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Verfahren gegen Lothar König eingestellt

Entlastendes Gutachten im Prozess wegen Dresdner Anti-Nazi-Protesten

Das Amtsgericht Dresden hat am Montagnachmittag das Strafverfahren gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König, unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs, unter Auflage einer Geldzahlung eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte dies beantragt, König stimmte zu. Das Geld geht je zur Hälfte an die sächsische Justiz und an den Evangelisch-Lutherischen Kirchenbezirk in Dresden Mitte, teilten Königs Anwälte mit. Die Gerichtskosten trägt demnach die Landeskasse.

Lothar König war nach den Protesten gegen einen Aufmarsch von Neonazis in der sächsischen Landeshauptstadt 2011 vorgeworfen worden, er habe von seinem Kleinbus aus, der als Lautsprecherwagen diente, »ständig gegen die Polizeibeamten gehetzt«. Überdies soll er Musik mit »aggressiven anheizenden Rhythmen« abgespielt haben.

Die Einstellung hatten König und seine Anwälte bereits im Sommer 2013 gefordert. Erst ein vom Gericht kürzlich eingeholtes Gutachten des Landeskriminalamtes Brandenburg bewog Staatsanwaltschaft und Gericht zum Einlenken. Darin wird deutlich, dass die Vorwürfe haltlos sind, Königs Darstellung des Sachverhalts dagegen von Anfang an richtig war. »Möglicherweise will das Amtsgericht jetzt aus dem schlechten Licht heraustreten, in das es sich selbst manövriert hat«, kommentierte Königs Anwalt Johannes Eisenberg gegenüber »nd«.

Auch ein Verfahren wegen schweren Landfriedensbruchs gegen den Vizevorsitzenden der Berliner VVN-BdA war kürzlich gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Die Berufungsverhandlung gegen den Berliner Antifaschisten Tim H. steht noch aus. jme

* Aus: neues deutschland, Dienstag, 11. November 2014


Spät, aber doch einsichtig?

Jörg Meyer über die Einstellung des Verfahrens gegen Lothar König **

Das hätten sie auch einfacher haben können, die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht in Dresden. Bei dem erfolgreich verhinderten Naziaufmarsch im Februar 2011 war es zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Demonstrierenden gekommen, Sachschaden war entstanden. Und das geht wohl nicht, ohne dass jemand dafür bezahlt.

In diesem Fall mussten erst die KollegInnen der brandenburgischen Polizei ran und Aufnahmen des über Lothar Königs Lautsprecherwagen Gesagten analysieren. Ergebnis: Er hat nicht unentwegt gegen die Polizei gehetzt. Und die Beschuldigung, er habe überdies Musik mit »anheizenden, aggressiven Rhythmen« gespielt, klingt doch ein bisschen zu sehr nach Oma und Opa, die sich weiland beim Hören der Rolling Stones die Ohren zuhielten.

Aber genug Hohn und Spott. Der Verfolgungswille der sächsischen Behörden, der sich nicht nur im Fall König zeigte, sondern auch in den 10 000-fachen Funkdatenabfragen, im Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung, ist alles andere als witzig. Die Grundrechte Tausender wurden verletzt, Dutzende zu Unrecht beschuldigt und verfolgt.

Noch anhängig ist das Berufungsverfahren gegen den Antifaschisten Tim H., der vom Dresdner Amtsgericht zu fast zwei Jahren Knast verurteilt wurde. Die Umstände waren ähnlich verworren wie bei Lothar König. Es soll jemand bezahlen. Bleibt zu hoffen, dass sich auch das Landgericht im Fall Tim H. die Peinlichkeit erspart und einstellt.

** Aus: neues deutschland, Dienstag, 11. November 2014 (Kommentar)


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