Internationaler Strafgerichtshof nahm am 1. Juli 2002 seine Arbeit auf
Ein neues Kapitel des Völkerrechts wird aufgeschlagen. Erklärung von Kofi Annan. Stand der Ratifizierung
Am 1. Juli 2002 trat das Römische Statut des Internationalen
Strafgerichtshofs (ICC) in Kraft. Das Gericht selbst wird im Jahr 2003
seine Arbeit aufnehmen. Verbrechen, die seit dem 1. Juli 2002 verübt
werden und in die Zuständigkeit des Gerichts fallen, können also jetzt
vor einem unabhängigen internationalen Gericht angeklagt und verfolgt
werden. Wir dokumentieren im Folgenden eine Übersicht über den Inhalt
des neu geschaffenen Gerichtshofs, die Presseerklärung von Kofi Annan
zum 1. Juli 2002 sowie eine Liste der Unterzeichner und
Ratifizierungsstaaten.
Was ist der Internationale Strafgerichtshof?
Beim nachfolgenden Text handelt es sich um eine halboffizielle
Darstellung. Sie ist der deutschen UN-Homepage (www.uno.de) entnommen
(UNIC/474). Der Text wurde im April verfasst, nachdem eine ausreichende
Zahl von Staaten das Römische Statut ratifiziert hatte und somit
feststand, dass das Statut drei Monate später, also am 1. Juli 2002, in
Kraft treten konnte.
Im Juli 1998 nahmen 120 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen einen
Vertrag an, in dem erstmals in der Geschichte die
Gründung eines ständigen internationalen Strafgerichtshofes
vorgesehen wurde. Die für das Inkrafttreten des Vertrages
erforderliche Anzahl von 60 Ratifikationen wurde am 11. April 2002
erreicht - und sogar überschritten, als zehn
Mitgliedstaaten gleichzeitig ihre Ratifikationsurkunden in New York
hinterlegten. Damit tritt das Statut des Internationalen
Strafgerichtshofes am 1. Juli 2002 in Kraft.
"Der lang gehegte Traum eines ständigen Internationalen
Strafgerichtshofes wird damit Wirklichkeit", sagte
UNO-Generalsekretär Kofi Annan kürzlich. "Wir hoffen, dass der
Gerichtshof mit der Bestrafung der Schuldigen den
überlebenden Opfern und ihren betroffenen Gemeinschaften etwas Trost
bringen kann. Vor allem aber hoffen wir, dass
er künftige Kriegsverbrecher abschreckt und uns dem Tag näher
bringen wird, an dem kein Herrscher, kein Staat, keine
Junta und keine Armee der Welt mehr Menschenrechte ungestraft
verletzen kann."
Warum haben die Staaten beschlossen, einen Internationalen
Strafgerichtshof zu schaffen?
Wodurch unterscheidet sich dieser Gerichtshof von anderen
Gerichten?
Nach den im Anschluss an den Zweiten Weltkrieg eingesetzten
Gerichtshöfen von Nürnberg und Tokio sah die
Generalversammlung 1948 die Notwendigkeit, einen ständigen
Internationalen Gerichtshof zu schaffen, der sich mit
Gräueltaten wie den zuvor erlebten befassen sollte. Seither wurde
die Frage der Schaffung eines solchen Gerichtshofes
immer wieder bei den Vereinten Nationen diskutiert. Umfang, Ausmaß
und die von soviel Hass gekennzeichneten
Gräueltaten, die wir in den letzten 20 Jahren in vielen Teilen der
Welt erlebten, haben den Bemühungen um die Schaffung
einer ständigen Einrichtung neuen Auftriebverliehen, um die für
Völkermord, ethnische Säuberungen, sexuelle Sklaverei
und die Verstümmelung auch von Nicht-Kombattanten, ja sogar Kindern,
verantwortlichen Täter vor Gericht zu bringen
und die Straffreiheit von Personen in Machtpositionen zu beenden.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen reagierte auf die
Ereignisse in Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien mit der
Einsetzung von Ad-hoc-Gerichten, um einzelne Täter zur Verantwortung
zu ziehen. Diese Gerichte, die nach den
Ereignissen geschaffen wurden, sind aber an sehr konkrete, räumlich
und zeitlich begrenzte Mandate gebunden. Solche
Ad-hoc-Gerichte einzusetzen ist ein sehr kompliziertes, langwieriges
und aufwendiges Unterfangen. Ein ständiger
Gerichtshof mit dem Mandat, die für die schwersten Verbrechen,
Gräueltaten und Massenmorde verantwortlichen
Personen für ihre Taten zur Rechenschaft zu ziehen, ist dagegen viel
effektiver. Potenzielle Kriegsverbrecher könnten sich
vielleicht zweimal überlegen, ihre Pläne auszuführen, wenn sie damit
rechnen müssten, für ihre Taten als Person vor
Gericht gestellt zu werden, selbst wenn es sich um Staats- oder
Regierungschefs handelt.
Welche Verbrechen sollen vor den Gerichtshof gebracht werden?
Der Gerichtshof soll Einzelpersonen, nicht Staaten, für die der nach
Ansicht der internationalen Staatengemeinschaft
schwerwiegendsten Verbrechen zur Verantwortung ziehen, nämlich
Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Völkermord, sowie schließlich für das Verbrechen
der Aggression. Die Auffassung, dass der
Gerichtshof auch Personen wegen Verbrechen unter Anklage stellen
könnte, die sie in der Vergangenheit begangen
haben, ist ein allgemein verbreitetes Missverständnis. Das trifft
nicht zu. Der Gerichtshof wird nur für jene Verbrechen
zuständig sein, die nach dem Inkrafttreten seiner Statuten im Juli
2002 begangen werden.
Völkermord wird anhand einer Liste von verbotenen Handlungen
definiert, die in der Absicht begangen werden, eine
nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche
ganz oder teilweise zu zerstören. Dazu zählen etwa die
Tötung oder Verursachung von schwerem körperlichen oder seelischem
Schaden an Mitgliedern der Gruppe.
Als
Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten die
vorsätzliche Tötung, Ausrottung, Versklavung, Vertreibung,
Folter, Vergewaltigung, Nötigung zur Prostitution oder erzwungene
Schwangerschaft, Verfolgung aus politischen,
rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen
Gründen oder aus Gründen des Geschlechts, sowie das
zwangsweise Verschwindenlassen von Personen, wenn diese Handlungen
im Rahmen eines ausgedehnten oder
systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung erfolgen.
Die "ausgedehnte oder systematische" Begehung von Verbrechen gegen
die Menschlichkeit ist ein wichtiges Kriterium,
das eine höhere Schwelle für die Zuständigkeit des Gerichtshofes
bringt und dafür eine bestimmte Größenordnung oder
einen bestimmten Umfang des Verbrechens festsetzt. Damit
unterscheidet sich dieser Tatbestand von zufälligen
Gewaltverbrechen - wie Vergewaltigung, Raub oder Folter - selbst
wenn diese Verbrechen von Soldaten in Uniform
begangen werden.
Kriegsverbrechen sind nach dem Statut schwere Verletzungen
der Genfer Konventionen von 1949 sowie andere
schwere Verletzungen des Kriegsvölkerrechts und
-völkergewohnheitsrechts, das auf internationale bewaffnete Konflikte
aber auch auf bewaffnete Konflikte, die keinen internationalen
Charakter haben, anwendbar ist, soweit diese Verletzungen
als Teil eines Planes oder einer Politik oder in großem Umfang
verübt werden.
Ist auch die Aggression als Tatbestand im Statut aufgeführt?
Die Aggression zählt ebenfalls zu den Verbrechen, die in den
Zuständigkeitsbereich des Internationalen
Strafgerichtshofes fallen. Aber zunächst müssen sich die
Vertragsstaaten auf zwei Dinge einigen: auf eine Definition des
Begriffes Aggression, was sich bisher als sehr schwierig erwiesen
hat; sowie auf die Bedingungen, unter denen der
Gerichtshof seine Zuständigkeit in dieser Frage ausüben kann. Dazu
liegen verschiedene Vorschläge vor. Einige Staaten
sind der Ansicht, dass im Einklang mit der Charta der Vereinten
Nationen und dem darin vorgesehenen Mandat des
Sicherheitsrates nur der Rat die Autorität hat, das Vorliegen einer
Aggressionshandlung festzustellen. Wenn sich diese
Auffassung durchsetzt, dann müsste der Rat zunächst das Vorliegen
einer Aggression feststellen, bevor sich der
Gerichtshof mit dieser Frage befassen kann. Andere Staaten halten
dagegen, dass diese Autorität nicht auf den
Sicherheitsrat beschränkt bleiben dürfe. Einige Staaten würden diese
Rolle auch der Generalversammlung oder dem
Internationalen Gerichtshof für den Fall einräumen, dass eine
Aggressionsbeschuldigung vorliegt, der Sicherheitsrat aber
dazu innerhalb einer bestimmten Frist keinen Beschluss fasst. Die
Vorbereitungskommission wird sich weiter mit dieser
Frage befassen.
Welche Rolle spielen Terrorismus und Drogenhandel?
In Rom bestand großes Interesse daran, auch den Terrorismus in das
Mandat des Gerichtshofes aufzunehmen. Man
einigte sich aber schließlich darauf, dies nicht zu tun. Neben den
verschiedenen internationalen Verträgen, die zahlreiche
konkrete Terrorhandlungen untersagen, arbeiten die Mitgliedstaaten
der Vereinten Nationen nach den Ereignissen des 11.
September 2001 an einer allgemeinen Konvention gegen den
Terrorismus. Bei einer künftigen Überprüfungskonferenz des
Statuts könnten die Vertragsstaaten daher durchaus beschließen, das
Verbrechen des Terrorismus in den
Zuständigkeitsbereich des Internationalen Strafgerichtshofes
aufzunehmen.
Vor allem dem Interesse eines Mitgliedstaates (Trinidad und Tobago)
an der Errichtung eines internationalen
Gerichtshofes zur strafrechtlichen Verfolgung von Verbrechen des
Drogenhandels ist es zu danken, dass ein Prozess in
Gang gesetzt wurde, der schließlich zur Schaffung des
Internationalen Strafgerichtshofes führte. Bei den Verhandlungen
in Rom sahen die Delegierten jedoch ein, dass die Größenordnung des
Problems Drogenhandel und das Ausmaß der
erforderlichen strafrechtlichen Ermittlungen die begrenzten Mittel
des Gerichtshofes bald überfordern würden. Sie nahmen
daher von einer Aufnahme dieses Tatbestandes in die Zuständigkeit
des Gerichtshofes Abstand. Aber auch der
Drogenhandel könnte bei einer künftigen Überprüfungskonferenz in das
Statut aufgenommen werden.
In welchem Zusammenhang steht der Strafgerichtshof zu anderen
Gerichten?
Die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes ist in dem
Statut sehr genau umrissen. Grundsätzlich beruht
diese auf dem Prinzip der Komplementarität, das heisst, der
Strafgerichtshof kann seine Zuständigkeit nur dann ausüben,
wenn ein nationales Gericht nicht in der Lage oder nicht willens
ist, selbst tätig zu werden. Die erste Priorität liegt daher
stets bei den nationalen Gerichten. Der Internationale
Strafgerichtshof soll in keiner Weise die Autorität der nationalen
Gerichte ersetzen. Aber es kann Zeiten geben, wenn das Justizsystem
eines Staates zusammenbricht oder nicht länger
funktioniert. Es könnte auch Regierungen geben, die Gräueltaten
billigen oder sich gar selbst daran beteiligen, oder es
könnten Justizbeamte zögern, die Strafverfolgung gegen eine mächtige
Persönlichkeit einzuleiten. Dann käme der
Internationale Strafgerichtshof zum Zug.
Unter welchen Voraussetzungen kann der Gerichtshof tätig werden?
Das Römer Statut legt klare Voraussetzungen für die Ausübung der
Gerichtsbarkeit des Internationalen
Strafgerichtshofes fest. Es gibt eine Reihe von
Sicherungsvorschriften, die willkürlichen oder politisch motivierten
Anklagen vorbeugen sollen, sowie zahlreiche Rechtsmittel dagegen.
Wenn ein Staat das Statut ratifiziert, dann nimmt er
die Zuständigkeit des Gerichtshofes für die im Statut angeführten
Verbrechen an. Der Gerichtshof kann seine Jurisdiktion
dann unter folgenden Bedingungen ausüben: wenn eine oder mehrere
betroffenen Parteien Vertragsstaat sind; wenn der
Angeklagte ein Staatsbürger eines Vertragsstaates ist; wenn das
Verbrechen auf dem Staatsgebiet eines Vertragstaates
begangen wurde; oder wenn ein Staat, der dem Statut nicht als
Vertragsstaat angehört, beschließt, die Zuständigkeit des
Gerichtshofes für ein bestimmtes Verbrechen, das auf seinem
Staatsgebiet stattgefunden hat oder durch einen seiner
Staatsangehörigen verübt wurde, anzuerkennen. Diese Voraussetzungen
treffen jedoch nicht zu, wenn der Sicherheitsrat
unter Berufung auf Kapitel VII der UNO-Charta eine bestimmte
Situation an den Ankläger des Gerichtshofes überweist.
A
Aber noch etwas anderes muss geschehen, bevor der Gerichtshof tätig
werden kann: entweder muss ein Vertragsstaat
oder der Sicherheitsrat dem Ankläger eine „Situation" unterbreiten,
oder der Ankläger muss selbst aufgrund seiner im
Statut festgelegten Zuständigkeit eine Untersuchung einleiten.
Welche Aufgabe erfüllt die Vorbereitungskommission?
Die Vorbereitungskommission für den Internationalen Strafgerichtshof
wurde 1998 durch eine Resolution der Schlussakte
der Römer Konferenz eingerichtet. Eine Reihe von Aufgaben wurden der
Kommission zugewiesen, die bis zur Einsetzung
des Gerichtshofes und der reibungslosen Aufnahme seiner Tätigkeit
erledigt werden sollen.
Die Vorbereitungskommission steht allen Staaten zur Teilnahme offen,
die die Schlussakte unterzeichnet haben oder zur
Teilnahme an der Konferenz eingeladen wurden. Bis Anfang April 2002
hat die Kommission bereits fast alle ihr
übertragenen Aufgaben erledigt. Im Juni 2000 stellte die Kommission
zwei Textentwürfe fertig, die für die erfolgreiche
Arbeit des Gerichtshofes sehr wichtig sind, nämlich die
Prozessordnung und die Regeln der Beweisaufnahme sowie
einen Text über „Verbrechenselemente". Seither hat die
Vorbereitungskommission ein Abkommen über die Beziehungen
zwischen dem Gerichtshof und den Vereinten Nationen, die
Finanzbestimmungen, das Abkommen über Privilegien und
Immunitäten des Gerichtshofes, sowie die Geschäftsordnung der
Versammlung der Vertragsstaaten ausgearbeitet.
Derzeit arbeitet die Kommission noch am Haushalt für das erste
Finanzjahr und anderen Finanzfragen, an Grundprinzipen
des Amtssitzabkommens zwischen dem Gerichtshof und der Regierung der
Niederlande, die als Gastgeber fungiert,
sowie an der Frage des Verbrechens der Aggression. Die
fertiggestellten Entwürfe werden von der Kommission dann der
Versammlung der Vertragsstaaten zur endgültigen Beratung und
Verabschiedung vorgelegt. Am Ende der ersten
Zusammenkunft der Versammlung, die voraussichtlich im September 2002
stattfindet, wird die Vorbereitungskommission
aufgelöst.
Welche Bedeutung kommt den „Verbrechenselementen", der
Prozessordnung und den
Beweisaufnahmeregeln zu?
Die Fertigstellung der „Verbrechenselemente" gilt als ein
Meilenstein in der Entwicklung des Völkerrechts. Es handelt
sich dabei um einen Katalog von Bedingungen, Zusammenhängen,
Einstellungen und Absichten, die für die Erfüllung der
Tatbestände von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen
die Menschlichkeit gegeben sein müssen. Die
„Verbrechenselemente" vertiefen die Definition der im Statut
enthaltenen Verbrechen. Bei der Ausarbeitung dieser
Elemente wurde besondere Sorgfalt darauf verwandt, dass die
Intentionen des Statuts nicht geändert wurden. Die
„Verbrechenselemente" sind als solche nicht verbindlich, enthalten
aber überzeugende Richtlinien für die Auslegung und
Anwendung der Bestimmungen des Statuts.
Die Prozessordnung und die Beweisaufnahmeregeln legen allgemeine
Grundsätze fest und enthalten klare Vorschriften
für konkrete Verfahren, die die Bestimmungen des Statuts ergänzen
und unterstreichen. Alle im Statut angeführten
Verfahren werden sorgfältig beschrieben. Die verschiedenen Akteure
erhalten konkrete Richtlinien, in denen festgelegt
wird, wie sie die im Statut vorgesehenen Maßnahmen auszuführen
haben, welche Schritte, in welcher Reihenfolge und
unter welchen Umständen zu ergreifen sind - mit einem Wort, sie
regeln alle Verfahrensschritte im Detail. Sowohl die
„Verbrechenselemente" als auch die Verfahrensregeln sind den
Bestimmungen des Statuts untergeordnet.
Wo wird der Gerichtshof seinen Sitz haben?
Der Internationale Strafgerichtshof wird seinen Sitz in Den Haag
haben. Die Niederlande haben sich besonders bei den
baulichen Vorbereitungen für die Errichtung des Gerichtshofes
engagiert. Sie haben einen geeigneten Baugrund
ausgewählt und einen internationalen Architektenwettbewerb für das
Gebäude ausgeschrieben. Das neue Amtsgebäude
soll 30.000 m˛ Büro-fläche umfassen und 2007 fertiggestellt sein.
Bis dahin wird der Gerichtshof in einem Gebäude
gegenüber dem Internationalen Strafgericht für das ehemalige
Jugoslawien untergebracht.
Wer wird die Kosten für den Strafgerichtshof tragen?
Der Internationale Strafgerichtshof ist keine Einrichtung der
Vereinten Nationen. Nach dem Statut werden seine
Aufwendungen aus festgelegten Beiträgen der Vertragsstaaten sowie
aus freiwilligen Beiträgen von Regierungen,
internationalen Organisationen, Einzelpersonen, Unternehmen und
anderen Einrichtungen gedeckt. Unter besonderen
Umständen können auch Mittel der Vereinten Nationen zur Verfügung
gestellt werden, wenn die Generalversammlung
zustimmt und wenn die Aufgaben sich auf "Situationen" beziehen, die
dem Gerichtshof vom Sicherheitsrat zugewiesen
wurden. Die Beiträge der Vertragsstaaten werden nach dem für den
ordentlichen Haushalt der Vereinten Nationen
festgelegten Beitragsschlüssel bemessen. Natürlich kann jeder Staat
freiwillig zusätzliche Beiträge leisten. Die
Niederlande haben als Gastgeberstaat des Gerichtshofs ihre
Bereitschaft erklärt, zu den Kosten des ersten Treffens der
Versammlung der Vertragsstaaten beizutragen.
Generalsekretär Kofi A. Annan:
Der Internationale Strafgerichtshof ist eine neue Waffe gegen
Gräueltaten
NEW YORK, 1. Juli 2002 - UNO-Generalsekretär Annan hat die
„historische“ Errichtung des Internationalen
Strafgerichtshofs (ICC) - das erste dauerhafte Forum zur
strafrechtlichen Verfolgung von Personen, die für
Kriegsverbrechen verantwortlich sind - als mächtiges Instrument zur
Verfolgung und Verhütung von Gräueltaten gewürdigt.
Das Inkrafttreten des Statuts des Internationalen
Strafgerichtshofs „bekräftigt erneut die zentrale Bedeutung der
Rechtstaatlichkeit bei internationalen Beziehungen“, sagte Annan in
einer in New York veröffentlichten Stellungnahme.
„Der in Den Haag ansässige Gerichtshof enthält die Verheißung einer
Welt, in der Personen, die Völkermord, Verbrechen
gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begehen,
strafrechtlich verfolgt werden, wenn einzelne Staaten nicht im
Stande oder nicht gewillt sind, sie vor Gericht zu bringen“, sagte
der Generalsekretär. Der Internationale Strafgerichtshof
werde auch als Abschreckungsmittel für zukünftige Gräueltaten
dienen, fügte er hinzu.
„Ich gratuliere allen Vertragsstaaten - zur Zeit 74 - , dass sie
durch ihre Ratifizierung des Statuts die Führung
übernommen haben, und ich rufe alle Staaten auf, die dies bislang
nicht getan haben, es so schnell wie möglich zu
ratifizieren oder ihm beizutreten“, sagte Annan. „Es darf kein
Nachgeben geben im Kampf gegen Straflosigkeit oder in
unseren Bemühungen zur Verhinderung von Völkermord und anderen
abscheulichen Verbrechen, die unter die
Gerichtsbarkeit des Gerichtshof fallen.“
Bis zum 1. Juli 2002 haben folgende Teilnehmerstaaten das Römische Statut unterzeichnet (S-Signature) und ratifiziert (R-Ratification)
-
Albania, S: 18 Jul 1998
-
Algeria, S: 28 Dec 2000
-
Andorra, S: 18 Jul 1998; R: 30 Apr 2001
-
Angola, S: 7 Oct 1998
-
Antigua and Barbuda, S: 23 Oct 1998; R: 18 Jun 2001
-
Argentina, S: 8 Jan 1999; R: 8 Feb 2001
-
Armenia, S: 1 Oct 1999
-
Australia, S: 9 Dec 1998; R: 1 Jul 2002
-
Austria, S: 7 Oct 1998; R: 28 Dec 2000
-
Bahamas, S: 29 Dec 2000
-
Bahrain, S: 11 Dec 2000
-
Bangladesh, S: 16 Sep 1999
-
Barbados, S: 8 Sep 2000
-
Belgium, S: 10 Sep 1998; R: 28 Jun 2000
-
Belize, S: 5 Apr 2000; R: 5 Apr 2000
-
Benin, S: 24 Sep 1999; R: 22 Jan 2002
-
Bolivia, S: 17 Jul 1998; 27 Jun 2002
-
Bosnia and Herzegovina, S: 17 Jul 2000; R: 11 Apr 2002
-
Botswana, S: 8 Sep 2000; R: 8 Sep 2000
-
Brazil, S: 7 Feb 2000; R: 20 Jun 2002
-
Bulgaria, S: 11 Feb 1999; R: 11 Apr 2002
-
Burkina Faso, S: 30 Nov 1998
-
Burundi, S: 13 Jan 1999
-
Cambodia, S: 23 Oct 2000; R: 11 Apr 2002
-
Cameroon, S: 17 Jul 1998
-
Canada, S: 18 Dec 1998; R: 7 Jul 2000
-
Cape Verde, S: 28 Dec 2000
-
Central African Republic, S: 7 Dec 1999; R: 3 Oct 2001
-
Chad, S: 20 Oct 1999
-
Chile, S: 11 Sep 1998
-
Colombia, S: 10 Dec 1998
-
Comoros, S: 22 Sep 2000
-
Congo, S: 17 Jul 1998
-
Costa Rica, S: 7 Oct 1998; R: 7 Jun 2001
-
Côte d'Ivoire, S: 30 Nov 1998
-
Croatia, S: 12 Oct 1998; R: 21 May 2001
-
Cyprus, S: 15 Oct 1998; R: 7 Mar 2002
-
Czech Republic, S: 13 Apr 1999
-
Democratic Republic of the Congo, S: 8 Sep 2000; R: 11 Apr 2002
-
Denmark, S: 25 Sep 1998; R: 21 Jun 2001
-
Djibouti, S: 7 Oct 1998
-
Dominica, S: 12 Feb 2001
-
Dominican Republic, S: 8 Sep 2000
-
Ecuador, S: 7 Oct 1998; R: 5 Feb 2002
-
Egypt, S: 26 Dec 2000
-
Eritrea, S: 7 Oct 1998
-
Estonia, S: 27 Dec 1999; R: 30 Jan 2002
-
Fiji, S: 29 Nov 1999; 29 Nov 1999
-
Finland, S: 7 Oct 1998; R: 29 Dec 2000
-
France, S: 18 Jul 1998; R: 9 Jun 2000
-
Gabon, S: 22 Dec 1998; R: 20 Sep 2000
-
Gambia, S: 4 Dec 1998; R: 28 Jun 2002
-
Georgia, S: 18 Jul 1998
-
Germany, S: 10 Dec 1998; R: 11 Dec 2000
-
Ghana, S: 18 Jul 1998; R: 20 Dec 1999
-
Greece, S: 18 Jul 1998; R: 15 May 2002
-
Guinea, S: 7 Sep 2000
-
Guinea-Bissau, S: 12 Sep 2000
-
Guyana, S: 28 Dec 2000
-
Haiti, S: 26 Feb 1999
-
Honduras, S: 7 Oct 1998
-
Hungary, S: 15 Jan 1999; R: 30 Nov 2001
-
Iceland, S: 26 Aug 1998; R: 25 May 2000
-
Iran (Islamic Republic of), S: 31 Dec 2000
-
Ireland, S: 7 Oct 1998; R: 11 Apr 2002
-
Israel, S: 31 Dec 2000
-
Italy, S: 18 Jul 1998; R: 26 Jul 1999
-
Jamaica, S: 8 Sep 2000
-
Jordan, S: 7 Oct 1998; R: 11 Apr 2002
-
Kenya, S: 11 Aug 1999
-
Kuwait, S: 8 Sep 2000
-
Kyrgyzstan, S: 8 Dec 1998
-
Latvia, S: 22 Apr 1999; R: 28 Jun 2002
-
Lesotho, S: 30 Nov 1998; R: 6 Sep 2000
-
Liberia, S: 17 Jul 1998
-
Liechtenstein, S: 18 Jul 1998; R: 2 Oct 2001
-
Lithuania, S: 10 Dec 1998
-
Luxembourg, S: 13 Oct 1998; R: 8 Sep 2000
-
Madagascar, S: 18 Jul 1998
-
Malawi, S: 2 Mar 1999
-
Mali, S: 17 Jul 1998; R: 16 Aug 2000
-
Malta, S: 17 Jul 1998
-
Marshall Islands, S: 6 Sep 2000; R: 7 Dec 2000
-
Mauritius, S: 11 Nov 1998; R: 5 Mar 2002
-
Mexico, S: 7 Sep 2000
-
Monaco, S: 18 Jul 1998
-
Mongolia, S: 29 Dec 2000; R: 11 Apr 2002
-
Morocco, S: 8 Sep 2000
-
Mozambique, S: 28 Dec 2000
-
Namibia, S: 27 Oct 1998; R: 25 Jun 2002
-
Nauru, S: 13 Dec 2000; R: 12 Nov 2001
-
Netherlands, S: 18 Jul 1998; R: 17 Jul 2001
-
New Zealand, S: 7 Oct 1998; R: 7 Sep 2000
-
Niger, S: 17 Jul 1998; R: 11 Apr 2002
-
Nigeria, S: 1 Jun 2000; R: 27 Sep 2001
-
Norway, S: 28 Aug 1998: R: 16 Feb 2000
-
Oman, S: 20 Dec 2000
-
Panama. S: 18 Jul 1998; R: 21 Mar 2002
-
Paraguay, S: 7 Oct 1998; R: 14 May 2001
-
Peru,S: 7 Dec 2000; R: 10 Nov 2001
-
Philippines, S: 28 Dec 2000
-
Poland, S: 9 Apr 1999; R: 12 Nov 2001
-
Portugal, S: 7 Oct 1998; R: 5 Feb 2002
-
Republic of Korea, S: 8 Mar 2000
-
Republic of Moldova, S: 8 Sep 2000
-
Romania, S: 7 Jul 1999; R: 11 Apr 2002
-
Russian Federation, S: 13 Sep 2000
-
Saint Lucia, S: 27 Aug 1999
-
Samoa, S: 17 Jul 1998
-
San Marino, S: 18 Jul 1998; R: 13 May 1999
-
Sao Tome and Principe, S: 28 Dec 2000
-
Senegal, S: 18 Jul 1998; R: 2 Feb 1999
-
Seychelles, S: 28 Dec 2000
-
Sierra Leone, S: 17 Oct 1998; R: 15 Sep 2000
-
Slovakia, S: 23 Dec 1998; R: 11 Apr 2002
-
Slovenia, S: 7 Oct 1998; R: 31 Dec 2001
-
Solomon Islands, S: 3 Dec 1998
-
South Africa, S: 17 Jul 1998; R: 27 Nov 2000
-
Spain, S: 18 Jul 1998; R: 24 Oct 2000
-
Sudan, S: 8 Sep 2000
-
Sweden, S: 7 Oct 1998; R: 28 Jun 2001
-
Switzerland, S: 18 Jul 1998; R: 12 Oct 2001
-
Syrian Arab Republic, S: 29 Nov 2000
-
Tajikistan, S: 30 Nov 1998; R: 5 May 2000
-
Thailand, S: 2 Oct 2000
-
The Former Yugoslav Republic of Macedonia, S: 7 Oct 1998; R: 6 Mar 2002
-
Trinidad and Tobago, S: 23 Mar 1999; R: 6 Apr 1999
-
Uganda, S: 17 Mar 1999; R: 14 Jun 2002
-
Ukraine, S: 20 Jan 2000
-
United Arab Emirates, S: 27 Nov 2000
-
United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, S: 30 Nov 1998; R: 4 Oct 2001
-
United Republic of Tanzania, S: 29 Dec 2000
-
United States of America, S: 31 Dec 2000 (Am 6. Mai 2002 wurde die Unterschrift zurückgezogen)
-
Uruguay, S: 19 Dec 2000; R: 28 Jun 2002
-
Uzbekistan, S: 29 Dec 2000
-
Venezuela, S: 14 Oct 1998; R: 7 Jun 2000
-
Yemen, S: 28 Dec 2000
-
Yugoslavia, S: 19 Dec 2000; R: 6 Sep 2001
-
Zambia, S: 17 Jul 1998
-
Zimbabwe, S: 17 Jul 1998
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