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Staatsterrorismus

Vor 70 Jahren wurde der "Kommissarbefehl" erlassen – Freibrief für künftige Naziverbrechen an der Ostfront

Von Dietrich Eichholtz *

Fragt man heute Jung oder Alt nach dem »Kommissarbefehl«, mitunter sehr ungenau »Hitlers Kommissarbefehl« genannt, so stößt man auf verbreitete Unkenntnis; ausgenommen bei Interessenten, die in der DDR guten Geschichtsunterricht genossen haben.

Die NS-Tötungsvorschriften und -Vernichtungsbefehle, von Anbeginn ein Charakteristikum dieser Diktatur, sind in den Monaten vor »Barbarossa« zu einem förmlichen Kodex der Ausrottung der »jüdisch-bolschewistischen« Staats- und Gesellschaftsordnung in der UdSSR ausgeformt worden. Der »Kommissarbefehl« (OKW-»Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare«) vom 6. Juni 1941 war der Höhepunkt der geplanten Vernichtungsorgie während des »Barbarossa«-Feldzugs und kostete in den Jahren des Krieges Mordopfer, deren Zahl wahrscheinlich in die Hunderttausende geht.

Dieser Exzeß des Staatsterrorismus ist Historikern durchaus gut bekannt. Er darf nur nicht als Spezifikum des deutschen Faschismus und schon gar nicht als Marotte Hitlers abgetan werden. Seine Blutspur läßt sich Jahrzehnte zurückverfolgen.

Zunächst sollte der uns heute zu Recht geläufige Begriff des Staatsterrorismus als in der Geschichte nicht selten, aber niemals so typisch, nirgends so konstitutiv vorkommend wie im Imperialismus verstanden werden. Gezielte Morde, Krieg, Genozid und Massenvertreibung, Ausrottung von Staats wegen sind ein Kainsmal der letzten 120 bis 150 Jahre.

Das Ziel des Krieges gegen die Sowjetunion war die Zertrümmerung der UdSSR, die Vernichtung der Roten Armee und die Auslöschung der sozialistischen Lehre und Weltanschauung. Darin gingen die Reaktionäre aller imperialistischen Mächte mit der deutschen Führung einig, solange der »Führer« nicht auf ihre Kosten nach der deutschen Weltmacht strebte.

Als Antikommunist wie als Antisemit war Hitler nicht nur ein besonders radikaler Finsterling, sondern auch Sprachrohr der imperialistischen Epoche und insbesondere breiter Kreise – Ultranationalisten, Militaristen, Kolonialisten – der deutschen Gesellschaft. Schon lange vor seinem Auftritt waren im Kaiserreich Expansionswut, Kriegsdurst, Rassismus virulent (Wilhelm II.: »Germanen gegen Slawen«). Der Erste Weltkrieg, sein Blutzoll, die Revolution und ihre blutige Niederschlagung, das Versailler Friedensdiktat und die Oktoberrevolution in Rußland vertieften die gesellschaftlichen Gräben. Der Faschismus sammelte seine Anhänger in Deutschland zuvörderst aus den Reihen der rachebegierigen Militärs und der mordlüsternen Antikommunisten.

Schon bevor Hitler den Zweiten Weltkrieg entfesseln ließ, hatte sich die faschistische Basis im Volk stark verbreitert. Aber es waren die Kerntruppen in der Wehrmacht und die Terrorsondertruppen (SS), die in Bereitschaft standen, »dem Bolschewismus entgegenzutreten« (General Franz Halder, April 1939).

OKW, Heeresleitung und SS-Führung schnürten entsprechend Hitlers Weisung Nr. 21 den »Barbarossa«-Plan, »Sowjetrußland in einem schnellen Feldzug niederzuwerfen«. Das Riesenreich ohne Zeitverzug in eine deutsche Kolonie zu verwandeln, sollte Wehrmacht, SS und Okkupationsverwaltungen obliegen. Dafür wurden in kürzester Zeit vor dem Überfall die erwähnten verbrecherischen Erlasse und Richtlinien geschaffen.

Das Ziel der Vernichtung der »jüdisch-bolschewistischen« Führung des Sowjetreiches wurde hundertfach in barbarischstem Jargon beschworen, ohne daß es den Adressaten, das heißt Wehrmacht und SS, auch nur annähernd klar war, wie viele Hunderttausende (Millionen?) Bürger der UdSSR nun tatsächlich umzubringen waren. Um nur die obersten Verantwortlichen zu zitieren:

Hitler: »Die Führermaschinerie des russischen Reiches muß zerschlagen werden. Im großrussischen Bereich ist Anwendung brutalster Gewalt notwendig.« (17.3.1941) Göring: »Zunächst (sind) schnell die bolschewistischen Führer zu erledigen.« (26.2.) Generaloberst Jodl: »Notwendigkeit, alle Bolschewistenhäuptlinge und Kommissare sofort unschädlich zu machen.« (3.3.) Generalfeldmarschall v. Brauchitsch: »Kampf von Rasse zu Rasse«. (27.3.) Generaloberst Halder: »Diesmal (tritt der Truppe) als besonders gefährliches und jede Ordnung zersetzendes Element aus der Zivilbevölkerung der Träger der jüdisch-bolschewistischen Weltanschauung (entgegen).« (OKH-Entwurf 6.5.)

Die SS-Führung, die den ungeheuerlichen Judenmord in den zu besetzenden sowjetischen Gebieten organisierte, faßte ihren »Sonderauftrag« noch wesentlich weiter. Sie habe, so erklärte sie, sämtliche »Staats- und Reichsfeinde« zu verfolgen, darunter »Emigranten, Freimaurer, Juden, Kommissare und politisch-kirchliche Gegner«. Kriegsgefangene fielen diesen Mördern schon bei »heimtückischem Verhalten« zum Opfer oder wenn sie nach »asiatischer Herkunft« aussahen. Das gleiche Schicksal erwartete jeden, der nur verdächtig war, Partisan oder Partisanenhelfer zu sein.

In der schließlichen Fassung des Kommissarbefehls durch das OKW – nach Vorgaben Hitlers und Einlassungen des OKH – hieß es, daß die Kommissare der Roten Armee nicht als Gefangene anerkannt würden und sofort, spätestens in den »Durchgangslagern«, zu »erledigen« seien. Dieses offene Verbrechen gegen das Völkerrecht war nicht zu verteidigen, erst recht nicht – wie nach einem Vorschlag von Jodl – »am besten als Vergeltung im voraus«. (12.5.) In der Truppe sprach sich der Befehl noch vor dem Überfall schnell herum. Er kursierte unter den höheren Offizieren und wurde häufig mündlich an die unteren Chargen weitergegeben.

Die Aufforderung zum Mord an Kommissaren in Verbindung mit der weitgehenden Befreiung deutscher Soldaten von Strafverfolgung bei Mord und anderen Exzessen (sogenannter Kriegsgerichtsbarkeitsbefehl vom 13.5.1941) schien dem einen oder anderen Kommandeur zu weitgehend: Es könne für die Disziplin der Truppe bedenklich sein, wenn sich jeder Soldat das Recht nehmen könne, »auf jeden Russen ... von vorne und hinten zu schießen«. (Generalfeldmarschall von Bock. 4.6.) Oberstleutnant Henning von Tresckow, schon damals eine seltene kritische Stimme im Offizierskorps, wandte sich generell gegen diese Art von »Gesetzgebung«: »Wenn Völkerrecht gebrochen wird, sollen es die Russen selber tun und nicht wir.« (10.5.) Häufig waren dagegen die Bedenken gegen eine mögliche Verhärtung des sowjetischen Widerstands.

Eine vollständige Unterwerfung und Unterdrückung von Widerstand gegen derartige Großverbrechen und wirtschaftliche wie politische Kolonialisierungspläne für ein 190-Millionen-Volk (1940) mit einer starken Führung hatten keine Realisierungschance, selbst wenn die Rote Armee hätte à la Blitzkrieg vernichtet werden können. Es zeugt von der tiefen Verworfenheit der politischen und militärischen Führung des Deutschen Reiches, daß in diesen Kreisen nicht einmal eine größere Opposition gegen diese Art von Vernichtungskrieg existierte. Selbst während des Vietnamkrieges hat es später in den USA ja eine wirkungsvolle Bewegung gegen den imperialistischen Krieg gegeben.

Überlegungen über die realen Maßstäbe hätten erkennen lassen, daß das große Sowjetreich nicht militärisch zu schlagen war, noch dazu in wenigen Monaten. Ebenso war es ein absurdes Vorhaben, die Dutzend Millionen starke »jüdisch-bolschewistische Intelligenz« und »Führungsmaschinerie« auszurotten. War das militärische »Barbarossa«-Projekt zum Scheitern verurteilt, so erst recht der irrwitzige Plan, die UdSSR mittels massenhafter Ermordung und zehnmillionenfacher Vertreibung zu entvölkern und zu »enthaupten«.

* Aus: junge Welt, 4. Juni 2011

Dokument. Aus dem »Kommissarbefehl« vom 6. Juni 1941

Im Kampf gegen den Bolschewismus ist mit einem Verhalten des Feindes nach den Grundsätzen der Menschlichkeit oder des Völkerrechts nicht zu rechnen. Insbesondere ist von den politischen Kommissaren aller Art als den eigentlichen Trägern des Widerstandes eine haßerfüllte, grausame und unmenschliche Behandlung unserer Gefangenen zu erwarten.

Unsere Truppe muß sich bewußt sein: In diesem Kampfe ist Schonung und völkerrechtliche Rücksichtnahme diesen Elementen gegenüber falsch. Sie sind eine Gefahr für die eigene Sicherheit und die schnelle Befriedung der eroberten Gebiete.

Die Urheber barbarisch asiatischer Kampfmethoden sind die politischen Kommissare. Gegen diese muß daher sofort und ohne weiteres mit aller Schärfe vorgegangen werden. Sie sind daher, wenn im Kampf oder Widerstand ergriffen, grundsätzlich sofort mit der Waffe zu erledigen. ...

I. Operationsgebiet (...)

2. Politische Kommissare als Organe der feindlichen Truppe sind kenntlich an besonderen Abzeichen ... Sie sind aus den Kriegsgefangenen sofort, d. h. noch auf dem Gefechtsfelde, abzusondern. Dies ist notwendig, um ihnen jede Einflußmöglichkeit auf die gefangenen Soldaten zu nehmen. Diese Kommissare werden nicht als Soldaten anerkannt; der für Kriegsgefangene völkerrechtlich geltende Schutz findet auf sie keine Anwendung. Sie sind nach durchgeführter Absonderung zu erledigen.«

Quelle: Erhard Moritz, Fall Barbarossa, Berlin/DDR 1970. Dokument 100




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