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Prozeß unterbrochen

Erster Verhandlungstag im NSU-Verfahren: Zschäpe und Wohlleben stellen Befangenheitsanträge. Bekannte Neonazis im Publikum

Von Claudia Wangerin, München *

Die Hauptverhandlung im Prozeß um die Mord- und Anschlagsserie des »Nationalsozialisitschen Untergrunds« (NSU) hat am Montag (6. Mai) mit Befangenheitsanträgen der Verteidiger von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl begonnen. Die mutmaßliche Neonaziterroristin und der wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Ex-NPD-Funktionär sitzen mit drei weiteren Beschuldigten auf der Anklagebank, von denen zwei bereits im harten Kern der rechten Szene als Verräter gelten.

Kaum war im Saal A 101 die Anwesenheit der Prozeßbeteiligten festgestellt worden, beantragten Zschäpes Anwälte eine Unterbrechung: Ein Ablehnungsgesuch gegen Götzl sei am Samstag abend an das Oberlandesgericht (OLG) München gefaxt worden. Hintergrund ist eine Durchsuchungsanordnung, durch die sich Zschäpes Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm »bewußt diskriminiert und desavouiert« sehen. Bei den Sicherheitskontrollen werde nach Berufsgruppen unterschieden. Auch ein Verteidiger genieße bis zum Beweis des Gegenteils einen staatlichen Vertrauensvorschuß als »Organ der Rechtspflege«, verlas Stahl die Begründung. Es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß Zschäpe mit Hilfe ihrer Verteidiger mit NSU-Sympathisanten oder -unterstützern kommuniziere.

Die Anwälte wehrten sich jedoch nicht gegen ihre eigene Durchsuchung. Vielmehr beantragten sie, die Anordnung auch auf Richter, Bundesanwälte und Justizangestellte zu erstrecken. Die Begründung, mit der allseits bekannten Durchsuchungsanordnung werde verhindert, daß die Verteidiger von Dritten unter Druck gesetzt oder ihnen unbemerkt gefährliche Gegenstände zugesteckt würden, träfe ebenso auf andere Verfahrensbeteiligte zu. Die hier angenommene Sicherheitslage stehe allerdings im Widerspruch zur Einschätzung der Anklage, der NSU sei mit dem Tod von Zschäpes mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aufgelöst.

Anwälte der Nebenklage kritisierten den Zeitpunkt, zu dem der Antrag gestellt wurde. Damit solle »die Verhandlung verzögert und die Qual der Opfer vergrößert werden«, so der Kölner Anwalt Eberhard Reinecke. Die Anordnung sei bereits zum ursprünglich geplanten Verhandlungsbeginn am 17. April bekannt gewesen.

Wohllebens Verteidiger Olaf Klemke führte mehrere Begründungen für seinen Befangenheitsantrag. So sei Wohlleben die Beiordnung von Wolfram Nahrat als dritter Pflichtverteidiger neben Klemke und Nicole Schneiders verweigert worden. Als weiteren Grund nannte Klemke die Beschlagnahmung von Briefen, in denen Wohlleben den Buchstaben F »kalligraphisch gestaltet« habe – was als Andeutung eines Hakenkreuzes interpretiert wurde. Bis zum 14. Mai soll über die Befangenheitsanträge entschieden werden – bis dahin wurde die Verhandlung unterbrochen.

Neben einem Polizeiaufgebot war vor dem Gerichtsgebäude schon knapp zwei Stunden vor der Eröffnung ein Transparent mit der Forderung »Verbot aller faschistischen Organisationen« zu sehen. Per Megafon forderten antifaschistische Initiativen die Auflösung des Verfassungsschutzes, dessen V-Leute in der NSU-Brutstätte »Thüringer Heimatschutz« wichtige Positionen eingenommen hatten.

Als Zuschauer im Gerichtssaal wurde neben dem Bruder des Angeklagten André Eminger, der nach wie vor als überzeugter Neonazi gilt, auch Karl-Heinz Statzberger eingelassen, der 2005 mit Martin Wiese wegen des geplanten Sprengstoffanschlags auf das jüdische Gemeindezentrum in München vor Gericht stand. Wiese und Statzberger waren seinerzeit wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu Haftstrafen verurteilt worden.

* Aus: junge Welt, Dienstag, 7. Mai 2013


"Erschöpft und gelangweilt"

Opferangehörige enttäuscht vom Auftakt des NSU-Prozesses

Von René Heilig, München **


Endlich hat der Prozess gegen die NSU-Terrorbande und ihre Helfer begonnen. Doch die Anwälte der Angeklagten bremsen mit allem, was die Strafprozessordnung hergibt.

»Wir sind ungeduldig, aber wir haben Zeit. Wenn es sein muss, sehr viel Zeit! Wir wollen, dass Recht gesprochen wird gegen die Mörder und ihre Helfer.« Yavuz Narin ist einer der Anwälte, die den 77 Opferangehörigen, die als Nebenkläger auftreten, zur Seite stehen. Er legt wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Wert darauf, dass alles revisionssicher abläuft. Denn, so Narin: »Unsere Gesellschaft braucht den Prozess, er kann auch helfen, dass wir besser erkennen, was sich hier am rechten Rand ohne Gegenwehr der Zuständigen zusammengebraut hat.«

Küsschen rechts, Küsschen links - kann das sein? Warum nicht, schließlich kennen sich der Angeklagte Ralf Wohlleben und seine Anwältin Nicole Schneiders seit Jahrzehnten gut. Sie trennen nicht ideologische Welten, wie das sicher zwischen der Pflichtanwältin Anja Sturm und ihrer Mandantin Beate Zschäpe der Fall ist. Die 38-jährige NSU-Überlebende beobachtet die Begrüßung der beiden ohne jede Regung. Das gibt ihr die Chance, der fotografierenden Presse die kalte Schulter zu zeigen.

Gegen 8.30 Uhr hat man die Hauptangeklagte in einem gepanzerten Wagen vom Stadelheimer Gefängnishof in die Tiefgarage des Justizgebäudes in der Nymphenburger Straße gefahren. Hier gibt sie die Seriöse, dunkler Hosenanzug, helle Bluse.

Man kann viel hineingeheimnissen: Zschäpe, angeklagt wegen Mordes in zehn Fällen und anderer Verbrechen, schweigt. Sie zuckt mit keiner Wimper, hat die Arme verschränkt. Körpersprache verrät Befindlichkeit. Die des Angeklagten André Eminger deutet auf Selbstbewusstsein. Sein Bruder Maik, gleichfalls »gut unterwegs« in der rechten Szene, hat am Morgen mit dem Kameraden Karl-Heinz Statzberger in der Schlage gestanden, um als Zuschauer Einlass zu erhalten. Am Nachmittag gelangen sie wohl in den Saal.

Die ebenfalls angeklagten Holger Gerlach und Carsten Schultze verbergen ihre Gesichter, als sie in Saal 101 eintreffen. Mit fast halbstündiger Verzögerung betritt der 6. Senat des Münchner Oberlandesgerichtes unter Vorsitz von Manfred Götzl den Saal. Türen zu.

Yücel Özdemir, Deutschlandkorrespondent der türkischen Zeitung »Evrensel«, ist einer der 50 Journalisten, die beim zweiten Akkreditierungsverfahren für einen ständigen Beobachterplatz ausgelost wurden. Den teilt er in den nächsten Wochen mit einem Kollegen der »taz« und dem »nd«. Er berichtet von drinnen, dass es nur wenige Minuten dauert, bis die Zschäpe-Verteidigung ihre Verzögerungstaktik startet. Ein Befangenheitsantrag gegen Götzl wird eingereicht. Der bezieht sich auf dessen Anordnung, dass die Verteidiger vor dem Betreten des Sitzungssaals etwa auf Waffen durchsucht werden sollen, nicht aber die Vertreter der Bundesanwaltschaft sowie Polizeibeamte und Justizbedienstete.

Götzl, der Gestrenge, unterbricht die Sitzung, doch auch beim Neubeginn war das Thema gesetzt: Befangen oder jedenfalls nicht unparteiisch? Jeder am Prozess Beteiligte kann seine Meinung sagen. Über 50 Anwälte treten im Namen von Nebenklägern auf. Trotz Wortgewalt - Stillstand. Fernseh- und Radioreporter, fast 200 Meter lag ist die Strecke ihrer Übertragungswagen, wiederholen die Berichte, die sie bereits Stunden zuvor an ihre Hauptredaktionen geschickt hatten. Im gut gefüllten Presseraum beginnt das, was in Fällen von Meldungsarmut oft geschieht: Journalisten interviewen Journalisten. Ausweg Kantine: es gibt Spinatpflanzerl mit Käsesoße.

Nach der Mittagspause wird der Befangenheitsantrag zurückgestellt. Doch schon steht ein Verteidiger von Wohlleben auf. Er lehnt die Richter Lang und Kuchenbauer ab. Wieder verzögert sich die Verlesung der fast 500-seitigen Anklage.

»Erschöpft und sehr gelangweilt« fühlen sich viele Angehörige von Opfern, die am Prozess teilnehmen, sagt Barbara John, Ombudsfrau der Bundesregierung für die Angehörigen. Immer wieder wird auch unter den Nebenklägern diskutiert, was die Justiz erreichen kann, wo ihre Grenzen sind. Die Opferanwälte sind sich keineswegs einig über die beste Strategie. Die Meinungen reichen von fundamentaler Kritik am deutschen Gesellschaftssystem bis zu Hoffnungen auf mehr Unterstützung.

Rund 80 Angehörige und Opfer treten als Nebenkläger auf. Bei den Angehörigen habe die Terrorserie zu einem erheblichen Verlust des Vertrauens in den Rechtsstaat geführt, sagte die Münchner Anwältin Angelika Lex, die eine Witwe vertritt. Der Prozess sei eine »einmalige Chance«, dieses Vertrauen und den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Kann er das?

Erschöpft sind auch die meisten Demonstranten, die gegenüber dem Gerichtseingang Position bezogen hatten. Sie rollen Transparente und Fahnen zusammen. Einer, der länger ausharrt, heißt Haluk Yildiz. Auf seiner Visitenkarte steht, dass er Vorsitzender vom »Bündnis für Innovation&Gerechtigkeit« ist. Was er über die Ziele seiner Partei im Bundestagswahlkampf berichtet, hat nicht viel mit links zu tun. Er sei gegen solche Sachen wie Homo-Ehe und verehre alte Werte. Aber: »Wenn die Demokratie gefährdet ist, wenn Menschen umgebracht werden, weil sie nicht in Deutschland geboren wurden, muss man zusammenstehen.«

Er sei gekommen, »um Solidarität mit den Angehörigen der Opfer zu zeigen«. Yildiz lächelt freundlich, doch innerlich spürt er Groll. Nicht nur er hatte mehr Resonanz auf den Demonstrationsaufruf diverser Gruppen erwartet. Vor allem türkische Organisationen zeigten im Wortsinn Flagge.

»Wo waren die Gewerkschaften? Wo die SPD? Warum war die CSU nicht hier?« Ja, die Linkspartei mit ihrer Forderung nach Auflösung des Verfassungsschutzes hat er am Rande wahrgenommen. Der aus Bonn angereiste Mann, der in Istanbul Germanistik studierte und seit 20 Jahren in Deutschland lebt, ist sich »ziemlich sicher, dass die Frage, ob Hoeneß Bayern-Präsident bleibt oder nicht, mehr Menschen umtreibt als der Beginn eines Prozesses gegen den NSU«.

Ähnlich sieht das wohl auch der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek. Er hofft dennoch, dass der Prozess einen Ruck durch Deutschland gehen lässt. Er warnte davor, die Debatte um Rassismus zu scheuen. »Wenn wir nur die NPD verbieten und Beate Zschäpe hinter Gitter bringen, werden wir dem Thema nicht gerecht. Wir müssen uns klar werden, dass dieser Sumpf noch lange nicht ausgetrocknet ist.«

[1] Thomas Spree, Sprecher des »Bündnis gegen Naziterror und Rassismus«

** Aus: neues deutschland, Dienstag, 7. Mai 2013


Alles, was rechts ist

Der NSU-Prozeß beginnt

Von Sebastian Carlens ***


Der deutsche »Jahrhundertprozeß« gegen Beate Zschäpe und andere begann ohne ein Zeichen der Reue. Zschäpe, die mutmaßlich einzige Überlebende des »Nationalsozialistischen Untergrundes«, soll den Nebenklägern der Opferfamilien vor dem OLG München am Montag demonstrativ den Rücken zugekehrt haben. Ein beschuldigter Terrorunterstützer zeigte aus einem Polizeiwagen heraus gar einen »Stinkefinger« in Richtung der Fotografen. Renitente, verstockte Neonazis, die keine Silbe der Entschuldigung für ihre Taten aufbringen und obendrein die Presse verhöhnen. Das paßt.

Ebenso passend ist es, daß die etablierte deutsche Medienlandschaft, ob mit oder ohne Platzkarte für die große Zschäpe-Show, solchen Details gern Beachtung schenkt. Als sei Reue zu erwarten gewesen, als würde sie irgend etwas ändern: am Leid der Hinterbliebenen, an der Verunsicherung unter Millionen hier lebenden Migranten, an der Rolle der deutschen Dienste im NSU-Komplex. Das Verfahren gegen die mutmaßlichen Mörder von zehn Menschen, die Bombenleger von Köln und Polizistenmörder von Heilbronn – es ist zusammengeschnurrt auf die Hauptbeschuldigte und ihr Verhältnis zu ihren beiden Katzen. Daran ist die Presse nicht unschuldig.

Vor Gericht werden keine großen Enthüllungen zu erwarten sein. Im Gegensatz zu den Untersuchungsausschüssen in Bund und Ländern, die wenigstens lose Fäden zur Verwicklung der Sicherheitsapparate hinterlassen, werden sich Staatsanwaltschaft und Richter weigern, über irgend etwas zu verhandeln, was nicht Gegenstand der Anklage ist. Auch die Begründung dafür kennen wir schon: Um das »Leid der Opfer« nicht durch Ausweitung der Verfahrensdauer »zu verlängern«. Die Hinterbliebenen, sie leiden seit vielen Jahren, seit die Polizei die Verwandten der Ermordeten zu den ersten Verdächtigen gestempelt und das Ansehen der Toten mit wüsten, aus der Luft gegriffenen Beschuldigungen verhöhnt hat. Doch die Polizei sitzt in München nicht auf der Anklagebank; ebensowenig wie der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, die Landes- und Bundeskriminalämter, der Bundesnachrichtendienst. Sie alle haben ihre V-Leute ganz tief drin in dem Milieu, das den NSU gebar.

Doch der NSU existiert nicht mehr, befand die Bundesanwaltschaft – durch Selbstmord aufgelöst. Was bleibt, sind Desperados, Einzeltäter, Irre. Dazu passend warnte der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen: »Was uns große Sorge bereitet, sind Kleinstrukturen, die sich im Internet zusammentun«. Er denke jedoch, »daß wir eigentlich einen guten Überblick haben«, so der Behördenchef am Sonntag.

An diesem guten Überblick besteht kein Zweifel – er ist Teil des Problems. Die junge Welt, vom Losglück begünstigt, wird vom Prozeß berichten. Und gleichzeitig die Dienste im Auge behalten, die bereits wieder mit jener Selbstherrlichkeit agieren, die geradewegs in die Katastrophe führte, welche nun in München verhandelt wird.

*** Aus: junge Welt, Dienstag, 7. Mai 2013 (Kommentar)


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