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Operation Atalanta

Deutschland beteiligt sich an Anti-Piraterie-Mission der EU. Der offizielle Standpunkt der Bundesregierung

Im Folgenden dokumentieren wir eine Reihe erklärender Texte, welche die Absicht der Bundesregierung unterstreichen, die Bundeswehr in den Kampf bzw. Krieg gegen die internationale Piraterie vor die somalische Küste zu schicken.



Deutschland beteiligt sich an Anti-Piraterie-Mission der EU

Berlin, 10.12.2008.

Bis zu 1.400 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sollen sich an der Operation Atalanta zu beteiligen. Diese wird im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik durch die Europäische Union durchgeführt.

Die Operation Atalanta soll die vor der Küste von Somalia operierenden Piraten abschrecken und bekämpfen. Dabei soll zum einen die durch Piratenüberfälle gefährdete humanitäre Hilfe für die Not leidende somalische Bevölkerung sichergestellt werden. Zum anderen soll die Operation den zivilen Schiffsverkehr auf den dortigen Handelswegen sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen unterbinden und das Völkerrecht durchsetzen.

Das Bundeskabinett hat am 10. Dezember beschlossen, dass sich die Bundeswehr an diesem Einsatz mit einer Fregatte beteiligen soll. Der Bundestag muss der Entsendung deutscher Soldaten zustimmen.

Die Seewege sicherer machen

Somalia gehört zu den größten humanitären Krisengebieten weltweit. Aufgrund der schwierigen Sicherheitslage mussten viele Hilfsorganisationen ihre Arbeit in Somalia zuletzt stark einschränken oder ganz einstellen. Die humanitäre Hilfe durch Lieferungen des Welternährungsprogramms erfolgt überwiegend auf dem Seeweg. Der Schutz durch die Operation Atalanta ist daher für die Versorgung der somalischen Bevölkerung mit Lebensmitteln von zentraler Bedeutung.

Durch das Seegebiet vor Somalia und vor allem den Golf von Aden führt außerdem die wichtigste Handelsroute zwischen Europa, der arabischen Halbinsel und Asien. Deutschland hat als Exportnation an sicheren Handelswegen ein besonders großes Interesse. Als Industrienation ist es gleichzeitig auf den Import von Rohstoffen angewiesen, die zu einem großen Teil auf dem Seeweg ins Land gelangen. Darüber hinaus haben zahlreiche Kreuzfahrtveranstalter diese Route in ihren Katalogen. Mehrere Tausend deutsche Touristen fahren jährlich mit Kreuzfahrtschiffen verschiedener Flaggen durch den Golf von Aden.

Somalia bei der Piraterie-Bekämpfung helfen

Vor dem Hintergrund der eigenen Machtlosigkeit zur Bekämpfung der Piraterie hat die somalische Übergangsregierung im Februar dieses Jahres den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen um Unterstützung bei der Bekämpfung der Piraterie gebeten. Der Sicherheitsrat forderte die internationale Gemeinschaft auf, Maßnahmen zur Piraterieabwehr auch in den Hoheitsgewässern Somalias zu ergreifen. Erst am 2. Dezember hat der VN-Sicherheitsrat durch Resolution 1846 (2008) die Ermächtigung zum Vorgehen gegen Piraterie in somalischen Hoheitsgewässern um 12 Monate bis zum 2. Dezember 2009 verlängert.

Der Rat der Europäischen Union hat zur Umsetzung dieses Auftrags am 10. November 2008 die Operation Atalanta beschlossen. Dieser Einsatz soll am 8. Dezember 2008 beginnen und zwölf Monate dauern. Das Operations-Hauptquartier wird im britischen Northwood eingerichtet.

Der Befehlshaber der Operation ist der britische Konteradmiral Philip Jones . Die Führung der Streitkräfte im Einsatzgebiet erfolgt von Bord eines Flaggschiffes, das als Hauptquartier der jeweiligen Führungsnation fungiert. Die Führung soll im viermonatigen Wechsel von Griechenland, Spanien und den Niederlanden gestellt werden. Zum Kommandeur der Streitkräfte im Einsatzgebiet wurde der griechische Flottillenadmiral Antonios Papaioannou ernannt.

Quelle: Website des Verteidigungsministeriums; www.bmvg.de/


Einzusetzende Kräfte und Fähigkeiten

Für die deutsche Beteiligung werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgestellt:
  • Führung
  • Führungsunterstützung
  • Aufklärung, einschließlich der weiträumigen Aufklärung des Einsatzgebietes
  • Seeraumüberwachung
  • Lagebilderstellung und --austausch, einschließlich des Lagebildaustausches mit anderen Organisationen und Einrichtungen zum Zweck der Bekämpfung der Piraterie
  • Sicherung und Schutz, einschließlich des Begleitschutzes, der Einschiffung von Sicherungskräften auf zivilen Schiffen sowie der gewaltsamen Beendigung von Akten der Piraterie
  • Ingewahrsamnahme, einschließlich des Zugriffs, des Festhaltens sowie des Transportes zum Zwecke der Übergabe an die zuständigen Strafverfolgungsorgane
  • Operative Information
  • Sanitätsdienstliche Versorgung
  • Evakuierung, einschließlich medizinischer Evakuierung
  • Logistische Unterstützung einschließlich Transport und Umschlag
Weiterhin werden Kräfte zur Verwendung in den zur Führung der Operation Atalanta gebildeten Stäben und Hauptquartieren einschließlich der Kräfte zur Unterstützung der Führungsfähigkeit sowie - soweit erforderlich - Kräfte als Verbindungsorgane zu nationalen und internationalen Dienststellen, Behörden und Organisationen eingesetzt.

Nationale Unterstützungselemente (Logistik, Truppenverwaltung, sanitätsdienstliche Unterstützung), die in der Region zur Unterstützung deutscher Kräfte aus der Operation Enduring Freedom in Dschibuti eingesetzt sind, können zur Unterstützung von Kräften der Operation Atalanta herangezogen werden.

Quelle: Website des Verteidigungsministeriums; www.bmvg.de/


Auftrag der Operation Atalanta

Die Operation Atalanta soll die vor der Küste von Somalia operierenden Piraten abschrecken und bekämpfen. Dabei soll zum einen die durch Piratenüberfälle gefährdete humanitäre Hilfe für die Not leidende somalische Bevölkerung sichergestellt werden. Zum anderen soll die Operation den zivilen Schiffsverkehr auf den dortigen Handelswegen sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen unterbinden und das Völkerrecht durchsetzen.

Im Rahmen der durch die EU festgelegten Einsatzregeln und nach Maßgabe des Völkerrechts ergeben sich für die Bundeswehr im Rahmen der EU-geführten Operation Atalanta folgende Aufgaben:
  • Gewährung von Schutz für die Schiffe des Welternährungsprogramms unter anderem durch die Präsenz von bewaffneten Kräften an Bord dieser Schiffe
  • im Einzelfall und bei Bedarf Schutz von zivilen Schiffen im Operationsgebiet
  • Überwachung der Gebiete vor der Küste Somalias, die Gefahren für maritime Tätigkeiten bergen
  • Abschreckung, Verhütung und Beendigung von seeräuberischen Handlungen oder bewaffneten Raubüberfällen, auch mit Hilfe des Einsatzes von Gewalt
  • Aufgreifen, Festhalten und Überstellen von Personen, die in Verdacht stehen, seeräuberische Handlungen oder bewaffnete Raubüberfälle begangen zu haben sowie Beschlagnahme der Seeräuberschiffe, der Ausrüstung und der erbeuteten Güter.
  • Herstellung einer Verbindung zu den Organisationen und Einrichtungen sowie zu den Staaten, die in der Region zur Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias tätig sind, sowie zu der im Rahmen der Operation Enduring Freedom agierenden Seestreitkraft "Combined Task Force 150".
Quelle: Website des Verteidigungsministeriums; www.bmvg.de/

Hier geht es zum Beschluss der EU:
GEMEINSAME AKTION 2008/851/GASP DES RATES vom 10. November 2008
über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (pdf-Datei)


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