"Ehemalige Kindersoldaten haben im deutschen Asylverfahren keine Chance"
terre des hommes veröffentlicht Studie über die Situation ehemaliger Kindersoldaten in Deutschland
Am 16. Oktober 2003 veröffentlichte terre des hommes eine Studie, die wir im Folgenden vorstellen möchten.
Dazu dokumentieren wir -
die Presseerklärung von terre des hommes zur Vorstellung der Studie,
-
Vorwort, Einleitung und Zusammenfassung der Studie sowie
-
die politischen Forderungen, die sich nach Auffassung von tdh aus der Studie ergeben.
Pressemitteilung
Osnabrück, 16.10.2003
Ehemalige Kindersoldaten haben im deutschen Asylverfahren keine Chance. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie »Ehemalige Kindersoldaten in Deutschland«, die vom entwicklungspolitischen Kinderhilfswerk terre des hommes und dem Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge vorgestellt wurde. Die Studie stützt sich auf die Erfahrungen ehemaliger Kindersoldaten, die in Deutschland derzeit das Asylverfahren durchlaufen oder bereits durchlaufen haben. Dabei wird deutlich, dass das hiesige Asylrecht in keiner Weise auf die besondere Situation dieser Flüchtlingsgruppe eingeht.
»Das internationale Völkerrecht ist eindeutig: Kindersoldaten sind Opfer schwerster Kriegsverbrechen. Dennoch vertritt das Bundesamt für die Anerkennung politischer Flüchtlinge die Meinung, dass es sich bei ehemaligen Kindersoldaten um Fahnenflüchtige ohne politische Verfolgung handelt,« so Andreas Rister, Sprecher von terre des hommes. Fluchtgründe wie die Rekrutierung als Minderjähriger oder die Ermordung der Eltern würden nicht als asylrelevant anerkannt. »Hier besteht dringender Handlungsbedarf.«
Albert Riedelsheimer vom Bundesfachverband ergänzt: »Die Studie hat zudem ergeben, dass die Kinder normalerweise stark traumatisiert sind. Weil Sprachschwierigkeiten noch hinzukommen, sind die Kinder kaum in der Lage, ein Asylverfahren erfolgreich durchzustehen. Wir fordern, im Asylverfahren die Situation der Kinder besser zu berücksichtigen«, so Riedelsheimer weiter.
terre des hommes engagiert sich seit vielen Jahren in Hilfsprojekten für ehemalige Kindersoldaten. Die Studie, die von der Journalistin Michaela Ludwig erstellt wurde, setzt sich mit der bisher kaum wahrgenommenen Problematik dieser Flüchtlinge in Deutschland auseinander. Sie ist ab sofort gedruckt oder als Download unter www.tdh.de kostenlos bei terre des hommes zu beziehen.
Michaela Ludwig: Ehemalige Kindersoldaten als Flüchtlinge in Deutschland
»I’m living like somebody that’s lost in the war.«
Im Auftrag von terre des hommes Bundesrepublik Deutschland e.V. und Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.
(Als pdf zum Herunterladen: www.tdh.de)
Vorwort der Herausgeber
Kindersoldaten im deutschen Asylverfahren:
Kinder mit Anspruch auf Hilfe?
Wer einmal als Kindersoldat rekrutiert wurde, hat kaum die Chance, die Armee oder bewaffnete Gruppe wieder zu verlassen, ohne von seinen ehemaligen Kameraden verfolgt und möglicherweise getötet zu werden. Das Kindersoldatendasein endet in der Regel mit Tod, Gefangenschaft, einer schweren Verletzung oder - allerdings selten - mit einem Friedensschluss und anschließender Entlassung. Den wenigsten gelingt die Flucht in ein sicheres Umfeld, wie zum Beispiel nach Deutschland. Aber wie sicher und rechtlich geschützt sind ehemalige Kindersoldaten in Deutschland?
Das Bundesamt für die Anerkennung Ausländischer Flüchtlinge vertritt ebenso wie die Rechtsprechung die Meinung, dass es sich bei ehemaligen Kindersoldaten um Deserteure handelt. Die Fahnenflucht allein sei allerdings nicht für die Anerkennung der Kindersoldaten als politischer Flüchtling ausreichend, es müssten noch zusätzliche politische Verfolgungstatbestände (ein so genannter Politmalus) hinzukommen.
Diese Auffassung, die auch von vielen Gerichten geteilt wird, bedarf dringend der Überprüfung. Sie steht in direktem Widerspruch zu den Positionen der Bundesregierung in der Frage der Kindersoldaten. Mit maßgeblicher Unterstützung Deutschlands wurde das Völkerrecht in den letzten Jahren im Hinblick auf die Rechte von Kindern in bewaffneten Konflikten erweitert, ihr Schutz verbessert. Bisher fanden diese neuen Entwicklungen aber keine Berücksichtigung bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Asylverfahren. Eine Zusammenfassung über die wichtigsten neueren Veränderungen finden Sie auf Seite 41. Das internationale Völkerrecht stellt eindeutig klar, dass Kindersoldaten Opfer schwerster Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen sind.
Wie lässt sich diese internationale Ächtung der Rekrutierung und des Kampfeinsatzes von Kindern mit der deutschen Asylpraxis vereinbaren, wo zu dem erlittenen Unrecht auch noch ein »Politmalus« hinzukommen muss, um Asyl gewährt zu bekommen?
Warum kann die Teilnahme an einem Krieg als »unpolitisch« definiert werden? Ist nicht die Fahnenflucht an sich eine hochpolitische Tat: Widerstand gegen brutale Unterdrückung, Angst und Missbrauch, aber auch dagegen, zu Gräueltaten gezwungen zu werden? Wieso zählt nicht als politische Verfolgung, wenn eine Rebellengruppe »Deserteure« regelmäßig tötet oder eine Regierung gefangen genommene Kindersoldaten foltern und menschenunwürdig behandeln lässt? Wie lässt es sich rechtfertigen, diese Kinder und Jugendlichen in »interne Fluchtalternativen « zurückzuschicken und wie will man ganz praktisch sicherstellen, dass sie diese Alternativregionen überhaupt lebend erreichen?
Wichtige Erkenntnisse aus der Studie
Die Studie zeigt, dass ehemalige Kindersoldaten im deutschen Asylverfahren aus zwei wesentlichen Gründen keine Chance haben. Zum einen werden keine kinderspezifischen Fluchtgründe wie die Rekrutierung als Minderjähriger oder die Ermordung der Eltern als asylrelevant anerkannt. Zum anderen erschweren erhebliche psychische und zum Teil auch physische Probleme der Kinder ein erfolgreiches Verfahren. Auf Grund ihrer Erlebnisse, aber auch wegen fehlender Schulausbildung und Sprachschwierigkeiten sind sie in keiner Weise in der Lage, das Asylverfahren erfolgreich durchzustehen. Dies gilt für die unter 16-Jährigen, die zumindest Rat und Hilfe durch die Institutionen der Jugendhilfe erhalten, als auch in besonderem Maße für die älteren Jugendlichen, die wie Erwachsene behandelt werden.
Ein erhebliches Dilemma besteht darin, dass das jetzige Asylverfahren mit seinen rigiden Kriterien und Abläufen nicht kindgerecht gestaltet werden kann. Es ist jedoch der einzige Zugang für Kinderflüchtlinge zum notwendigen staatlichen Schutz.
An diesem Dilemma ansetzend gehen die Forderungen der Flüchtlingsinitiativen und Hilfsorganisationen in zwei Richtungen. Zum einen wird gefordert, im Asylverfahren die Situation der Kinder besser zu berücksichtigen, ein Clearingverfahren vorzuschalten und ihnen so bessere Chancen zu geben, ihre Fluchtgründe sachgerecht einzubringen und die politische Verfolgung nachzuweisen. Dies schließt auch ein, dass das eigentliche Asylverfahren erst mit zeitlicher Verzögerung beginnt.
Andererseits muss das Vorurteil, dass Kinder keine politisch Verfolgten sein können, aufgegeben werden. Das Schicksal der Kindersoldaten ist ein besonders anschauliches Beispiel für kinderspezifische politische Verfolgung. Nur das Primat der Flüchtlingsabwehr in Gesetzgebung, Verfahrensgestaltung und Rechtsprechung kann die spitzfindigen juristischen Begründungen erklären, mit denen traumatisierten Minderjährigen der Status des politischen Flüchtlings verwehrt wird. Vor dem Hintergrund der inzwischen stark verbesserten internationalen Schutzmechanismen für Kinder und Jugendliche ist dies moralisch und rechtlich unhaltbar und muss geändert werden. Wesentliche Maßnahmen sind in den Empfehlungen und Forderungen aufgelistet.
Der Titel der Studie heißt »Ehemalige Kindersoldaten als Flüchtlinge in Deutschland«, dementsprechend beschränken sich die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen auch auf diese eng begrenzte Personengruppe und auf Deutschland. Es ist notwendig, mehr Daten und mehr Informationen über Kinder mit anderen Fluchtgründen zu erheben. Auch die Beschränkung der Studie auf Deutschland sollte auf Dauer und vor dem Hintergrund der sich beschleunigenden europäischen Integration überwunden werden.
Andreas Rister, terre des hommes Deutschland e.V., Referent Kinderrechte
Albert Riedelsheimer, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge, Sprecher
Zusammenfassung
Lebenssituation als Kindersoldaten und die Folgen
Die Trennung von ihren Familien ist
für die Mehrheit der ehemaligen
Kindersoldaten die einschneidendste
Konsequenz. Diese Trennung erfolgt in
der Regel unter gewaltsamen Umständen
und ist häufig mit der Ermordung
von Familienangehörigen verbunden.
Das geschieht meist in einem Alter,
in einem Lebensabschnitt, in dem die
Kinder und Jugendlichen Fürsorge und
Hilfe, die das Familienleben bieten,
dringend benötigen. Die ehemaligen
Kindersoldaten beklagen den Verlust
ihrer Kindheit und dass ihnen die
Möglichkeit auf Schulbildung genommen
wurde. Das bedeutet den Verlust
jeglicher Perspektiven außerhalb der
bewaffneten Verbände.
Folge der Kampfeinsätze sind Traumata,
Verletzungen und oftmals auch
der Tod der Kinder und Jugendlichen.
Ihre Aufgaben reichen von Hilfsarbeiten
über Arbeitsdienste bis zu Kampfeinsätzen,
was bei der überwiegenden
Mehrheit der Befragten der Fall war.
Die Kinder und Jugendlichen werden
versklavt und ihr Wille durch Unterwerfungsmaßnahmen,
Bestrafungen
und die Vergabe von Alkohol und
Drogen gebrochen. Geraten sie in
Gefangenschaft, sind sie sehr häufig
ebenfalls schweren Misshandlungen
ausgesetzt. Neben dem gewaltsamen
Verlust der Familie erleben die Kinder
und Jugendlichen eine Vielzahl
weiterer traumatisierender Ereignisse
während der Kampfhandlungen, durch
ihre eigenen Aktivitäten und durch
schwere körperliche Verletzungen.
Als Opfer werden sie zu Tätern.
Psychosoziale Versorgung
Gelingt dem Kindersoldaten die Flucht
von den Truppen und aus seinem
Heimatland ins Exil in die Bundesrepublik,
stellt die Zeit nach seiner
Einreise einen Zeitpunkt größter
Verwundbarkeit dar. Nach Keilson
besteht in dieser Phase die Gefahr der
Re-Traumatisierung. Aus diesem
Grund ist es für das Wohl des Jugendlichen
vorrangig, ihm möglichst
schnell einen Raum zu schaffen, in
dem er zur Ruhe kommen kann. Voraussetzung
dafür ist eine gut funktionierende
Zusammenarbeit von Jugendamt,
Erst- bzw. Folgeunterbringung
und Vormund. Während die Rolle des
Jugendamtes nur in wenigen von den
Jugendlichen beschriebenen Fällen
positiv-federführend ist, erklärt die
Expertin, wie sie als konstante Kontaktperson
die notwendigen Maßnahmen
der Inobhutnahme, Folgeunterbringung,
Einrichtung von Vormundschaften
und Feststellen des Therapiebedarfs
anschiebt und umsetzt.
Die Vereins- und Privatvormünder
sowie die zuständigen Betreuer sind
in der Regel die Bezugspersonen der
ehemaligen Kindersoldaten. Die
Betreuer unterstützen die Kinder und
Jugendlichen bei der Alltagsgestaltung
und bei der Orientierung in einer
neuen Umgebung. Sie erleichtern das
Einleben durch integrativ wirkende
Maßnahmen und stellen sehr häufig
»ältere Mentoren« für die Jugendlichen
dar. Durch fundierte Kenntnisse
des KJHG und der Ausländer- und
Asylgesetzgebung gelingt es ihnen
häufig, die Spielräume gesetzlicher
Regelungen im Sinne der Kinder und
Jugendlichen zu nutzen.
Die meisten ehemaligen Kindersoldaten
leiden unter Symptomen, die
unter dem PTBS zusammengefasst
sind. Einige begeben sich in therapeutische
Beratung oder Behandlung bei
niedergelassenen Therapeuten oder an
Behandlungszentren. Voraussetzung
für eine Therapie ist jedoch, dass der
Jugendliche emotional und sozial
stabilisiert ist. Sinn und Erfolg der
Therapie werden von den Kindern und
Jugendlichen häufig nicht realisiert.
Diese Maßnahmen werden meist von
Betreuern, Jugendamt oder Vormund
veranlasst und die Jugendlichen stimmen
dem in der Hoffnung auf Besserung
ihres emotionalen Wohlbefindens
zu. Wichtig ist ein enger Kontakt
zwischen Therapeuten und Betreuern
und Vormund während der Therapie.
Einige Therapeuten kritisieren, dass
der Kontakt sich auf die Hilfeplangespräche
beschränkt und das Beratungsangebot
nicht ausreichend angenommen
wird.
Die gesellschaftliche Teilhabe der
ehemaligen Kindersoldaten hängt zum
einen von den gesellschaftlichen Integrationsangeboten
wie Schul- oder
Berufsausbildung, freie Wohnortwahl
u. Ä. ab, zum anderen von den Handlungsmöglichkeiten
des einzelnen
Kindes oder Jugendlichen innerhalb
dieses Rahmens. Voraussetzung dafür
ist, dass die Handlungsfähigkeit durch
die Traumatisierung nicht zerstört
worden ist.
Die Perspektive der ehemaligen
Kindersoldaten ist einerseits durch
die Hoffnung auf ein Leben in der
Bundesrepublik mit »normaler« gesellschaftlicher
Teilhabe gekennzeichnet,
andererseits durch die Angst vor
Abschiebung und eine daraus resultierende
Orientierungslosigkeit.
Asylverfahren und Aufenthaltsstatus
Die ehemaligen Kindersoldaten gehen
in ein Asylverfahren, das (immer noch)
nicht kindgerecht gestaltet ist. Ihre
Fluchtgründe werden als nicht asylrelevant
eingestuft und die Asylanträge
in der Regel ablehnt. Eine kurzfristige
Aufenthaltssicherung bieten lediglich
die Abschiebehindernisse nach § 53.
Dementsprechend erleben die Kinder
und Jugendlichen das Asylverfahren
als undurchschaubar. Sie begreifen
nicht, was von ihnen verlangt wird
und fühlen sich überfordert. Die
gegenwärtige Gesetzgebung lässt nach
Aussagen der Experten keinen anderen
Weg einer längerfristigen Aufenthaltssicherung
außerhalb des Asylverfahrens
zu.
Der Aufenthaltsstatus ist in den
meisten Fällen eine Duldung. Dieser
Status ist durch große Unsicherheit
gekennzeichnet und mit sehr vielen
Restriktionen versehen. Die Integration
der Kinder und Jugendlichen wird
damit verhindert. Schulbildung ist
lediglich eingeschränkt möglich,
Berufsausbildung und Erwerbsarbeit
sind häufig unmöglich. Die Kinder
und Jugendlichen fühlen sich von
der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen
und speziell die Residenzpflicht
empfinden sie als Freiheitsentzug.
Die Unsicherheit des Aufenthaltsstatus
und die damit verbundene
ständige Abschiebedrohung behindern
die soziale und psychische Stabilisierung
der Kinder und Jugendlichen und
wirken einem erfolgreichen Therapieverlauf
häufig entgegen.
Forderungen und Empfehlungen
Die Studie verdeutlicht die gravierenden
Probleme, denen ehemalige
Kindersoldaten, die sich nach
Deutschland geflüchtet haben, gegenüberstehen.
terre des hommes und
der Bundesfachverband Unbegleitete
Minderjährige Flüchtlinge sehen
daher dringenden Handlungsbedarf
bei folgenden Punkten:
Internationale Abkommen-
Als Ratifikationsstaat der UN-Konvention
über die Rechte der Kinder,
der Genfer Flüchtlingskonvention und
der ILO-Konvention 182 gegen die
schlimmsten Formen der Kinderarbeit
und als Mitgliedsstaat des Internationalen
Strafgerichtshofes ICC bekennt
sich Deutschland zu den wichtigsten
internationalen Verträgen, die den
Schutz von Kindern in bewaffneten
Konflikten gewährleisten sollen. Aus
ihnen lassen sich auch die wesentlichen
Aspekte für die Gestaltung
kind- und jugendgerechter psychosozialer
Rahmenbedingungen ableiten.
Die nationalen Gesetze wie die auch
die Durchführungspraxis stehen
jedoch in scharfem Kontrast zu diesen
internationalen Verpflichtungen.
Symbol für diese Haltung ist die »einschränkende
Erklärung« zur Ratifizierung
der UN-Kinderrechtskonvention,
mit der sich Deutschland seit 1992
wesentlichen Verpflichtungen des
humanen Umgangs mit Flüchtlingsund
Ausländerkindern zu entziehen
sucht. Sie ist zurückzunehmen, die
gesetzlichen Regelungen und die Verwaltungsvorschriften
sind nach Geist
und Buchstaben der internationalen
Normen zum Schutz der Kinder
umzugestalten.
- Das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention
über die Beteiligung
von Kindern an bewaffneten
Konflikten ist zu ratifizieren. Dabei ist
die Altersgrenze von 18 Jahren auch
für freiwillige Meldung einzuhalten.
Anerkennung von
kinderspezifischen Fluchtgründen
im Asylverfahren-
Kinderspezifische Flucht- und
Asylgründe sind anzuerkennen.
- Auch Flüchtlinge, die von nichtstaatlichen
Organisationen verfolgt
werden, müssen Asyl erhalten.
Clearingverfahren, Unterbringung
und Betreuung, Abschaffung der 16-Jahres-Grenze-
Es ist ein kindgerechtes Anhörungs-
und Asylverfahren zu entwickeln,
das sich am Wohl des Kindes
ausrichtet. Für die Dauer dieses Clearingverfahrens
sollen minderjährige
Flüchtlinge eine Aufenthaltsbefugnis
erhalten.
-
Ehemalige Kindersoldaten sind
nach KJHG-Standards zu versorgen,
auch wenn sie über 16 Jahre alt sind.
Juristische Handlungsfähigkeit
Minderjähriger-
Die juristische Handlungsfähigkeit
Minderjähriger ist gemäß UN-Kinderrechtskonvention
im Ausländer- und
Asylverfahrensgesetz auf 18 Jahre heraufzusetzen.
- Ehemalige Kindersoldaten über
16 Jahre dürfen nicht in Gemeinschaftsunterkünften
für Erwachsene
untergebracht werden.
- Für alle unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge muss umgehend eine
Vormundschaft eingerichtet werden,
möglicht in Form eines Privat- oder
Vereinsvormunds.
Arbeits- und
Ausbildungsverbot-
Um die soziale Integration zu
ermöglichen, ist das Arbeitsverbot für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
aufzuheben und der Zugang zur Ausbildung
zu ermöglichen.
Medizinische,
psycho-soziale und
therapeutische Versorgung-
Traumatisierten ehemaligen
Kindersoldaten ist uneingeschränkter
Zugang zu medizinischer und therapeutischer
Versorgung zu gewähren.
Diese dürfen nicht durch asylrechtliche
Bestimmungen behindert oder
gemindert werden.
- Schulungen von Lehrern, Betreuern,
Vormündern und Mitarbeitern
des Jugendamts für den Umgang mit
traumatisierten, ehemaligen Kindersoldaten
sind dringend erforderlich.
Grundsätzlich gelten die genannten
Forderungen für alle unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge unabhängig
davon, ob sie ehemals Kindersoldaten
waren oder nicht. Ehemalige
Kindersoldaten benötigen jedoch ganz
besondere Aufmerksamkeit, da sie
auf Grund der erlittenen Verletzungen
häufig nicht in der Lage sind, über
ihr Schicksal zu sprechen. Dieser
Umstand erfordert im Sinne des
»Kindeswohls« einen außerordentlich
sensiblen Umgang von Behörden,
Vormündern und Betreuern mit ihnen.
Die ganze Studie ist bei terre des hommes zu erhalten. Im Internet: www.tdh.de
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