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Anklageschrift verlesen

NSU-Prozeß: OLG München lehnt zahlreiche Anträge der Verteidigung ab

Von Claudia Wangerin, München *

Um 15.36 Uhr konnte Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstag mit dem Verlesen der Anklageschrift gegen Beate Zschäpe und die mutmaßlichen Helfer der Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger Gerlach und Carsten Schultze beginnen. Beobachter hatten am Vormittag aufgrund zahlreicher Anträge der Verteidigung kaum für möglich gehalten, daß es noch in dieser Woche dazu kommen würde. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte sich schließlich geweigert, Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer erneut das Wort zu erteilen.

Die mutmaßliche Neonaziterroristin ist angeklagt, gemeinschaftlich mit den am 4. November 2011 verstorbenen Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos »in zehn Fällen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen einen Menschen getötet zu haben« und in zwei Fällen durch Sprengstoff eine Explosion herbeigeführt und durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen verursacht zu haben. Zudem wird ihr Mittäterschaft bei mehreren Raubüberfällen zur Last gelegt. Zschäpe sei jeweils an der Planung und Vorbereitung beteiligt gewesen. Ihr oblag es laut Anklage, »regelmäßig die Reisebewegungen von Böhnhardt und Mundlos abzutarnen und einen sicheren Rückzugsraum zu schaffen«. In der Regel habe sie Böhnhardt und Mundlos nicht zu den Tatorten begleitet. Den Mitangeklagten werden Unterstützungshandlungen wie das Anmieten von Fahrzeugen und die Beschaffung von Waffen vorgeworfen.

Zschäpes Verteidiger hatten am Dienstag den Antrag gestellt, die Hauptverhandlung auszusetzen und in einen größeren Gerichtssaal zu verlegen. Hintergrund ist die eingeschränkte Zahl der Presseplätze, die bereits Wochen vor Verhandlungsbeginn eine hitzige Debatte ausgelöst hatte und sogar Gegenstand von Verfassungsklagen war. Bereits am zweiten Verhandlungstag saßen jedoch Pressevertreter im Saal, die im Losverfahren keinen der 50 reservierten Plätze erhalten hatten, da nicht alle Begünstigten ihr Recht wahrnahmen. Auch der Zuschauerandrang fiel geringer aus als erwartet. Zschäpes Anwälte argumentierten allerdings auch mit der Einsehbarkeit ihrer Arbeitsflächen von der Richterbank aus. Hierfür äußerte auch ein Anwalt der Nebenklage Verständnis und appellierte an den Senat »die räumlichen Gegebenheiten so zu gestalten, daß Verteidigerbänke nicht einsehbar sind«. Ein weiteres Argument der Verteidigung: Die Zahl der Nebenkläger werde womöglich noch steigen, da bisher nicht alle Geschädigten des Kölner Nagelbombenanschlags von 2004 von ihrem Recht Gebrauch gemacht hätten.

Das Gericht wies den Antrag zurück: Der Öffentlichkeitsgrundsatz bedeute nicht, daß unter allen Umständen jeder Interessierte den Prozeß verfolgen könne, sagte Götzl zur Begründung. Unterlagen auf den Verteidigerbänken könnten von der Richterbank aus zwar gesehen, aber nicht gelesen werden.

* Aus: junge Welt, Mittwoch, 15. Mai 2013


Erneute Aussetzung?

NSU-Prozeß: Zschäpe-Anwälte wollen größeren Gerichtssaal

Von Claudia Wangerin **


Der Antragsmarathon im Münchner Prozeß um die Mord- und Anschlagsserie des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) geht weiter. Am heutigen zweiten Verhandlungstag verlangte die Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe die Aussetzung des Verfahrens: Im Saal A101 des Oberlandesgerichts München könne nicht weiter verhandelt werden. Der Öffentlichkeitsgrundsatz sei nicht gewahrt.

Hintergrund ist die durch Platzmangel eingeschränkte Zahl der Presseplätze, die bereits Wochen vor Verhandlungsbeginn eine hitzige Debatte ausgelöst hatte und sogar Gegenstand von Verfassungsklagen war. Währenddessen hatten sich Zschäpes Anwälte allerdings bedeckt gehalten. Ihr Antrag stößt nun bei Prozeßbeobachtern auf Unverständnis – zumal bereits Pressevertreter im Saal sitzen, die im Losverfahren keinen der 50 reservierten Plätze erhalten hatten. Nicht alle der Begünstigten nehmen am zweiten Verhandlungstag ihr Recht wahr; auch der Zuschauerandrang ist geringer als erwartet.

Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer stellte zunächst den Antrag, ihm »vor den anderen Prozeßbeteiligten das Wort zu erteilen«. Es gehe »einfach darum, daß aus unserer Sicht in diesem Sitzungssaal nicht weiter verhandelt werden kann.«

Nebenklageanwalt Thomas Bliwier, der die Angehörigen des NSU-Mordopfers Halit Yozgat vertritt, verlangte dagegen die sofortige Verlesung der Anklageschrift. Zschäpes Verteidiger hätten nach dem ersten Prozeßtag angekündigt, keine unaufschiebbaren Anträge mehr zu stellen, sagte Bliwier. Zschäpe-Anwalt Wolfgang Stahl bestritt dies: Das Verteidigerteam habe lediglich die Frage nach weiteren Ablehnungsgesuchen gegen beteiligte Richter mit Nein beantwortet.

Der Verteidigung des mitangeklagten Neonazis Ralf Wohlleben warf Bliwier vor, sie habe sich »ausweislich ihres Agierens am ersten Verhandlungstag« zum Ziel gesetzt, die Verlesung der Anklageschrift zu verhindern. Wohllebens Anwalt Olaf Klemke hatte am Montag vergangener Woche mehr als eine Stunde zum Verlesen eines inzwischen abgelehnten Befangenheitsantrags gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gebraucht. Bliwiers Vorwurf nannte er »um es mit harten Worten zu sagen: Schwachsinn«. Es sei »nichts weiter als der Versuch, hier gegen die Verteidigung des Herrn Wohlleben Stimmung zu machen. Offensichtlich sind noch nicht genug Kanzleischeiben eingeworfen worden.«

Nach einer Beratungspause durfte Heer den Antrag verlesen, die Hauptverhandlung auszusetzen und in einem größeren Gerichtssaal neu zu beginnen. Sollte dies abgelehnt werden, beantrage die Verteidigung, ins Protokoll aufzunehmen, daß nicht mehr als 51 Zuschauer und 50 akkreditierte Pressevertreter eingelassen wurden. Zudem verlangte Heer für den Fall einer Ablehnung Akteneinsicht in alle Unterlagen des Akkreditierungsverfahrens.

In der Begründung für den Antrag führte Heer allerdings auch die hohe Zahl der Nebenklageberechtigten an, die noch nicht alle von ihrem Recht Gebrauch machen. Dies betreffe vor allem Geschädigte des Kölner Nagelbombenanschlags im Jahr 2004. Aufgrund der räumlichen Enge sei auch eine geschützte Verteidigungssphäre nicht gewährleistet. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten hätte demnach auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt werden müssen. Nach einer ersten Stellungnahme der Bundesanwaltschaft ist eine Unterbrechung der Hauptverhandlung nicht erforderlich. Nebenklagevertreter forderten eine zügige Fortsetzung. Wohllebens Anwälte schlossen sich dem Antrag von Zschäpes Verteidigerteam an.

* Aus: junge Welt, Dienstag, 14. Mai 2013


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