Wirtschaftssanktionen - Eine Alternative zum Krieg?
Anmerkungen zu einer Debatte in der Friedensbewegung
Von Joachim Guilliard
Der Botschafter von Bangladesh, Anwarul Karim Chowdhury, wartete im Sommer in einer
Schlange auf dem Pariser Flughafen, als er ein ungewöhnliches Schild über dem
Einwanderungsschalter sah. Während auf der einen Seite das bekannte Schild »Nur für
Paßinhaber der EU« hing, fesselte ihn das Schild auf der gegenüberliegenden Seite: »Alle anderen
- und Österreich«. Hinter ihm murmelte ein sichtlich verärgerter Österreicher: »Was denken die,
woher wir kommen? Aus der Dritten Welt?«. (InterPress, 9. Oktober) Der Zorn des
Österreichers galt den wenig später aufgehobenen EU-Sanktionen. Karim Chowdhury hält einen
anderen Aspekt für wichtig: Das kleine Österreich ist der bisher einzige westliche Industriestaat,
der unter einem Embargo zu leiden hatte, wobei die Maßnahmen milde und von kurzer Dauer
waren. Die Sanktionen aber, die der UN-Sicherheitsrat bisher verhängte, richteten sich in der
Regel gegen Länder der »Dritten Welt«, wie Libyen, Irak, Sierra Leone, Afghanistan, Sudan,
Haiti und Liberia.
Nicht nur wegen dieser Einseitigkeit stoßen Wirtschaftssanktionen weltweit zunehmend auf
Ablehnung, sondern vor allem wegen ihrer Auswirkungen auf das Leben und die Gesundheit der
jeweils betroffenen Bevölkerung. Dabei hat die verheerende Situation im Irak die Kritik an dem
in den letzten zehn Jahren gehäuft angewandten Interventionsinstrument massiv verschärft.
Einflußreiche Kräfte des Westens wollen diese Waffe auch weiterhin scharf halten. Aber auch
aus der Friedensbewegung gibt es Stimmen, die Wirtschaftssanktionen als »Alternative zu
Militärinterventionen« retten möchten. Das zeigt der jüngst im VSA-Verlag Hamburg
erschienene, von Ulrich Cremer und Dieter S. Lutz herausgegebene Sammelband »Die
Bundeswehr in der neuen Weltordnung«, der diesem Thema drei Beiträge widmet.
»Sanktionshilfefonds«?
Norbert Mappes-Niediek, Autor der Wochenzeitung Freitag, geht dort locker über die Folgen
für die Bevölkerung hinweg. Am Beispiel Jugoslawien versucht er, die Wirkungslosigkeit von
Sanktionen aufzuzeigen, und zieht am Ende das zynische Resümee, daß sie »wenigstens
potentielle Nachahmer abschrecken« würden. Die Bevölkerung, »die sich ein Unrechtsregime hat
gefallen lassen«, würde dadurch zwar noch weiter ins »geistige und materielle Elend gestoßen«.
Dennoch sei dies »so brutal das klingt: ein Fortschritt«.
Mitherausgeber Ulrich Cremer macht sich Gedanken, wie man Sanktionen effektiver einsetzen
könnte. Einzig Hans von Sponeck, der ehemalige UN-Koordinator für die humanitäre Hilfe im
Irak, der aus Protest gegen die Sanktionen Anfang des Jahres zurückgetreten ist, äußert Zweifel
an der ganzen Logik von Sanktionen.
Da unter Wirtschaftssanktionen auch die Anrainerstaaten leiden und diese aus Eigeninteresse die
Embargomaßnahmen zum Teil unterlaufen, greift Ulrich Cremer die Idee eines
»Sanktionshilfefonds« auf - als »Weg zu effektiven Wirtschaftssanktionen«. Aus diesem Fonds
sollen die boykottierenden Länder Entschädigungen für ihre wirtschaftlichen Verluste erhalten,
falls sie die Blockademaßnahmen vollständig einhalten und effektiv überwachen. Es ist
erstaunlich, wie vehement Cremer sich für Sanktionen einsetzt, obwohl er die damit verbundene
Problematik sieht. Neben den negativen Folgen für die Bevölkerung stellt er zu Recht die
mangelhafte »Präzision« der Embargobeschlüsse fest, die es erlauben, die Sanktionen mit immer
neuen »Nachforderungen« beliebig zu verlängern. Da sie in der Regel zeitlich unbefristet verhängt
werden, ist für ihre Aufhebung ein erneuter Beschluß des Sicherheitsrates notwendig, der durch
das Veto eines ständigen Mitglieds auf Dauer verhindert werden kann.
Von den Folgen umfassender »Sanktionen« für den Irak und für Jugoslawien aber will sich
Cremer in seinen Überlegungen nicht stören lassen: »Geht man vom Grundgedanken aus, daß
Embargos eine nichtmilitärische Alternative zu Kriegen sind, erweisen sich beide Fälle als
schlechte Beispiele, weil die Sanktionsregimes jeweils im Zusammenhang mit Kriegshandlungen
etabliert wurden.«
Damit macht er es sich zu einfach. Selbstverständlich verstärken Kriegszerstörungen die Wirkung
eines Embargos erheblich. Man kann aber allgemein sagen, daß Sanktionen um so schlimmere
Auswirkungen auf die humanitäre Situation haben, je ärmer ein Land schon vorher ist und je
stärker es vom Import essentieller Güter, wie Nahrung und Medikamente, abhängt. Ein trauriges
Beispiel hierfür ist Burundi, wo die von einer afrikanischen Staatengruppe verhängten und vom
UN-Sicherheitsrat unterstützten Sanktionen eine verheerende Wirkung auf die bettelarme
Bevölkerung haben.
Embargos humanisieren?
Wenn der Irak auch ein extremes Beispiel ist, so zeigt es doch mit größter Deutlichkeit die
prinzipiellen Probleme umfassender Blockaden. Und umfassend müssen sie sein, sollen sie eine
schnelle und unmittelbare Wirkung entfalten, z. B. um einer aktuellen Bedrohung von
Minderheiten zu begegnen. Das ist ja der an sich verständliche Wunsch, den Menschenrechts-
und Friedensgruppen mit internationalen Sanktionen verbinden. Sogenannte intelligente
Sanktionen, die nur Maßnahmen enthalten, die sich wie Rüstungsstopp, Reisebeschränkungen,
Einfrieren von Auslandskonten etc. direkt gegen die Führung des betreffenden Staates richten,
sind dafür auch nach Uli Cremers Meinung nicht geeignet. Sobald aber Embargomaßnahmen
einigermaßen umfassend sind, ist die Gesamtbevölkerung auch unmittelbar und massiv betroffen,
besonders natürlich die Schwächsten einer Gesellschaft.
Diesen unerwünschten Folgen will Cremer »konstruktiv begegnen«: »Die internationale
Staatengemeinschaft sollte einen Sanktionskodex erarbeiten, der Embargos humanisieren hilft.
Lebensmittellieferungen und medizinische Hilfe müssen von der UNO bereit gestellt,
Hilfsorganisationen mit der Logistik betraut werden.« Was dieser Sanktionskodex beinhalten und
wer dabei die »internationale Staatengemeinschaft« sein soll, die ihn aufstellen und kontrollieren
könnte, läßt er offen. Sicher aber ist, daß sein Vorschlag keine Lösung des Problems bringen
kann. Gerade das Beispiel des Iraks zeigt, daß Krankheiten und Not nicht allein durch Mangel
an Nahrungsmitteln und Medikamenten verursacht werden, sondern auch durch den Ausfall der
Infrastruktur in Bereichen wie Wasser- und Energieversorgung, Transportwesen und
Kommunikation aufgrund fehlender Ersatzteile, Chemikalien usw. Zudem dürfen auch die
verheerenden Auswirkungen auf Wohnen, Bildungssystem, Beschäftigung nicht einfach ignoriert
werden. Die Alimentierung von außen über Hilfsorganisationen würde zudem den betroffenen
Staat eines Teils seiner Souveränität berauben, was dieser, schon angesichts des Konflikts, in
dem er sich mit den Embargobetreibern befindet, nicht akzeptieren würde.
Völkerrechtliche Debatte
Angesichts der humanitären Probleme haben UNO- Kommissionen die seit Jahren von
Völkerrechtlern vorgebrachten Argumente aufgegriffen und schwere menschen- und
völkerrechtliche Bedenken gegen umfassende Wirtschaftssanktionen vorgebracht, die der Hohe
Kommissar für Menschenrechte im September in einer Abhandlung zusammenfaßte. Dabei stellt
er u. a. fest, daß
-
auch bei Maßnahmen des Sicherheitsrates nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen
die im internationalen Recht verankerten Menschenrechte der Betroffenen respektiert werden
müssen, insbesondere die Genfer Konvention, die das Aushungern der Zivilbevölkerung und die
Zerstörung von Lebensnotwendigem verbietet;
-
Wirtschaftssanktionen praktisch immer dramatische Auswirkungen auf die in der »Konvention
über ökonomische, soziale und kulturelle Rechte« garantierten Rechte haben;
-
humanitäre Ausnahmen bei Sanktionen, um die Zufuhr lebensnotwendiger Güter zu
ermöglichen, nach Feststellung mehrerer UN-Studien kaum positive Auswirkungen haben und
auch auf einen zu engen Rahmen beschränkt waren. Sie berücksichtigten z.B. nicht Fragen wie
Schulbildung, Versorgung mit sauberem Wasser und angemessene Gesundheitsversorgung.
Bereits in ihrer Resolution vom 4. März 1994 hatte die UNO-Menschenrechtskommission eine
recht präzise Stellungnahme zur Problematik von Sanktionen abgegeben. Da wirtschaftliche
Zwangsmaßnahmen die volle Verwirklichung aller Menschenrechte unmöglich machen, fordert
die Resolution unter Hinweis auf die Allgemeine Menschenrechtserklärung alle Staaten auf,
derartige Praktiken zu unterlassen. Sie verweist auf »das Recht eines jeden, auf einen für
Gesundheit und Wohlergehen ausreichenden Lebensstandard, der Nahrung, medizinische
Versorgung, Unterkunft und notwendige soziale Dienstleistungen beinhaltet«, führt explizit
Handelsbeschränkungen, Blockaden, Embargos, das Einfrieren von Guthaben als
menschenrechtswidrige Zwangsmaßnahmen an und stellt schließlich ausdrücklich fest, daß
essentielle Güter wie Lebensmittel und Medizin nicht als politisches Druckmittel verwendet
werden sollen.
Die in dieser Resolution beschriebenen Umstände treffen von der Sache her gerade auf die zur
Debatte stehenden multilateralen Sanktionen zu. Um den realen Machtverhältnissen Rechnung zu
tragen, hat die Kommission jedoch ihre Resolution formal ausdrücklich auf unilaterale
Zwangsmaßnahmen bezogen. Da die menschenrechtlichen Auswirkungen bei multilateralen
Sanktionen wesentlich gravierender sind (weil diese naturgemäß besser »greifen«), zeigt dies
einmal mehr den Widerspruch zwischen humanitärem Anspruch von UNO-Gremien und
machtpolitischer Praxis, die auf Menschenrechte keine Rücksicht nimmt. (s. Hans Köchler, S.32)
Diese Theorie ist bankrott
Im August 2000 nahm der Unterausschuß der UN- Menschenrechtskommission eine neue
Resolution zu den »Menschenrechts- und humanitären Konsequenzen von Sanktionen« an. Sie
fordert u. a. den UN-Sicherheitsrat als ersten Schritt zur Beachtung des humanitären
Völkerrechts auf, »die Auswirkungen von Sanktionen auf die Zivilbevölkerung zu eliminieren,
durch die Erlaubnis zum Import ziviler Güter, insbesondere zur Sicherung der Nahrungs-,
medizinischen und pharmazeutischen Versorgung und anderer Produkte, die wesentlich für die
Gesundheit der Bevölkerung in jeglicher Hinsicht sind«. Eingeflossen ist dabei auch das
Gutachten des belgischen Professors Marc Bossuyt, Mitglied des Unterausschusses der
Kommission: »Die >Theorie< hinter Wirtschaftssanktionen ist, daß ökonomischer Druck auf die
Zivilbevölkerung in Druck auf die Regierung übersetzt wird, ihre Politik zu ändern. Diese Theorie
ist bankrott, sowohl rechtlich wie praktisch«, stellt Bossuyt in seinem 40seitigen Papier fest (Abs.
48-50).
Da grundlegende Menschenrechte durch Sicherheitsratsbeschlüsse nicht außer Kraft gesetzt
werden können, sind beispielsweise die Sanktionen gegen den Irak nach Bossuyts Ansicht völlig
illegal und ähneln mittelalterlichen Belagerungen. »Das Sanktionsregime gegen Irak hat als sein
klares Ziel, dem irakischen Volk Lebensbedingungen aufzuerlegen, ... die auf seine ganze oder
teilweise physische Zerstörung ausgerichtet sind. Es tut nichts zur Sache, daß diese absichtliche
physische Zerstörung angeblich die Sicherheit in der Region zum Ziel haben soll. Sobald der
klare Beweis erbracht worden war, daß Tausende von Zivilisten gestorben sind und
Hunderttausende in Zukunft sterben würden, wenn der Sicherheitsrat die Sanktionen fortsetzt,
waren die Toten nicht länger ein unbeabsichtigter Nebeneffekt - der Sicherheitsrat war (ab da)
verantwortlich für alle bekannten Konsequenzen seiner Aktivitäten ... Die UN- Botschafterin der
USA (Albright) bestätigte dies tatsächlich, indem sie, gefragt, ob die halbe Million Tote >es
wert< sei, erwiderte: >Wir denken, der Preis ist es wert<. Die Staaten, die die Sanktionen
auferlegen, könnten Fragen in bezug auf die Völkermordkonvention aufwerfen.«
Andere wie Noam Chomsky, Ramsey Clark oder die Politikwissenschaftler John und Karl
Mueller in der Mai/Juni Ausgabe von Foreign Affairs gehen in ihrem Urteil noch weiter. Für sie
sind Sanktionen (potentielle) Massenvernichtungswaffen. Massenvernichtungswaffen, die deshalb
besonders gefährlich sind, weil sie auf unspektakuläre Weise töten und weil die Hemmschwelle
für ihre Anwendung weit geringer ist.
»Belagerung«?
Neben den menschenrechtlichen Einwänden gibt es machtpolitische zu diskutieren. Wie schon
erwähnt, zielen Sanktionen, wie sie Uli Cremer vorschweben, im wesentlichen auf Länder des
Südens und des Osten. Es ist kaum vorstellbar, daß Länder wie Frankreich, Italien oder
Deutschland davon betroffen sein werden, von den USA ganz zu schweigen, obwohl diese
Länder beispielsweise im März 1999 ganz offensichtlich den Frieden gebrochen haben und ihre
Hochrüstung und aggressive Militärstrategie wohl die derzeit größte Bedrohung des Weltfriedens
darstellen. Die bisherige Praxis zeigt, daß auch wichtige Verbündete der westlichen Staaten vor
umfassenden Sanktionen sicher sind. Dabei bedürfte es z. B. im Falle der Türkei oder Israels gar
keiner Blockademaßnahmen. Hier würde es reichen, die politische, wirtschaftliche und
militärische Unterstützung einzustellen.
Internationale Sanktionen werden unter den gegebenen weltweiten Machtverhältnissen ein
Interventionsinstrument der westlichen Staaten bleiben. Neben dem Umstand, daß eine solche
Praxis mit dem internationalen Rechtssystem nicht vereinbar ist, stellt sich auch die Frage, woher
der ungebrochene Glaube kommt, Interventionen westeuropäischer Staaten und der USA
könnten irgendwo Probleme lösen.
Ich kann den Wunsch durchaus verstehen, bedrohten Menschen möglichst unmittelbar »zu Hilfe
eilen zu wollen«. Warum sollten aber hinter humanitären Interventionen des Westens mittels
»Belagerung« andere Zielsetzungen liegen als beim Jugoslawienkrieg? Während dieser Krieg an
sich in der Friedensbewegung gut aufgearbeitet worden ist, steht dies in bezug auf die früheren
westlichen Interventionen im ehemaligen Jugoslawien noch aus. Wie sonst könnte Ulrich Cremer
sich heute noch positiv auf die ersten Sanktionsmaßnahmen gegen Jugoslawien beziehen? Diese
Sanktionen waren Teil einer Intervention, die ein Paradebeispiel dafür ist, wie durch einseitige
Parteinahme ein Konflikt angeheizt und verlängert werden kann und wie eine effektive
Propaganda dafür auch noch die Unterstützung von Hilfsorganisationen, Menschenrechts- und
Friedensgruppen gewinnen konnte.
Die Logik stimmt nicht
Hans von Sponeck glaubt nicht mehr daran, daß mit Sanktionen vernünftige Politik gemacht
werden kann. »Sanktionen sehen oft nur auf den ersten Blick aus wie eine >humanere< und
kosteneffizientere Alternative zum Krieg. Die ultimativen Folgen für die Bevölkerung sind aber oft
genauso schlimm wie bei einem Krieg.« Mildert man sie ab, sind sie kaum noch geeignet, eine
Regierung zum gewünschten Verhalten zu zwingen.
Ob seine Vermutung, daß Sanktionen »vielleicht vom internationalen und humanitären Recht her
für eine beschränkte Zeit vertretbar sind«, zutrifft, sei dahingestellt. Wichtiger ist, daß er als
diplomatischer Praktiker vorschlägt, sich von der Vorstellung einer direkten Beeinflussung oder
Kontrolle anderer Staaten zu verabschieden. »Wir müssen uns einfach daran gewöhnen, daß wir
nicht in einer Kolonialsituation leben, daß die Länder unabhängig geworden sind. ... Und wir
müssen viel stärker auf Einbindung drängen, zum Beispiel in Instrumente wie die UN-Charta oder
die Universaldeklaration für Menschenrechte.«
Er schlägt vor, wieder mehr an die Ursachen von Krisenentwicklungen zu gehen und auch die
Probleme der betroffenen Staaten ernst zu nehmen. »Ich glaube, man muß die Iraker - parallel
zur Lockerung oder zum Aufheben der Sanktionen - sehr stark in Gespräche einbinden, ihnen
dadurch versuchen klarzumachen, daß der friedliche Weg der produktivere ist. Ein Weg, der den
Menschen im Irak zugute kommt und auf diese Weise dann auch das Problem mit löst.«
Sponecks sachliche Argumentation könnte geeignet sein, den ungestümen Willen zur Intervention
vieler wohlmeinender Menschen zu zügeln.
Fazit
Umfassende Sanktionen sind (potentielle) Massenvernichtungswaffen und keine »gewaltfreie«
Alternative zum Krieg. Die Friedensbewegung kann nicht ernsthaft solche Methoden der
Kriegführung befürworten, nur weil sie nicht mit Pulverdampf und Kanonendonner verbunden
sind. Ich denke, Friedensbewegung und Menschenrechtsgruppen wären gut beraten, sich
zunächst Abhandlungen wie die von Marc Bossuyt oder des Innsbrucker Professors Hans
Köchler über »Ethische Aspekte der Sanktionen im Völkerrecht« anzuschauen und sich Hans
von Sponecks Äußerungen zu Herzen zu nehmen, bevor weiter über Sanktionen als zivile
Alternative diskutiert wird. Offensichtlich sind Berufsdiplomaten und Völkerrechtler dem
eigentlichen Grundsatz der Friedensbewegung, gewaltfreie Lösungsansätze zu verfolgen, näher
als einige ihrer Vordenker. Genug Arbeit also für alle, die sich für das Wohl anderer Menschen
und den Frieden einsetzen wollen. Bei einem gewissen Erfolg dabei werden wahrscheinlich auch
die Konflikte leichter zu lösen sein, die Befürworter von Sanktionen im Auge haben.
Literatur:
-
Ulrich Cremer, Dieter S. Lutz: Die Bundeswehr in der neuen Weltordnung. VSA-Verlag,
Hamburg 2000
-
Hans Köchler: Ethische Aspekte der Sanktionen im Völkerrecht. Wien 1994
-
Marc Bossuyt: The adverse consequences of economic sanctions on the enjoyment of human
rights. UN Menschenrechtskommission, Dokument E/CN.4/Sub. 2/2000/33
Der Beitrag von Joachim Guilliard erschien am 29. November 2000 in der Tageszeitung "junge welt". Wir werden die Debatte nicht nur auf dem 7. Friedenspolitischen Ratschlag in Kassel (2./3. Dezember 2000) fortsetzen (dort referiert der im obigen Beitrag mehrfach angesprochene Ulrich Cremer zum selben Thema), sondern das Thema auch sonst weiter verfolgen.
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