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FIfF kritisiert Entwurf zur europäischen Fluggastdatenspeicherung

FIfF-Presseerklärung vom 4. August 2015 *

Das FIfF fordert das Europäische Parlament auf, den Vorschlag des Innenausschusses zur Speicherung von Fluggastdaten abzulehnen. Der Entwurf zu einer EU-weiten Fluggastdatenspeicherung (Passenger Name Records, PNR) ist eine weitere Abkehr von der Unschuldsvermutung zugunsten einer Überwachungs- und Präventionsgesellschaft. Die anlasslose Massenüberwachung der Passagiere aller internationalen Flüge und Speicherung dieser Daten in Datenbanken steht im Widerspruch zu den Grundprinzipien der Europäischen Union.

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung klargestellt, dass eine anlasslose Datenerhebung ein unverhältnismäßiger Eingriff in das EU-Grundrecht auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten ist. Doch anstatt die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung für eine Kurskorrektur zu nutzen, wird hier eine neue Massenüberwachung ins Leben gerufen.

Gespeichert werden sollen nicht nur Name, Abflugort und Ziel, sondern bis zu 60 Einzelangaben wie Essenswünsche, ob ein Hotel zusammen mit dem Flug gebucht wurde, und welche Tickets zusammen bestellt wurden. Damit lassen sich nicht nur Bewegungsprofile erstellen, sondern auch Aussagen über Beziehungen zwischen Fluggästen und eventuell sogar ihre Religion ableiten – hochsensible und schützenswerte Daten.

Die Zustimmung des Innenausschusses des Europäischen Parlaments zum Kommissionsentwurf zur Fluggastdatenspeicherung ist insbesondere im Licht der letzten PNR-Debatte enttäuschend: Im Jahr 2013 stellte sich das EU-Parlament noch gegen eine solche anlasslose Überwachung. Begründet wird die Maßnahme nun mit einem Bedarf zur Harmonisierung der Rechtslage in verschiedenen EU-Staaten. Doch dieser Harmonisierungsbedarf wurde überhaupt erst dadurch geschaffen, dass die EU-Kommission die Einführung der Fluggastdatenspeicherung in einzelnen EU-Ländern mit insgesamt 50 Millionen Euro unterstützt hat.

Der aktuelle Entwurf nimmt zwar innereuropäische Flüge von der Fluggastdatenspeicherung aus, tut ansonsten aber wenig, um die Privatsphäre der Fluggäste zu sichern: Die Daten dürfen von Strafverfolgungsbehörden nicht nur zur Aufklärung von Verbrechen, sondern auch für Profiling und Data-Mining verwendet werden. „Dies stellt eine Abkehr von traditioneller Strafverfolgung hin zu einer digitalen Rasterfahndung dar“, wie Kai Nothdurft, Vorstandsmitglied des FIfF betont. Auch der Austausch mit anderen Polizeibehörden und der europäischen Polizeibehörde Europol ist erlaubt und kaum reguliert.

„Die Einführung einer anlasslosen Fluggastdatenspeicherung und -auswertung lehnen wir entschieden ab“, betont Sylvia Johnigk, Vorstandsmitglied des FIfF.

* Pressemitteilung von FIfF, 4. August 2015; http://www.fiff.de/presse


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