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Kein Krieg mit Killerviren

Vor 40 Jahren wurde die Konvention über das Verbot biologischer Waffen unterzeichnet

Von Hubert Thielicke *

Um den Missbrauch der Biowissenschaften zu verhindern, wurde vor 40 Jahren die Biowaffenkonvention unterzeichnet. Doch ihre Einhaltung kann noch immer nicht überwacht werden.

»Angst vor Killerviren« - »Gefahr aus dem Sicherheitslabor« - solche Schlagzeilen machten vor Kurzem auf ein neues, gefährliches Grippevirus aufmerksam. Erneut rückten die biologischen Waffen und der Bioterrorismus in den Brennpunkt. Die Furcht davor ist groß. Heute ist es 40 Jahre her, dass biologische und Toxinwaffen verboten wurden. Am 10. April 1972 wurde in London, Moskau und Washington die Biowaffenkonvention zur Unterzeichnung ausgelegt.

Es war die erste weltweite Abrüstungsmaßnahme. Sie verbietet eine komplette Kategorie von Massenvernichtungswaffen und verhindert vorbeugend den militärischen Missbrauch wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse auf dem Gebiet der Biowissenschaften. Die Konvention trat 1975 in Kraft. Heute gehören ihr 165 Staaten an.

Unter biologischen Waffen versteht man vor allem Krankheitserreger, die Menschen, Tiere oder Pflanzen schädigen oder töten, während es bei Toxinen um von Lebewesen erzeugte Gifte geht. Biowaffen waren die ersten Massenvernichtungsmittel, deren sich Menschen bedienten. So sollen im Jahr 1346 mongolische Belagerer Pestleichen über die Stadtmauern von Kaffa auf der Krimhalbinsel katapultiert haben, worauf genuesische Schiffe die Seuche nach Westeuropa einschleppten.

Durch das Genfer Protokoll von 1925 wurde die Anwendung von Giftgasen und bakteriologischen Mitteln im Krieg verboten. Allerdings setzte Japan im Zweiten Weltkrieg derartige Waffen in China ein. Nicht zuletzt Expertenberichte der UNO und der WHO trugen dazu bei, dass Ende der 60er Jahre ein vollständiges Verbot biologischer und chemischer Waffen in den Mittelpunkt internationaler Debatten rückte.

Vor allem die USA und Großbritannien waren jedoch nur zu einem Abkommen gegen biologische Waffen bereit. Die sind für militärische Zwecke weniger geeignet, weil sie unterschiedslos wirken und dadurch schwer beherrschbar sind. Dagegen galten chemische Waffen in einigen Staaten als durchaus interessantes Kampfmittel. Im Vietnamkrieg setzten die USA ein chemisches Entlaubungsmittel großflächig ein, das als »Agent Orange« bekannt wurde. Die Genfer Konferenz des Abrüstungsausschusses, die 1971 während des Krieges tagte, konnte sich daher nur auf eine Konvention gegen Biowaffen einigen.

Sie verbietet Entwicklung, Herstellung, Lagerung und Erwerb von mikrobiologischer Stoffe oder Toxine, die nach Art und Menge nicht für prophylaktische, schützende oder andere friedliche Zwecke bestimmt sind. Ebenfalls verboten werden die entsprechenden Waffen, Ausrüstungen und Trägermittel. Angesichts einiger Schwachstellen der Konvention, insbesondere fehlender Bestimmungen über eine internationale Kontrolle und ein Vertragsorgan, war der Artikel über eine Konferenz zur Überprüfung ihrer Wirkungsweise besonders wichtig.

Seit 1980 fanden im Fünfjahresrhythmus sieben solcher Konferenzen und eine Reihe weiterer Tagungen statt, auf denen Maßnahmen zur Stärkung der Konvention getroffen wurden. Dazu gehören ein internationaler Datenaustausch, die Einrichtung nationaler Kontaktstellen und einer kleinen Unterstützungseinheit in der UN-Abrüstungsabteilung. Die USA lehnen jedoch nach wie vor ein Zusatzprotokoll über internationale Kontrollmaßnahmen ab.

Heute geht es vor allem um die Universalität des Abkommens. Zwölf Staaten haben es unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert, 19 haben nicht einmal unterzeichnet. Ein besonderes Problem stellt der Nahe Osten dar. Ägypten und Syrien gehören zu den Unterzeichnern, Israel hat selbst diesen Schritt noch nicht getan.

Dem Bioterrorismus wird nach wie vor große Aufmerksamkeit gewidmet. Durch eine 1993 - nach zehnjährigen Verhandlungen - abgeschlossene Konvention sind inzwischen auch die chemischen Waffen vollständig verboten.

* Aus: neues deutschland, 10. April 2012


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