Die neue Weltordnung verträgt keine Militarisierung
Friedensgutachten 2003: Stellungnahme
Im Folgenden dokumentieren wir aus dem "Friedensgutachten 2003" die gemeinsame Stellungnahme der Friedensforschungsinstitute im vollen Wortlaut (18 Manuskriptseiten). Zur Vorstellung des Gutachtens auf der Pressekonferenz am 4. Juni 2003 in Berlin siehe: "Die neue Weltordnung".
Stellungnahme
Zur gegenwärtigen Situation: Aktuelle Entwicklungen und Empfehlungen
Die Welt ist in neuer Weise über Krieg und Frieden zerstritten. Es wächst ein Gefühl globaler Unsicherheit. Bedrohungen werden unterschiedlich wahrgenommen. Die Mehrheit der Amerikaner empfand die Terroranschläge des 11. September als Kriegserklärung. Den Schock tödlicher Verletzbarkeit nutzten neokonservative Ideologen, um ihre seit längerem entwickelten Vorstellungen einer neuen, auf militärische Überlegenheit setzenden Macht- und Ordnungspolitik zu verwirklichen. Die Bush-Doktrin ergänzt die altgedienten Prinzipien der Eindämmung und Abschreckung durch das einseitig beanspruchte Recht auf Präventivkriege gegen Diktatoren mit Massenvernichtungswaffen und terroristische Netzwerke. Damit demoliert sie den Kern bisherigen Völkerrechts: das Kriegsverbot nach Art. 2 der UN-Charta.
Dieser Strategiewechsel wirft wesentliche Koordinaten der internationalen Politik über den Haufen. Das präzedenzlose Ringen um die Legitimität des Irak-Krieges hat es bloßgelegt: Während der Kalte Krieg Europa und die USA zusammenschweißte, treibt sie nun der Krieg gegen den Terrorismus und "die Achse des Bösen" auseinander. Dabei hat sich nicht nur das transatlantische Verhältnis getrübt, sondern auch ein Riss mitten durch Europa aufgetan. Es scheint, als gerate gut zehn Jahre nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes auch die westliche Welt aus den Fugen. Die Situation verschärfter machtpolitischer Asymmetrien verträgt keine weitere Militarisierung. Wie aber soll eine neue Weltordnung aussehen, die Sicherheit, Entwicklung und Demokratie für die Menschen ermöglicht? Was kann aus den hinter uns liegenden zwischen- und innerstaatlichen Konflikten für eine Friedenspolitik im 21. Jahrhundert gelernt werden? Wenn alles im Fluss ist, hat selbstredend auch die Friedensforschung nicht auf alle Fragen fertige Antworten.
1 . Eine neue Ordnung für die Welt?
Der Wandel der US-Politik
"Der Irak-Krieg markiert den Moment, in dem Washington von der strategischen Sicherheit im Zeitalter der Globalisierung tatsächlich Besitz ergreift." So bringt Thomas P. M. Barnett, Berater des Pentagons, den Wandel der US-Politik auf den Punkt. Als Präsident Bush der Ältere 1990/1991 die "Neue Weltordnung" ankündigte, sollte den Vereinten Nationen, dem Völkerrecht und internationaler Kooperation größeres Gewicht zukommen als zu den Zeiten der Blockkonfrontation. Die Weltkonferenzen der UNO sowie die Ausweitung und Intensivierung der Zusammenarbeit in vielen internationalen Institutionen (WTO, OSZE, ASEAN, NAFTA, EU etc.) enthielten, auch wenn der Nord-Süd-Konflikt keineswegs entschärft wurde, vielversprechende Anzeichen für eine sich entwickelnde Global Governance. Doch schon während der Clinton-Administration arbeiteten neokonservative Kräfte an einer alternativen Vorstellung von “Neuer Weltordnung”. Mit dem Amtsantritt von George W. Bush fand das Project for the New American Century Eingang in die amerikanische Regierungspolitik. Ziel dieses Projektes ist es, sich aus allen kooperativen, multilateralen Zusammenhängen der internationalen Politik, die amerikanischen Interessen kurzfristig zuwiderlaufen,
zu lösen und sich einer konfrontativen, militärisch dominierten Strategie
gegenüber globalen Problemen zuzuwenden, die als Bedrohung wahrgenommen
werden.
Für die meisten Amerikaner war nach dem 11. September die Kriegserklärung
gegen den internationalen Terrorismus gerechtfertigt. War der
Krieg gegen das Taliban-Regime in Afghanistan, das sich weigerte,
die Hauptverdächtigen auszuliefern, noch vom UN-Sicherheitsrat legitimiert,
so nahm die Bush-Administration mit der “Achse des Bösen”
alsbald Staaten ins Visier ihrer selektiven Feindbildprojektion, denen sie
eine Unterstützung des internationalen Terrorismus oder die Beschaffung
von Massenvernichtungswaffen zur Last legte. Dabei gelang ihr zu keiner
Zeit der Nachweis, dass der Irak Al Qaida unterstützte. Der nach dem
11. September beschworene Albtraum, internationale Terroristen könnten
in den Besitz von Massenvernichtungswaffen gelangen, vermochte
diese Lücke nicht zu kaschieren.
Die im September 2002 offiziell vorgelegte neue Nationale Sicherheitsstrategie
der USA erklärt die langfristige strategische Absicherung der amerikanischen Dominanz zur Leitlinie der neuen Außenpolitik. Und ohne die Doktrin der Abschreckung ganz preiszugeben, macht sie nun präventives Handeln gegen “Schurkenstaaten” und Terroristen zu einem wichtigen Pfeiler ihrer neuen Sicherheitspolitik.Das Recht auf Selbstverteidigung wird umgedeutet in ein Recht zum unilateralen, militärischen
Vorgehen “auf Verdacht”, das ausdrücklich auch den Einsatz von Atomwaffen
vorsieht. Counterproliferation, die vorbeugende militärische Bekämpfung
der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, war schon in der Vergangenheit ein fragwürdiges Instrument und soll jetzt zum Prinzip erhoben werden.
Im Zuge dieser Militarisierung ihrer Politik haben die USA ihren Anteil an den weltweiten Rüstungsausgaben auf fast 40 Prozent erhöht, mit ca. 380 Mrd. Dollar ist ihr Militärhaushalt 2003 etwa 1,6-mal so hoch wie der aller anderen Nato-Partner, Australiens, Japans und Südkoreas zusammengenommen und etwa 25-mal so hoch wie der aller so genannten "Schurkenstaaten". Noch deutlicher ist die Dominanz der USA bei den Aufwendungen für militärische Forschung und Entwicklung, die etwa zwei Drittel der weltweiten Ausgaben ausmachen.
Diese neue Sicherheitspolitik stärkt das Militär auf Kosten der Diplomatie und läuft allen internationalen Bemühungen um Rüstungskontrolle, insbesondere um die Einhaltung der Nichtverbreitungsregime, zuwider. Damit stellt sie nicht nur für das Völkerrecht, sondern auch für alle Anstrengungen zu kooperativer und ziviler Konfliktbearbeitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung eine immense Herausforderung dar.
Der Krieg gegen Irak statuiert ein Exempel
Mit dem Angriffskrieg gegen Irak wuchs sich dieses hypertrophe Sicherheitsdenken zu einem eklatanten Bruch des internationalen Rechts aus. Amerikanische Machtvollkommenheit brüskierte die Völkergemeinschaft, schob Rücksichten auf die Partner der Atlantischen Allianz beiseite und hat weltweit tiefe Irritationen hervorgerufen. Im monatelangen diplomatischen Tauziehen um den Irak-Krieg hat sich erstmals so etwas wie Weltöffentlichkeit im Vorfeld eines Krieges artikuliert. Trotz aller militärischen Übermacht kann eine Demokratie wie die USA dies auf Dauer nicht auf die leichte Schulter nehmen. Zu den vielen kritischen Stimmen in den USA selbst gehörte die des dienstältesten demokratischen Senators Robert C. Byrd, der im Kongress warnte: "Diese rücksichtslose arrogante Regierung hat eine Politik in die Wege geleitet, die auf viele Jahre hinaus gefährliche Folgen haben dürfte."
Abrüstung wurde vor den Augen der Welt lächerlich gemacht. Haben die USA Irak am Ende nur angegriffen, weil er nicht (mehr) über Massenvernichtungswaffen verfügte? Dass Washington bisher bemüht ist, dem mit Nuklearwaffen drohenden Nordkorea mit diplomatischen Mitteln zu begegnen, stützt diese Vermutung. Wie die USA die UN-Resolution 1441 interpretierten und deren constructive ambiguities fallen ließen, die in Verbindung mit einer Drohkulisse ermöglichen sollten, ein Abrüstungs- und Inspektionsregime durchzusetzen, hat vorgeführt, dass die UN nicht handlungsfähig sind, wenn es darum geht, den Weltfrieden zu sichern. Quod erat demonstrandum.
Macht ging vor Recht. Macht ging vor Recht. An den zum Krieg entschlossenen USA sind
die uneinigen Europäer in unterschiedlicherWeise gescheitert: Deutschland und Frankreich konnten den Krieg nicht verhindern, Großbritannien
und Spanien konnten eine zweite UN-Resolution, die das militärische
Vorgehen legalisiert hätte, nicht durchsetzen. Nach fast allen wissenschaftlichen
Analysen rechtfertigte die Bedrohung, die von Saddam Hussein ausging, den Krieg nicht. Das sah auch die Bundesregierung so. In Deutschland war man nicht nur gegen den Krieg, weil wir uns aufgrund unserer Geschichte, so der Bundeskanzler, “mit dem Militär schwerer tun”. Gewiss haben die USA andere Erfahrungen mit Krieg als
Europa, das sich in zweiWeltkriegen selbst zerstört hat. Doch auch innerhalb
Europas besitzt militärische Gewalt höchst unterschiedliche Legitimität.
Auch deshalb ist eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
schwierig zu entwickeln. Gegen die “Arbeitsteilung” allerdings, dass die
USA Krieg führen und die Europäer danach aufräumen, spricht, wenn sie
als stillschweigende Legitimation der Kriegsführung gesehen wird, nach
dem Irak-Krieg noch mehr als vorher.
Sicherheit politisch definieren
Dass mit wechselnden Begründungen und ohne völkerrechtliche Legitimation ein Krieg inszeniert und geführt wird, darf sich nicht wiederholen. Wir brauchen eine grundlegende und streitbare internationale Debatte über die Ordnungsvorstellungen in der Welt. Wie schätzen wir die nichtmilitärischen und die militärischen Bedrohungen ein, welche die Schattenseiten der Globalisierung ausmachen? Welche Konzepte und Instrumente von Sicherheit sind angemessen, um ihnen zu begegnen? Diese
Fragen haben weder etwas mit Antiamerikanismus zu tun noch geht
es um neue Achsenbildungen. Aber Angst ist kein guter Ratgeber. Und wenn die westliche Führungsmacht eine Errungenschaft wie die Ächtung des Angriffskrieges preisgibt, ist es das Recht und die Pflicht europäischer und anderer Staaten, dieser Politik in ihrem ureigenen Interesse zu widersprechen und an jenen Prinzipien festzuhalten, die mit guten Gründen von den amerikanischen Gründervätern der UN einst aufgestellt worden sind.
Denn die Rückkehr zum Krieg als gewöhnliches Mittel der Politik bringt eine neue Dynamik der Rüstungen hervor. Schlechte Beispiele machen Schule. Wer Macht und Sicherheit vorrangig militärisch definiert, wird ziviler Konfliktprävention und -bearbeitung den ideellen und materiellen Boden entziehen. Eine Militarisierung zwischenstaatlicher Beziehungen und innergesellschaftlicher Verhältnisse gefährdet die Glaubwürdigkeit der Demokratie und die Verteidigung von Menschenrechten. Wenn die westliche Führungsmacht militärische Sicherheit zu ihrem "wirkungsvollsten öffentlichen Exportartikel" (Barnett) erklärt, nimmt am Ende die OECD-Welt, deren Stärke und zugleich Verletzlichkeit in ihrer Offenheit und Interdependenz liegen, selbst Schaden.
Der Strategiewechsel in den USA konfrontiert nicht nur die Europäer mit einer neuen Lage. Der Schock sitzt in vielen Ländern tief. Einerseits deutet manches darauf hin, dass der Wandel dauerhaften Charakter hat; andererseits sind Prognosen gewagt. Wer kann ausschließen, dass die USA nicht innerhalb weniger Jahre zu einer kooperativeren Politik zurückkehren? Jede Form von Dominanz und Hegemonie bringt auch ihre Gegentendenzen hervor. Russland oder China, möglicherweise auch Indien oder Staaten in Lateinamerika werden versuchen, sich neu zu platzieren; Unipolarität ist nicht auf ewig festgeschrieben. Wir beschränken uns hier auf politische Optionen im europäischen Kontext.
2. Herausforderung für Europa
Die Alternative: Kooperation statt Konfrontation
Europa ist auf eine eigenständige globale Rolle noch immer schlecht vorbereitet; das gilt für die nationalen Regierungen und Öffentlichkeiten ebenso wie für think tanks. Jahrzehntelang hatten sich die Westeuropäer daran gewöhnt, im Schatten der beiden Großmächte und der nuklearen Abschreckung ihre Integration voranzutreiben. Zu einer eigenständigen Weltordnungs- oder Friedensordnungspolitik bestand kaum Anlass. Das ist seit 1989/90 anders. Schon die neunziger Jahre waren nicht frei von transatlantischen Spannungen. Jetzt aber spitzten sie sich auf ungewohnte Weise zu. Wie reagieren die Europäer auf die neue Konstellation? Welche eigene Politik sind sie im Stande und willens zu entwickeln? Wenn sie endlich anfingen zu fragen, was gemacht werden muss und aufhörten zu fragen, was die Amerikaner tun werden, wäre schon viel gewonnen.
Die Außenpolitik der EU-Staaten verlässt sich auf Multilateralismus, internationale Verträge, Völkerrecht, Souveränitätsverzicht und auf die Wirkung ihrer wirtschaftlichen Attraktivität. Die zerstörerische Geschichte zweier Weltkriege, die Niederlagen in ihren Kolonien und schließlich die Blockkonfrontation haben die Europäer zu einem grundlegenden Paradigmenwechsel ihrer Außenpolitik genötigt. Die EU zieht die Kooperation der Konfrontation vor und hat in der soft power fraglos ihre Stärke. Doch geschieht dies nicht aus Feigheit, wie ein zum Antiamerikanismus spiegelverkehrtes Ressentiment jenseits des Atlantiks meint, sondern, weil die Europäer damit gute Erfahrungen gemacht haben, beim Aufbau der EU, mit der Entspannungspolitik, der KSZE/OSZE und dem Europarat sowie in der Entwicklungszusammenarbeit mit den AKP-Staaten. Zugleich hat die EU es jedoch bis heute nicht geschafft, ihre außenpolitische Zusammenarbeit zu einer kohärenten, gemeinsamen Außenpolitik weiterzuentwickeln. Außen- und Sicherheitspolitik wird vielmehr nach wie vor von ihren Mitgliedstaaten betrieben. Hier einen gemeinsamen politischen Willen zu bilden, ist ein überaus mühsames, langwieriges und wegen nationaler Eigeninteressen vielfach erfolgloses Unterfangen.
Die EU ist keine Militärmacht, sondern eine Zivilmacht. Gleichwohl ist der gängige Gegensatz, die EU strebe nach einer multilateralen Weltordnung, während die USA einem isolationistischen Unilateralismus frönen, zu simpel. Europäer und Amerikaner haben beide vom transatlantischen Ordnungsmodell profitiert. Das Erfolgsgeheimnis der langen Phase amerikanischer Hegemonie nach 1945 war die Fähigkeit der USA, die eigenen Interessen innerhalb eines Bündnisses und eines multinationalen Geflechts wahrzunehmen. Kooperation und Multilateralismus haben sich für alle Seiten ausgezahlt. Dass die neue Sicherheitsstrategie der USA jetzt diesen transatlantischen Kern zur Disposition stellt, verunsichert die Europäer.
Das monatelange diplomatische Tauziehen vor dem Irak-Krieg ließ im Rahmen der EU, die sich mitten in einer historischen Phase der Erweiterung befindet, Spaltungen zu Tage treten, die mit "altem" und "neuem" Europa falsch beschrieben sind. Eine gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik steht vorerst nur auf dem Papier, die Union als sicherheitspolitischer Akteur ist bisher noch ein frommer Wunsch. Möglicherweise verhärten sich die unterschiedlichen Vorstellungen über die Beziehungen zu den USA weiter. Eine Stagnation des Integrationsprozesses ist nicht ausgeschlossen. Andererseits zeichneten sich in der Irak-Krise in einer existenziellen Frage erstmals die Konturen einer europäisch diskutierenden politischen Öffentlichkeit ab. Deshalb könnte die Krise auch das Bewusstsein für die Notwendigkeit schärfen, einen europäischen Willen zu bilden.
Gegenmacht zu den USA - eine Illusion
An einem solchen Willen mangelt es bisher. Sobald Washington, wie im Fall des Irak-Krieges, durch entschlossene Alleingänge die europäische Vision von internationaler Kooperation herausfordert, entpuppt sie sich als zerbrechliches Gebilde. Dabei geht es um mehr als die Alternative zwischen Gefolgschaftstreue und der Selbstbehauptung Europas. Vorstellungen von einer europäischen militärischen Gegenmachtbildung bleiben eine Illusion; als antiamerikanisches Gegengewicht hat die europäische Außen- und Sicherheitspolitik keine Perspektive. Mit der Aufgabe, den transatlantischen Partner in Schach zu halten, Gulliver gleichsam zu fesseln, wäre sie überfordert.
Die Stärkung des europäischen Multilateralismus als vernünftiges - und auf vielen Politikfeldern nach wie vor auch transatlantisches - Programm setzt vielmehr die Einsicht in die bestehende Machtasymmetrie voraus. Das in Europa entstandene Völkerrecht beruht auf der wechselseitigen Anerkennung der Souveränität und Gleichheit der Staaten; die historisch präzedenzlose amerikanische Machtfülle sprengt inzwischen diesen Grundsatz. Europa kann durch eigenes Vorbild, politische Überzeugungskraft und wirtschaftlichen Einfluss für seine Vision von Recht und globaler Kooperation eintreten, nicht aber als militärische Gegenmacht zu den USA.
Globale Kooperation für umfassende, menschliche Sicherheit
In den großen internationalen Organisationen (UN, IWF, Weltbank, WTO etc.) werden maßgebliche Weichenstellungen für die internationale Politik verhandelt. Hier können europäische Interessen nur dann vertreten und durchgesetzt werden, wenn sie als gemeinsame EU-Position eingebracht werden. Das kann bedeuten, Gegenpositionen zu den USA einzunehmen, wenn die Interessenlagen differieren. Auch in der Vergangenheit war es richtig, internationale Vereinbarungen und Regelungen zu treffen, obwohl sich einzelne Staaten einer Mitarbeit vorläufig verweigerten. Selbst wenn globale Lösungsstrategien schwächer ausfallen, wenn nicht alle mitmachen, werden die Prinzipien und Institutionen internationaler Zusammenarbeit gestärkt. Die internationale Landminen-Konvention von 1997, inzwischen von mehr als 130 Staaten unterzeichnet, ist ein erfreuliches Beispiel, der Internationale Strafgerichtshof ein anderes.
Es besteht kein Zweifel, dass sich globale Probleme wie der Klimawandel, Armutsbekämpfung oder ansteckende Krankheiten nur mit internationaler Zusammenarbeit wirksam bearbeiten lassen. Das gilt auch für die Bedrohung durch transnationalen Terrorismus. Die breite Anti-Terror-Allianz, die nach dem 11. September zu Stande kam und die vor allem dank intensivierter grenzüberschreitender, polizeilicher und geheimdienstlicher Zusammenarbeit zur Festnahme zahlreicher Terroristen und zur Schwächung terroristischer Netzwerke geführt hat, steht dafür. Wir haben in den letzten Jahren den Stabilitätspakt für Südosteuropa als einen Musterfall für die Kooperation von Geberstaaten, UN-Organisationen und vielen Nichtregierungsorganisationen hervorgehoben. Beim Wiederaufbau Afghanistans, der u. a. die Reform des Sicherheitssektors, den Aufbau von Polizei und Justiz, Bildung und Gesundheitsvorsorge umfasst, wird dieser multilaterale Politikansatz fortgesetzt. Deutschland spielt dabei eine anerkannte Rolle, die ausgebaut und finanziell gestärkt werden muss.
Afghanistan verweist wie viele andere so genannte post-conflict-Situationen auf das Dilemma und die Notwendigkeit, ein umfassenderes Verständnis von menschlicher Sicherheit (human security) zu entwickeln: Alle Risiken, die die Lebens- und Entwicklungschancen beeinträchtigen können, müssen gleichrangig behandelt werden; dazu gehört auch der Schutz vor physischer Bedrohung. Fortgesetzte militärische Operationen in Krisenregionen behindern oder konterkarieren jedoch häufig den zivilen Wiederaufbau und gefährden den Erfolg globaler Problembearbeitung. Gegen die meisten Gefährdungen der menschlichen Sicherheit, einschließlich des transnationalen Terrorismus, hilft militärische Gewalt nur sehr begrenzt.
Achtung des Völkerrechts und intelligente Sanktionspolitik
Die Grundnorm des geltenden Völkerrechts und ein zivilisatorischer Meilenstein schlechthin ist der Verzicht auf Krieg als Mittel der Politik. Wer das Gewaltverbot verletzt, unterhöhlt die internationale Rechtsordnung als Ganzes. Deshalb kommt der Feststellung, dass das militärische Vorgehen gegen Irak völkerrechtswidrig war, so zentrale Bedeutung zu. Alle Staaten sind aufgerufen, das ihnen Mögliche zu tun, um Art. 2, Abs. 4 der Charta der Vereinten Nationen wieder Beachtung zu verschaffen. Gegen Rechtsbrüche und Bedrohungen, deren Abwehr militärischer Maßnahmen bedarf, sehen die Vereinten Nationen Vorschriften und Verfahren vor, die den legalen und kontrollierten Einsatz von Zwangsmitteln ermöglichen. Wir wollen jedoch nicht verschweigen, dass die Schwierigkeiten, internationales Recht im Falle schwerer Menschenrechtsverletzungen notfalls mit Gewalt durchzusetzen, auf eine Achillesferse der Vision von einer gewaltfreien globalen Kooperation verweisen.
Die Diskussion um eine Weiterentwicklung völkerrechtlicher Regeln und Institutionen hat begonnen. Die europäische Erfahrung, dass nach Jahrhunderten kriegerischer Beziehungen eine Friedensordnung entstand und diese durch beharrliche Entspannungspolitik ausgedehnt werden konnte, sollte ein zentrales Element jeder Weltinnenpolitik bleiben. Regional sind die Aufwertung von OSZE und Europarat geeignete Mittel, um zivile Konfliktbearbeitung zu stärken und damit Gewaltpotenziale zu begrenzen.
Global könnte sich die EU für eine Effektivierung der in Kapitel XIV der UN-Charta vorgesehenen internationalen Gerichtsbarkeit einsetzen. Außerdem sehen wir Möglichkeiten, im Völkerrecht die Stellung von Individuen zu stärken, durch Ausweitung des Individualbeschwerdeverfahrens im Rahmen des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt), durch Verbesserung der völkerrechtlichen Stellung von NGO (Nichtregierungsorganisationen; d. Red.) oder durch Initiativen für eine UN-Konvention zur politischen Verantwortung von Wirtschaftsunternehmen.
Auch die Mittel multilateraler Sanktionspolitik sollten weiterentwickelt werden, um den Rückgriff auf militärische Gewalt zu bremsen. Die verstärkte Anwendung von smart sanctions muss dabei im Vordergrund stehen: Finanzsanktionen sind wegen ihres zielgerichteten Einsatzes Erfolg versprechender als pauschale Handelsembargos, die sich, wie wir im Falle Iraks wiederholt kritisiert haben, brutal gegen die Bevölkerung richten, die Herrschaftsstrukturen aber kaum treffen oder sogar noch stützen. Auf diesem Feld könnte sich Deutschland, das unter anderem mit dem Bonn-Berlin-Prozess wichtige Pionierarbeit geleistet hat, im Rahmen der EU für den großzügigen Ausbau entsprechender Analysekapazitäten bei den Vereinten Nationen einsetzen, um gezieltere, wirksamere Sanktionen zu ermöglichen und ihre Überwachung zu erleichtern.
Verteidigung und Friedenssicherung - oder mehr?
Die Außenminister der EU haben gut daran getan, sich die Ausarbeitung einer europäischen Sicherheitsstrategie vorzunehmen. Soll der Entschluss nicht nur von der aktuellen Zerstrittenheit in der Irak-Politik ablenken, müsste er von einer nüchternen Analyse der Risiken, die Europas Sicherheit gefährden, zu reflektierten Antworten auf die Frage führen, wie den unterschiedlichen Herausforderungen am wirksamsten zu begegnen ist. Der Bundespräsident hat es jüngst akzentuiert, die Friedensforschung sagt dies seit längerem: Eine öffentliche, auf demokratische Legitimation zielende Debatte über die Rolle und Aufgaben der Streitkräfte ist überfällig; die neuen verteidigungspolitischen Richtlinien sollten hierfür Anlass sein. Eine realitätsnahe Bedarfsermittlung und die Klärung von Zielen und Mitteln sind unabdingbar, um die Ausgestaltung der viel beschworenen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf ein solides Fundament zu stellen. Von beidem kann einstweilen keine Rede sein. Nationale Interessendefinitionen stehen der Bildung eines einheitlichen politischen Willens entgegen. Nicht alle europäischen Staaten teilen die Auffassung, dass einerseits territoriale Verteidigung, andererseits Friedenssicherung nach den Grundsätzen und in der Verantwortung der internationalen Rechtsgemeinschaft die beiden einzigen Aufgaben sind, die den Einsatz militärischer Streitkräfte rechtfertigen. Folglich wird sich auch in Zukunft ein gemeinsames Vorgehen Europas auf solche Fälle beschränken, in denen dieser Minimalkonsens gewahrt bleibt.
Damit übereinstimmend und im Ansatz richtig ist die Mehrzahl der Projekte, die Ende April 2003 die Regierungschefs der vier EU-Staaten initiiert haben, die mit der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion Ernst machen wollen. Die gemeinsame ABC-Abwehrfähigkeit zum Schutz der Zivilbevölkerung, das Programm zur Soforthilfe in Katastrophenfällen binnen 24 Stunden, das Lufttransportkommando und die gemeinsamen Ausbildungszentren für Besatzungen von Transportflugzeugen und Hubschraubern helfen, durch Bündelung von Kapazitäten Kosten zu sparen und fügen sich ein in das Konzept des im Aufbau befindlichen Einsatzverbandes der Europäischen Union. Dessen Auftrag wird sich, wenn es bei den bisherigen Ankündigungen bleibt, an Aufgaben der Krisenprävention und Friedenskonsolidierung im europäischen Nahbereich orientieren und nicht, wie die im November 2002 beschlossene Response Force der Nato, für weltweite Offensivoperationen gegen Feindmächte ausgelegt sein.
Auch in die deutsche Sicherheitsdebatte halten die Themen transnationaler Terrorismus, Massenvernichtungswaffen und zerfallende Staaten - die Trias neokonservativer Bedrohungsanalytiker - Einzug. Welcher der genannten Risikofaktoren wäre nicht mit polizeilichen, nachrichtendienstlichen, rüstungskontroll- oder entwicklungspolitischen Instrumenten zielgerichteter zu bekämpfen als durch bewaffnete Intervention?
Weder die alten noch die neuen Argumente, die Staaten der EU müssten angesichts der neuen Bedrohungen ihre militärischen Kapazitäten drastisch erhöhen, sind überzeugend. Die EU hat weder zu wenig Militär noch gibt sie zu wenig dafür aus. Nur im Vergleich mit dem transatlantischen Bündnispartner sind die EU-Staaten ein militärischer Zwerg - gemessen an allen anderen sind sie mit 160 Mrd. Euro Verteidigungsausgaben und 1,8 Mio. Soldaten ein Riese. Eine von finanziellen Restriktionen vorgegebene Beschränkung an Waffen und Ausstattung hat auch den Vorteil, dass sie dazu zwingt, in Zukunft europäischer zu denken und die Kräfte zu bündeln.
Im April 2003 hat die EU von der Nato die Stabilisierungsmission in Mazedonien übernommen. Vorausgegangen war im Januar die Ablösung des Polizeikontingents der UN in Bosnien-Herzegowina durch die European Union Police Mission. Beide Einsätze erfolgen auf vertraglicher Grundlage und im Einvernehmen mit den Regierungen der Stationierungsländer. Als nächstes Vorhaben steht die Übernahme der Verantwortung für die SFOR in Bosnien-Herzegowina auf der Tagesordnung. Die Beispiele illustrieren ein sinnvolles Engagement für die Absicherung von Konsolidierungsprozessen auf ehemaligen Bürgerkriegsschauplätzen. Keines davon erfordert neue militärische Fähigkeiten, verstärkte Angriffsrüstungen oder erhöhte Verteidigungsetats. In der Kontinuität dieser Zielsetzung sollte mittelfristig das Projekt einer dem UN-Generalsekretär zu unterstellenden, mobilen und rasch abrufbaren Friedenstruppe wieder aufgegriffen werden.
Nonproliferation ernst nehmen
Bis dahin bleibt genug zu tun, um Friedenssicherung auf dem in der Tat
ernsten Gebiet der Kontrolle und Abrüstung von Massenvernichtungswaffen
zu betreiben. Für Nonproliferation hat die Bundesrepublik bereits
in der Vergangenheit mehr geleistet als manche europäische Nachbarn.
Neue Initiativen im Vorfeld der Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrages
im Jahre 2005 sind dringlich. Bestehende Regimeelemente wie die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) und die Exportkontrolle
müssen gestärkt werden. Die im letzten Jahr in Kanada beschlossenen
Maßnahmen zur Vernichtung von Altbeständen sind nicht ausreichend,
auch hier kann die Bundesregierung mehr tun. Insbesondere
im Biowaffen-Bereich müssen neue Initiativen für Beschränkungen und
Kontrollen gefunden werden. Das ist zwar schwierig, weil die USA Verifikation
“auf gleicher Augenhöhe” blockieren, aber Kompromisslösungen
müssen gesucht werden, z.B. durch eine stärkere Gewichtung von
Verdachtsinspektionen gegenüber Routineinspektionen und die Stärkung
der Kontrolle von Know-how -Erzeugung und -verbreitung.
3. Soft Power und Konfliktregulierung: Frieden braucht
Gerechtigkeit
Europäischer Stabilitätsexport: Balkan und Türkei
Der Stabilitätspakt für Südosteuropa, die Hilfe zum Aufbau einer Zivilverwaltung
im Kosovo und die robuste Diplomatie für den Staatenbund Serbien und Montenegro können einige Erfolge bei der Befriedung des
Balkans vorweisen. Eine der Stärken der Außenpolitik der EU liegt darin,
dass sie ihre ökonomische und politische Attraktivität in die Waagschale
wirft zur Pazifizierung von Nationalismen und Nationalitätenkonflikten.
Deshalb gilt die Osterweiterung der EU mit Recht als beispielhaft für
einen nachhaltigen Stabilitätsexport. Stabilität wird gesichert durch Stärkung
der Ökonomien, Intensivierung von Handelsbeziehungen, aber auch
durch beharrliche Anstrengungen zur Staatskonsolidierung, etwa durch
Unterstützung bei der Reform des Sicherheitssektors und der Polizei, sowie
durch die Förderung demokratischer Strukturen und wechselseitige
Kontrolle der Achtung von Menschen- und Minderheitenrechten.
Ähnliches gilt für den Politikdialog der EU mit der Türkei. Die Strategie der konditionierten Erweiterung hat nachweislich dazu beigetragen,
dass der griechisch-türkische Regionalkonflikt in der Ägäis entspannt
wurde und ein Ausgleich mit den Kurden näher gerückt ist. Es besteht sogar begründete Hoffnung, dass die 1974 erfolgte Spaltung Zyperns in absehbarer Zeit überwunden werden kann. Mit einem EU-Beitritt würde ein geopolitisch zentraler Staat fest im Westen verankert, und der Modellcharakter der Türkei als islamisch geprägtes Land mit demokratischer und laizistischer Staatsform würde gestärkt. Doch verdeutlicht gerade
dieses Beispiel die Belastungen, die durch jede Aufnahme neuer
Mitglieder entstehen: Die Erweiterung erhöht das Risiko, die Union institutionell
zu lähmen oder zu spalten. Ein EU-Beitritt der Türkei wird
vielfach als Schreckensbild wahrgenommen, konservative Meinungsführer
sehen die europäische Identität bedroht. Unversehens triumphieren
religiöse Abgrenzungen und kulturalistische Ausgrenzungen, wird das
christliche Abendland gegen Orient und Islam mobilisiert. Eine EU, die
von ihren langjährigen Beitrittskandidaten verlangt, religiöse und kulturelle
Freiheiten als universale Menschenrechte zu wahren, sich aber
außer Stande sähe, ein mehrheitlich muslimisches Land aufzunehmen,
würde jedoch ihre eigenen zivilisatorischen Normen diskreditieren. Das
Zusammenleben von Muslimen und Christen ist ohnehin längst innereuropäischer
Alltag.
Krisenprävention in Afrika
Die Forderungen nach einer kohärenten friedensorientierten Außenpolitik
erhält im Blick auf die Konfliktregionen in Afrika zusätzliches Gewicht.
Die EU hat Afrika, insbesondere die Region der Großen Seen,
seit Mitte der neunziger Jahre zu einem Schwerpunkt ihrer Krisenpräventionspolitik
gemacht. Durch die Förderung von Regionalorganisationen wie SADC und ECOWAS hilft die EU den afrikanischen Staaten,
ihre innergesellschaftlichen wie staatenübergreifenden Konflikte aus eigener
Kraft friedlich zu regeln. Sie hat außerdem den Friedensprozess
im Kongo, vor allem den innerkongolesischen Dialog, finanziell und diplomatisch
unterstützt. Auf dem Felde der Entwicklungszusammenarbeit
sind die EU-Staaten ein wichtiger Partner für Afrika. Die deutsche Unterstützung
für die afrikanische Entwicklungsinitiative NEPAD muss weiter
ausgebaut werden. Der politische Dialog trägt zur Demokratisierung
und Verbesserung der Menschenrechtssituation bei. Diese Verhandlungen
nicht öffentlich zu erörtern, kann Voraussetzung ihres Erfolges sein.
Ungeachtet dieser partiellen Erfolge, die zeigen, dass die EU in der
Lage ist, als soft power eine Rolle zu spielen, blieb ihr Einfluss begrenzt.
Das ist zum Teil darauf zurück zu führen, dass einzelne Staaten mit kolonialer
Vergangenheit – wie Großbritannien und Frankreich – bilateralen
Beziehungen zu afrikanischen Staaten den Vorrang vor einer im Rahmen
von GASP konzertierten europäischen Politik gaben. Es hängt auch damit
zusammen, dass z.B. in den Kriegen im Kongo, an denen benachbarte
Staaten beteiligt waren, die Sanktionspolitik der EU gegenüber friedensunwilligen
Akteuren widersprüchlich, unberechenbar und damit wenig
glaubwürdig war. Das hat ihre Einflussmöglichkeiten geschwächt und
verhindert, dass der politische Dialog und die diplomatischen Bemühungen
des SonderbeauftragtenAldo Ajello viel erreichten. Um so wichtiger
ist nun, dass die EU-Staaten im UN-Sicherheitsrat die Initiative von Kofi
Annan tatkräftig unterstützen, mit Hilfe von Blauhelmtruppen im Nordosten
Kongos einen drohenden Völkermord abzuwenden.
Im Kongo, aber auch in Angola und inWestafrika haben sich Kriegsökonomien herausgebildet, die sich über den illegalen Handel mit Rohstoffen,
zum Beispiel den “Blutdiamanten”, selbst finanzieren. Es ist zu
begrüßen, dass die EU den Kimberley-Prozess der Herkunftszertifizierung
von Diamanten unterstützt, durch den der illegale Handel eingedämmt
und die Bürgerkriegsökonomien ausgetrocknet werden sollen.
Nachdem die UNO die Handelswege sowie die Personen und Firmen,
die in den Handel mit mineralischen Rohstoffen aus dem Kongo verwickelt
sind, benannt hat, sind die EU-Staaten besser als zuvor in der
Lage, durch intensive Außenhandelskontrollen auch für diese Rohstoffe
den Bürgerkriegsökonomien den finanziellen Nachschub zu entziehen.
Das muss allerdings von einer Verstärkung der finanziellen und technischen
Zusammenarbeit begleitet werden, um dem Kongo und anderen
betroffenen Staaten einen Neuaufbau ihrer nationalen Wirtschaften zu
ermöglichen. Die Maßnahmen sollten von der EU koordiniert und gegenüber
den afrikanischen Empfängerländern konditioniert werden, um
zu verhindern, dass neue Wirtschafts- und Handelsstrukturen wieder nur
zur Bereicherung von Eliten dienen, die den Staat und seine Ressourcen
als Selbstbedienungsladen ansehen. Bisher lag der durchschnittliche Anteil
der Entwicklungshilfe am Bruttosozialprodukt in Europa rund dreimal
so hoch wie der amerikanische von 0,1 Prozent.Wenn die USA jetzt
ihre finanzielle Entwicklungszusammenarbeit verdoppeln wollen, sollte
das für die Europäer eine Bestätigung und ein Ansporn sein, diese als
Zukunftsinvestitionen anzusehendenMittel ebenfalls zu erhöhen.
Hilfe für palästinensische Staatsbildung
Zwölf Jahre nach der Madrider Nahost-Konferenz 1991 sind die richtigen
Schlüsse aus dem Scheitern dieses ersten Anlaufs zu einem nahöstlichen
Frieden zu ziehen. Sonst ereilt die Road Map, mit der das Nahost-Quartett – UN, EU, USA und Russland – nach dem Irakkrieg 2003 einen
erneuten Anlauf unternimmt, das gleiche Schicksal.
Weder die USA noch die EU hatten es vermocht, die Konfliktparteien
zur Aufgabe ihrer unvereinbaren Zielvorstellungen zu bewegen. Die
USA scheuten davor zurück, die Einflussmöglichkeiten, über die sie als
militärischer Garant der Sicherheit Israels verfügen, in politischen Druck
umzumünzen. Das EU-Konzept, bei den Palästinensern mit einer Verbesserung
ihrer Lebensbedingungen für den Friedensprozess zu werben,
wurde von der fortbestehenden Konfrontation und dem Niedergang der
palästinensischen Wirtschaft aufgerieben.
Die Road Map hat den Vorzug, dass sie klar und deutlich das Ziel
nennt: Am Ende des Weges soll ein unabhängiger, demokratischer, lebensfähiger
Staat Palästina stehen. Hierfür müssen beide Seiten Leistungen
erbringen – Zug um Zug. Die palästinensische Regierung soll die
Gewaltmittel monopolisieren, Israel den Siedlungsbau stoppen und sein
Militär aus den Städten der Westbank und des Gazastreifens abziehen.
Das Quartett will im Konsens feststellen, ob die Konfliktparteien die ihnen
auferlegten Pflichten erfüllt haben oder nicht. Aber ein Sanktionsmechanismus
ist nicht vorgesehen. Die Road Map setzt vielmehr den guten
Willen der Konfliktparteien voraus, denen jedoch jedes Vertrauen in den
guten Willen der anderen Seite fehlt. Es könnte dem Vorhaben zum Verhängnis
werden, dass es – wie einst im Oslo-Prozess – an einer Instanz
fehlt, die fähig und entschlossen ist, Verstöße der Parteien gegen die eingegangenen
Verpflichtungen zu ahnden.
Der Neubeginn erfordert, dass die Gewaltzirkel, in denen die Kontrahenten
gefangen sind, durchbrochen werden. Wenn Israel ein Sicherheitsvakuum in den Palästinensergebieten so sehr fürchtet, dass es seinen
Krieg gegen die bewaffneten Widerstandsgruppen mit unverminderter
Härte fortführt, dann sollten andere Kräfte dieses Vakuum füllen. Internationale
Garantien mit der Durchsetzungsmacht einer multinationalen
Truppe könnten hier Abhilfe schaffen. In ihrer Logik liegt die Errichtung
eines temporären internationalen Protektorats. Allein kann Europa dies
nicht leisten. Aber warum sollte die EU nicht vorschlagen, gemeinsam
mit anderen Staaten des Quartetts die israelische Armee in den besetzten
Gebieten zu ersetzen? Jemand muss den Palästinensern schließlich die
Chance geben, ein Gemeinwesen zu errichten, das in Israel als Partner
akzeptiert werden kann.
Zu warnen ist allerdings vor der Instrumentalisierung einer internationalen
Streitmacht, die einem palästinensischen Provisorium auf 40 Prozent
der besetzten Gebiete (das sind neun Prozent des britischen Mandatsgebietes
Palästina) Dauer verleihen sollen. Für die EU gilt die Green
Line von 1967, die bis zum Sechs-Tage-Krieg gültige Waffenstillstandslinie,
als Basis einer Grenzziehung zwischen Israel und dem Staat Palästina.
Daran sollte sie festhalten. Denn ohne die Leitidee eines gerechten
Friedens bleibt die erzwungene Sicherheit stets von neuer Gewalt bedroht.
Mittlerer Osten – Neue Chance für Entmilitarisierung?
Der Mittlere Osten stellt aus vielen Gründen eine besondere Herausforderung
bei der Suche nach kooperativen Lösungsansätzen für die dortigen
Konflikte dar: Es ist die Region, in der europäische Kolonisation
ein schwieriges Erbe hinterlassen hat; Tradition und Moderne, westliche
und arabisch-islamische Kultur- und Politikverständnisse treffen hier hart
aufeinander, autoritäre Regime behindern Demokratie und Entwicklung.
Die Androhung und der Einsatz von Gewalt sowie die eklatante Verletzung von Menschenrechten gehören zum Alltag. In kaum einer Region
der Welt sind in den letzten Jahrzehnten so viele Waffen importiert worden,
einschließlich des Know How und der Produktionskapazitäten für
Massenvernichtungsmittel.
Es ist noch völlig offen, ob es nach dem Krieg gegen den Irak längerfristig
zu einer Befriedung der Konflikte in der Region kommen kann.
Das hängt nicht nur von der Nachkriegsordnung im Irak selbst ab. In der
neuen Situation liegt auch eine Chance, Entwicklung und Demokratisierung,
Sicherheit und Entmilitarisierung in einem die gesamte Region umfassenden
Kontext neu zusammen zu denken. Einen Bezugspunkt bietet
die UN-Resolution 687 von 1991, die ausdrücklich vorsah, dass “die vom
Irak (...) zu treffenden Maßnahmen Schritte in Richtung auf das Ziel der
Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen und allen Flugkörpern
zum Einsatz dieser Waffen freien Zone im Nahen Osten (. . . ) darstellen.”
Im Kontext der Madrider Konferenz 1991 wurden solche multilateralen
Überlegungen für Vertrauensbildung und Rüstungskontrolle unter
Einbeziehung der arabischen Staaten, der Palästinenser und Israels konkretisiert;
doch ließ man sie nach dem Scheitern von Oslo wieder fallen.
Deutschland sollte sich im Rahmen der EU dafür einsetzen, dass dieses
Ziel, das jenseits des Profils der Road Map liegt, in konkrete neue Politikinitiativen mündet. Gegenüber Iran, einem der kritischen Kandidaten
in Sachen Nuklearproliferation, sollte die Bundesregierung ihre guten
Beziehungen nutzen, um auf eine Offenlegung bzw. Einstellung aller
relevanten Aktivitäten und eine volle Kooperation mit der IAEA zu drängen.
Diese Initiativen verstehen wir als Signal, zu einem kooperativenVerständnis
von Sicherheit zurückzukehren. Der richtige Weg zum Ziel der
Rüstungskontrolle und Abrüstung führt über Dialog, Verträge und die
Umsetzung vereinbarter Regime, nicht über selektive militärische Interventionen.
Notwendigkeit der Demokratisierung in der arabischen Welt
Ende 2002 veröffentlichte das Entwicklungsprogramm der UNO den
Arab Human Development Report 2002. Er analysiert die Modernisierungskrise
und die immensen Entwicklungsprobleme in den arabischen
Staaten. Unter Vernachlässigung des Gefälles zwischen einzelnen
Ländern zeichnet er ein schonungsloses Gesamttableau, das manche
Überraschungen birgt. So war etwa entgegen verbreiteter Vorstellungen
vom märchenhaften Ölreichtum das Bruttoinlandsprodukt aller 22 arabischen
Staaten zusammengenommen 1999 niedriger als das Spaniens.
Das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen stagniert seit 1975. Während die Wirtschaftskraft Chinas 1981 nur halb so groß wie die der arabischen
Länder war, produziert es heute das Doppelte. Technologisches
Niveau und Bildungsstand hinken vielen Entwicklungsländern hinterher.
So haben ganze 0,6 Prozent der Bevölkerung Internet-Zugang.
Als maßgebliche Entwicklungshemmnisse nennt der Report drei
Hauptursachen: fehlende individuelle Freiheitsrechte, Diskriminierung
von Frauen und mangelhafte Bildungssysteme. Freiheit und politische
Partizipation sind nicht nur Werte an sich, sondern auch grundlegende Voraussetzungen für Modernisierung und Entwicklungsdynamik.Durchweg
autoritäre Regime unterdrücken jede Opposition und missachten
die Menschenrechte. Die Medien sind ebenso staatlich gelenkt wie die
Universitäten, sofern sie nicht religiösen Führern unterstehen. Deshalb
kommt die Existenz des unabhängigen Fernsehsenders Al Dschazira in
Qatar mit seinen kritischen Berichten und wirklichen politischen Debatten
geradezu einer Revolution gleich.
Falsch und altem Kolonialdünkel verhaftet ist die Legende, der Islam
als solcher sei mit der Demokratie unvereinbar. Auch wer Regimewechsel
manu militari ablehnt, muss sich anders als bisher für Menschenrechte,
Meinungsfreiheit und Rechtssicherheit auch in der arabischen Welt
engagieren. Das gilt für die Staatengemeinschaft ebenso wie für viele
gesellschaftliche Akteure. Allzu lang stellten wir, wenn es um die Region
mit den großen Ölressourcen geht, Stabilität um jeden Preis über
Menschenrechte und Freiheit. In den islamischen Ländern sind viele vom
Westen nicht deshalb enttäuscht, weil sie seine Werte verachten, sondern
weil sie nicht mehr daran glauben, dass wir sie ihnen gegenüber wirklich
vertreten.
Die Bedrohung durch den transnationalen Terrorismus hat den Zusammenhang
zwischen autoritären Regimen auf der einen und radikalen,
gewaltbereiten islamistischen Bewegungen auf der anderen Seite zu Tage
gebracht. Er verleiht dem Verlangen nach politischer Öffnung, Partizipation und Gewaltenteilung – eben nach Demokratisierung – seine
Dringlichkeit. Öffentlichkeit, Meinungsfreiheit und verfassungsmäßige
Rechtsgarantien sind elementar für eine emanzipatorische Entwicklung
auch im arabischen Raum. Wir unterstreichen deshalb unsere Feststellung
vom letzten Jahr, dass Strategien nötig sind, um gemäßigten Islamisten
zu politischen Artikulations- und Partizipationsmöglichkeiten und
selbst Hardlinern zu einer politischen Stimme zu verhelfen.
Irak: Aufhebung der Sanktionen und internationale Unterstützung
des Wiederaufbaus
Gerade weil wir den Krieg gegen den Irak abgelehnt haben, müssen wir
jetzt um die Wiederherstellung einer Einheit von politischer Moral und
humanen Prinzipien bemüht sein. Das impliziert ein differenziertes Herangehen an denWiederaufbau des Iraks: humanitäre Soforthilfe ohne jede
Bedingung; Hilfe beim Wiederaufbau lebensnotwendiger Infrastruktur
(Wasser, Sanitäranlagen, Bildung etc.) im Falle eines UN-Mandats für
die Koordinierung externer Hilfe (Weltbank, UNDP etc.); weitergehende
Unterstützung nur für eine international akzeptierte Übergangsregierung. Viel wird vom konkreten Inhalt der im Rahmen der UN gefassten Beschlüsse
abhängen.
Die Sanktionen sind, mit Ausnahme des Waffenembargos, aufzuheben.
Ursprünglich zur Vertreibung der irakischen Armee aus Kuwait verhängt,
wurde das vollständige Handels- und Finanzembargo beibehalten,
um die Führung in Bagdad zum Verzicht auf Massenvernichtungswaffen
zu zwingen. Spätestens 1997, seit die UNO-Inspekteure keine schwerwiegenden
Verstöße gegen die Entwaffnungsauflagen mehr registrieren
konnten, hätte es aufgehoben werden müssen. Die wirtschaftliche Abschnürung
hat, wie wir im Friedensgutachten wiederholt angemahnt haben,
Hunderttausende von irakischen Kindern das Leben gekostet.
Nach Jahrzehnten despotischer Herrschaft, drei Kriegen und zwölf Jahren wirtschaftlicher Strangulierung muss die Bevölkerung des Irak
endlich die Verfügung über ihren natürlichen Reichtum erlangen. Anders
ist der Wiederaufbau des ausgebluteten Landes nicht erreichbar. Den Invasionsstaaten
sollte nicht gestattet werden, ihre gegenwärtigeMachtstellung
zu nutzen, um sich aus den irakischen Öleinnahmen für entstandene
Kriegs- und Besatzungskosten schadlos zu halten.
Die Aufgabe, im Irak eine erfolgreiche Nationsbildung zu betreiben,
erfordert Anstrengungen, die diejenigen in Bosnien, im Kosovo und in Afghanistan fraglos übersteigen. Die USA allein sind damit überfordert.
Auch ist vor übertriebenen Erwartungen zu warnen, der Wiederaufbau
des Landes ließe sich mit den zweitgrößten Erdölreserven derWelt leicht
finanzieren. Der Irak ist hoch verschuldet, Förderanlagen sind technologisch
veraltet und die Ölexporte werden auf Grund der Bevölkerungsexplosion
des Landes einen weit geringeren Anteil pro Kopf ausmachen als
in den Jahrzehnten des irakischen Booms.
Angesichts religiöser und ethnischer Differenzen im Irak sind Existenz
und Zukunft dieses Landes keineswegs gesichert. Sein Zerfall hätte
aber fatale Auswirkungen auf die Stabilität der gesamten Region. Die Erfahrungen
mit dem Stabilitätspakt für Südosteuropa oder mit der Petersberger
Afghanistan-Konferenz zeigen, dass der Wiederaufbau immense
internationale Unterstützung verlangt. Frieden zu schaffen, braucht eine
breitere Koalition als der Krieg. Insofern ist die UNO der richtige Rahmen
für diesen Prozess.
Corinna Hauswedell
ChristophWeller
Ulrich Ratsch
Reinhard Mutz
Bruno Schoch
Quelle:
http://www.bicc.de/friedensgutachten/2003/fga_2003_stellungnahme.pdf
Über vergangene Friedensgutachten liegen folgende Seiten vor:
Friedensgutachten 2002
Friedensgutachten 2001
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