Die US-Pläne zum Aufbau eines Raketenabwehrschildes verstoßen nach Auffassung der Bundesregierung nicht gegen die im Nichtverbreitungsvertrag festgelegte Abrüstungsverpflichtung der Kernwaffenstaaten. Wie weiter aus der Antwort der Regierung (16/4710) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/4469) hervorgeht, setzt sich Berlin durch ein "Höchstmaß an Transparenz und Kooperation" in der NATO und dem NATO-Russland-Rat dafür ein, dass der "Sicherheitsgewinn maximiert und Risiken minimiert werden". Wie es in einer weiteren Antwort der Regierung (16/4834) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (16/4517) heißt, hätten die USA mittlerweile erklärt, dass die geplanten Raketenabwehreinrichtungen in Polen und der Tschechischen Republik dem Schutz des NATO-Bündnisgebiets in Europa und in Nordamerika gegen Bedrohungen aus dem Mittleren Osten - unter anderem aus dem Iran - dienen sollten. Eine Abwehr russischer Raketen sei nicht möglich. Nach Kenntnis der Regierung seien auch Dänemark und Großbritannien durch bestehende Radarstellungen in das nationale Raketenabwehrprogramm der USA eingebunden. Washington habe die NATO mehrmals über den Stand der Arbeiten an einem nationalen System der Raketenabwehr unterrichtet, heißt es in beiden Antworten.