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Gefährliche neue Weltordnung? Internationale Gemeinschaft am Scheideweg

Jahresbericht 2005 von amnesty international vorgelegt

Im Folgenden dokumentieren wir eine Pressemitteilung von amnesty international Deutschland anlässlich der Herausgabe des Jahresberichts 2005 dieser Organisation. Im Anschluss daran finden Sie die "Einleitung" aus dem Bericht - eine Art Kurzfassung des voluminösen Werkes (635 Seiten).



b>amnesty international Deutschland

PRESSEMITTEILUNGEN

Jahresbericht 2005 von amnesty international

Menschenrechte kaum noch Grundlage internationaler Politik / Folter offen geduldet und debattiert / Tödliche Gleichgültigkeit gegenüber Darfur / China weiter Hinrichtungs-Weltmeister / Erfolge beim Internationalem Strafgerichtshof und ai-Eilaktionen / UN-Menschenrechtskommission muss reformiert und gestärkt werden

Berlin, 25. Mai 2005 - "Viele Regierungen verfolgen heute eine menschenrechtsfeindliche Politik, obwohl sie sich formal zu Demokratie und Menschenrechten bekennen. Sie brechen damit ihre Verpflichtung zu einer auf den Menschenrechten basierenden Weltordnung. Sie verhöhnen die Menschenrechte", sagte Barbara Lochbihler, Generalsekretärin von ai Deutschland, bei der Vorstellung des ai-Jahresberichts 2005 in Berlin. Nach wie vor missbrauchen Staaten den "Krieg gegen den Terror" als Rechtfertigung, um Menschen "verschwinden" zu lassen, ohne ordentliches Verfahren zu inhaftieren, zu misshandeln und zu foltern. Der Folter-Skandal im Bagdader Abu-Ghraib-Gefängnis ist nicht unabhängig und umfassend untersucht worden. Verantwortliche auf höherer Ebene werden entweder nicht oder nur geringfügig belangt. Rechtsstaaten einschließlich Deutschlands diskutieren über die Zulässigkeit von Folter.

"Die internationale Gemeinschaft steht an einem Scheideweg. Sie wird sich entscheiden müssen, ob sie es mit der Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte ernst meint", sagte Lochbihler. "Die Ende März beschlossene Einsetzung eines UN-Sonderberichterstatters zum Schutz der Menschenrechte im Anti-Terror-Kampf ist ein richtiges Signal. Deutschland sollte zur treibenden Kraft für eine nachhaltige UN-Reform werden, statt sich nur auf den Sitz im Sicherheitsrat zu konzentrieren. Die Bundesregierung sollte sich jetzt aktiv dafür einsetzen, dass die diskreditierte UN-Menschenrechtskommission in einen ständigen UN-Menschenrechtsrat umgewandelt und aufgewertet wird."

Eine tödliche Kombination aus Eigeninteressen, Gleichgültigkeit und Straflosigkeit hat im Berichtsjahr das Verhalten der Staaten zum Sudan bestimmt. "Bei der vielleicht schlimmsten Menschenrechtskrise der Gegenwart in Darfur hat die internationale Gemeinschaft völlig versagt", sagte Lochbihler. "Der UN-Sicherheitsrat ließ sich von den Interessen Chinas und Russlands in Geiselhaft nehmen." Ein Erfolg nicht zuletzt aufgrund des konstanten Drucks von Menschenrechtsorganisationen ist immerhin, dass der UN-Sicherheitsrat Ende März 2005 die Verfolgung der Menschenrechtsverletzungen in Darfur an den Internationalen Strafgerichtshof überwiesen hat.

Hinrichtungs-Weltmeister ist nach wie vor China. Die von ai ermittelte Zahl von 3.400 vollstreckten Hinrichtungen liegt unter dem tatsächlichen Ausmaß der staatlichen Tötungen. Um den Fluss unerwünschter Informationen zu kontrollieren, haben die chinesischen Behörden ihre Unterdrückung der Medien und Internetnutzer verstärkt. Menschenrechtsverteidiger und Reformbefürworter werden pauschal wegen "Weitergabe von Staatsgeheimnissen" strafrechtlich verfolgt und unterdrückt. Die Regierung lässt Wohnungen zwangsräumen, u. a. um Bauten für die Olympischen Spiele 2008 zu errichten. Die Vertriebenen erhalten keine angemessenen Entschädigungen, öffentlichen Protest dagegen unterdrückt die Regierung brutal.

Kaum einen Blick wert ist der Weltöffentlichkeit derzeit Guatemala. Im Gegensatz dazu beobachtet ai die Lage im mittelamerikanischen Land sehr genau und weist beständig darauf hin, dass neun Jahre nach Ende des blutigen Bürgerkriegs Menschenrechtsverletzungen wieder zunehmen. Menschenrechtsverteidiger werden von kriminellen Gruppen bedroht und getötet, darunter solche, die an der Aufarbeitung der Verbrechen des Bürgerkriegs - etwa durch Exhumierungen von Massengräbern - arbeiten. "Die Täter werden kaum zur Rechenschaft gezogen. Es herrscht weiter ein Regime der Straflosigkeit", sagte die ai-Generalsekretärin.

Mit Blick auf Deutschland forderte Barbara Lochbihler, dass das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention endlich in Kraft treten müsse. "Einige letzte Bundesländer müssen ihre Blockadehaltung aufgeben, damit Regierung und Parlament zügig unterzeichnen und ratifizieren können", sagte die ai-Generalsekretärin. Als gefährlich und verantwortungslos wertete sie die Bestrebungen diverser Länder sowie des Bundes, Flüchtlinge aus dem Kosovo, Afghanistan und Togo in ihre Heimatländer abzuschieben. "In all diesen Ländern sind Menschen nicht sicher vor Gewalt und Verfolgung", sagte Lochbihler. Zu den jüngst von Bundesinnenminister Schily bestätigten Plänen, in Libyen Auffanglager für Flüchtlinge nach Europa zu errichten, sagte Lochbihler: "Libyen hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet, kein funktionierendes Asylsystem und katastrophale Haftbedingungen ? es kann doch nicht sein, dass die EU einem solchen Land die Erstbetreuung von Flüchtlingen anvertrauen will!" Die EU müsse die Anliegen von Flüchtlingen in jedem Einzelfall gewissenhaft und auf eigenem Territorium prüfen, forderte Lochbihler.

Für den Berichtszeitraum des Jahresberichtes (01.01.-31.12.2004) dokumentiert der neue ai-Jahresbericht Menschenrechtsverletzungen in 149 Ländern. In 104 Staaten hat ai gesicherte Kenntnis, dass Menschen von Sicherheitskräften, Polizisten oder anderen Staatsangestellten gefoltert und misshandelt wurden. In 64 Ländern wurden Menschen zum Tode verurteilt, in 25 Ländern wurden mindestens 3.797 Todesurteile vollstreckt. Gewaltlose politische Gefangene registrierte ai in 35 Ländern. Verstöße gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit musste ai in 79 Ländern feststellen.

2004 startete ai 344 neue Urgent Actions. Außerdem veröffentlichte die Organisation zu 334 vorherigen Eilaktionen weitere Informationen. 48 Prozent dieser weiteren Informationen enthielten positive Meldungen: Gewaltlose politische Gefangene wurden freigelassen, Folterungen unterbunden, Todesurteile umgewandelt, und weitere Vergehen gegen die Menschenrechte konnten verhindert werden.

Die deutsche Übersetzung des ai-Jahresberichts 2005 erscheint im Fischer-Verlag. Sie hat 635 Seiten, kostet 13,90 Euro und kann im ai-Shop unter https://www.amnesty.de/shop/index.php?mode=&tplname=detail&id=1201 bestellt werden.


EINLEITUNG

Die Verantwortung für die Menschenrechte endet nicht an der Landesgrenze

»Wenn die Institutionen der kollektiven Sicherheit in einer Weise reagieren, die wirkungslos bleibt und unausgewogen ist, so verbirgt sich dahinter eine tiefere Aussage darüber, welche Bedrohungen als wichtig angesehen werden. Unsere Institutionen der kollektiven Sicherheit dürfen nicht nur verkünden, dass die Bedrohung eines Einzelnen eine Bedrohung für alle ist, sie müssen auch dementsprechend handeln.«

Auszug aus einem Bericht der vom UN-Generalsekretär einberufenen Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel vom Dezember 2004

Eines der Ereignisse, das im Rückblick auf das Jahr 2004 wie kaum ein anderes die Welt bewegt hat, war der Tsunami im Süden und Südosten Asiens. Am 26. Dezember löste ein schweres Seebeben vor der indonesischen Küste eine Flutwelle aus, die den gesamten Indischen Ozean erfasste und mit ungeheurer Wucht auf Indonesien, Sri Lanka, Indien, Thailand, Malaysia, Myanmar und Ostafrika zurollte. Die Flutkatastrophe richtete Verwüstungen unfassbaren Ausmaßes an. Annähernd 300000 Menschen verloren ihr Leben, weitere rund 100000 wurden als vermisst registriert ohne Hoffnung darauf, dass sie die Flutwelle überlebt haben könnten. Der Tsunami machte mehr als fünf Millionen Menschen obdachlos, denen Hunger und Krankheiten drohten.

Die Flutkatastrophe und ihre Folgen haben erneut deutlich gemacht, dass wir in einer Welt der globalen Vernetzung und gemeinsamen Bedrohung leben. Den Bedrohungen für die Menschenrechte – die politischen, wirtschaftlichen und die auf eine saubere Umwelt – kann in der heutigen Zeit kein Staat der Welt mehr allein Herr werden, sie erfordern eine koordinierte internationale Zusammenarbeit.

Die weltweite Reaktion auf die Flutkatastrophe in Asien war nahezu einzigartig. Rund um den Erdball zeigten Menschen in einem ungeahnten Ausmaß Anteilnahme und Solidarität mit den Opfern, mit denen sie scheinbar nichts weiter gemeinsam hatten als auf dem gleichen Planeten zu leben. Die Welt war in Trauer und Hilfsbereitschaft vereint. Über die Medien, Weblogs und andere neue und informelle Kommunikationswege standen die Menschen rund um den Erdball über die Geschehnisse vor Ort in Kontakt. Mit ihrer gelebten Solidarität und beispiellosen Großzügigkeit setzten sie Geberregierungen unter moralischen Druck, ihre Hilfszusagen für die Überlebenden der Flutkatastrophe beträchtlich aufzustocken.

Die Reaktion der internationalen Gemeinschaft gab zumindest anfänglich zu vorsichtigem Optimismus Anlass, dass sich die Menschen zunehmend als Weltbürger mit globaler Verantwortung begreifen. Es schien sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass ein Leben in Sicherheit für alle Menschen weltweit nur durch internationale Zusammenarbeit erreicht werden kann und im Zeitalter der Globalisierung die Verantwortung für den Schutz der Sicherheit der Bevölkerung nicht an Landesgrenzen endet.

Während die Flutkatastrophe in Asien eine beispiellose Welle der Hilfsbereitschaft sowohl von Regierungen als auch der Zivilgesellschaft auslöste, wurden viele andere Krisenherde des Jahres 2004 mit fast vergleichbaren Opferzahlen von der internationalen Gemeinschaft kaum zur Kenntnis genommen. Wirtschaftliche Interessen, eine Politik der Doppelzüngigkeit und die bewusst gesteuerte Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen bildeten den Hintergrund für anhaltende bewaffnete Konflikte in weiten Teilen der Welt. Der

»Krieg gegen den Terror« brachte wenig sichtbare Erfolge bei der Bekämpfung des internationalen »Terrorismus«, umso mehr führte er zur Aushöhlung von Menschenrechtsgarantien, auf die sich die Staaten der Welt in früheren Jahren verbindlich geeinigt hatten. Die Situation von Frauen, die in ihrem familiären und sozialen Umfeld oder im Kontext bewaffneter Konflikte geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt waren, fand ebenso wie die Verletzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte marginalisierter Bevölkerungsgruppen nur beiläufig internationale Aufmerksamkeit.

Bewaffnete Konflikte

»Als wir zu fliehen versuchten, erschossen sie noch mehr Kinder. Sie vergewaltigten Frauen. Ich wurde Zeuge, wie die Janjawid-Milizen Frauen und Mädchen vergewaltigten. Sie hatten ihren Spaß daran und sangen während der Vergewaltigung. Zu uns sagten sie, wir seien Sklaven, mit denen man alles machen könne.«

Aussage von A., 37 Jahre alt, aus der Ortschaft Mulkjar im sudanesischen Darfur.

Das Versagen der internationalen Staatengemeinschaft, Menschenrechtskrisen wirksam zu begegnen, zeigte sich 2004 am offenkundigsten in Darfur im Westen des Sudan. Anders als der Tsunami in Asien forderten dort nicht Naturgewalten unzählige Menschenleben, sondern bewaffnete Konflikte mit ihren Drahtziehern hinter den Kulissen und den ausführenden Tätern.

Im Berichtszeitraum machten sich die von der sudanesischen Regierung bewaffneten und bezahlten Janjawid-Milizen in Darfur massenhaft der Vergewaltigung von Frauen und Mädchen schuldig. Darüber hinaus entführten sie Frauen und zwangen sie in die sexuelle Versklavung. Die von ihnen verübten Massenvergewaltigungen unter anderem von Schuldmädchen waren eindeutig als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzusehen.

Die häufig in Militäruniformen auftretenden und von Soldaten der sudanesischen Armee begleiteten Janjawid-Milizen brannten Dörfer nieder, töteten Zivilisten und plünderten Eigentum und den Viehbestand der Dorfbewohner. Darüber hinaus nahm die sudanesische Luftwaffe immer wieder Ortschaften unter Beschuss. Die Sicherheitskräfte des Landes setzten Häftlinge routinemäßig Folterungen aus, indem sie mit Schläuchen oder Peitschen auf sie einprügelten, ihnen die Finger- und Fußnägel ausrissen oder mit Zigaretten Verbrennungen zufügten. Ende 2004 befanden sich mehr als 1,5 Millionen Sudanesen auf der Flucht, deren Dörfer dem Erdboden gleichgemacht worden waren und die ihr sämtliches Hab und Gut verloren hatten. Kaum eine Ortschaft in Darfur blieb von der Gewalt verschont. Gegen Ende des Berichtsjahres eskalierte die Situation erneut, als vor allem Regierungseinheiten und regierungsnahe Milizen ihre Angriffe gegen Zivilisten verschärften, Regierungstruppen und Rebellen sich heftige Gefechte lieferten und Hilfskonvois überfallen wurden.

Die brutale Gewalt, die in Darfur tobte, stellte die Fähigkeit der Vereinten Nationen, auf Menschenrechtskrisen großen Ausmaßes wirksam zu reagieren, auf eine harte Bewährungsprobe. Und wie so häufig in vergleichbaren Situationen bestanden sie die Probe nicht. So stellten sich beispielsweise von der sudanesischen Regierung und den Vereinten Nationen ausgewiesene »sichere Gebiete«, in denen Binnenflüchtlinge Schutz finden sollten, als alles andere als sicher heraus. Von den Geheim- und Sicherheitsdiensten des Sudan überwacht und kontrolliert, waren diese Menschen weiterhin in Gefahr, von Regierungssoldaten willkürlich festgenommen, vergewaltigt und getötet zu werden. Als im November das Flüchtlingslager El-Geer in Schutt und Asche gelegt und die Bewohner unter anderem mit Tränengas angegriffen wurden, verhallten die Proteste vor Ort anwesender Vertreter der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union ungehört.

Der UN-Sicherheitsrat verabschiedete innerhalb von weniger als sechs Monaten drei Resolutionen zur Lage im Sudan, die sich jedoch des Schicksals der Menschen in Darfur nur am Rande annahmen. Es hatte den Anschein, als werde die Frage der Menschenrechte in dem Bemühen, eine Friedenslösung für den Nord-Süd-Konflikt im Sudan zu finden, als eher hinderlich angesehen. Eine im November verabschiedete Resolution ließ die klare Botschaft vermissen, dass Menschenrechtsverletzungen nicht toleriert werden, was von der sudanesischen Regierung als Signal verstanden worden sein dürfte, dass sie für ihr Handeln strafrechtliche Immunität genießt. Die von der Afrikanischen Union nach Darfur entsandte Mission war trotz personeller Verstärkung nicht in der Lage, die Sicherheit und den Schutz der Zivilbevölkerung wesentlich zu verbessern. Ihre Präsenz vor Ort trug auch kaum zur Verhinderung von Übergriffen bei.

Obwohl die in Darfur verübten Menschenrechtsverbrechen der Welt nicht verborgen blieben, ließen es zahlreiche Regierungen bewusst oder unwissentlich zu, dass weiterhin Waffen in den Sudan gelangten, die anschließend von den Regierungstruppen und mit ihnen verbündeten Milizen eingesetzt wurden, um schwerste Gräueltaten zu begehen. Forderungen von Menschenrechtsorganisationen, gegen ausnahmslos alle Konfliktparteien ein Waffenembargo zu verhängen und die Lieferung militärischer und vergleichbarer Güter konsequent zu unterbinden, fanden kein Gehör. Auch die Einrichtung einer internationalen Ermittlungskommission zur Untersuchung möglicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Darfur ließ bis Ende 2004 auf sich warten. Der internationalen Staatengemeinschaft standen sehr wohl die Mittel zur Verfügung, Menschenleben zu retten und weiteres Leid zu verhindern. Die traurige Wahrheit ist jedoch, dass sie diese nicht einzusetzen bereit war. Die anhaltende Gewalt in Darfur und fortgesetzte Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung waren ein erneuter beschämender Beleg für das Versagen des UN-Sicherheitsrats, dem Druck Einzelner seiner Mitglieder zu widerstehen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verhindern und strafrechtlich zu ahnden.

Nicht nur in Darfur, sondern auch in anderen Teilen der Welt wurden die Menschenrechte zum Spielball kurzsichtiger Machtinteressen einflussreicher Regierungen. Die von den USA angeführte militärische Intervention im Irak, die vorgeblich im Namen der Sicherheit erfolgte, brachte für Millionen Iraker weiterhin Unsicherheit, Gewalt sowie wachsende Armut mit sich. Aus Tschetschenien trafen im Zuge des dort seit mittlerweile sechs Jahren währenden Konflikts Berichte über Folterungen, Vergewaltigungen und anderweitige sexuelle Übergriffe gegen tschetschenische Frauen durch russische Soldaten ein. Das Schicksal der 23-jährigen Madina (Name geändert) steht stellvertretend für unzählige vergleichbare Vorfälle in Tschetschenien. Die junge Mutter eines Kleinkindes wurde von den russischen Truppen unter dem Verdacht festgenommen, ein Selbstmordattentat geplant zu haben. Madina wurde zwei Wochen lang auf dem russischen Militärstützpunkt in Chankala ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und während dieser Zeit nach eigenen Angaben gefoltert. Gegenüber amnesty international berichtete sie: »Am ersten Tag warnten sie mich, ich würde irgendwann darum flehen, dass sie mich töten. Damals wollte ich nichts anderes als leben, schließlich hatte ich mein Baby ... Ich konnte mir nicht vorstellen, dass ich mir eines Tages den Tod wünschen würde ... Doch dann kam der Tag ... Ich war völlig erschöpft, verzweifelt und ohne jeden Lebenswillen, deshalb bat ich sie, mich einfach zu erschießen.«

Russische Staatsbürger, die keine Chance mehr sahen, dass ihnen die Justiz des eigenen Landes zu ihrem Recht verhilft, und sich deshalb an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wandten, mussten in ihrer Heimat mit systematischen Schikanen bis hin zu Mordanschlägen rechnen. Ein ähnliches Schicksal drohte Menschenrechtsverteidigern und anderen Personen, die in Tschetschenien verübtes Unrecht anprangerten.

In Haiti auf der nahezu entgegengesetzten Seite des Erdballs erzwangen im Februar bewaffnete Gefolgsleute von Männern, die schwerer Menschenrechtsverletzungen unter der Militärdiktatur Anfang der 1990er Jahre schuldig gesprochen worden waren, den Rücktritt von Staatspräsident Aristide. Nachdem dieser das Land verlassen hatte, entsandte der UN-Sicherheitsrat eine multinationale Einsatztruppe nach Haiti, um Recht und Gesetz aufrechtzuerhalten und die Menschenrechte der Zivilbevölkerung zu schützen. Doch weder die Übergangsregierung noch die internationalen Truppenkontingente unternahmen ernsthafte Anstrengungen, ein landesweites Demobilisierungsprogramm auf den Weg zu bringen. Aber allein die vollständige Entwaffnung sämtlicher Milizen und Gruppierungen im Land böten die Aussicht, rechtsstaatliche Verhältnisse wieder herzustellen und die Sicherheit der Zivilbevölkerung zu gewährleisten. Stattdessen konnten in Haiti für massive Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit verantwortliche Personen ihre Machtpositionen zurückerlangen und festigen. Eine Flutkatastrophe und erneute Gewaltausbrüche in den Monaten September und Oktober unterstrichen den dringenden Handlungsbedarf aufseiten der internationalen Gemeinschaft, Maßnahmen zur Abwehr der humanitären und Menschenrechtskrise in Haiti zu ergreifen.

In den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten verschlechterte sich die Menschenrechtslage im Berichtszeitraum in alarmierender Weise. Die Zahl der Tötungen und Hauszerstörungen durch die israelische Armee in der Westbank und dem Gazastreifen wies eine steigende Tendenz auf. Bewaffnete Gruppen der Palästinenser zeichneten ihrerseits für zahlreiche Anschläge auf israelische Zivilisten verantwortlich.

Der wieder aufflammende Bürgerkrieg in Côte d’Ivoire machte deutlich, dass ein dauerhafter Frieden nur möglich ist, wenn die Konfliktursachen beseitigt werden. Im November brachen die Streitkräfte des Landes eine 18-monatige Waffenruhe und nahmen die von Rebellen gehaltene Stadt Bouaké im Norden von Côte d’Ivoire aus der Luft unter Beschuss. In der Folge kam es in der Hauptstadt Abidjan zu wahllosen Anschlägen auf Zivilisten, die sich vor allem gegen französische und andere ausländische Staatsbürger richteten, von denen einige bereits seit Jahrzehnten in Côte d’Ivoire lebten. Der Gewalt in Abidjan lagen zum Teil fremdenfeindliche Motive zugrunde. So sollen mehrere Französinnen und Frauen aus weiteren ausländischen Staaten von Zivilpersonen vergewaltigt worden sein. Vor Ort präsente und mit einem Mandat der Vereinten Nationen zur Friedenssicherung ausgestattete französische Truppen reagierten auf Demonstrationen, deren zumeist unbewaffnete Teilnehmer anti-französische Parolen skandierten, mit exzessiver Gewalt. Dabei kamen mindestens 15 Menschen ums Leben. Weitere Zivilisten sollen bei dem Versuch getötet worden sein, vom Ort der Demonstrationen zu fliehen.

Ein wesentlicher Faktor, der dazu beiträgt, dass sich bewaffnete Konflikte immer weiter fortsetzen, ist die nahezu unkontrollierte Verbreitung von Waffen. Die leichte Verfügbarkeit solcher Waffen einschließlich der dazugehörigen Munition leisten der Gewalt und schweren Menschenrechtsverstößen Vorschub.

Die kolumbianische Regierung, die seit nunmehr 40 Jahren mit Waffengewalt Rebellengruppen niederzuzwingen versucht und sich in einen bewaffneten Konflikt verstrickt hat, der vor allem auf dem Rücken der Zivilbevölkerung ausgetragen wird, hat in den vergangenen Jahren Militärhilfe unter anderem durch die Lieferung von großen Mengen an Kleinwaffen erhalten – von den USA, Israel, Brasilien, Frankreich, Deutschland, Spanien, Südafrika, der Republik Tschechien und Italien. Auch kolumbianische Guerillagruppen konnten an ein beträchtliches Waffenarsenal gelangen, weil es auf internationaler Ebene an Kontrollen zur Unterbindung des Waffenhandels fehlt.

Die meisten Regierungen der Welt kommen ihrer Verpflichtung nach wie vor nicht nach, mittels strikter Maßnahmen den Transfer von Waffen an Regierungen und andere Akteure auszuschließen, die international verbriefte Menschenrechte und Grundsätze des humanitären Völkerrechts mit Füßen treten. Um die bestehenden Lücken zu schließen, die es weiterhin ermöglichen, dass Waffen und Munition in die falschen Hände gelangen, muss ein für alle Staaten verbindliches weltweites Waffenhandelsabkommen vereinbart und ein umfassender internationaler Kontrollmechanismus geschaffen werden. Dies ist das Ziel einer gemeinsam von amnesty international, Oxfam und dem Internationalen Aktionsbündnis gegen Kleinwaffen unter dem Motto »Waffen unter Kontrolle« ins Leben gerufenen Kampagne.

Hinter vielen der bewaffneten Konflikte der heutigen Zeit stehen machtvolle Wirtschaftsinteressen. Da der Kampf um die natürlichen Ressourcen unseres Planeten für die Zukunft eine steigende Zahl von Konflikten befürchten lässt, kommt dem Agieren korporativer Akteure eine zunehmend wichtigere, wenn nicht entscheidende Bedeutung zu. Ein besonders deutliches Beispiel für die verhängnisvolle Rolle externer Akteure ist der bewaffnete Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo (DRK), in dessen Verlauf seit August 1998 mehr als drei Millionen Zivilisten eines gewaltsamen Todes oder an Hunger und Krankheiten gestorben sind. Der von ungesetzlichen Tötungen, Folterungen und Vergewaltigungen gekennzeichnete Konflikt wurde nicht zuletzt von ausländischen Staaten und internationalen Unternehmen geschürt, die ohne Rücksicht auf Menschenleben nur ihre eigenen Interessen vor Augen hatten. Viele Länder haben weiterhin Waffen in die DRK geliefert und sich dabei oftmals weltweit tätiger Händlerringe bedient, die auf Umwegen und unter Verstoß gegen das UN-Waffenembargo die Konfliktparteien mit Waffen und Munition versorgten.

Im Berichtszeitraum befand sich nahezu der gesamte Osten der DRK de facto in der Gewalt verschiedener bewaffneter Gruppen und Milizen, die sich die Kontrolle über Landstriche und deren Ressourcen streitig machten und vor ungesetzlichen Tötungen und Folterungen nicht zurückschreckten. Zahlreiche Männer, Frauen und Kinder fielen Anschlägen mit Macheten, selbst gefertigten Waffen und Schusswaffen zum Opfer. Sexuelle Gewalt wurde von den Konfliktparteien als Kriegswaffe eingesetzt. Plünderungen und die Zerstörung von Häusern und landwirtschaftlichem Besitz, von Schulen, medizinischen Einrichtungen und Religionsstätten waren nahezu an der Tagesordnung. Alle Konfliktparteien missbrauchten zudem Kindersoldaten für ihre kämpfenden Einheiten.

Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen jeden Alters erreichte im Berichtszeitraum in der DRK unvorstellbare Ausmaße, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Eine junge Frau, die im Zuge des Konflikts zweimal vergewaltigt worden war, berichtete amnesty international: »In meiner Gemeinschaft verspotteten sie mich derart, dass ich das Dorf verlassen und im Wald leben muss ... Ich bin hungrig, habe nichts zum Anziehen und keine Seife. Auch für medizinische Versorgung fehlt mir das Geld. Es wäre besser, wenn ich mit dem Baby im Leib sterben könnte.«

Die erschreckend hohe Zahl an Vergewaltigungen in der DRK bedeutete nicht nur eine Menschenrechtstragödie, sondern brachte auch eine völlige Überforderung des Gesundheitswesens mit sich. Dieser zu begegnen bedurfte es dringender sofortiger Hilfsmaßnahmen und einer langfristigen Strategie zur medizinischen Betreuung von Vergewaltigungsopfern. Doch trotz der systematischen Vergewaltigung von Zehntausenden Frauen, Kindern, Kleinkindern und auch Männern im Osten der DRK unterließen es die Regierung und die internationale Gemeinschaft, ein umfassendes und abgestimmtes Programm zur Unterstützung der Überlebenden auf den Weg zu bringen.

Gewalt gegen Frauen

Die Demokratische Republik Kongo und die Region Darfur im Sudan waren bei weitem nicht die einzigen Orte auf der Welt, an denen Frauen und Mädchen in der ständigen Gefahr lebten, sexuell missbraucht zu werden. Auch andere bewaffnete Konflikte gingen mit der Vergewaltigung, der Verstümmelung und sexuellen Erniedrigung von Frauen jeden Alters einher. Die Täter waren überall anzutreffen, in den Reihen der staatlichen Sicherheitskräfte ebenso wie in denen regierungsnaher paramilitärischer Verbände und Milizen. Bewaffnete Gruppierungen, die die Regierung oder rivalisierende bewaffnete Kräfte bekämpften, machten sich ebenfalls solcher Verbrechen schuldig. Gleiches galt für Polizisten, Strafvollzugsbeamte und Mitarbeiter privater Sicherheitsfirmen, Angehörige ausländischer Truppenkontingente – Blauhelmsoldaten der Vereinten Nationen nicht ausgenommen – und Mitarbeiter humanitärer Organisationen. Nicht zuletzt sahen sich Frauen in ihrem familiären und sozialen Umfeld verbreitet sexueller Gewalt ausgesetzt.

Im März 2004 startete amnesty international eine weltweite Kampagne gegen Gewalt an Frauen. Eines der zentralen Ziele der Kampagne ist die Beendigung der Straflosigkeit für im Zuge bewaffneter Konflikte an Frauen verübter Gewalt. Entscheidungen aus jüngerer Zeit, die internationale Gerichte und insbesondere der Internationale Strafgerichtshof gefällt haben, lassen hoffen, dass dieses Ziel in absehbarer Zeit erreicht werden kann.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kampagne besteht darin, deutlich zu machen, dass die in bewaffneten Konflikten von Frauen erlittene Gewalt nur eine extreme Manifestation ihrer in Friedenszeiten erfahrenen Diskriminierung darstellt. Die alltägliche Diskriminierung von Frauen trägt dazu bei, dass familiäre Gewalt, Vergewaltigungen und andere Formen des sexuellen Missbrauchs von der Gesellschaft toleriert werden. Eskalieren politische Spannungen zu offen ausgetragenen Konflikten, so sind vor allem Frauen die Opfer, deren Rechte auf körperliche Unversehrtheit durch sexuelle Übergriffe weithin missachtet werden.

Die Konflikte des Jahres 2004 hatten ihre Ursache vielfach in rassischen, ethnischen, religiösen, kulturellen oder politischen Spannungen, die sich oftmals in gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen entluden. Sexuelle Gewalt gegen Frauen und Folterungen an Frauen wurden dabei als Kriegswaffe eingesetzt, um die gegnerische Seite in ihrer »Ehre« zu treffen. Die Mehrzahl der Konflikte waren innerstaatlicher Natur und wurden zwischen Regierungen und bewaffneten Gruppen oder unter verfeindeten Gruppierungen ausgetragen. Da es erfahrungsgemäß äußerst schwierig ist, bewaffnete Gruppen für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen, bestand nur wenig Aussicht darauf, dass im Kontext solcher Konflikte an Frauen begangene Gräueltaten strafrechtlich geahndet werden.

Im Laufe des Jahres 2004 hat amnesty international eine Reihe von Berichten veröffentlicht, in denen die verschiedenen Formen der Gewalt an Frauen dokumentiert und untersucht wurden. Einer dieser Berichte hatte speziell die Situation in der Türkei zum Gegenstand, einem Land, in dem Schätzungen zufolge zwischen einem Drittel und der Hälfte aller Frauen Gewalt in der Familie erleiden. Sie müssen Schläge und Vergewaltigungen über sich ergehen lassen, einige werden sogar getötet oder zum Selbstmord gezwungen. Junge Mädchen gelten nicht selten als Handelsware und Tauschobjekt und werden als Minderjährige zwangsverheiratet. Bei den für derartige Verbrechen Verantwortlichen handelt es sich zumeist um Ehemänner, Brüder, Väter und Söhne. Gewalt an Frauen stößt in der Türkei weithin auf gesellschaftliche Akzeptanz bis in höchste Regierungskreise und die Justiz hinein. Beschwerden über Gewalttaten an Frauen, selbst Morde und mutmaßlich erzwungene Selbsttötungen ziehen nur selten Ermittlungen der Behörden nach sich. Vergewaltiger, die versprechen, ihr Opfer zu heiraten, konnten zumindest in der Vergangenheit auf äußerst milde Strafen der Gerichte hoffen. Jüngste Initiativen der türkischen Regierung verfolgen das Ziel, wenigstens diesen Missstand zu beseitigen.

Ein weiterer Bericht von amnesty international hatte den Handel mit Frauen und Mädchen zum Gegenstand, die zwecks Zwangsprostitution in den Kosovo geschleust werden. In dem Bericht wies amnesty international nach, dass viele der Opfer aus den ärmsten Staaten Europas stammen und dass wirtschaftliche Not und Gewalterfahrung in der eigenen Familie sie in die Fänge von Menschenhändlern geraten lässt. Ihr Traum von einem besseren Leben endet in der Regel in Gefangenschaft, Versklavung und sexueller Ausbeutung. Meist sind diese Frauen und Mädchen, deren sexuelle Dienste auch von Angehörigen der im Kosovo stationierten internationalen Polizei- und Militäreinheiten in Anspruch genommen werden, viel zu verängstigt, als dass sie sich aus eigener Kraft aus ihrer Zwangslage befreien könnten. Hilfe bei den Behörden suchen sie fast immer vergeblich.

In Ländern rund um den Erdball bilden Armut und soziale Ausgrenzung den Nährboden für Gewalt an Frauen. Weltweit leben mehr Frauen in Armut als Männer. Und ihre Zahl steigt stetig. Die Globalisierung hat Frauen neue Möglichkeiten eröffnet, ihre Lebenssituation aber auch nachteilig beeinflusst. Mehr und mehr Frauen finden sich an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Ihre Chancen, sich aus gewalttätigen Beziehungen zu befreien und Schutz und Wiedergutmachung zu erhalten, sind verschwindend gering.

Im Rahmen ihrer Kampagne gegen Gewalt an Frauen sucht amnesty international die Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen und der internationalen Frauenrechtsbewegung, um gemeinsam eine neue Agenda für den Schutz der Rechte von Frauen einzuläuten. Überall auf der Welt haben sich Frauen zusammengeschlossen, um Gewalt an Frauen öffentlich zu machen und dagegen anzugehen. Ihr Engagement hat viele und weit reichende positive Veränderungen in Gesetz, Politik und Praxis bewirkt. Vor allem aber ist es ihnen gelungen, das gängige Bild von Frauen als passiven Gewaltopfern in seinen Grundfesten zu erschüttern.

Eine der Errungenschaften der Frauenbewegung besteht auch darin, auf internationaler Ebene das Bewusstsein dafür geschärft zu haben, dass Gewalt gegen Frauen eine Menschenrechtsverletzung darstellt, die nicht als Privatangelegenheit abgetan werden darf, sondern aktives staatliches Handeln verlangt. Bei der Entwicklung regionaler und internationaler Menschenrechtsstandards ist diesem Umstand ausdrücklich Rechnung getragen worden. Dass im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen anerkannt werden, ist zu einem Großteil der beharrlichen Lobbytätigkeit von Frauenrechtlerinnen zu verdanken. Im Dezember 2004 gab der Internationale Strafgerichtshof bekannt, dass seine ersten Ermittlungen Vorwürfe über Massaker, Hinrichtungen im Schnellverfahren, Vergewaltigungen, Folterungen, Zwangsvertreibungen und den Einsatz von Kindersoldaten in der Demokratischen Republik Kongo zum Gegenstand haben werden.

Mit ihrer Kampagne zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen möchte amnesty international deutlich machen, dass die Selbstorganisation von Frauen, gestärkt durch die Solidarität und die Unterstützung der Menschenrechtsbewegung, der effektivste Weg ist, um Gewalt an Frauen zu unterbinden. amnesty international ruft Frauen und Männer gleichermaßen auf, sich dem Kampf gegen Gewalt an Frauen anzuschließen und sich dabei auf die Überzeugungskraft des Menschenrechtskonzepts zu stützen.

»Terror«, »Gegenterror« und die Herrschaft des Rechts

»Der [Wärter] brachte einen Lebensmittelkarton, auf den ich mich stellen musste ... Dann kam ein groß gewachsener Soldat schwarzer Hautfarbe, der an meinen Fingern, den Zehen und dem Penis elektrische Drähte befestigte. Über den Kopf hatten sie mir einen Sack gestülpt. Er sagte: ›Welches ist der Stromschalter?‹«

Aussage eines irakischen Insassen des Abu-Ghraib-Gefängnisses vom 16. Januar 2004 gegenüber Ermittlern des US-Militärs, veröffentlicht in der Washington Post.

US-Präsident George W. Bush hat wiederholt betont, dass die Achtung der Menschenwürde das Fundament sei, auf das sich die US-amerikanische Gesellschaft gründe. Die Verteidigung der Würde des Menschen sei erklärte Politik der USA, versicherte Präsident Bush beispielsweise im September 2004 in einer Rede vor der UN-Generalversammlung. Doch in seiner ersten Amtszeit als Staatschef erwiesen sich die USA in der Praxis alles andere als Garanten international verbriefter Menschenrechte.

Die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit wurde mit Bekanntwerden des Folterskandals im Abu-Ghraib-Gefängnis im Irak unübersehbar. Die Fotos aus dem Gefängnis lösten weltweit Abscheu und Entsetzen aus. Sie zeigten einen Häftling mit einem über den Kopf gestülpten Sack, der auf einer Kiste stehend das Gleichgewicht zu halten versucht, während an seinen ausgestreckten Armen elektrische Drähte befestigt sind, um ihm Angst vor Stromstößen einzujagen. Auf einem anderen Foto war ein nackter, völlig verängstigter Mann zu sehen, der sich an die Gitterstäbe seiner Zelle klammert, während US-amerikanische Soldaten ihn mit Wachhunden bedrohen. Wieder andere Fotos zeigten feixende Soldaten, die Häftlinge in sexuell erniedrigende Stellungen zwangen und sie verspotteten.

Die Folterfotos aus dem Abu-Ghraib-Gefängnis lösten offizielle Ermittlungen aus, von denen jedoch keine einen umfassenden Ansatz verfolgte. Ebenso fehlte es ihnen an der notwendigen Unabhängigkeit und den erforderlichen Kompetenzen, um die Rolle des Verteidigungsministers und die anderer Behörden und Amtsträger außerhalb des Pentagon zu untersuchen. Darüber hinaus wurden mehrere interne Dokumente und Memoranden bekannt, aus denen unter anderem ersichtlich wurde, dass in der US-Administration Überlegungen angestellt worden waren, wie staatliche Funktionsträger das international geltende Verbot der Folter und anderweitiger Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung umgehen können. Vor diesem Hintergrund scheint die verbale Verurteilung von Folterhandlungen durch die US-Regierung kaum mehr als ein Lippenbekenntnis zu sein.

Im Irak griff die Gewalt immer weiter um sich. Die von den USA angeführten Koalitionstruppen und die irakischen Sicherheitskräfte machten sich ungesetzlicher Tötungen, Folterungen und anderer Menschenrechtsverletzungen schuldig. Im Land aktive bewaffnete Gruppen zeichneten ihrerseits für Übergriffe und Anschläge unter anderem gegen Zivilisten verantwortlich. Infolge der Gewalt konnte humanitäre Hilfe nicht in dem erforderlichen Umfang geleistet werden, Wiederaufbaubemühungen kamen – wenn überhaupt – nur schleppend voran. Millionen Iraker litten unter den Folgen der völlig zerstörten Infrastruktur des Landes, unter Massenarbeitslosigkeit und unter der Ungewissheit über ihre weitere Zukunft. Zahlreiche Menschen fielen Geiselnehmern in die Hände und wurden brutal ermordet. Einigen der Opfer trennten die Entführer den Kopf ab und hielten diesen grausamen Vorgang auf Videos fest, die sie anschließend den internationalen Medien zuspielten. Kriminelle Banden verschleppten eine große Zahl von Irakern, vor allem Kinder, um Lösegeld zu erpressen. Bei der strafrechtlichen Ahndung von Menschenrechtsverbrechen früherer Jahre und der Gegenwart zeichneten sich so gut wie keine Fortschritte ab.

Das maßgebliche Menschenrechtsgremium der Vereinten Nationen, die Menschenrechtskommission, reagierte derweil auf die Krise im Irak mit Nichtbeachtung. Im August entschied sie, ihre Überprüfung der Menschenrechtssituation im Land einzustellen. Dieser Beschluss erging in einer Phase, in der die Beobachtung der Lage sowie Maßnahmen der Unterstützung und Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung gewesen wären, um den Übergang von einer brutalen Diktatur zu einer dem Schutz der Menschenrechte verpflichteten Regierung sicherzustellen. Die Menschenrechtskommission erwies sich wieder einmal nicht in der Lage, gegen die Widerstände einzelner ihrer Mitglieder schweren Menschenrechtsverstößen die Stirn zu bieten.

Im Juni verabschiedete der UN-Sicherheitsrat ohne Gegenstimme eine Resolution über den Übergang der Macht im Irak, in der alle im Land agierenden Kräfte an ihre Pflicht gemahnt wurden, das Völkerrecht und dessen humanitäre Grundsätze zu wahren. Die speziellen Verantwortlichkeiten der multinationalen Truppen und der irakischen Behörden, international verbriefte Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht zu respektieren, fanden keinen Eingang in die Resolution. Entsprechende Vorschläge wurden zwar von der Mehrheit der im Sicherheitsrat stimmberechtigten Staaten unterstützt, scheiterten aber letztlich an dem Votum der USA und Großbritanniens.

Afghanistan drohte im Berichtszeitraum in Gesetzlosigkeit und Anarchie zu versinken. Regierungsfeindliche Kräfte mit Verbindungen zu den Taliban verübten unter anderem Anschläge auf Wahlhelfer und Mitarbeiter humanitärer Organisationen. In ganz Afghanistan sahen sich Frauen in nahezu allen Lebensbereichen extremer Gewalt ausgesetzt. Die US-Streitkräfte unterhielten im Land weiterhin Hafteinrichtungen, aus denen Vorwürfe über Menschenrechtsverletzungen an Insassen wie Folterungen und Misshandlungen bekannt wurden.

Die entsetzlichen Ereignisse des 11. Septembers 2001 in den USA hatten nicht nur in Afghanistan und dem Irak einschneidende Folgen für die Menschenrechte. Seit diesem 11. September haben Regierungen und bewaffnete Gruppen gleichermaßen dazu beigetragen, das Fundament des internationalen Menschenrechtsschutzes auszuhöhlen und zum Einsturz zu bringen.

Die USA hielten auf ihrem Marinestützpunkt Guantánamo Bay in Kuba weiterhin Hunderte ausländische Staatsbürger ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft. Die beharrliche Weigerung der US-Administration, den Gefangenen die Rechte aus den Genfer Konventionen zuzugestehen und ihnen den Zugang zu Anwälten und Gerichten zu gewähren, verstieß gegen geltendes Recht und bedeutete für die Betroffenen und ihre Familien eine unnötige Härte. Der Oberste Gerichtshof bejahte zwar in einem Urteil vom Juni mit aller Entschiedenheit das Recht der Guantánamo-Gefangenen, die Gesetzmäßigkeit ihrer Inhaftierung vor US-amerikanischen Gerichten anzufechten, die Regierung setzte jedoch alles daran, diese höchstrichterliche Entscheidung zu unterlaufen und die Gefangenen weiterhin in einem quasi rechtsfreien Raum in Gewahrsam zu halten. Auch in anderen Staaten befanden sich Menschen in US-amerikanischer Haft, über deren Aufenthaltsort, Schicksal und Verbleib die Regierung in Washington zu keinerlei Auskünften bereit war.

Dass sich ein Land wie die USA so unverhohlen über internationale Menschenrechtsstandards hinwegsetzte, barg Zündstoff für die gesamte Welt. Von dem Unilateralismus der US-Regierung und der Selektivität ihres politischen Handelns ging die verheerende Botschaft an repressive Regime aus, dass ihr Tun geduldet wird. Es erhärteten sich die Anzeichen dafür, dass die seit dem 11. September 2001 verfolgte internationale Sicherheitsstrategie, der von den USA propagierte »Krieg gegen den Terror« und die einseitige Menschenrechtspolitik der US-Administration Regierungen und andere Akteure rund um den Erdball dazu ermutigt haben, die Menschenrechte als ein nicht sonderlich schützenswertes Gut hintanzustellen.

Viele Staaten verfolgen mittlerweile ein Sicherheitskonzept, das den »Krieg gegen den Terror« und die Bewahrung von Recht und Ordnung miteinander vermengt und des »Terrorismus« verdächtige Personen in ihren Rechten bei der Festnahme, Verhören und Strafverfolgungsmaßnahmen missachtet.

In einer Reihe vor allem asiatischer und europäischer Staaten beriefen sich die Regierungen auf »Sicherheitsbelange«, um die Menschenrechte einzuschränken und Menschenrechtsverletzungen zu rechtfertigen. Die chinesischen Behörden beispielsweise nahmen Tausende ethnische Uiguren unter dem pauschalen Verdacht des »Separatismus, Terrorismus und religiösen Extremismus« in Haft. Im indischen Gujarat wurden mehrere hundert Muslime auf der Grundlage des umstrittenen Gesetzes zur Vorbeugung gegen den Terrorismus in Gewahrsam gehalten. Die Behörden in Usbekistan nahmen als strenggläubige Muslime geltende Menschen und deren Familien ins Visier. Dort wurden Hunderte Personen verhaftet und viele von ihnen nach unfairen Gerichtsverfahren unter der Anklage »terroristischer« Handlungen zu langen Freiheitsstrafen verurteilt. Staatliche Funktionsträger der USA bemühten eine Rhetorik, die Folter leugnete, oder wiesen jede Verantwortung für Folterungen in anderen Staaten zurück, selbst wenn die Opfer von den USA dorthin ausgeliefert oder überstellt worden waren.

Umfangreiche und drastische Maßnahmen, mit denen Staaten sich und ihre Bürger vor »terroristischen« Bedrohungen zu schützen versuchten, konnten in einer Reihe von Ländern nicht verhindern, dass bewaffnete Gruppen entsetzliche Gewaltakte verübten, die weitere Ängste und Unsicherheit in der Bevölkerung schürten. Das Massaker an fast 200 Berufspendlern in der spanischen Hauptstadt Madrid im März und das Geiseldrama an einer Schule in Beslan in der Russischen Föderation vom September waren Ausdruck der völligen Missachtung auch nur fundamentalster Grundsätze der Menschlichkeit.

Regierungen haben die Pflicht, derartige Verbrechen zu verhüten und zu bestrafen. Dies darf aber nur unter strikter Wahrung der Menschenrechte geschehen. Aus moralischer und rechtlicher Sicht ist es eine zwingende Notwendigkeit, dass bei der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit kein Deut von grundlegenden Menschenrechten abgewichen wird. Langfristig dürfte sich ein solches, auf Recht und Gesetz beruhendes Handeln auch als der erfolgreichere Weg erweisen. Bei der Bekämpfung des »Terrorismus« sind die Menschenrechte und Grundfreiheiten nicht ins Belieben der Staaten gestellt. Bemühungen um Sicherheit müssen von der Herrschaft des Rechtes und dem Respekt vor den Menschenrechten getragen sein.

Mit der Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs haben sich neue Möglichkeiten der strafrechtlichen Ahndung von Menschenrechtsverbrechen einschließlich der von bewaffneten Gruppen verübten Gräueltaten eröffnet, auch wenn die Kapazitäten des Gerichts wohl nur eine begrenzte Anzahl von Verfahren zulassen werden. Mit ihrem fortgesetzten Widerstand gegen den Gerichtshof handelte die US-Regierung im Grunde ihrem erklärten Ziel, den »Terrorismus« zu besiegen, zuwider. Der Internationale Strafgerichtshof braucht in hohem Maße politische und praktische Unterstützung, um in der Lage zu sein, Gerechtigkeit für die von Regierungen oder bewaffneten Gruppen begangenen Menschenrechtsverletzungen herbeizuführen.

Todesstrafe

Im Berichtszeitraum wurden in 25 Staaten mindestens 3797 Gefangene hingerichtet und in 64 Staaten mindestens 7395 Menschen zum Tode verurteilt. Diese Zahlen beinhalten allerdings nur die amnesty international zur Kenntnis gelangten Fälle. Tatsächlich dürften weltweit deutlich mehr Todesurteile verhängt und vollstreckt worden sein.

Wie schon in den Vorjahren gilt auch für das Jahr 2004, dass die weitaus meisten der registrierten Hinrichtungen in nur einigen wenigen Staaten vollzogen worden sind. 97 Prozent fanden allein in China, dem Iran, den USA und Vietnam statt.

Ende des Berichtszeitraums hatten 84 Staaten der Welt die Todesstrafe vollständig abgeschafft, weitere zwölf sahen sie nur noch für außergewöhnliche Tatbestände wie etwa in Kriegszeiten begangene Verbrechen vor. In mindestens 24 Ländern, in denen seit zehn und mehr Jahren keine Hinrichtungen mehr stattgefunden haben und in denen keine Umkehr dieser geübten Praxis zu erkennen war, konnte von einer in der Praxis vollzogenen Abschaffung der Todesstrafe ausgegangen werden. 76 Staaten und Territorien behielten hingegen Todesstrafengesetze bei, auch wenn nicht alle von ihnen im Berichtszeitraum Todesurteile verhängt oder vollstreckt haben.

Wirtschaftliche und soziale Unsicherheit

Die womöglich größte Bedrohung für die Menschenrechte und die globale Sicherheit geht von der anhaltenden Armut auf der Welt aus. Mehr als eine Milliarde Menschen leben in extremer Armut unter menschenunwürdigen Bedingungen. Dies sowie die Tatsache, dass die Kluft zwischen Arm und Reich sowohl zwischen den Ländern als auch innerhalb von Staaten immer größer wird, lässt das Ideal von einer Welt, in der alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind, in weite Ferne rücken.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und internationale Menschenrechtsabkommen versprechen allen Menschen ein Leben in Würde und das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Zu der Verwirklichung dieses Rechts gehört der Zugang zu Nahrung, Wasser, Wohnraum, Bildung, Arbeit und Gesundheitsfürsorge.

Die Einlösung grundlegender wirtschaftlicher und sozialer Rechte darf nicht hinter der des Rechts auf Schutz vor Folter oder willkürlicher Inhaftierung zurückstehen. Diese Erkenntnis muss sich weltweit durchsetzen und auf internationaler wie nationaler Ebene Eingang in die Politik und staatliches Handeln finden. Anderenfalls bleibt die Bekämpfung der Armut Stückwerk ohne Aussicht auf nachhaltigen Erfolg.

In mehreren Ländern gelang es unter Berufung auf die wirtschaftlichen und sozialen Rechte, grobes Unrecht zu beseitigen. So bildete das Fundament des internationalen Menschenrechtsschutzes den Rahmen, um der Zwangsvertreibung von Slumbewohnern in der angolanischen Hauptstadt Luanda und der politisch begründeten, selektiven Verteilung von Nahrungsmitteln durch die Regierung Simbabwes entgegenzutreten. amnesty international unterstützte im Berichtszeitraum Initiativen in diesen beiden Staaten, die Rechte auf Wohnraum und Nahrung durchzusetzen.

In mehreren Berichten und Stellungnahmen hat amnesty international herausgearbeitet, dass Armut, Marginalisierung und Ausgrenzung den Menschen die Grundlage entzieht, um andere Rechte wie die auf freie Meinungsäußerung oder ein faires Gerichtsverfahren

ausüben zu können. Die relative Machtlosigkeit mittelloser Bevölkerungsgruppen macht sie gegenüber willkürlichen Eingriffen des Staates in ihre Rechte besonders verletzbar. Dies gilt für repressive Polizeipraktiken in städtischen Elendsvierteln ebenso wie für die Vorenthaltung grundlegender öffentlicher Dienstleistungen.

Die UN-Millenniumserklärung, später ergänzt durch die Millenniumsentwicklungsziele, enthält eine Reihe von Zielen, deren Verwirklichung bis zum Jahr 2015 angestrebt wird. Dazu zählt die Halbierung der extremen Armut, die Eindämmung von HIV/Aids und die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen. Die Millenniumsziele dürfen nicht als ein ambitioniertes Projekt einer begrenzten Anzahl von Staaten angesehen werden, sie sollten vielmehr als Chance begriffen werden, für ein breiteres Spektrum wirtschaftlicher und sozialer Rechte eine größere Verbindlichkeit zu schaffen, die alle Staaten und die internationale Gemeinschaft als Ganzes akzeptieren.

Im Berichtszeitraum wurden Bemühungen um eine solche Verbindlichkeit von internationalen Gremien und weltpolitisch agierenden Institutionen kläglich vernachlässigt. Der relativ geringe Stellenwert, der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten nach wie vor beigemessen wurde, zeigte sich unter anderem darin, dass auf der Ebene der Vereinten Nationen bei der Schaffung eines Individualbeschwerdeverfahrens gegen die Verletzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte kaum Fortschritte zu verzeichnen waren. Obwohl nichtstaatliche Organisationen und dem Vorhaben positiv gesonnene Regierungen einen erneuten Anlauf unternahmen, um einen solchen Mechanismus ins Leben zu rufen, dürften wohl noch Jahre verstreichen, bis er tatsächlich Realität wird.

Ein weiteres Indiz für die Defizite in der derzeitigen politischen Gestaltung des Globalisierungsprozesses ist das fehlende Anerkenntnis der menschenrechtlichen Verpflichtungen korporativer Akteure. 2004 war der 20-jährige Jahrestag des Giftgasunglücks im indischen Bhopal zu beklagen, das 20000 Tote gefordert und rund 100000 Menschen mit chronischen Krankheiten zurückgelassen hatte. Selbst 20 Jahre danach leiden die Bewohner der umliegenden Gemeinden noch immer an den Altlasten der Kontaminierung ihrer Umwelt. Die verantwortlichen Unternehmen – Union Carbide Corporation und Dow Chemicals – haben es bis heute unterlassen, das Betriebsgelände von Grund auf zu sanieren. Die Überlebenden der Katastrophe warten nach wie vor auf eine gerechte Entschädigung und angemessene medizinische Versorgung. Die beiden Unternehmen weisen es beharrlich zurück, die rechtlichen Konsequenzen aus dem Giftgasunglück zu tragen.

Es sind Privatunternehmen, die Millionen Menschen überall auf der Welt Erwerbsarbeit ermöglichen und in den meisten Staaten die treibende Kraft der wirtschaftlichen Entwicklung darstellen. Dies gibt ihnen enormen Einfluss und Macht, vor allem wenn sie multinationale Geschäftsinteressen verfolgen. Ihre Aktivitäten haben erhebliche Auswirkungen auf die Menschenrechte. In vielen Ländern existieren nur unzureichende Gesetze, um Arbeitnehmer oder Gemeinschaften in ihren Rechten gegenüber ausländischen Investoren zu schützen. Oftmals sind Regierungen auch nicht in der Lage oder nicht willens, im Land tätige Unternehmen in die Rechenschaftspflicht zu zwingen. Die Globalisierung mit ihren komplexen Firmenverflechtungen führt außerdem dazu, dass einheimische Gerichte immer weniger gegen Rechtsverstöße einschreiten können, die von Unternehmen mit Hauptsitz im Ausland begangen werden.

Die meisten Firmen wehren sich vehement gegen international verbindliche Verhaltenskodizes, obwohl diese dringend vonnöten wären, da viele Unternehmen überregional tätig sind und leicht Wege finden können, um sich einzelstaatlichem Recht zu entziehen. Freiwillige Vereinbarungen, wie sie beispielsweise der Global Compact darstellt, sind durchaus hilfreiche Instrumente, um eine verantwortungsvolle Unternehmensführung weltweit zu fördern, die negativen Auswirkungen transnationaler Firmenpolitik haben sie gleichwohl nicht aufgehalten.

Auf der Ebene der Vereinten Nationen machten im Berichtszeitraum Arbeiten an einer Kodifizierung der menschenrechtlichen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten multinationaler Unternehmen erkennbare Fortschritte.

UN-Reform

Die Reaktionen der Vereinten Nationen auf die menschenrechtlichen Herausforderungen des Jahres 2004 waren enttäuschend und unterstrichen die Notwendigkeit, effektivere und von mehr Unparteilichkeit geprägte Verfahren zum Schutz der Menschenrechte zu etablieren.

Die massive Kritik an den Vereinten Nationen war zum Teil sicher gerechtfertigt, sie verfolgte aber auch das Ziel, die Handlungskompetenz dieses Weltgremiums zu schwächen. Nach Auffassung von amnesty international müssen die Vereinten Nationen beim Schutz und der Förderung der Menschenrechte auch in Zukunft eine zentrale Rolle spielen und deshalb in ihren Möglichkeiten, diese Aufgabe verantwortungsbewusst wahrzunehmen, gestärkt werden. Um das Vertrauen der Weltbevölkerung in die Fähigkeit der Vereinten Nationen, ihre Menschenrechte und ihre Sicherheit zu bewahren, wiederherzustellen, ist eine UN-Reform unumgänglich. Regierungen müssen erkennen, dass die Missachtung der Menschenrechte nur größere Instabilität zur Folge hat und keineswegs dazu beiträgt, eine sichere Welt zu schaffen.

Die vom UN-Generalsekretär eingesetzte Hochrangige Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel hat in ihrem Bericht vom Dezember 2004 mit dem Titel »Eine sichere Welt – Unsere gemeinsame Verantwortung« sehr deutlich gemacht, dass die Vereinten Nationen in ihren Kompetenzen gestärkt werden müssen und dass globale Bedrohungen und Herausforderungen ohne die Wahrung der Menschenrechte und rechtsstaatlicher Prinzipien nicht abgewehrt werden können. Die Regierungen der Welt, die in ihrer Gesamtheit die Vereinten Nationen ausmachen, müssen den Menschenrechtsschutz voranbringen und die UN-Menschenrechtsgremien mit den notwendigen finanziellen Ressourcen und dem politischen Rückhalt ausstatten, damit sie ihren Aufgaben gerecht werden können.

Eine Reform der Vereinten Nationen muss nach Auffassung von amnesty international folgende Elemente beinhalten: Strategien zur Bekämpfung des »Terrorismus« dürfen auch nicht ansatzweise die Außerkraftsetzung von Menschenrechtsgarantien ins Kalkül ziehen. Der UN-Sicherheitsrat ist gefordert, die Arbeit des von ihm eingesetzten Ausschusses gegen Terrorismus strikt daraufhin zu überwachen, dass keine Maßnahmen vorgeschlagen werden, die die Menschenrechte einschränken.

Des Weiteren sollte der UN-Sicherheitsrat die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte viel häufiger, besser noch automatisch in seine Beratungen einbeziehen. Ihr Amt verfügt über die notwendigen Erfahrungen und die Kompetenz, um Sicherheitseinsätze der Vereinten Nationen und deren Erfolgsaussichten zuverlässig einschätzen zu können und im Zweifelsfall alternative Vorgehensweisen vorzuschlagen.

Die ständigen Mitglieder im UN-Sicherheitsrat dürfen ihr Vetorecht nicht länger dazu benutzen, um die Ahndung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und anderen schwer wiegenden Menschenrechtsverletzungen aufzuhalten.

Die UN-Menschenrechtskommission, deren Integrität und Legitimität durch politische Manöver einzelner ihrer Mitglieder erheblich beschädigt worden ist, muss sich grundlegend reformieren, um dem Anspruch als autoritative Instanz in Menschenrechtsfragen wieder gerecht zu werden. Initiativen, allen UN-Mitgliedstaaten ein Stimmrecht in der Menschenrechtskommission zu verleihen, müssen sorgfältig daraufhin überprüft werden, ob sie dem internationalen Menschenrechtsschutz förderlich sind oder ihn eher gefährden. Auf jeden Fall muss die Beteiligung nichtstaatlicher Organisationen an den Entscheidungsprozessen der Vereinten Nationen gestärkt werden.

Die Regierungen der Welt sind gefordert, die Arbeit der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte und ihrer Behörde finanziell abzusichern. Nur zwei Prozent des UN-Budgets fließen derzeit in die Tätigkeit des Menschenrechtskommissariats, bei weitem zu wenig, um Menschenrechtsprogramme zu finanzieren und in den Staaten der Welt die Einsicht zu fördern, dass nur die Wahrung der Menschenrechte Aussicht auf dauerhafte Sicherheit verspricht.

2004 – ein Jahr der Herausforderungen

Die Menschenrechtsbewegung sah sich 2004 enormen Herausforderungen gegenüber. Die Folterfotos aus dem Abu-Ghraib-Gefängnis im Irak machten deutlich, dass Menschenrechtsgrundsätze wie das Folterverbot, die bisher als unumstößlich galten, gegen Angriffe verteidigt werden müssen. Dringenden Handlungsbedarf begründete darüber hinaus die im Kontext bewaffneter Konflikte an Frauen und Mädchen verübte Gewalt. Zunehmende Fremdenfeindlichkeit in einer Reihe von Staaten unterstrich die Notwendigkeit, jedweder Manifestation von Rassismus entschieden entgegenzutreten. Diese und eine Vielzahl weiterer Probleme können nur durch eine starke Menschenrechtsbewegung beseitigt werden.

Einige Entwicklungen des Jahres 2004 gaben auch Anlass zu Optimismus. So strichen Bhutan, Griechenland, Samoa, der Senegal und die Türkei die Todesstrafe aus ihren Gesetzbüchern. In mehreren Ländern kamen gewaltlose politische Gefangene aus der Haft frei. Von der Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs ging für die Opfer schwerster Menschenrechtsverbrechen neue Hoffnung auf Gerechtigkeit aus.

Überall auf dem Erdball stellte die Zivilgesellschaft ihre Macht und Stärke unter Beweis. Ermutigende Signale gingen vom Weltsozialforum im Januar in Indien und dem Europäischen Sozialforum im November in London aus, ebenso von der Menschenrechtsdebatte im Nahen Osten und den friedlichen Straßenprotesten vom Dezember in der Ukraine. Die Sprengstoffanschläge auf Nahverkehrszüge in Spanien brachten Millionen Menschen auf die Straße, die ihr Recht auf ein Leben ohne Furcht einforderten und »terroristische« Gewalt verurteilten.

Weltumspannendes solidarisches Handeln schafft Hoffnung auf Freiheit und Gerechtigkeit für alle Menschen.

Quelle: Homepage von amnesty international Deutschland: www.amnesty.de


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