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Ein fauler Kompromiss

Vor 20 Jahren beschloss der Bundestag die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl

Von Christian Klemm *

Eine ganz große Koalition hat 1993 eine Verabredung getroffen, die als »Asylkompromiss« in die jüngste deutsche Geschichte einging. Die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl hat bis heute gravierende Folgen für politisch Verfolgte. Auch die Sozialdemokratie hat das zu verantworten.

Standhaft harren die Flüchtlinge auf dem Oranienplatz im Berliner Stadtbezirk Kreuzberg aus. Weder Regen noch Eis und Schnee haben sie aus ihren Zelten vertreiben können. Seit rund sechs Monaten protestieren die Schutzsuchenden gegen in Deutschland geltende Asylgesetze. Dagegen, dass ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, ihnen die Arbeitserlaubnis verwehrt wird und sie in Lagern unter zum Teil menschenunwürdigen Zuständen zusammengepfercht sind. An ihrer Situation hat sich seit Protestbeginn kaum etwas geändert. Wohl auch deshalb, weil die politische Klasse nicht müde wird, von »Asylmissbrauch« und einer Belastung der Sozialsysteme durch Zuwanderer zu schwadronieren.

Die Stimmung ist aufgeheizt. Zuletzt haben konservative Bundespolitiker Migranten - zumeist Roma - vom Balkan ins Visier genommen. Ihnen wurde unterstellt, sie kämen nur aus einem Grund in die Bundesrepublik: um Geld von den Behörden zu kassieren. Seitdem steht die Visafreiheit für Serben und Mazedonen zur Disposition. Dass die Minderheit der Roma in ihren Herkunftsländern zum Teil übel diskriminiert wird, ist dabei höchstens eine Randnotiz.

Diese Stimmungsmache erinnert an die sogenannte Asyldebatte, die vor 20 Jahren hitzig geführt wurde. Schlagwörter wie »Asylmissbrauch«, »Überfremdung« und »Flüchtlingsstrom« machten schon damals die Runde. Scharfmacher wie der bayerische Innenminister Edmund Stoiber (CSU), der Bundesinnenminister Rudolf Seiters (CDU) und der Justizminister von Mecklenburg-Vorpommern, Herbert Helmrich (ebenfalls CDU), trugen dazu bei, dass die Mehrheit der Deutschen sich für eine Grundgesetzänderung zur Reduzierung der Asylbewerberzahlen aussprach. Im Zuge der »Debatte« fanden rassistische Angriffe unter anderem in Hoyerswerda und Rostock statt. Ihr Auslöser waren rasant steigende Asylbewerberzahlen durch das damals auseinanderbrechende Jugoslawien. Mit der Anerkennung von Kroatien und Slowenien hatte die Bundesrepublik einen wesentlichen Beitrag daran, dass der Vielvölkerstaat in Südosteuropa zerfiel. Das deutsche »Flüchtlingsproblem« war damit teilweise hausgemacht.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weist für 1992 insgesamt 438 191 Asylanträge aus. Davon wurden 115 395 Anträge von Personen aus Jugoslawien, 103 787 von Rumänen und 31 540 von Schutzsuchenden aus Bulgarien gestellt. Politiker sowohl aus dem konservativen als auch aus dem sozialdemokratischen Lager sahen eine Flüchtlingswelle mit hoher Zerstörungskraft auf Deutschland zurasen. Dagegen müsse etwas unternommen werden, sonst werde sich die Bundesrepublik von den Schäden so schnell nicht erholen können, so die Argumentation.

Gegen eine meterhohe Welle können sich Menschen höchsten dadurch schützen, dass sie Fenster und Türen ihrer Häuser verrammeln und mit Brettern zunageln. Deutschland hat sich vor 20 Jahren auch zugenagelt, ganz so wie Hausbesitzer am Rhein oder an der Elbe es bei Hochwasser auch gemacht hätten: Am 6. Dezember 1992 wurde der sogenannte Asylkompromiss zwischen den Unionsparteien und der SPD vereinbart; fünf Monate später, am 26. Mai 1993, stimmte der Bundestag für die Änderung des Grundgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes.

Der »Asylkompromiss« stellt eine Zäsur in der deutschen Gesetzgebung dar. Das Grundrecht auf Asyl, das die Bundesrepublik denjenigen zugestand, die politisch verfolgt sind, wurde faktisch abgeschafft. Damit wurde ein Konsens aufgekündigt, der aus der Nachkriegsgeschichte hervorgegangen war. Aus Deutschland waren während der Naziherrschaft Hunderttausende geflohen. Auch sie waren auf Zuflucht in anderen Ländern angewiesen, wollten sie den Krematorien der Faschisten entgehen.

Zum Inhalt des »Asylkompromisses« gehört das Prinzip der sicheren Drittstaaten. Den Staaten, die Flüchtlingen auf ihrem Weg nach Deutschland als Transitland dienen, wurde damit die Verantwortung für das Asylverfahren auferlegt. Wenn es als sicher gilt, folgt die Zurückschiebung des Flüchtlings. Alle Deutschland umgebenden Staaten fallen unter diese Beurteilung. Ebenfalls beschlossen wurde das Prinzip der sicheren Herkunftsstaaten: Flüchtet ein Mensch aus einem als sicher definierten Land, wird sein Asylantrag in der Regel abgelehnt. Welches Land als sicher eingestuft wird, entscheidet der Bundestag.

Eingeführt wurde darüber hinaus ein eigenständiges Leistungsgesetz für Schutzsuchende. Danach sind Leistungen zum Beispiel für Ernährung und Kleidung vorrangig in Form von Sachleistungen zur Verfügung zu stellen. Die Sozialbezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben zuletzt etwa 40 Prozent unter den Bezügen gelegen, die Hartz-IV-Betroffenen zustehen. Diese Benachteiligung per Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Sommer für verfassungswidrig erklärt.

Außerdem ist die sogenannte Flughafenregelung Bestandteil des »Kompromisses«. Danach ist eine Einwanderung mit Asylberechtigung nur auf dem Luftweg möglich, weil der Asylbewerber ansonsten über einen sicheren Drittstaat einreist. Im Schnellverfahren wird im Transitbereich eines Flughafens das Asylbegehren der Flüchtlinge geprüft. Rechtlich befinden sie sich dabei nicht auf deutschem Boden, können bei einer für sie negativen Entscheidung nicht untertauchen und per Flugzeug schnellstmöglich wieder abgeschoben werden. Ferner ist ein eigenständiger Status für Kriegsflüchtlinge Teil der Neuregelung. Damit sollte verhindert werden, dass Betroffene in das Asylverfahren gelangen.

Für die Grundgesetzänderung musste 1993 eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag her. Dafür waren die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP auf die Zustimmung der sozialdemokratischen Opposition angewiesen. Die aber zeigte sich zunächst bockig, fiel dann aber doch um. Zwei Sozialdemokraten hatten daran den Löwenanteil: Parteichef Björn Engholm und der Ministerpräsident aus dem Saarland, Oskar Lafontaine, programmatischer Vordenker der Partei und damals Präsident des Bundesrats. Beide initiierten die sogenannte Petersberger Wende, auf der die SPD neben einer Neupositionierung in der Asylpolitik auch die Zustimmung zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr im Rahmen von UNO-Missionen möglich machte. Die Linkspolitikerin Ulla Jelpke schrieb Jahre später: »Es war Oskar Lafontaine, der 1989 jene Debatte über angeblichen ›Asylmissbrauch‹ in Gang setzte«. »Lafontaine brachte als erster in der SPD die sogenannten sicheren Herkunftsstaaten ins Gespräch mit dem Ziel, Flüchtlingen aus diesen Ländern Asyl zu verwehren«, so die Innenpolitikerin der LINKEN.

Die Neuregelung war ein voller Erfolg - zumindest aus Sicht der politisch Verantwortlichen. In den folgenden Jahren sank die Zahl der Asylbewerber deutlich. Im vergangenen Jahr stellten 64 539 Flüchtlinge einen Erstantrag. Kein Vergleich zu den Bewerberzahlen Anfang der 1990er Jahre.

* Aus: neues deutschland, Freitag, 24. 2013


Weiter ausgegrenzt

20 Jahre nach dem »Asylkompromiß«: "Boot ist voll"-Kampagne auch heute noch wirksam. Amnesty International kritisiert deutsche Flüchtlingspolitik

Von Markus Bernhardt **


Mit Demonstrationen in Solingen und Berlin wollen antirassistische Organisationen am Sonnabend an die Jahrestage der faktischen Abschaffung des Asylrechtes in der Bundesrepublik und den von Neofaschisten verübten Brandanschlag in Solingen vor 20 Jahren erinnern. Anfang der 1990er Jahre hatte es im gesamten Bundesgebiet neofaschistische Attacken auf von Migranten bewohnte Häuser gegeben. Erinnert sei in diesem Zusammenhang etwa an die Pogrome in Rostock-Lichtenhagen im August 1992, bei denen eine Horde Neonazis – angeheizt von einem rassistischen Mob und unter den Augen der Polizei – nahezu ungestört die Aufnahmestelle für Asylbewerber sowie ein Wohnheim für ehemalige vietnamesische Vertragsarbeiter angegriffen hatte.

Zuvor hatten etablierte Politik und Medien die Stimmung gegen Migranten massiv angeheizt. Politiker von CDU und CSU machten eine Schwemme von »Asylbetrügern« aus und behaupteten, Deutschland habe in Sachen Aufnahme von Flüchtlingen die »Grenzen der Belastbarkeit« erreicht. »Das Boot ist voll«, so die griffig formulierte Maxime.

Die über Monate andauernde Hetzkampagne hatte nicht nur zur Folge, daß mit ihr neonazistische Parteien wie die DVU und die »Republikaner« in verschiedene Landesparlamente einzogen, sondern eben auch eine Reihe faschistischer Anschläge wie in Solingen. Dort verübten vier junge Männer am 29. Mai 1993 einen Brandanschlag auf das Haus der Familie Genç. Fünf Menschen starben, und weitere Familienmitglieder wurden teils schwer verletzt.

Nur drei Tage zuvor hatte eine breite Mehrheit der Parlamentarier aus CDU/CSU, FDP und SPD im Bundestag für die Einführung der sogenannten Drittstaatenregelung votiert und Artikel 16 des Grundgesetzes zusammengestrichen. Der hatte bis dato allen »politisch Verfolgten« einen Rechtsanspruch auf Asyl eingeräumt. Infolge dieses sogenannten Asylkompromisses wurden »offensichtlich unbegründete« Anträge auf Asyl formuliert, womit maßgeblich die Flüchtlinge gemeint waren, die aus einem »sicheren Herkunftsstaat« stammen bzw. über einen »sicheren Drittstaat« nach Deutschland eingereist seien.

Die faktische Abschaffung des deutschen Asylrechtes wurde in vielen europäischen Staaten zum Vorbild. Für die Flüchtlingsabwehr an den EU-Außengrenzen sorgt die militarisierte Agentur »Frontex«. Kritik an der Flüchtlingspolitik der Europäischen Union kam am Donnerstag auch von Amnesty International. Anläßlich der Vorstellung ihres Jahresberichtes beanstandet die Menschenrechtsorganisation unter anderem, daß die EU zu wenige Flüchtlinge aufnehme und Deutschland Asylsuchende nach Ungarn abschiebe, obwohl ihnen dort Menschenrechtsverletzungen drohen würden.

Es ist nicht das erste Mal, daß die Bundesrepublik aufgrund von Rassismus gerügt wird. Erst im vergangenen Monat hatte ein UN-Ausschuß Deutschland kritisiert. Grund sind die Äußerungen des SPD-Politikers und früheren Berliner Finanzsenators Thilo Sarrazin zu Türken und Arabern, die von der Staatsanwaltschaft als Ausdruck freier Meinungsäußerung gewertet worden waren. Durch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Sarrazin (»Deutschland schafft sich ab«) hat die BRD laut Antirassismusausschuß der Vereinten Nationen (CERD) gegen das UN-Übereinkommen zur Beseitigung von Rassendiskriminierung verstoßen. Berlin bekam 90 Tage Zeit, den Ausschuß darüber zu informieren, was unternommen werde, die Anträge umzusetzen. Passiert ist noch nichts.

* Aus: junge welt, Freitag, 24. Mai 2013


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