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Zypern-Konflikt bleibt für Berlin blinder Fleck

Europarat stellt neokoloniale "Garantieverträge" in Frage / Berlin stützt türkische Besatzung

Von Harald Neuber *

Während sich der seit Jahrzehnten schwelende Zypern-Konflikt nach Drohungen aus der Türkei zuletzt wieder zugespitzt hat, sperrt sich die Bundesregierung gegen eine nachhaltige Lösung des Streits um die Teilung der Mittelmeerinsel. Vor wenigen Tagen erst forderten Vertreter der konservativen AKP-Regierung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan eine Lösung des Zypern-Konfliktes im Sinne der Türkei. Andernfalls werde Ankara die Beziehungen zur EU einfrieren.

Die Eskalation folgt wenige Monate nach einer Erklärung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die sich kritisch mit den sogenannten Garantieverträge über die Unabhängigkeit der Republik Zypern auseinandersetzte. Auf eine Anfrage der Linkspartei-Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen weist die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Befassung mit den »Garantieverträgen« nun dennoch von sich. Berlin stützt damit faktisch die weitere Spaltung der von der Türkei in Teilen besetzten Mittelmeerinsel. Und dies ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, da sie den Vorsitz des UNO-Sicherheitsrats innehat.

Die sogenannten Garantieverträge waren ab 1959 geschlossen worden und ebneten den Weg zur Unabhängigkeit Zyperns vom britischen Kolonialregime. In den Abkommen wurden mit Griechenland, der Türkei und Großbritannien drei »Garantiemächte« mit weitreichenden Eingriffsbefugnissen in die Souveränität der Republik Zypern benannt. Wäre diese Regelung, wie der Europarat meint, obsolet, würde dies der zyprischen Regierung den Rücken stärken und das im Norden der Insel etablierte türkische Besatzungsregime schwächen. Dies hätte zugleich empfindliche Auswirkungen auf die NATO-Politik: Großbritannien stellt dem Nordatlantikpakt nicht nur seine beiden Militärbasen in Zypern zur Verfügung, auch das türkische Besatzungsregime öffnet der NATO die von ihm kontrollierten Häfen. Und die Bundeswehr kann diese Einrichtungen für ihren Afghanistan-Einsatz nutzen.

Vor diesem Hintergrund weist die Bundesregierung jede Verantwortung von sich. Sie müsse sich nicht mit den Garantieverträgen befassen, heißt es in der Stellungnahme, weil Deutschland nicht zu den Unterzeichnern gehöre.

Eine fragwürdige Rechtsauffassung, verpflichtet doch schon das Grundgesetz Deutschland zur Wahrung völkerrechtlicher Vereinbarungen. Und spätestens mit der Nutzung der militärischen Einrichtungen in Zypern durch die Bundeswehr wird der Fall zum Thema für Berlin. Skurril wird die Haltung der Bundesregierung in der Stellungnahme zur Entscheidung des Europarates. Man habe »keine Erkenntnisse« über die Abstimmung der deutschen Delegation, heißt es in der von der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Piper (FDP), veranlassten Antwort. Stattdessen stellt sich die Bundesregierung tendenziell auf die Seite des Besatzungsregimes, indem wirtschaftliche Sanktionen der Türkei indirekt mit der Benachteiligung der »türkisch-zyprischen Gemeinschaft« aufgewogen werden.

»Dabei ist die Lage gerade umgekehrt«, sagt die Bundestagsabgeordnete und Sprecherin für internationale Beziehungen der Linksfraktion, Sevim Dagdelen, im ND-Gespräch: »Die Isolierung des besetzten Teils der Republik Zypern ist eine Folge der Militärintervention durch die Türkei 1974.« Unabhängig davon müsse die Türkei ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen wahren. Deutschland indes stehe in der Pflicht, Ankara im Streit mit dem EU-Staat Zypern in die Schranken zu weisen.

Die eindeutige Haltung des Europarates weise zudem darauf hin, dass die Nutzung der britischen Militärbasen in Zypern nicht mit dem Völkerrecht vereinbar ist. »Wenn die Bundesregierung hier keine rechtliche Prüfung unternommen hat, wie sie eingesteht, muss sie die Nutzung dieser Stützpunkte durch die Bundeswehr umgehend stoppen«, verlangt Sevim Dagdelen.

* Aus: Neues Deutschland, 29. Juli 2011


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