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Landminen-Kampagne geht weiter

Vertragsstaatenkonferenz Mitte September 2000 - Forderungen der Friedensbewegung

Vom 11. bis 15. September 2000 findet in Genf die Vertragsstaatenkonferenz der Ottawa-Konvention statt. Worum geht es dort, was wird von Seiten der Friedenbewegung gefordert?

Der Ottawa-Vertrag von 1997

Der Landminen-Vertrag wurde am 4. Dezember 1997 in Ottawa von mehr als 120 Staaten unterzeichnet. Er verbietet die Produktion, Lagerung, den Einsatz und die Weitergabe von Antipersonen-Minen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten der Konvention alle Minenbestände, über die sie verfügen, zu zerstören. Innerhalb von zehn Jahren soll die Räumung minenverseuchter Gebiete erfolgen.

Am 16. September hinterlegte bei den Vereinten Nationen der Vertreter des afrikanischen Staates Burkina Faso die Ratifizierungsurkunde für den Vertrag zur Ächtung von Landminen. Burkina Faso war das 40. Land, das die Ratifizierung vollzogen hatte. Ein halbes Jahr nach der 40. Ratifizierung, so sieht es der Vertrag vor, tritt die Konvention in Kraft. Das war also am 1. März 1999 der Fall.

Die Friedensbewegung spielte eine wichtige Rolle beim Zustandekommen des Vertrags. Jahrelang führte ein weltweites Bündnis verschiedener Nichtregierungs-Organisationen (in Deutschland z.B. medico international) eine Kampagne zur vollständigen Ächtung von Landminen, worunter allerdings nicht nur Antipersonenminen verstanden wurden, sondern auch andere Minenarten einbezogen werden sollten. Die "Internationale Kampagne für ein Verbot von Landminen" hat in der Person einer ihrer Repräsentantinnen, Jody Williams, 1997 sogar den Friedensnobelpreis erhalten.

USA, Russland und China nicht dabei

Bis heute haben den Ottawa-Vertrag 137 Staaten unterzeichnet, 100 davon haben ihn bereits ratifiziert (also von den Parlamenten beschlossen und damit völkerrechtlich bindend gemacht). Leider sind einige große Staaten, die auch eine führende Rolle bei der Produktion von Landminen spielen, dem Vertrag nicht beigetreten, z.B. die USA, Russland und China. Dies entwertet seine politische Bedeutung.

Ein weiteres Problem des Ottawa-Vertrags liegt in seiner Beschränkung auf die reinen "Antipersonen-Minen". Andere Minentypen, die ebenfalls von Personen ausgelöst werden können, werden dagegen nicht erfasst. Dazu zählen beispielsweise Fahrzeugminen mit so genannten Aufhebesperren. Diese bewirken, dass die Mine bei Berührung oder Bewegung durch Personen explodiert. Die Wirkung ist also dieselbe wie bei einer Antipersonenmine. Solche Ungenauigkeiten in der Definition müssen beseitigt werden. Deshalb fordert die Friedensbewegung auch eine Ächtung der Antifahrzeugminen. Italien und Kanada (Kanda hatte auch eine Schrittmacherrolle beim Ottawa-Vertrag gespielt) haben solche Antifahrzeugminen bereits verboten und deren Vernichtung beschlossen.

Und die Bundesregierung?

Der deutsche Initiativkreis für ein Verbot von Landminen, dem 17 Organisationen angehören, übt heftige Kritik an der Bundesregierung. Deutschland hat den Ottawa-Vertrag ratifiziert, bleibt aber einer der wichtigsten Produktionsstandorte für Antifahrzeugminen. Bei der Landminentechnologie sind nach Angaben von medico international deutsche Hersteller mit rund 60 Prozent der Patentaktivitäten die Nummer eins in Europa und auch weltweit führend. Der Sprecher des deutschen Initiativkreises, Thomas Küchenmeister, berichtet in einem ND-Interview (31.08.2000), dass die Bundeswehr über 1,7 Millionen Antifahrzeugminen verfügt, die mit dem erwähnten Aufhebeschutz versehen sind und entsprechend sehr "sensitiv" zünden können. Dazu zählt etwa das Waffensystem Muspa, das zur Ausstattung der Bundeswehr gehört und vom Pentagon als Anti-Personenmine klassifiziert worden ist. Da etwa 20 Prozent der weltweit verlegten Minen zur Kategorie der - nicht verbotenen - Antifahrzeugminen gehören, sind die Probleme für die Zivilbevölkerung also längst nicht aus der Welt geschafft.

Die Planung der Bundesregierung sieht vor, bis zum Jahr 2006 ungefähr 745 Millionen DM für militärisch relevante Minentechnologie auszugeben. Das beinhaltet Neuanschaffung, die Weiterentwicklung bestehender und die Entwicklung neuer Minensysteme. Ein Teil dieser Gelder fließt auch in die militärische Minenräumtechnologie sowie in die verbesserte Schutzpanzerung militärischer Fahrzeuge. Demgegenüber flossen im vergangenen Jahr gerade einmal 19 Millionen DM in die humanitäre Minenräumung. Mit dieser eindeutigen Schwerpunktsetzung setzt die rot-grüne Bundesregierung die völlig unakzeptable Minenpolitik der Vorgängerregierung fort.

Für die Antiminen-Kampagne bleibt also viel zu tun. Bis zur Ottawa-Vertragsstaatenkonferenz im September und bis zur für Dezember ebenfalls in Genf geplanten Konferenz zur Konvention über bestimmte konventionelle Waffen muss der Druck auf die Bundesregierung und auf die Staatengemeinschaft erhöht werden, um einerseits auch Fahrzeugminen unter Verbot zu stellen und andererseits die noch abseits stehenden Regierungen, insbesondere der USA, Russlands und Chinas, zu einer Teilnahme an der Landminen-Konvention zu bewegen. Nützlich sind öffentliche Appelle und Briefe an die Bundesregierung, in diesem Sinne auf den genannten Konferenzen eine konstruktive Rolle zu spielen.
Peter Strutynski, Bundesausschuss Friedensratschlag



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