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Einzelfall oder System?

Folter im US-Militärgefängnis Abu Ghraib im Irak

Von Gert Sommer*

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 5 (UNO, 1948)

Im Gefängnis Abu Ghraib haben Angehörige der US-Armee systematisch irakische Gefangene gefoltert, u.a. durch Schläge, Isolation, Schlafentzug, Einsetzen von Hunden (für Muslime unreine Tiere), Zwingen zu stundenlangen schmerzvollen körperlichen Haltungen, Aufsetzen von Kapuzen und Androhung von Exekution. Die US-Regierung versucht dies - wider besseres Wissen - als das Fehlverhalten einiger weniger Soldaten darzustellen.
Abu Ghraib ist jedoch kein Einzelfall. Im Verlauf des sog. Kampf gegen den Terrorismus sind mindestens 10.000 Menschen außerhalb der USA in Lagern interniert (Human Rights Watch; andere Schätzungen beziffern das Vielfache davon). Besonders bekannt wurde der US-Stützpunkt Guantánamo auf Kuba, wo seit über zwei Jahren Menschen ohne jegliche Rechte, d.h. die Menschenrechte verletzend, festgehalten werden.
In Abu Ghraib wurden unmenschliche Methoden eingesetzt, die für Muslime eine besondere Erniedrigung darstellen, z.B. unbekleidet zur Schau gestellt und zu sexuellen Handlungen gezwungen zu werden, und dies z.T. auch in Anwesenheit von Frauen.
Traumatische Erfahrungen dieser Art stellen nicht nur aktuell für die Betroffenen eine ungeheuerliche Schande dar, sie führen zudem - neben physischen Schäden bis hin zum Tod (über 30 Gefangene sind in US-Gefangenschaft in Afghanistan und Irak umgekommen) - mit großer Wahrscheinlichkeit mittel- und langfristig zu psychischen Auffälligkeiten wie ständige Übererregtheit, psychische Taubheit und unkontrolliertes Wiedererleben der Erfahrungen, zu sog. posttraumatischen Belastungsstörungen, Depressionen bis hin zu Suizid, Ängsten und psychosomatischen Störungen.
Zudem besteht die Gefahr einer weiteren Traumatisierung, wenn nämlich die Betroffenen aus ihren früheren sozialen Bezugsgruppen ausgeschlossen werden.

Die Täter - Soldaten und Wachpersonal - scheinen im Zivilleben relativ normale Bürger gewesen zu sein. Was aber motivierte dann ihre Taten? Eine nahe liegende Erklärung, dass hier Sadisten ihre perversen Neigungen ausleben, dürfte kaum angemessen sein. Die psychologische Forschung hat angemessenere Erklärungsmöglichkeiten. Dazu gehören:
  • Gehorsam: Die Täter haben auf Befehl gehandelt, und Befehlen von Vorgesetzten zu gehorchen ist eine der wichtigsten Ziele militärischer Ausbildung. Hinzu kommen können Angst vor Bestrafung bei Befehlsverweigerung und Furcht vor sozialem Ausschluss aus der Bezugsgruppe. Die Gehorsamsexperimente von Stanley Milgram haben gezeigt, dass die Mehrheit der Menschen auf Anweisung eines "Wissenschaftlers" bereit ist, anderen Menschen beträchtliche körperliche Schmerzen zuzufügen, etliche sogar bis hin zur (scheinbaren) Tötung des Opfers.
  • Machtgefälle: In Gefängnissen besteht ein extremer Machtunterschied zwischen Wärtern und Gefangenen und somit ist die Gefahr groß, dass dieser Unterschied missbraucht wird. Das Gefühl der eigenen Macht, Stärke und Überlegenheit scheint für viele Menschen eine große Versuchung darzustellen (dies mag für die Täter von Abu Ghraib, mehrheitlich aus der Unterschicht der USA - sog. white trash - besonders relevant sein) : Der Unterlegene kann gedemütigt und misshandelt werden, ohne dass dieser sich wehren kann. Sexualisierte Gewalt ist durchaus üblich. Das Gefängnisexperiment von Phil Zimbardo, bei dem Studierende zufällig in die Gruppe der Wärter und Gefangenen aufgeteilt wurden, musste schon nach wenigen Tagen abgebrochen werden: Die "Wärter" behandelten die "Gefangenen" zunehmend brutal bis hin zur sexuellen Erniedrigung.
  • Angst, Bedrohung, Frustration: Insbesondere in Kriegszeiten können sich die Soldaten einer ständigen Lebensbedrohung ausgesetzt erleben. Diese Angst kann im eigenen Erleben zugelassen werden, sie kann aber auch kompensatorisch in Gewalt und Brutalität umschlagen. Auch wenn diese Sicht schwer fallen mag: Täter sind nicht selten selbst Opfer - z.B. ihrer Sozialisation, der militärischen Ausbildung, der Überforderung durch die Kriegssituation. Unter "normalen" Bedingungen wären sie keine Folterer. Auch sie können als Folge ihrer Taten intensiv leiden, psychische Störungen ausbilden und gesellschaftlich diskriminiert werden.
Trotz dieser psychologischen Erklärungen ist festzuhalten, dass die Täter für ihre Taten verantwortlich sind: Sie haben andere Menschen gefoltert (ohne dazu gezwungen worden zu sein). Aber sind die direkten Täter auch die Hauptschuldigen, wie die US-Regierung zu suggerieren versucht? Dagegen sprechen viele Hinweise: Zum einen der Umgang der USA mit Folter, zum anderen das politische Umfeld in den USA.

I. Umgang der USA mit Folter.

* Gefängnis Abu Ghraib: Eine wichtige Rolle spielten offensichtlich der CIA und der militärische Geheimdienst, die beide Folterungen der Gefangenen forderten oder zumindest nahe legten, um gewünschte Informationen zu erlangen.

* US-Gefängnisse: Auch in den normalen Gefängnissen der USA sind körperlicher und sexueller Missbrauch "Routine", wie die New York Times schreibt ((Beilage Süddeutsche Zeitung, 17.4.2004)). Warum sollte es dann in den von den USA kontrollierten Gefängnissen außerhalb der USA weniger brutal zugehen?

* Guantánamo: In Guantánamo sind seit über zwei Jahren Gefangene ohne jegliche Rechte (ohne Anklage, ohne Anwalt und ohne Außenkontakt) unter menschenunwürdigen Bedingungen interniert, sie wurden wohl auch gefoltert. Der damalige Kommandeur von Guantánamo (General Miller) "exportierte" die dort üblichen Verhörmethoden ("72-Punkte-Matrix für Stress und Zwang"; Zeit, 27.5.04) im September 2003 in den Irak.

* Afghanistan: Seit Anfang 2002 gibt es Stellungnahmen von US-Ministerien, dass die Genfer Konventionen für Gefangene u.a. in Afghanistan irrelevant seien, d.h. nicht beachtet werden müssen (9.1.02 Memorandum des US-Justizministeriums; Zeit, 27.5.04). Dem entsprechend hat die US-Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch Belege für Folterungen in Afghanistan. Die Genfer Konventionen (1949) zur Behandlung von Gefangenen sind inhaltlich weitgehend identisch mit Artikel 5 der AEMR, sie sind aber rechtlich verbindlich. Sie nicht zu beachten, stellt somit einen Rechtsbruch bzw. ein Kriegsverbrechen dar.

* Folterstaaten: Die US-Regierung hat im "Kampf gegen Terror" Folter "delegiert", indem sie Gefangene an Länder ausgeliefert hat, in denen bekanntlich gefoltert wird (z.B. Ägypten, Pakistan). Ziel war, schneller Informationen zu erhalten.

* Zulässigkeit von Folter: In den USA gibt es eine öffentliche Diskussion über die Zulässigkeit von Folter im "Kampf gegen den Terrorismus". Dem entsprechend halten 45% der US-Bevölkerung Folter in diesem Zusammenhang für legitim.
Die Antifolter-Konvention der UN von 1984 aber ist eindeutig: "Außergewöhnliche Umstände gleich welcher Art, sei es Krieg ... oder ein sonstiger öffentlicher Notstand dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden". Zudem sind die Verpflichtungen der Staaten zur Verhinderung des Verbrechens der Folter weit reichend festgelegt, u.a. stafrechtliche Verfolgung der Täter, Unterrichtung über das Folterverbot und Wiedergutmachung für die Opfer.

* School of the Americas: Die US-Armee hat jahrzehntelang in der School of the Americas (seit 2001 Western Hemisphere Institute for Security Cooperation) Militär für Lateinamerika ausgebildet, das wesentlich an Folter und politischen Morden beteiligt war. Im Vietnamkrieg haben die USA ebenfalls systematisch gefoltert.

Wenn wir nur diese wenigen Hinweise zum Umgang der USA mit Folter berücksichtigen, dann können die jetzt angeklagten Folterer im Irak sicherlich nicht als große Ausnahmen angesehen werden. Folter scheint vielmehr ein integraler Bestandteil des Handlungsrepertoires der USA in relevanten Situationen zu sein.

II. Politisch-gesellschaftliches Umfeld in den USA

Im Zusammenhang mit der Folter im Irak muss darüber hinaus aber auch das politisch-gesellschaftliche Umfeld in den USA insbesondere unter der Bush-Regierung beachtet werden.

* Internationale Abkommen: Die USA haben bedeutende internationale Abkommen systematisch boykottiert oder aufgekündigt. Dazu zählen u.a. das Kyoto-Protokoll zur Reduktion umweltschädlicher Emissionen, Verträge zur Begrenzung der Atomwaffenrüstung und - im jetzigen Zusammenhang besonders bedeutsam - der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag. Das Völkerrecht ist - bei allen Unzulänglichkeiten - eine hoch bedeutsame zivilisatorische Errungenschaft. Wenn die jetzige Bush-Regierung das Völkerrecht offensichtlich so gering schätzt, warum sollten Soldaten und Wachpersonal ein anderes Bewusstsein haben?

* Irakkrieg 2003: Beim Irakkrieg ging es wesentlich um die Kontrolle der höchst wichtigen Ressource Erdöl. Er war ein Bruch des Völkerrechts, begleitet von einer systematischen Erniedrigung der Vereinten Nationen (z.B. sollte der Sicherheitsrat wählen, ob der die US-Position zum Krieg übernehme oder "irrelevant" werde) und Verhöhnungen der Regierungen, die diesen Krieg nicht unterstützten (z.B. "altes Europa").
Wenn aber die US-Regierung so offensichtlich die Charta der Vereinten Nationen missachtet, warum sollte dann der einzelne Soldat der Überzeugung sein, internationales Recht wie die Genfer Konventionen seien bindend?
Der zeitlich nicht begrenzte "Krieg gegen den Terror" birgt die Gefahr, dass in den USA der Mythos entsteht, unschuldiges Opfer von Gewalt zu sein, und dass in vielen Menschen und Ländern potentielle Feinde gesehen werden. Darüber hinaus wird von relevanteren Problemen abgelenkt, insbesondere Armut, Hunger und Umweltzerstörung.

* Religiöse Überhöhung: Die USA halten sich historisch für ein auserwähltes Land (God's own country), jede Rede eines US-Präsidenten endet mit "God bless America". Verschärfend kommt hinzu, dass der jetzige Präsident Bush sich als Werkzeug einer Höheren Macht sieht. Wie schon unter Präsident Reagan geht es dann letztlich darum, dass das Gute (natürlich repräsentiert von den USA) das Böse in der Welt bekämpft - früher den Kommunismus, heute den Terrorismus bzw. die Achse des Bösen.
Wenn die Welt so konzipiert wird, dass die eigene Seite das Wahre und Gute repräsentiert ("Freiheit", "Gerechtigkeit", "Demokratie") und dies gemäß göttlicher Vorsehung missionarisch verbreiten soll, dann besteht die Gefahr, dass der Zweck die Mittel heiligt und entsprechend auch höchst zweifelhafte und verbrecherische Mittel als akzeptabel gelten.

Diese wenigen Hinweise zur negativen Haltung der US-Regierung gegenüber internationalem Recht verdeutlichen, dass Folter und unmenschliche Behandlung in Abu Ghraib kein isolierter Verstoß gegenüber dem Völkerrecht sind.

III. Folterhintergrund: Militär und Krieg

Über die USA hinaus gehend sind schliesslich noch weitere Ebenen relevant, nämlich Militär und Krieg.
Das Militär ist jene weltweit verbreitete anachronistische Organisation, in der Menschen systematisch dazu gebracht werden, Befehlen von Vorgesetzten unbedingt zu gehorchen und andere Menschen gezielt töten zu können. Militär bedeutet also Sozialisation zum Töten von Menschen und ist somit gegen zivile und humanitäre Grundsätze gerichtet.
Im Krieg schließlich werden moralische Grundwerte - insbesondere das Tötungsverbot - systematisch verletzt. Kriege bedeuten immer Grausamkeiten und unermessliches Elend. Dem entsprechend schrieb der renommierte US-Psychologe Phil Zimbardo anlässlich der Folterungen: Die allgegenwärtige Ursache ist das Übel des Krieges.

Zusammengefasst bedeutet unsere Analyse: Verantwortlich sind nicht nur die Einzeltäter, sondern auch das gesellschaftliche System, das diese Täter produziert hat, und die Institution Krieg.

Macht der Bilder. Die Folterbilder aus Abu Ghraib haben in den USA und weltweit großes Aufsehen erregt. Vermutlich werden sie sich dem kollektiven Gedächtnis ebenso einprägen wie etwa das Bild des vietnamesischen Mädchens, das durch Napalm geschunden wurde. Bilder haben sehr viel stärker als Worte die Macht, tiefe Betroffenheit zu erzeugen. Vielleicht sollten Friedensforscher und Friedensbewegung stärker dieses Mittel nutzen. Aber aus emotionaler Betroffenheit wird erst dann eine bessere Welt, wenn auf der Grundlage angemessener Analysen konkrete politische Schritte erfolgen.

Wiederholungen vermeiden? Was kann getan werden, um eine Wiederholung möglichst zu vermeiden? Das Wachpersonal muss angemessen ausgebildet werden; dazu gehört insbesondere eine Unterweisung in die Genfer Konventionen. Die Gefängnisse müssen kontrolliert werden, am besten durch internationale Organisationen wie das Internationale Komitee des Roten Kreuzes und amnesty international. Medien müssen ihrer demokratischen Verantwortung gerecht werden. Vermutlich aber der wichtigste Punkt: Die USA müssen glaubwürdig in Wort und Tat demonstrieren, dass auch für sie internationales Recht bindend ist.

* Prof. Dr. Gert Sommer, FB Psychologie, Philipps-Universität Marburg. 1. Vorsitzender des Forum Friedenspsychologie (FFP); Stellv. Vorsitzender von Wissenschaft & Frieden.
Der Beitrag erschien in etwas veränderter Form in Heft 3/2004 von "Wissenschaft & Frieden"



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