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Militärforschung an Unis ohne Kontrolle

Kritische Studierende wollen klare Zivilklauseln

Von Michael Schulze von Glaßer, Braunschweig *

An zahlreichen deutschen Hochschulen wird auch für militärische Zwecke geforscht oder weitergebildet - selbst dort, wo dies eigentlich untersagt ist. Aber an mindestens 63 großen deutschen Universitäten gibt es ohnehin keine Ausschlussklauseln.

Bei den 80 größten deutschen Universitäten hat die »NaturwissenschaftlerInnen-Initiative Verantwortung für Frieden und Zukunftsfähigkeit e. V.« nach bestehenden Zivilklauseln gefragt. Die Klauseln in den Hochschulordnungen sollen verhindern, dass an den Lehrstätten für militärische Zwecke geforscht oder weitergebildet wird.

Die Technische Universität Berlin sowie die Hochschulen in Konstanz, Bremen, Dortmund, Oldenburg und Kassel gaben bei der Befragung an, über Zivilklauseln zu verfügen. Die Humboldt-Universität Berlin sowie die TU Ilmenau verwiesen bei der Befragung auf ihr Leitbild, in welchem sich für Humanität und friedliche Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse ausgesprochen werde.

Keine Rückmeldung auf die Frage nach einer Zivilklausel kam von der Freien Universität Berlin, der TU Chemnitz sowie den Universitäten Göttingen, Osnabrück, Bielefeld, Bochum, Flensburg und Frankfurt am Main. Die Leitung der Universität Düsseldorf verwahrte sich einer Stellungnahme auf die Zivilklausel-Frage.

Löchrige Bestimmungen
> An mindestens 63 großen deutschen Universitäten gibt es keine Zivilklausel. Um dies zu ändern und um die bestehenden Aktivitäten gegen die Hochschul-Militarisierung zu analysieren trafen sich am vergangenen Freitag rund zwei Dutzend Vertreter verschiedener Universitäten und Gewerkschaften in Braunschweig.

Die Ergebnisse der Umfrage, so wurde am Freitag deutlich, sind nicht befriedigend und bei näherer Betrachtung sogar noch weitaus bedenklicher: »Obwohl es Zivilklauseln gibt, wird Rüstungsforschung betrieben«, erklärte Natascha Bisbis, die die Befragung für die Naturwissenschaftler-Initiative durchgeführt hat.

Beispielsweise besitze die TU Berlin seit 1991 eine Zivilklausel, betreibe aber schon seit Jahren umfassende wehrmedizinische und wehrtechnische Forschung. An der Universität Kassel verabschiedete der Senat im Januar dieses Jahres zwar einen von Studierenden eingereichten Zivilklausel-Antrag, die wichtigsten Punkte der Vorlage wurden aber nicht angenommen und die restlichen in Soll-Bestimmungen umformuliert. Von einer richtigen Zivilklausel kann daher keine Rede sein.

Großen Streit um eine solche Klausel gibt es seit längerem am »Karlsruher Institute of Technology« (KIT). Die 2009 gegründete Einrichtung ist ein Zusammenschluss aus der Universität Karlsruhe und dem Forschungszentrum Karlsruhe. Letztere Einrichtung besaß bereits eine Friedensklausel, da Einrichtungen, welche Nuklearforschung betreiben, dazu verpflichtet wurden.

Das neu gegründete KIT übernahm die Klausel jedoch nicht. Zunächst verschwieg die Universitäts-Leitung die Rüstungsprojekte. Als dies aufgrund studentischer Recherchen nicht mehr ging, wurde die Militärforschung verharmlost. Eine Zivilklausel will man bis heute nicht unterschreiben und Proteste offenbar aussitzen.

In einer umfassenden Studierendenbefragung sprachen sich 63 Prozent für eine Zivilklausel am KIT aus. Mittlerweile gibt es sogar einen internationalen Appell an die Leitung des KIT, der unter anderem vom Bürgermeister von Hiroshima unterzeichnet wurde.

Bundeswehr direkt vor Ort

Auch Studierende aus Bielefeld, Frankfurt am Main, Tübingen und Braunschweig berichteten über ihre Erfahrungen mit dem Militär an der Uni und dem Protest dagegen. So wurde deutlich, dass nicht nur Rüstungsforschung betrieben wird, sondern dass die Bundeswehr an Hochschulen auch selbst aktiv ist: An mindestens neun Universitäten können Studierende für den Besuch von Armee-Veranstaltungen Leistungspunkte bekommen.

Eines der größten Probleme, da waren sich die Teilnehmer der von der »NaturwissenschaftlerInnen-Initiative« und der Allgemeinen Studierendenvertretung der TU Braunschweig organisierten Veranstaltung einig, ist es überhaupt von Militärforschung an der eigenen Hochschule zu erfahren. Die Forschungsprojekte und ihre Finanzierung seien oft sehr intransparent. Zudem würden die Militärkritiker oft mit dem Vorwurf konfrontiert, die »Freiheit der Forschung« verbieten zu wollen.

Kongress im Frühjahr

Ein Gutachten von Prof. Dr. Erhard Denninger im Auftrag der Hans Böckler Stiftung kommt dagegen zu dem Schluss, dass Zivilklauseln als selbstverpflichtende Senatsbeschlüsse oder als Hochschulgesetz mit dem auf Frieden ausgerichteten Grundgesetz übereinstimmen. Militärforschung aber sei höchst intransparent, Forschungsergebnisse würden oft nicht veröffentlicht, kritisierten die Teilnehmer des Treffens in Braunschweig.

Zivilklauseln können ein Schritt zur friedlichen Hochschule sein. Um das Thema mehr publik zu machen und die Vernetzung militärkritischer Studierender zu verbessern, soll im Frühjahr 2011 ein von Gewerkschaften getragener Kongress zum Thema Militarisierung der Hochschulen stattfinden.

* Aus: Neues Deutschland, 13. Juli 2010


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