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Nach Dresdner Anti-Nazi-Blockaden

Immunität weiterer Politiker aufgehoben

Von Stefan Otto *

Der Dresdner Anti-Nazi-Protest spürt erneut die harte Hand: Während die Staatsanwaltschaft die Erlaubnis erhält, um weitere Abgeordnete anzuklagen, verbietet das Dresdner Ordnungsamt ein Blockadetraining für die Demonstration am 13. Februar.

In Sachsen hat der Landtag den Weg frei gemacht, um einen weiteren Politiker wegen seiner Teilnahme an einer Demonstration gegen einen Neonaziaufmarsch zu belangen. Der Landtag hob die Immunität des Grünen-Abgeordneten Johannes Lichdi auf. Die Staatsanwaltschaft Dresden kann Lichdi nunmehr wegen »einer groben Störung« einer Versammlung im Februar 2011 anklagen. Bei der Abstimmung am Mittwochabend im Dresdner Landtag stimmten lediglich SPD und Linkspartei gegen die Aufhebung der Immunität. Die Abgeordneten der Grünen waren ebenso wie die NPD, CDU und FDP dafür.

Johannes Lichdi wolle sich einer Anklage stellen, um eine Rechtmäßigkeit des Verhaltens der Staatsanwaltschaft Dresden in Frage zu stellen, erklärte Anne Vetter, Pressesprecherin der Grünen Landtagsfraktion, gestern das Verhalten der Grünen-Fraktion. Lichdi selbst hatte in der Vergangenheit mehrfach erklärt, dass er nicht anders behandelt werden wolle als die anderen Teilnehmer der Blockade. Insgesamt seien gegen 351 Personen Verfahren eingeleitet, schreibt Lichdi in einer auf seiner Website veröffentlichten Erklärung. Viele Verfahren seien gegen eine Geldstrafe eingestellt worden. Lichdi, der die Teilnahme an einer Platzbesetzung nicht bestreitet, hat dies jedoch abgelehnt. Er sieht die Blockade durch das Recht auf Versammlungsfreiheit gedeckt.

Unterdessen entschied der Bundestags gestern, die Immunität eines weiteren Parlamentariers aufzuheben. Auch Michael Leutert von der Linksfraktion hat an den Protesten vor zwei Jahren teilgenommen. Leutert kritisierte die Entscheidung. Unmittelbar vor dem diesjährigen Neonazi-Aufmarsch am 13. Februar werde ein »völlig falsches Signal« ausgesendet. Menschen sollen offenbar abgeschreckt werden, sich an Protesten zu beteiligen.

Von seinem harten Kurs gegen die Proteste weicht auch das Dresdner Ordnungsamt nicht ab. Eine für Samstag geplante Werbeveranstaltung für die Blockaden hat das Amt de facto untersagt. Es verbot am Mittwoch unter anderem Probeblockaden, Rollenspiele und szenische Darstellungen einer Blockade. In der Begründung wurde darauf verwiesen, dass Blockaden genehmigter Demonstrationen gegen das Versammlungsgesetz verstießen. Das Bündnis werde vor Gericht ziehen, um sein auf dem Altmarkt geplantes Blockadetraining durchzusetzen, erklärte Sprecher Silvio Lang. Mit der Veranstaltung will das Bündnis für die Legitimität von Blockaden werben, heißt es in einem Aufruf.

* Aus: neues deutschland, Freitag, 01. Februar 2013


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