Mord aus Konsens
Führt eine Spur von der staatlich verordneten Entwürdigung von Flüchtlingen zu der Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrundes"?
Von Wolf Wetzel *
Am 18. Juli 2012 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVG), daß das Asylbewerberleistungsgesetz aus dem Jahr 1993 verfassungswidrig ist. An diesem Gesetz hatten alle »Volksparteien«, von CSU/CDU, FDP bis SPD mitgewirkt. Mehr noch: Welche Regierung auch seither an der Macht war, sie verschärfte die Regelungen. Als Begründung für diese fortgesetzte, parteiübergreifende, verfassungswidrige Praxis wurde angegeben, daß man alles dafür tun wolle, um einen »Bleibewunsch« der Flüchtlinge nicht zu befördern.
Den Gesetzentwurf hatte 1992, also kurz nach dem Pogrom von Rostock-Lichtenhagen, die CSU/CDU-Fraktion eingebracht: »Der wirtschaftliche Anreiz, nach Deutschland zu kommen, muß gemindert werden«, sagte Ex-CSU-Generalsekretär Bernd Protzner damals im Bundestag. Von der Beschränkung auf Sachleistungen erhoffte sich seine Fraktion eine »Eindämmung des ungebremsten Einwandererzustroms« (taz vom 18. Juli). Dieses Ziel verfolgten in der Praxis – entsprechend ihrem rassistischen und neonazistischen Weltbild – die führenden Mitglieder des »Thüringer Heimatschutzes«, die fünf Jahre später in den Untergrund gingen, um ihre mörderischen Absichten in die Tat umzusetzen.
Pogrome
Selbstverständlich ist es nicht dasselbe, ob man das Leben der hier schutzsuchenden Flüchtlinge zur Qual macht oder ob man sie umbringt. Gemeinsam ist diesen Handlungen jedoch die Matrix, daß Menschen, die nicht deutsch genug sind, minderwertig sind, also weder die gleichen Rechte, geschweige denn die gleiche Menschenwürde haben dürfen. Daß hier Menschen leben, die »zu viel« sind, »hier nichts zu suchen haben«, ist keine neonazistische Erfindung, sondern der breite Konsens, aus dem das Asylbewerberleistungsgesetz schöpft.
Anfang der 90er Jahre wurde generalstabsmäßig eine »Asyldebatte« entfacht. Die dabei beschworene »Asylflut« führte geradewegs zu der Schlußfolgerung »Das Boot ist voll« (Der Spiegel). Allgegenwärtigkeit und Medienpräsenz dieser Kampagne lagen nicht in den Händen neonazistischer Organisationen. Sie wurde von etablierten Parteien, von der großen Koalition aus CSU/CDU/FDP/SPD und fast allen bürgerlichen Medien ins Leben gerufen – auf deren rassistischen Gehalt sich immer wieder lächelnd neonazistische Kader bezogen, wenn ihnen Anstiftung, Mordaufrufe und Pogrome zur Last gelegt wurden.
Viele politische Enttäuschungen und soziale Unzufriedenheiten, aber auch der von allen Parteien wieder aufpolierte Stolz, ein Deutscher zu sein, bekamen ein staatlich zugewiesenes, rassistisch markiertes Opfer: Die Ausländer, die Flüchtlinge, die »Scheinasylanten« und die Juden, die in allen stecken, hinter allem stehen. Eine ungeheure Pogromwelle zog durch das vereinte Deutschland, eine Mordwelle, die bereits in den ersten beiden Jahren nach 1990 über dreißig Menschen das Leben kostete und denen, die gemeint waren, das Leben zur Hölle machte.
Einzelfälle
Inbegriff dieser mörderischen Allianz wurde Rostock-Lichtenhagen 1992. Dort wurde ein Flüchtlingsheim tagelang belagert. Als es lichterloh brannte, machten bereitstehende Hundertschaften »Pause« bzw. »Schichtwechsel«. Die (außerparlamentarische) Linke war diesem Bündnis aus Regierungspolitik und deutschnationaler Pogromstimmung nicht gewachsen. Wenn sie intervenierte, Schutz von Flüchtlingsheimen organisierte, stand sie regelmäßig einem Großteil der Bevölkerung, Lokalpolitikern und aus dem Boden schießenden neonazistischen Schlägertrupps gegenüber. Diese konnten in erschreckend kurzer Zeit »national befreite Zonen« schaffen, in denen linke »Zecken« und alles, was nicht »deutsch aussieht und fühlt«, bedroht waren.
Zwei Jahre lang – bis zum Mordanschlag in Mölln am 22. November 1992 – galt als Regierungsstil die Beileidsbekundung: Zuerst bedauerte man den neuesten »ausländerfeindlichen Übergriff«, je nach Verletzungsgrad, auch mit Entsetzen, um im zweiten Halbsatz die Dringlichkeit einer Grundgesetzänderung, die Abschaffung des Asylrechts ins Zentrum der eigentlichen Aussage zu rücken.
1993 war es dann soweit: Was Neonazis und »anständige« Deutsche, mit Springerstiefeln und im Anzug, mit Haß und »verständlicher« Sorge jahrelang, unter Schirmherrschaft einer großen Koalition im »Einzelfall« betrieben, wurde systematisiert, verstaatlicht, verrechtlicht: Am 26. Mai 1993 verabschiedete der Deutsche Bundesstag mit einer satten Zweidrittelmehrheit die de facto Abschaffung des Asylrechts (Grundgesetzartikel 16). Fortan war Deutschland von erfundenen »sicheren Drittstaaten« umgeben, in die Flüchtlinge sofort abgeschoben werden konnten. Für sie war Deutschland auf dem Landweg nicht mehr erreichbar. Schafften sie es dennoch per Flugzeug, erwartete sie eine bis auf 98 Prozent ansteigende Ablehnungsquote von Asylanträgen – die sichere Rückkehr in Hunger, Folter und Tod.
Zweidrittelmehrheit
Aufgrund extrem hoher Zahlen von »Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund« wurde in Sachsen-Anhalt eine landesweite Kampagne gegen neonazistische Gewalt gestartet, unter dem Motto: »Nicht weggucken«. Was darunter der Polizeichef in Dessau, Hans-Christoph Glombitza verstand, hielten Beamte in einem Gesprächsprotokoll vom 5. Februar 2007 fest: »Das ist doch nur für die Galerie.« Anschließend gab er seinen Untergebenen Anweisungen, wie man zumindest die Statistik aufs unauffällige Mittelmaß drücken und damit das Ansehen des Bundeslandes wieder liften könne: Erstens gäbe es die Möglichkeit, »daß man nicht alles sehen müsse« und zweitens könne man einen Bericht »auch langsamer schreiben«. Selbstverständlich handelt es sich dabei, laut Innenminister Holger Hövelmann (SPD) um einen bedauerlichen Einzelfall. Am 8. Juni 2007 wurde im selben Bundesland, in Halberstadt, eine Theatergruppe von einer Horde Neonazis zusammengeschlagen. Die gerufene Polizei befolgte geradezu vorbildlich das oben beschriebene Drehbuch: Man hielt so lange die Personalien der Opfer fest, bis die Täter ausnahmslos geflüchtet waren. Ist das nicht das Drehbuch, nach dem auch die NSU-Morde »aufgeklärt« werden?
Ist es ein Zufall, daß der »Thüringer Heimatschutz«, aus dem der NSU hervorging, seine Wurzeln in jener Zeit hat, wo kaum ein Tag verging, wo nicht ein Flüchtling, ein Mensch, der nicht deutsch genug aussah, bedroht bzw. angegriffen wurde? Ist es richtig, daß die Evakuierung des Flüchtlingsheimes in Hoyerswerda 1991 nach tagelanger Belagerung als ein Sieg derer zu verstehen ist, die Flüchtlinge zum Teufel wünschten? Was sollten neonazistische Gruppierungen für einen Schluß ziehen, wenn Flüchtlingsheime belagert, angegriffen und niedergebrannt wurden und die Polizei zuschaute, nicht eingriff? Welchen Schluß sollten neonazistische Gruppen aus dem Fakt ziehen, daß alle Parteien (mit Ausnahme der Grünen und der PDS) die Flüchtlinge als ein Problem definierten? Welchen Schluß sollten neonazistische Gruppen aus dem Umstand ziehen, daß nach den zahlreichen Pogromen, denen Dutzende zum Opfer fielen, eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag die Abschaffung des Asylrechts beschloß?
Bestätigt die Tatsache, daß Flüchtlinge bewußt menschenunwürdigen Umständen ausgesetzt werden, kaserniert, der Residenzpflicht unterworfen werden (ein besserer Hausarrest), statt mit Geld mit Sachgutscheinen an der Kasse bezahlen müssen, neonazistische Gruppen nicht in ihrer Überzeugung, daß Nicht-Deutsche Menschen zweiter Klasse sind?
Welchen Schluß sollten neonazistische Gruppen aus der Erfahrung ziehen, daß nicht sie verfolgt und kriminalisiert wurden, sondern antifaschistische und antirassistische Gruppen, die versuchten, gegen diese Pogromstimmung Widerstand zu leisten? Gibt es irgendeinen Grund, nicht anzunehmen, daß die Abschaffung des Asylrechts, die Institutionalisierung rassistischer Grundannahmen, die systematische Entwürdigung von Flüchtlingen, die Denunziation der Schutzsuchenden als »Wirtschaftsflüchtlinge« neonazistische Gruppen beflügelt, getragen, bestätigt hat, weiterzumachen, bis das Wirklichkeit wird, was sie schon immer forderten: Deutschland den Deutschen?
Könnte es sein, daß die Zweidrittelmehrheit, die sich für die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl, für die Verabschiedung und Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes eingesetzt hat, daß diese Zweidrittelmehrheit auch in den staatlichen Verfolgungsbehörden zu finden ist, die dafür gesorgt haben, daß der neonazistische Terror des NSU nicht verhindert, nicht gestoppt werden konnte? Also alles andere war als eine Aneinanderreihung von individuellen Unzulänglichkeiten und Pannen, sondern Ausdruck einer komfortablen Mehrheit – auch in den Verfolgungsorganen?
* Wolf Wetzel ist Autor des Buches: Geschichte, Rassismus und das Boot. Edition ID-Archiv, Berlin 1992. Einige Texte aus dem Buch im Internet: wolfwetzel.wordpress.com/
Aus: junge Welt, Dienstag, 24. Juli 2012
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