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Streit an der Universität Bremen:

Online-Petition: Zivilklausel beibehalten

Seit Monaten gibt es an der Universität Bremen eine Auseinandersetzung darüber, dass die vom Bremer Satellitenbauer und Weltraum-Rüstungskonzern OHB Systems gestiftete Hochschulprofessur der Zivilklausel der Universität von 1986 widerspricht. Der AStA der Universität, das Bremer Friedensforum und zahlreiche Hochschullehrer hatten mehrfach an diese gerade 25 Jahre alt gewordene Selbstverpflichtung erinnert und Konsequenzen verlangt.

Die Zivilklausel lautet wörtlich: "Der Akademische Senat lehnt jede Beteiligung an Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung ab und fordert die Mitglieder der Universität auf, Forschungsthemen und -mittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen können.ʺ

In einer aktuellen Online-Petition werden die Mitglieder der Universität aufgefordert, die Zivilklausel beizubehalten und konsequent umzusetzen. Hier geht es zur Unterzeichnung:

www.petitiononline.com


Stifter versus Zivilklausel

Von Peter Nowak *

»Entweder die Uni ändert die Zivilklausel oder wir lassen die Professur sein.« Diese klare Ansage des Vorsitzenden des Bremer Konzerns OHB Marco Fuchs im »Weserkurier« sorgen am Campus der Bremer Universität für Aufregung. 165 000 Euro will sich OHB eine Professur für Raumfahrttechnologie an der Uni kosten lassen. Die Zivilklausel wurde vor mehr als 25 Jahren von kritischen Wissenschaftlern und Studierenden erkämpft. Damit sollte »jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung« an der Bremer Uni ausgeschlossen werden.

Kein Wunder, dass der OHB-Konzern, der mit dem Bau von Aufklärungssatelliten reich geworden ist, mit einer solchen Festlegung Schwierigkeiten hat. Dass Fuchs aber die Uni-Gremien jenseits aller demokratischen Prozeduren schlicht erpresste, brachte nicht nur den AStA auf die Palme. Bedenklich ist allerdings, dass der Rektor der Universität, Wilfried Müller, sich nicht eindeutig gegen die Kritik von Fuchs verwahrte. Vielmehr beteuerte Müller, dass die Uni »mit Nachdruck« zur OHB-Professur stehe und diese für »außerordentlich wichtig« halte. Die Zivilklausel müsse »aktualisiert« werden, da sich die geopolitische Gesamtsituation seit den 80er Jahren erheblich verändert habe, versuchte der Rektor dem Willen des Stifters nachzukommen.

»Das läuft auf die Abschaffung der Klausel hinaus,« kommentierte AStA-Sprecher Sören Böhrnsen dieses devote Verhalten. Er hätte noch hinzufügen können, dass die Demokratie an der Hochschule dabei gleich mit abgeschafft würde. Es ist allerdings keinesfalls nur ein Problem der Bremer Universität, wie ähnliche Debatten um die Abschaffung der Zivilklausel an der Uni Karlsruhe und an anderen Hochschulen zeigen. In Zeiten der Stiftungsuni droht auch anderswo die inneruniversitäre Demokratie auf der Strecke zu bleiben.

* Der Autor ist freier Journalist und lebt in Berlin

Aus: Neues Deutschland, 1. Juli 2011



Positionen

Hochschulen: CIMICC contra Zivilklausel?

Von Dietrich Schulze *

(CIMICC = CIVIL-MILITARY COOPERATION CLAUSE = zivilmilitärische Kooperationsklausel)

Sachverhalt

Aufgrund der Tatsachen, dass
  • mit der Honorarprofessur für Wolfgang Ischinger (Chef der NATO-Sicherheitskonferenz) an der Uni Tübingen bewusst gegen die Zivilklausel von 2010 verstoßen wird,
  • mit der Stiftungsprofessur der Firma OHB (zivile und militärische Satelliten, „Aufklärungs-satelliten“ u.a. Spionagesatellit HiROS) an der Uni Bremen eindeutig gegen die Zivilklausel von 1986 verstoßen wird,
  • die Zivilklausel-Konferenz in der TU Braunschweig am 29. Mai trotz dieser beiden dringenden Anlässe nicht in der Lage war, eine Solidaritätserklärung mit der Zielsetzung einer Beendigung dieser Verstöße zu verabschieden und
  • die Uni-Leitung in Bremen unmittelbar nach der Konferenz öffentlich erklärte, dass sie eine zivil¬militärische Neufassung der Zivilklausel durchsetzen will,
ist es hohe Zeit, grundsätzliche Überlegungen anzustellen und Schlussfolgerungen zu ziehen.

Thesen
  1. Bereits seit geraumer Zeit gibt es zwei Abwehrlinien gegen die Zivilklausel-Bewegung. Die passive Linie läuft auf Ablehnung bzw. auf unverbindliche Ethik-Leitlinien hinaus, die aktive Linie auf Durchsetzung einer zivilmilitärischen Kooperationsklausel. Die letztere hat erst in jüngster Zeit ihr Gesicht offen gezeigt.
  2. Die aktive Linie hat ihre politischen Wurzeln in der NATO-Strategie CIMIC. Nicht nur die Bundesregie-rung forciert die Militarisierung durch Vermengung von zivilen und militärischen Zwecken in entschei-denden Bereichen der Innen- und Außenpolitik, sondern auch Teile der Opposition billigen das in Anlehnung an die Vorleistungen der Vorgänger-Regierung bzw. nehmen das hin. Der verlängerte Bundeswehreinsatz in Afghanistan, die Umstrukturierung der Bundeswehr zur „friedenschaffenden“ Interventionsarmee der „Freiwilligen“ und die Kooperationsvereinbarungen Schule-Bundeswehr seien nur beispielhaft angeführt.
  3. Beide Linien können sich überschneiden. Es sind Varianten und keine Gegensätze. Als Hintergrund muss neben der CIMIC-Strategie die Ökonomisierung der Hochschulen, die bewusst gesteuerte chronische Unterfinanzierung gekoppelt mit Drittmitteleinnahmen als Exzellenzmerkmal und die Eliteförderung gesehen werden. Gleichwohl erfordern beide Linien differenzierte Antworten.
  4. Weil die aktive Linie erst jüngst in Bremen ihre Position ungeschminkt öffentlich gemacht hat und deren Zielsetzung auf den ersten Blick als abenteuerlich erscheinen muss, sind die sich daraus ergebenden Gefahrenmomente in der Zivilklausel-Bewegung noch nicht durchgehend erkannt worden. Deswegen ist eine dringende Analyse erforderlich, um geeignete Schlüsse für die bundesweite Bündnisarbeit ziehen zu können.
  5. Eine erste Schlussfolgerung drängt sich jedoch auf. Wegen der prinzipiellen Bedeutung müssen alle demokratischen Mittel dafür eingesetzt werden, die Zivilklauseln der Unis Tübingen und Bremen zu schützen, d.h. die Honorarprofessur Ischinger und die OHB-Stiftungsprofessur zu beenden. Der Wider-stand an beiden Unis hat energische bundesweite Solidarität verdient.
Begründung (Uni Bremen)

Bremer Zivilklausel 1986: „Der Akademische Senat lehnt jede Beteiligung an Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung ab und fordert die Mitglieder der Universität auf, Forschungsthemen und -mittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen können.ʺ

Nach Kritik von AStA, Friedensforum und LINKE an der OHB-Stiftungsprofessur ist im Oktober 2010 in einer Podiumsdiskussion der Uni-Leitung erstmals von einer Relativierung der Zivilklausel die Rede.

Kurz vor der Bremen-Wahl im März tauchte in einem ansonsten die Zivilklausel als vorbildlich bewertenden Bürgerschaftsbeschluss die merkwürdige Bitte an die Uni nach Aktualisierung der Zivilklausel auf. Davor war die Kritik an privat finanzierten Stiftungsprofessuren, speziell an OHB, in einer bundesweit Aufsehen erregenden Erklärung von mehr als 60 Bremer ProfessorInnen veröffentlicht worden.

Am 8. Juni erklärte der Unternehmer Manfred Fuchs (OHB): "Es gibt nur die eine Wahl. Entweder die Uni ändert die Zivilklausel, oder wir lassen die Professur sein." Am 9. Juni veröffentlichte die Uni-Leitung erstmals eine genauere Begründung für den Aktualisierungsbedarf, „da sich die geopolitische Gesamtsituation seit den 80er Jahren erheblich verändert hat.“ In einem Entschließungsentwurf für die Sitzung des Akademischen Senats am 15. Juni heißt es noch genauer zur Begründung: “Die Formu-lierungen der Zivilklausel sind geprägt von einer politischen Situation, in der die damalige Friedensbewegung und mit ihr weite Teile der Gesellschaft glaubten, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nur mit einer absolut pazifistischen Position begegnen zu können. Inzwischen haben sich aber die nationalen und globalen Bedrohungslagen und in der Folge auch die Überzeugungen deutlich verändert. Die rot-grüne Bundesregierung beteiligte sich z. B. nach dem Massaker von Srebrenica am NATO-Einsatz auf dem Balkan und beteiligt sich aktuell, nach dem Anschlag vom 11.9.2001 auf das World Trade Center und gestützt auf ein UN-Mandat, am Vorgehen gegen die Taliban in Afghanistan. …… Unter die Zivilklausel fallen (bei enger Auslegung) sogar Dual Use Projekte wie die Entwicklung von Aufklärungs-satelliten. … Ein absoluter Pazifismus, der die Bewaffnung der Polizei und der UN-Blauhelmtruppen sowie die sie unterstützende militärische Aufklärung rundweg ablehnt, ist deshalb zwar nachvollziehbar aber derzeit weder in der Gesellschaft noch vermutlich in der Universität mehrheitsfähig.“

Der von AStA zu der öffentlichen Senatssitzung mobilisierte Protest konnte erreichen, dass die Entschlie-ßung zur zivilmilitärischen Neufassung der Zivilklausel auf Herbst vertagt werden musste. Der AStA bittet um Unterzeichnung einer OnlinePetition zur Beibehaltung der Zivilklausel von 1986 und deren konsequenter Umsetzung www.petitiononline.com/astauniB/petition.html

Begründung (Uni Tübingen)

Tübinger Zivilklausel 2010: „Lehre, Forschung und Studium an der Universität sollen friedlichen Zwecken dienen, das Zusammenleben der Völker bereichern und im Bewusstsein der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen.ʺ

Entgegen der Linie der CDU-FDP-Landesregierung, die eine Zivilklausel für verfassungswidrig erklärt hatte, beschloss der Senat im Dezember 2009 auf Forderung der Studierenden im Rahmen des Bildungsstreiks überraschend die obige Zivilklausel als Zusatz zur Präambel der Grundordnung. Noch überraschender: Eben jene Landesregierung stimmte dieser Zivilklausel im September 2010 zu. Das wurde bedauerlicherweise erst Anfang Februar bekannt. Dieselbe Landesregierung, die ihre Ablehnung einer ähnlichen Zivilklausel für die Grundsatzung der Uni Karlsruhe (jetzt KIT Campus Süd) nie aufgegeben hat, kommentierte den Widerspruch so, dass eine Präambel keine Verbindlichkeit besitze. Da konnten noch Zweifel darüber bestehen, welche Haltung Senat und Uni-Leitung einnehmen.

Diese Zweifel sind Anfang Mai ausgeräumt worden als öffentlich die Antrittsvorlesung von Wolfgang Ischinger als Honorarprofessor der Uni Tübingen bekannt wurde. Dessen Bestellung war klammheimlich schon viel früher über die Bühne gegangen. Die Uni hält offensichtlich die Bestellung des Chefs der berüchtigten NATO-Sicherheitskonferenz für vereinbar mit dem beschlossenen friedlichen Zweck und der Absicht, zur Bereicherung des Zusammenlebens der Völker beizutragen. Erschwerend kommt hinzu, dass es unter Verweis auf die Zivilklausel im April 2010 zu starkem Protest gegen einen Ischinger-Auftritt in der Uni Tübingen gekommen ist. Die Uni hat sich demnach ganz bewusst auf die Seite eines international bekannten Militaristen geschlagen und damit die Zivilklausel zivilmilitärisch interpretiert. War das die Absicht gewisser Strategen von Anfang an?

Im Herbst sind an beiden Unis öffentliche Vortragsreihen Pro und Contra Militärisches geplant. Derweil geht das zivilmilitärische Geschäft an beiden Unis munter weiter. Es sei denn, Herr Fuchs lässt zwecks Wahrung seiner Glaubwürdigkeit die Stiftungsprofessur sein. Es sei denn, der neuen Landesregierung Baden-Württemberg kommen Bedenken zur „autonomen“ Entscheidung der Uni Tübingen betreffend die Honorarprofessur.

Es sei denn, der Widerstand vor Ort unterstützt durch bundesweite Solidarität wird so konkret, dass die Unis ihre Positionen ändern und die Zivilklausel konsequent umsetzen müssen.

* Kontakt: Dr.-Ing. Dietrich Schulze dietrich.schulze@gmx.de
Beiratsmitglied NaturwissenschaftlerInnen-Initiative für Frieden und Zukunftsfähigkeit www.natwiss.de; Initiative gegen Militärforschung an Universitäten www.stattweb.de/files/DokuKITcivil.pdf



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