BND ausgebremst? Irrtum!
Ausbau der elektronischen Aufklärungsfähigkeiten geht planmäßig voran
Von René Heilig *
Für 300 Millionen Euro will der BND
bis 2020 seine elektronische Spionage
ausbauen. Er bekomme nur
sechs Millionen, sagt der »Spiegel«
und meint, das Parlament habe den
Dienst ausgebremst. Ein Irrtum.
Nur sechs Millionen Euro habe das
Vertrauensgremium des Bundestages
dem Bundesnachrichtendienst für
2014 zugebilligt, um seine Strategische
Initiative Technik (SIT) vorzubereiten.
Damit, so meldet der »Spiegel
«, habe das Parlament die BNDPläne
zur technischen Aufrüstung
vorerst »gedämpft«. Die Nachrichtenagentur
dpa behauptet, der Dienst
habe mit der Bestätigung der vollen
Summe gerechnet. Die jetzt bewilligten
Gelder reichten für eine Vorfestlegung
aber nicht aus. Die Berufung
der dpa auf »Geheimdienstkreise
« ist wahrlich kein Beleg für Seriosität.
Im Gegenteil.
Der BND hat in seiner Vorlage, deren
Geheimhaltung übrigens erst im
Jahr 2074 endet, für das Jahr 2014
genau diese sechs Millionen Euro gefordert,
die ihm von den zuständigen
Haushältern des Bundestages zugestanden
wurden. 3,3 Millionen Euro
sollen für die Aufklärung durch technische
Signalerfassung (SIGINT)
ausgegeben werden. Insgesamt
schluckt der SIGINT-Ausbau über die
Hälfte der bis 2020 geplanten 300
Millionen Euro.
Von den nun erst einmal bewilligten
sechs Millionen gehen 1,5 Millionen
in den Ausbau der Datenanalyse
(AIDA), 0,6 Millionen Euro sind
im Bereich Cyberfähigkeit verplant,
für die Aufrüstung im Bereich Biometrie
will man 0,4 Millionen Euro
und für technische Fortschritte auf
dem Gebiet der Sensorik 0,2 Millionen
Euro verwenden.
Der Finanzierungsbedarf von 300
Millionen Euro bis 2020 erreicht erst
ab 2015 eine relevante Größe von 28
Millionen Euro. 2016 will man 44
Millionen, in den Folgejahren 54 Millionen,
58 Millionen, 58 Millionen
und 52 Millionen Euro Steuergelder
erhalten, um den BND »im Cyberbereich
auf Augenhöhe mit den Partnern
« zu bringen.
In diesen Jahresscheiben betrachtet,
scheint das Programm, über
das »nd« bereits Mitte Mai informiert
hat, seine Brisanz zu verlieren. Und
genau darauf setzt die Meldung über
das angebliche Ausbremsen des BND
durch das Parlament. Dessen Vertrauensgremium
– es besteht aus vier
Abgeordneten der Union, drei SPDParlamentariern
sowie je einem von
Linkspartei und Grünen – erwartet für
die Wirtschaftsplanungen 2015 vom
Auslandgeheimdienst, der dem
Kanzleramt direkt unterstellt ist, einen
Bericht über die Vorbereitungen
für sein SIT sowie eine ausführliche
Begründung der geplanten Maßnahmen.
Der Aufwand ist eigentlich
kaum zu rechtfertigen, denn dem geheim
tagenden Haushältergremium
liegt ein solcher bereits mit dem Antrag
vor.
Wichtiger wäre eine juristische
Klarstellung darüber, ob der deutsche
Geheimdienst diese elektronischen
Spionageoperationen überhaupt
vornehmen darf. Schließlich
tut der BND nichts anderes als die
derzeit so viel gescholtene NSA. Der
BND brüstet sich sogar, durch die
»praktizierte Vereinigung der verschiedenen
Beschaffungsarten sowie
der Auswertung unter einem Dach«
der NSA sowie dem britischen Partner
GCHQ überlegen zu sein.
Nicht nur die Opposition zweifelt
an der Rechtmäßigkeit solchen Tuns
und hält die gesetzlichen Grundlagen
für die Arbeit des BND zumindest
für lückenhaft. Durchaus berechtigt
ist in diesem Zusammenhang
auch die Anmerkung von Bundesjustizminister
Heiko Maas (SPD):
»Wer mitlesen will, braucht dafür gesetzliche
Grundlagen.«
* Aus: neues deutschland, Mittwoch 11. Juni 2014
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