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Ein rappelnden Gespenst im Kleiderschrank: Es heißt Geschichte

Stellungnahme von Noam Chomsky zu den neuen "Prinzipien" in den internationalen Beziehungen: "Verantwortung zum Schutz" und "humanitäre Intervention"

Am 23. Juli fand vor der UNO-Vollversammlung eine Podiumsdiskussion zum Thema 'The United Nations Assembly Thematic Dialogue on the Responsibility to Protect' statt. Unter Leitung von Miguel D'Escoto Brockmann bezogen Jean Bricmont (Belgien), Gareth Evans (Australien), Noam Chomsky (USA) und Ngui wa Thiong'o (Kenia) Stellung zu dem umstrittenen Thema 'Responsibility to Protect' ('Verantwortung zum Schutz) oder R2P. Dabei handelt es sich um ein relativ neues, umstrittenes Konzept der internationalen Politik. Unter 'Responsibility to Protect' wird die ethische und moralische Verantwortlichkeit für das Wohlergehen der BürgerInnen eines Landes verstanden. Diese Verantwortlichkeit soll auf die internationale Staatengemeinschaft, vornehmlich die UNO, übertragen werden, falls die politische Führung eines Staates innerhalb ihres Territoriums die Kriterien des "Good Governance" (was immer das im Einzelnen heißen mag) nicht mehr erfüllen kann oder will. Universale Moralvorstellungen zum Schutze der Bevölkerung anderer Länder werden angestrebt. R2P zielt damit nicht nur auf die Verantwortung des einzelnen Nationalstaates gegenüber seiner Bevölkerung ab, sondern auch auf die der internationalen Gemeinschaft gegenüber Bedrohungen gegen Populationen. Die Abgrenzung zur gewaltsamen "humanitären Intervention" ist umstritten und in der Praxis schwierig, wie viele Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit zeigen.
(Anmerkung d. Übersetzerin des folgenden Textes.)

Erklärung von Prof. Noam Chomsky vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 23. Juli 2009

Themendialog zu'Responsibility to Protect' ('Verantwortung zum Schutz', R2P)

Von Noam Chomsky *


Die Diskussion über die 'Verantwortung zum Schutz' (R2P) und die mit ihr verwandte "humanitäre Intervention" werden regelmäßig und bis heute von einem rappelnden Gespenst im Kleiderschrank gestört: Es heißt Geschichte.

Durch die Geschichte ziehen sich gewisse Prinzipien zu internationalen Themen. Diese Prinzipien sind ziemlich allgemeingültig. Da ist zum einen die Maxime des Thukydides: Die Starken können tun, was sie wollen, während die Armen ihr Leid ertragen müssen. Eine Folgerung aus diesem Satz wird von (dem heute lebenden Völkerrechtler) Ian Brownlie als "hegemonialer Ansatz in der Gesetzgebung" bezeichnet. Die Stimme der Mächtigen schaffe Präzedenzfälle, so Brownlie.

Ein weiteres Prinzip lässt sich aus den Aussagen von Adam Smith (1723 - 1790) über die Politik im England seiner Tage ableiten: Die "wichtigsten Architekten" der Politik - damals "Kaufleute und Manufakturbetreiber -, stellten sicher, so Smith damals, dass ihre Interessen "in besonderer Weise berücksichtigt" würden, so "traurig" die Folgen für andere auch wären, das heißt, für Menschen in England, aber noch weit mehr für Menschen, die unter "der rohen Ungerechtigkeit der Europäer", vor allem im eroberten Indien (um das es Smith vor allem ging), zu leiden hatten.

Das dritte Prinzip lautet: Jede Form von Gewalt in internationalen Angelegenheiten wurde und wird praktisch mit der 'Verantwortung zu schützen' gerechtfertigt. Nur um dies zu illustrieren, verweise ich auf eine akademische Studie von Sean Murphy, in der er aus der Zeit zwischen dem Kellogg-Briand-Pakt und der Verfassung der 'Charta der Vereinten Nationen' drei Beispiele herausgreift: den japanischen Angriff auf die Manschurei, Mussolinis Einmarsch in Äthiopien und Hitlers Besetzung von Teilen der Tschechoslowakei. Alle drei Einmärsche waren begleitet von hochtrabender Rhetorik über die heilige Pflicht, eine leidende Bevölkerung zu schützen sowie von faktischen Rechtfertigungen. Dieses Grundmuster ist bis heute erkennbar.

Es lohnt sich, an die Geschichte zu erinnern, wenn wir hören, dass die so genannte 'Verantwortung zum Schutz' (R2P) beziehungsweise ihre Cousine, die "humanitäre Intervention", die "neue Norm" (emerging norm) in internationalen Angelegenheiten werden sollen. Diese Norm galt schon immer - wir können zurückgehen, so weit wir wollen. Nehmen wir zum Beispiel die Gründungszeit Amerikas. Im Jahre 1629 wurde der Küstenkolonie von Massachusetts vom (englischen) König eine Charta gewährt, in der es hieß, die Erlösung der Eingeborenen von ihrem bitteren Los, Heiden zu sein, sei "das prinzipielle Ziel dieser Ansiedelung". Das Große Siegel (Great Seal) der Kolonialisten zeigt einen Indianer, der sagt: "Kommt herüber und helft uns". Und so wurden die englischen Kolonialisten ihrer Verantwortung zu schützen gerecht, indem sie fortfuhren, die Eingeborenen "auszulöschen" und "auszurotten", um es mit ihren eigenen Worten zu sagen. Natürlich taten sie es auch zum eigenen Wohl, wie ihre ehrbaren Nachfahren später erläuterten.1630 hielt John Winthrop seine berühmte Predigt, in der er die neue Nation als "gottgewollt" und "eine Stadt auf einem Hügel" bezeichnete. Bis heute wird regelmäßig auf Winthrops inspirierende Rhetorik zurückgegiffen, wenn es gilt, Verbrechen zu rechtfertigen. Schlimmstenfalls handle es sich um "Abweichungen" von der noblen Mission der 'Verantwortung zu schützen'.

Es wäre ein Leichtes, ähnliche Beispiele aus der Zeit anderer Großmächte auf dem Höhepunkt ihrer Macht zu zitieren. Verständlich, dass die Mächtigen es vorziehen, uns zu erklären: Vergesst die Geschichte, blickt nach vorne! Für die Schwachen allerdings wäre diese Option unratsam.

Das Gespenst im Kleiderschrank. Vor 60 Jahren erschien es, als der Internationale Gerichtshof (IGH) seinen ersten Fall verhandelte. Dabei ging es um den Korfu-Kanal. Das Gericht entschied, dass es "das angebliche Recht auf Intervention als die Manifestation einer Politik der Gewalt bewerten" müsse, "die in der Vergangenheit zu den ernsthaftesten Verstößen geführt hat und die - wie unzulänglich die internationale Organisierung auch sein mag -, keinen Platz im internationalen Recht finden darf...; es ergibt sich aus der Natur der Sache, dass (Interventionen) den mächtigsten Staaten vorbehalten bleiben würden und die Ausübung von Gerechtigkeit als solcher leicht pervertiert werden könnte".

Die gleiche Perspektive spiegelte sich auf dem ersten Treffen des 'Gipfels des Südens', der im April 2000 stattfand. 133 Staaten nahmen daran teil. Sicherlich hatten sie die Bombardierung Serbiens noch im Hinterkopf, denn der Gipfel lehnte das "so genannte 'Recht' auf humanitäre Intervention" ab, das keine rechtliche Basis in der 'Charta der Vereinten Nationen' oder in den allgemeineren Prinzipien des internationalen Rechts" finde. Die Rhetorik bestätigte die wichtige 'Deklaration über Freundschaftliche Beziehungen' (UNGA Resolution 2625) der Vereinten Nationen von 1970. Diese Rhetorik wurde unter anderem auch auf dem Ministertreffen der 'Bewegung der Blockfreien' 2006 in Malaysia wiederholt. Auch hier stand die Wortwahl für die traditionellen Opfer - in Asien, Afrika, Lateinamerika und der arabischen Welt.

Zur selben Schlussfolgerung gelangte im Jahr 2004 auch ein hochrangiges UNO-Gremium - das 'Panel on Threats, Challenges and Change' (Gremium über Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel). Es schloss sich der damaligen Auffassung des Internationalen Gerichtshofes und der 'Bewegung der Blockfreien' an und kam zu dem Schluss: "Artikel 51 (Recht auf Selbstverteidigung) muss weder erweitert noch eingeschränkt werden, was den Umfang (des Artikels), auf den man sich seit langem verständigt hat anbelangt". Das Gremium fügte hinzu: "Jenen, die auf diese Reaktion mit Ungeduld reagieren, muss zur Antwort gegeben werden, dass in einer Welt voller potenziell wahrgenommener Bedrohungen, die Gefahr für die globale Ordnung und die Norm der Nichteinmischung, auf der diese (Ordnung) nach wie vor beruht, einfach zu groß ist, um unilaterale, präventive Akte als legal zu akzeptieren - im Unterschied zu kollektiv anerkannten Aktionen".

Diese Grundhaltung wurde auf dem UNO-Weltgipfel 2005 übernommen. Der Gipfel betonte bereits zuvor akzeptierte Standpunkte. Er betonte jedoch auch die Bereitschaft "zu kollektivem Handeln... durch den Sicherheitsrat und in Übereinstimmung mit der Charta... falls friedliche Mittel sich als inadäquat erweisen und nationale Autoritäten manifest daran scheitern sollten, ihre Bevölkerungen" gegen schwere Verbrechen "zu schützen". Es war eine Aussage, die vor allem die Wortwahl von Artikel 42 präzisieren sollte, der den UNO-Sicherheitsrat zur Anwendung von Gewalt autorisiert. Das Gespenst bleibt im Kleiderschrank - falls, und dies ist ein sehr betontes Falls, es sich um einen Sicherheitsrat handelt, der ein neutraler Schiedsrichter ist und für den die Maximen von Thukydides und Adam Smith nicht gelten. Ich werde darauf zurückkommen.

Es hat Bemühungen gegeben, eine scharfe Trennlinie zwischen R2P und der verwandten "humanitären Intervention" zu ziehen. Dafür mag Einiges sprechen, aber die Belege sind viel zu mangelhaft. Aus gutem Grund ist "das Recht auf humanitäre Intervention" heiß umstritten - vor allem zwischen Nord und Süd - während die 'Verantwortung zum Schutz', R2P, auf dem Weltgipfel 2005 durch einen Konsens akzeptiert, oder besser gesagt bestätigt, wurde. Der Grund dafür war, dass der Gipfel der Wortwahl der 'Verantwortung zum Schutz' (R2P) nichts substantiell Neues hinzugefügt hatte.

Die Rechte, wie sie in den entscheidenden Paragraphen 138 und 139 der Gipfel-Erklärung formuliert wurden, waren nicht ernsthaft umstritten. Im Grunde waren sie (zum Beispiel hinsichtlich des Apartheidstaates Südafrika) bereits bestätigt und umgesetzt worden. Hinzu kam, dass der UN-Sicherheitsrat bereits in Kapitel VII festgelegt hatte, dass er Gewalt anwenden kann, um massive Menschenrechtsverstöße, Bürgerkriege oder Verstöße gegen die Bürgerrechte zu stoppen (siehe die Resolutionen 925, 929 und 940 vom Juni/Juli 1994). Außerdem schreibt J. L. Holzgrefe: Die "meisten Staaten haben Konventionen unterzeichnet, die sie rechtlich dazu verpflichten, die Menschenrechte ihrer Bürger zu respektieren". Die wenigen Erfolge von R2P, die allgemein so sehr gepriesen werden (siehe z.B. der Fall 'Kenia') waren für die Resolution des UN-Weltgipfels 2005 nicht von Bedeutung, obgleich R2P-Terminologie einfloss.

Im Grunde ist die 'Verantwortung zum Schutz' (R2P) - wie auf dem 'Gipfel des Südens' 2000 formuliert - eine Unterkategorie des "Rechts auf humanitäre Intervention". Allerdings wurde der umstrittene Teil, in dem es um das Recht auf Gewaltanwendung ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrates geht, weggelassen. Damit will ich nicht sagen, dass es nicht wichtig war, einen expliziten Fokus auf bestimmte Rechte zu legen, die bereits allgemein akzeptiert sind. Doch die Umsetzung wird zeigen, welche Bedeutung diese Verschiebung bei der Wortwahl hat. In dieser Hinsicht gibt es (bislang) wenig zu feiern.

Doch es gibt Abweichungen von jenen Einschränkungen, die im Falle der Entscheidung über den Korfu-Kanal (durch den Internationalen Gerichtshof) getroffen worden waren bzw. durch Nachfolgeentscheidungen. So bestätigt die Gründungscharta der 'Afrikanischen Union' das "Recht der Union in Mitgliedsstaaten zu intervenieren... falls die Umstände gravierend sind". Das ist ein großer Unterschied zu der Charta der OAS (Organisation Amerikanischer Staaten). Diese verbietet Einmischungen "aus welchen Gründen auch immer in interne und externe Angelegenheiten jedes anderen Staates". Der Grund für diesen Unterschied ist klar. Die Verfassung der OAS wollte verhindern, dass der "Koloss im Norden" (USA) interveniert. Natürlich erlitt sie damit Schiffbruch. Die 'Afrikanische Union' hingegen sah sich - nach dem Zusammenbruch des Apartheidstaates Südafrika - mit keinem vergleichbaren Problem konfrontiert.

Würde man die Doktrin der 'Afrikanischen Union' auf die OAS oder die Nato übertragen, würde dies bedeuten, dass diese Bündnisse in ihren eigenen Mitgliedstaaten intervenieren könnten. Diese Idee führt zu interessanten und aufschlussreichen Folgerungen über Nato und OAS, die nicht weiter ausgeführt zu werden brauchen. Sie wären nicht umsetzbar. Man denke nur an die jüngste Vergangenheit und an die Maxime des Thukydides.

Mir ist zu R2P nur ein einziger Vorschlag auf hochrangiger Ebene bekannt, der über den Konsens hinausgeht, der auf dem UNO-Weltgipfel 2005 gefunden wurde (oder über die Erweiterung in der Gründungscharta der 'Afrikanischen Union'). Dieser Vorschlag ist im 'Report of the International Commission on Intervention and State Souvereignity on Responsibility to Protect' enthalten. In diesem Bericht von 2001 befasst sich eine Kommission mit einer Situation, in der "der Sicherheitsrat einen Vorschlag zurückweist oder nicht fähig ist, sich in angemessener Zeit damit zu befassen". In diesem Fall, so der Vorschlag des Berichtes, sollten "Aktionen innerhalb des Bereichs der Jurisdiktion regionaler oder subregionaler Organisationen, gemäß Kapitel VIII der (UNO-)Charta," erlaubt sein, "vorausgesetzt, man ersuche die Genehmigung des Sicherheitsrates nachträglich".

An diesem Punkt rappelt das Gespenst im Kleiderschrank gewaltig laut. Ein Grund dafür ist, dass Mächtige unilateral entscheiden, was in den "Bereich ihrer Jurisdiktion" fällt. Die OAS oder die 'Afrikanische Union' wären dazu nicht in der Lage, die Nato schon, und sie verfährt auch so. Die Nato hat unilateral beschlossen, dass der Balkan "in den Bereich ihrer Jurisdiktion" fällt. Hingegen fällt die Nato selbst anscheinend nicht in den Bereich ihrer eigenen Jurisdiktion, denn während der gesamten 90ger Jahre fanden im Südosten der Türkei schockierende Verbrechen gegen die Kurden statt. Dies stand nicht auf der Agenda - aufgrund entschlossener diplomatischer und militärischer Unterstützung für sie (die Türkei) durch die Regierung Clinton sowie der Unterstützung durch verschiedene andere Nato-Mächte.

Die Nato beschloss zudem, dass Afghanistan - und noch entlegenere Gebiete - in "den Bereich ihrer Jurisdiktion" fallen. Nato-Generalsekretär Jaap de Hoop Scheffer informierte auf einem Nato-Treffen im Juni 2007, "Nato-Truppen" müssten "die Pipelines bewachen, die Öl und Gas in Richtung Westen transportieren". Noch genereller: Sie müssten die Seerouten der Tanker und anderer Dinge, die "entscheidend für die Infrastruktur" des Energiesystems seien, beschützen. Diese weitreichenden Rechte, die von der 'Internationalen Kommission' genehmigt wurden, gelten praktisch nur für die Nato. Dies ist ein radikaler Verstoß gegen die Prinzipien, die aus dem Fall 'Korfu-Kanal' und nachfolgenden Entscheidungen abgeleitet und die festgelegt wurden und öffnet Tür und Tor, um die 'Verantwortung zum Schutz' zu einer Waffe für Imperialinterventionen nach Gutdünken zu machen.

Das Prinzip 'Korfu-Kanal' sagt uns Einiges über das Timing der neuen Rhetorik der 'Verantwortung zum Schutz' (R2P) bzw. der mit ihr verwandten "humanitären Intervention" sowie über deren selektive Umsetzungen im neuen Gewand. Die "normative Revolution" -- von westliche Kommentatoren verkündet -, fand in den 90ger Jahren statt, kurz nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion. In den Jahren davor hatte die Sowjetunion automatisch als Vorwand für Interventionen gedient.

Die Regierung Bush senior reagierte auf den Fall der Berliner Mauer mit einer offiziellen Erläuterung des neuen Washingtoner Kurses. Kurz gesagt sollte so ziemlich alles beim Alten bleiben, nur die Rechtfertigungen sollten sich ändern. Wir brauchen weiterhin ein riesiges Militär-System, hieß es, doch der Grund ist ein neuer, nämlich die "Hochtechnologie" von Mächten der 'Dritten Welt'. Wir müssen die "Grundlage" für unsere "Verteidigungsindustrie" beibehalten, hieß es. Dies war ein Euphemismus, in Wirklichkeit war unsere staatlich unterstützte Hightech-Industrie gemeint. Wir müssten zudem Interventionsstreitkräfte in Hinblick auf die energiereichen Regionen des Nahen/Mittleren Ostens aufrechterhalten. Die Bedrohung unserer Interessen, die militärische Interventionen nötig mache, "konnte nicht (mehr) dem Kreml angelastet werden"; im Gegensatz zu den Jahrzehnten davor hatte der Kreml als Vorwand ausgedient. Neue angebliche Rechtfertigungen wurden nötig. Wieder hatte eine 'Revolution der Worte" ihren Bühnenauftritt.

Die natürliche Interpretation, was im Falle von R2P Zeitgewinn bedeutet, hängt von der Auswahl des Anwendungszieles ab. Natürlich ist der Gedanke abwegig, das 'Prinzip' gelte auch für Sanktionen, wie sie damals durch den UNO-Sicherheitsrat gegen den Irak angewendet wurden. Die beiden Direktoren des Programms 'Öl-gegen-Nahrungsmittel' verdammten die Sanktionen als "genozidal". Es waren Denis Halliday und Hans von Sponeck. Beide traten aus Protest von ihrem Posten zurück. Hans von Sponecks detaillierte Studie über die schrecklichen Auswirkungen der Sanktionen werden in den USA und Großbritannien praktisch verbannt. Diese beiden Länder waren die Hauptakteure des Programms.

Ebenso wenig wird heute ein einziger Gedanke an den Schutz der Menschen von Gaza verschwendet, obgleich auch dies in den Verantwortungsbereich der Vereinten Nationen fiele. Man enthält ihnen fundamentale Rechte vor - ebenso wie den übrigen gemäß der 'Genfer Konvention' als "geschützt geltenden Populationen". Zum Thema Afrika: Die größte Katastrophe des Kontinents, wenn nicht in der Welt überhaupt, spielt sich heute im Osten des Kongos ab. Doch auch zu diesem Thema gibt es keine ernsthaften Überlegungen. Vor wenigen Tagen kam ein Bericht auf BBC, in dem es hieß, dass Multis erneut beschuldigt werden, gegen eine UNO-Resolution, die sich gegen den illegalen Handel mit wertvollen Mineralien richtet, verstoßen zu haben und so den mörderischen Konflikt zu finanzieren.

Auf einem anderen Gebiet - dem Hunger - wird nicht einmal ein Gedanke daran verschwendet, die grundlegendsten Vorschriften der R2P umzusetzen, um gegen das massive Verhungern von Menschen in armen Ländern vorzugehen. Laut jüngsten Schätzungen der UNO ist die Zahl der Hungernden auf über 1 Milliarde gestiegen. Gleichzeitig meldet das Welternährungsprogramm der UNO massive Einschnitte bei den Hilfsangeboten, da die reichen Nationen ihre mageren Beiträge reduzieren und lieber in den Freikauf von Banken investieren.

Vor einigen Jahren berichtete UNICEF, dass jeden Tag 16 000 Kinder sterben, weil sie nicht genügend zu essen haben. Noch weit mehr Kinder sterben an Krankheiten, die leicht zu verhindern wären. Heute sind diese Zahlen noch gestiegen. Allein in Südafrika sterben Menschen in solchen Massen wie damals in Ruanda - nur, dass das Sterben nicht 100 Tage währt, sondern Tag für Tag weitergeht. Natürlich gibt R2P viele Warnungen aus, aber Taten folgen nicht. Wo ein Wille wäre, wäre sicher auch ein einfacher Weg.

In diesem wie in zahllosen anderen Fällen hält man sich bei der Auswahl peinlich genau an die Maxime des Thukydides bzw. an die Erwartungen des Internationalen Gerichtshofes von vor 60 Jahren.

Das vielleicht schockierendste Beispiel für die nach wie vor geltenden radikalen Auswahlkriterien war das Bombardement gegen Serbien durch die Nato, im Jahr 1999. Dieser Angriff wurde in den westlichen Debatten als Juwel in der Krone der "neuen Norm", der 'humanitären Intervention', dargestellt. Damals befanden sich die USA auf dem "Höhepunkt ihres Glanzes", als Führerin der "aufgeklärten Staaten". Die "idealistische Neue Welt, die ein Ende der Inhumanität erreichen wollte", eröffnete eine neue Ära der Geschichte. Diese Neue Welt handle nach "Prinzipien und Werten". Damit will ich nur einige der hochtrabenden Begriffe der westlichen Intellektuellen zitieren.

Dieses schmeichlerische Selbstbild hat mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen. Eines der Probleme besteht darin, dass die traditionellen Opfer der Interventionen des Westens massiv dagegen protestieren. Ich habe bereits auf die Haltung der 'Bewegung der Blockfreien' hingewiesen. Vor allem Nelson Mandela war sehr scharf in seiner Verurteilung. Aber das alles war kein Problem: Die Ansichten der Unwürdigen sind leicht zu ignorieren.

Die Bombardierung (Serbiens) stellte außerdem einen offensichtlichen Verstoß gegen die 'Charta der Vereinten Nationen' dar. Doch auch dieses Problem konnte ad acta gelegt werden. Einige versuchten es mit juristischen Manövern. Die Goldstone-Kommission ging direkter, entschlossener vor: Ihrer Meinung nach waren die Bombardierungen zwar "illegal aber legitim". Zu dieser Schlussfolgerung konnte man nur gelangen, wenn man die Chronologie der Ereignisse umkehrte - denn zuerst waren die Bomben gefallen, dann kamen die Greuel.

Dies führt uns zu einem dritten Problem. Es gibt viele Fakten, die von unanfechtbaren westlichen Quellen dokumentiert wurden. Alle offenbaren das Gleiche: Das Bombardement der Nato stoppte die Greuel nicht, sondern ging den schlimmsten Greueln zeitlich um Einiges voraus. In der Kommandoführung der Nato und im Weißen Haus hatte man damit gerechnet. Für diese Schlussfolgerung - für die sich in westlichen Archiven so viele Dokumente finden -, spricht auch, dass die Anklageerhebung gegen Milosevic durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag auf dem Höhepunkt des Bombardements (gegen Serbien) erfolgte.

Doch die Verbrechen, für die Milosevic angeklagt wurde, ereigneten sich - mit einer einzigen Ausnahme - erst nach dem Bombardement. Wir können davon ausgehen, dass die einzige Anklage, die sich auf die Zeit vor dem Bombardement bezieht - das Massaker von Racak - die Amerikaner und Briten im Prinzip wenig scherte, denn in der gleichen Zeit unterstützten sie in Osttimor in aktiver Weise und ohne Bedauern weit schlimmere Verbrechen. Der Hintergrund der Greuel in Osttimor war unvergleichbar grotesker als alles, was auf dem Balkan geschah. Osttimor ist nur eines von vielen Beispielen, das sich zu jener Zeit abgespielt hat.

Doch auch dieses Problem wurde auf einfache Art und Weise gelöst: Die vielen Belege wurden praktisch unterdrückt.

Der Fall Osttimor ist besonders lehrreich. Ich habe im Jahre 1978 persönlich vor dem 'Vierten Komitee' (Fourth Committee) ausgesagt. Zu dieser Zeit hatten die Greuel ein Niveau erreicht, das der "Auslöschung - als Verbrechen gegen die Menschlichkeit - gegenüber der Bevölkerung von Osttimor" gleichkam. Mit diesen Worten drückte es, Jahre später, die von der UNO gesponserte "Wahrheitskommission" zu Osttimor aus. Großbritannien, Frankreich, die USA, Australien und andere Länder hatten (das indonesische Regime) unterstützt - selbst im Jahr 1999, als die Greuel wieder stark zugenommen hatten. Nachdem der Todeskampf des Staatsterrors im September 1999 - bei dem fast alles, was von Osttimor noch übrig geblieben war, zerstört wurde -, zu Ende ging, sagte der damalige Nationale Sicherheitsberater der US-Regierung, Sandy Berger, die USA würden auch weiterhin Aggressoren unterstützen, denn, so seine Erkllärung, "ich denke nicht, dass irgendjemand je eine Doktrin artikuliert hat, die besagt, dass wir intervenieren müssen, wo immer es ein humanitäres Problem gibt". R2P war - auf die übliche Weise - vergessen.

Zur Beendigung der Greuel wären im Falle Osttimor keine Bomben, Sanktionen oder andere Maßnahmen nötig gewesen - lediglich der Rückzug aus der eigenen Beteiligung. Kurz nach Sandy Bergers Worten, die die Politik des Westens auf den Punkt gebracht hatten, beendete Präsident Clinton - nach starkem innen- und außenpolitischem Druck - offiziell die US-Beteiligung. Daraufhin zogen sich die Invasoren sofort (aus Osttimor) zurück. Eine Friedenstruppe der UNO konnte einmarschieren, ohne auf eine Armee zu stoßen. So hätte im vergangenen Vierteljahrhundert stets gehandelt werden können. Erstaunlicherweise wurde die Horrorgeschichte von Osttimor schon bald als Rechtfertigung für R2P uminterpretiert. Diese Reaktion ist so beschämend, dass einem die Worte fehlen.

Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass der Konsens (zu R2P), der auf dem Weltgipfel 2005 erzielt wurde, nur mit dem Korfu-Prinzip und den Entscheidungen, die darauf folgten, in Einklang gebracht werden kann, falls wir es mit einem UN-Sicherheitsrat zu tun haben, der ein neutraler Schiedsrichter ist. Das ist heute offensichtlich nicht der Fall. Der Sicherheitsrat untersteht der Kontrolle seiner 5 ständigen Mitglieder. Was ihre operative Autorität anbelangt, so gibt es Unterschiede zwischen den 5. Ein Indikator dafür ist die Zahl der eingelegten Vetos. Ein Veto ist die extremste Art, gegen eine Resolution des Sicherheitsrates zu verstoßen. Der relevante Vergleichszeitraum war die Zeit um die Mitte der 60ger Jahre. Damals erholte sich die Welt von den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs, und die Entkolonialisierung schritt voran. Dies verschaffte der UNO zumindest einen gewissen Stand, um als Vertreterin der Weltmeinung agieren zu können. Verglichen mit damals sind die USA heute bei weitem führend, was die Zahl ihrer Vetos geht. An zweiter Stelle kommt Großbritannien. Die anderen liegen weit abgeschlagen dahinter. In den letzten 25 Jahren legten China und Frankreich 3 Vetos gegen Resolutionen ein, Russland 4. Großbritannien legte 10 Vetos ein und die USA 43 (selbst gegen Resolutionen, in denen Staaten aufgefordert wurden, internationales Recht zu achten). Das Gespenst im Kleiderschrank nickt zustimmend. Die Maxime des Thukydides hat erneut zugeschlagen.

Eine Möglichkeit, diesen Defekt des Konsenses des UN-Weltgipfel 2005 zu minimieren, wäre, die Vetos abzuschaffen. Die meisten Amerikaner sind im Grunde für diese Lösung. Sie glauben, die USA sollten sich dem Willen der Mehrheit anschließen. Bei internationalen Krisen sollte die UNO - und nicht Amerika - die Führungsrolle übernehmen, lautet ihre Meinung. Aber hier kollidieren wir mit der Maxime des Adam Smith, die sicherstellt, dass eine solche Häresie nicht vorstellbar ist, ebenso wenig wie es vorstellbar ist, R2P umgehend auf jene anzuwenden, die verzweifelt Schutz brauchen, aber nicht auf der Favoritenliste der Mächtigen stehen.

Eine weitere Überlegung zum Thema öffentliche Meinung in den USA ist folgende: Die Leitlinien, die das Verhalten bei internationalen Angelegenheiten größtenteils bestimmen, sind keineswegs in Stein gemeißelt. Sie sind über die Jahre weicher geworden - als Ergebnis der zivilisierenden Wirkung unserer populären Bewegungen. Hinsichtlich dieses kontinuierlichen, essentiell wichtigen Projekts kann R2P sich als wichtiges Instrument erweisen - fast wie damals die 'Universelle Erklärung der Menschenrechte'.

Auch wenn sich die Staaten nicht an die Deklaration halten - und manche Länder offiziell einiges davon zurückweisen (es ist wichtig zu sagen, dass auch der mächtigste Staat der Welt eines dieser Länder ist), so ist diese Erklärung doch ein Ideal, an das sich Aktivisten bei ihrer Bildungs- und Organisierungsarbeit halten können. Oft sind sie damit effektiv. Meine Vermutung ist allerdings, dass die meisten Beiträge zu dieser Diskussion (R2P) sich ziemlich ähneln dürften. Mit ausreichend Engagement (das bei den Herrschenden leider noch nicht erkennbar ist), könnte diese Debatte bedeutsam werden.

* Noam Chomsky ist Professor für Linguistik am Massachusetts Institute of Technologie (MIT) und hat in den 60er Jahren die Vorstellungen über Sprache und Denken revolutioniert. Zugleich ist er einer der prominentesten und schärfsten Kritiker der gegenwärtigen Weltordnung und des US-Imperialismus.

Orginalartikel: UN Address: Dialogue on the Responsibility to Protect **

Übersetzt von: Andrea Noll

Quelle: http://www.zmag.de/artikel/erklaerung-von-prof.-noam-chomsky-vor-der-vollversammlung-der-vereinten-nationen-am-23.-juli-2009

** Im Original des Artikels, der auf der ZNet-Seite erschienen ist (http://www.zcommunications.org/znet/viewArticle/22227), finden Sie viele (englischsprachige) Links innerhalb des Textes.


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