koordinierten Herangehen an die Probleme des
Friedens und der Entwicklung zu gelangen;
- die Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und den
einzelstaatlichen Parlamenten durch die Interparlamentarische
Union, ihre Weltorganisation, auf verschiedenen Gebieten weiter
zu verstärken, namentlich in den Bereichen Frieden und Sicherheit,
wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Völkerrecht und
Menschenrechte, Demokratie und Gleichstellungsfragen;
- dem privaten Sektor, den nichtstaatlichen Organisationen und
der Zivilgesellschaft insgesamt mehr Gelegenheit zu geben, zur
Verwirklichung der Ziele und Programme der Vereinten Nationen
einen Beitrag zu leisten.
31. Wir ersuchen die Generalversammlung, die bei der Umsetzung dieser
Erklärung erzielten Fortschritte regelmäßig zu überprüfen, und
bitten den Generalsekretär, regelmäßig Berichte zur Prüfung durch die Generalversammlung und als Grundlage für das weitere Vorgehen herauszugeben.
32. Zu diesem historischen Anlass erklären wir erneut feierlich, dass die
Vereinten Nationen die unverzichtbare Begegnungsstätte der gesamten
Menschheitsfamilie sind und dass wir uns durch sie bemühen
werden, unseren universellen Bestrebungen nach Frieden,
Zusammenarbeit und Entwicklung konkrete Gestalt zu verleihen.
Wir versprechen daher, in unserer Unterstützung dieser gemeinsamen
Ziele nicht nachzulassen, und erklären, dass wir entschlossen
sind, sie zu erreichen.
Quelle: www.runiceurope.org (pdf-Datei)
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