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Westsahara: Die Polisario am Ende?

Der größte Verlierer ist das sahrauische Volk selbst

Von Werner Ruf

In seiner Resolution 1495 vom 31. Juli 2003 fordert der Sicherheitsrat eine "politische Lösung" des Konflikts, die basieren soll auf einem "Friedensplan für die Selbstbestimmung des Volkes der Westsahara." Dieser Plan ist der sog. Baker-Plan II , den der Generalsekretär (GS) der Vereinten Nationen (VN) in seinem Bericht vom 23. Mai 2003 vorlegte (S/2003/565, Annex II). Er basiert im Kern auf dem sog. Baker-Plan I vom 20, Juni 2001, der von den Konfliktparteien einschließlich der Nachbarländer Algerien und Mauretanien vehement abgelehnt worden war.

Zum Verständnis der gegenwärtigen Situation muss kurz zurückgeblendet werden auf den Implementierungsplan für eine Volksabstimmung über den zukünftigen Status des Gebiets, den der Sicherheitsrat am 27. Juni 1990 in seiner Resolution 690 verabschiedet hatte. Betrachtet man diesen Plan genauer, so scheint es, dass er so viele Lücken und Schwächen enthielt, dass seine Umsetzung möglicherweise vom Sicherheitsrat, wo Frankreich konsequent die marokkanische Position unterstützte, gar nicht gewollt war: So hatte der Sicherheitsrat für die Identifikation der Stimmberechtigten ganze elf Wochen angesetzt - ein Prozess, der dann zehn Jahre dauern sollte; die marokkanische Verwaltung bleib weiterhin vor Ort; Marokko weigerte sich erfolgreich, seine im Territorium stationierte Armee von 160.000 Mann auf die vorgesehen 65.000 zu reduzieren und diese in von der MINURSO kontrollierten Gebieten zu kantonieren; die MINURSO, die etwa 12 % ihrer vorgesehene Personalstärke erreichte, konnte die ihr zugewiesenen Funktionen dank marokkanischer Obstruktion niemals voll wahrnehmen; als Antwort auf den Plan verbrachte Marokko weitere 170.000 Siedler in das Territorium; der Plan enthielt weder Regelungen bezüglich des Schutzes von Anhängern der Polisario im Falle eines pro-marokkanischen Votums noch ein Konzept, wie die politischen Strukturen des Gebiets im Falle eines Wahlsieges der Polisario aussehen sollten ...

Der Baker-Plan füllt diese Lücken in wesentlichen Teilen, jedoch: Das Referendum steht nicht mehr am Anfang, sondern am Ende eines Prozesses, der vier bis fünf Jahre dauern soll. Festgelegt wird, dass in dieser Zeit eine legislative Versammlung und der Chef einer Exekutive gewählt werden sollen, die das Land bis zum Referendum verwalten. Bis dahin gelten "die Fahne, die Währung, die Zollbestimmungen, die Verwaltung des Post- und Fernmeldewesens Marokkos." Während der Überganszeit bleibt Marokko verantwortlich für "die Außenbeziehungen, die nationale Sicherheit und die Verteidigung ebenso wie für alle Fragen der Produktion, des Verkaufs und die Verwendung von Waffen und Explosivstoffen und für die Verteidigung des Gebiets gegen jede sezessionistische Tendenz, komme sie aus dem Inneren oder von außen ..."

In das Wählerverzeichnis für den Volksentscheid sollen folgende Kategorien von Personen aufgenommen werden: a) Die Personen, die von der MINURSO im Dezember 1999 auf die vorläufige Wählerliste gesetzt worden sind, b) die Personen, die auf der am 31. Oktober 2000 erstellten Liste des UNHCR aufgeführt sind; c) die Personen, die seit dem 30. Dezember 1999 dauerhaft in der West-Sahara gewohnt haben - konkret also alle bis dahin zugewanderten und angesiedelten Marokkaner. In über diese drei Kriterien hinausgehenden Zweifelsfällen entscheiden die VN selbst auf der Basis des Zeugnisses "von mindestens drei glaubwürdigen Personen und/oder von glaubwürdigen und beweiskräftigen Dokumenten, die bestätigen, dass diese Person seit dem 30. Dezember 1999 dauerhaft in der West-Sahara gewohnt hat." Ob eine sehr wolkige Passage über das Recht auf Meinungsfreiheit während des Wahlkampfes die Propagierung "sezessionistischer Tendenzen" einschließt, dürfte so wohl dem Gutdünken der marokkanischen Behörden überlassen bleiben. Ferner können die Inhalte des Referendums verändert werden: Zur Abstimmung stehen nicht mehr die beiden bisher zentralen Fragen Integration in das marokkanische Königreich" und "Unabhängigkeit", sondern ebenfalls "Autonomie" und jede andere Option oder zusätzliche Frage, die Gegenstand eines Übereinkommens zwischen dem Marokkanischen Königreich und der Autorität der West-Sahara gewesen sind."

Der Plan bezeichnet sich ausdrücklich als Grundlage für eine "politische Lösung" des Konflikts, also nicht eine auf dem Völkerrecht basierende. Genau deshalb taucht der Begriff "Entkolonisierung" nicht auf. Akzeptiert und unterzeichnet werden soll das Abkommen von den Konfliktparteien Marokko und Polisario-Front. Dies ist ihr letzter Akt als politischer Akteur: Marokko verhandelt hinfort mit der von den oben kategorisierten Wahlberechtigten zu wählenden "westsaharischen Autorität". Weitere Regelungen sind für die Ausgestaltung des "Friedensplans" von erheblicher Bedeutung: So soll nach Ziffer 21 des Dokuments das Mandat der Minurso verändert werden, damit sie den Plan unterstützen kann. Ihre bisherige Aufgabe ist also zu Ende. Der Wille des Sicherheitsrats, sich der Angelegenheit zu entledigen, zeigt sich auch im oben erwähnten Bericht des GS, in dem dieser erklärt, dass der SR in Zukunft die Angelegenheit nicht mehr im Rahmen des Kapitels VII der Charta "Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen" behandeln wird, und die Resolution 1495 betont ausdrücklich, dass der SR hier im Rahmen des Kap. VI der Charta "Die friedliche Beilegung von Streitigkeiten" tätig wird. Im Rahmen dieses Kapitels kann der SR keinerlei Sanktionen beschließen. Kurzum: der SR begibt sich seiner Verantwortung für den Konflikt, indem er ihn zur bilateralen Angelegenheit zwischen den Hauptakteuren macht, wobei der sahrauische Akteur Polisario spätestens mit der Wahl zur "westsaharischen Autorität" verschwindet. - So weit die Regelungen dieses Plans.

Der Politische Clou dieser ganzen, über Jahre erarbeiteten "Lösung" ist jedoch: Die F. Polisario akzeptiert den Plan, Marokko lehnt ihn ab! Unter diesen Umständen kann nur darüber spekuliert werden, ob Marokko einem so maßgeschneiderten Wahlvolk noch immer nicht traut und gar einen Sinneswandel der eingewanderten Marokkaner befürchtet oder ob schon das Prozedere allein als Niederlage empfunden wird, da Marokko immer erklärt hat, es könne nur ein "Zustimmungsreferendum" geben. Interessanter aber ist die Frage, weshalb die Polisario dieser für sie den Selbstmord bedeutenden "Lösung" zustimmt. Und gemeinsam mit Algerien darüber jubelt, dass Marokko nun international isoliert sei.

Der Grund für diese Entwicklung ist, dass dieser Konflikt zu Ungunsten der Polisario immer asymmetrischer geworden ist: Das Ende des Ost-West-Konflikts bedeutete gleichzeitig das Schwinden des Einflusses der Gruppe der 77 und der "Dritten Welt" schlechthin. Das alte Prinzip der algerischen Außenpolitik, der Kampf für die Souveränität der noch kolonisierten Völker, lohnt nicht mehr. Damit geriet auch die OAU, treibende Kraft des Lösungsplans von 1990, in die Marginalität: Im Baker-Plan taucht sie nicht mehr auf. Algeriens Militärdiktatur profiliert sich sei dem 11. September 2001 im "Kampf gegen den Terrorismus", um seitens der USA Rückendeckung für den Gegenterror im Inneren und optimale Bedingungen für die Vermarktung seiner Kohlenwasserstoffe und US-Investitionen in diesem Bereich zu erhalten. Zugleich arrangiert sich das Regime in Algier mit Frankreich und Marokko - eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Ausbau der Gas-Pipelines über Marokko und Spanien in die Mitte Europas.

Und es gibt drei Verlierer: Die Polisario, die mit der Akzeptanz des Planes ihre eigene Existenz besiegelt hat, aber in der derzeitigen politischen, militärischen und wirtschaftlich-sozialen Situation ohne algerische Unterstützung nicht mehr handlungsfähig ist. Nachdem schon Ahmed Bukhari, Vertreter der Polisario bei den VN am 11. Juli erklärte, dass die Polisario den Plan akzeptiere, stimmte am 12. August auch das Nationale Sekretariat der Polisario dem Plan zu (SPS 13-08-03). Da helfen auch nicht die vollmundigen Aussagen von Mohamed Abdelaziz oder Abdelaziz Bouteflika, man stehe hinter dem Plan der VN und dieser löse in gerechter und fairer Weise den letzten Dekolonisationskonflikt des afrikanischen Kontinents. Dies sich Rauchwolken, die die Kapitulation verdecken sollen.

Der größte Verlierer ist aber das sahrauische Volk selbst, und zwar sowohl die Menschen, die noch immer diskriminiert in der Westsahara selbst leben und weiter leben werden, wie auch jene Zehntausende von Flüchtlingen, deren Rückkehr allenfalls von der "westsaharischen Autorität" mit Marokko ausgehandelt werden kann. Ob sie dann ihren Besitz oder Teile desselben zurück erhalten und vor allem Rechtssicherheit haben werden, steht in den Sternen. Und was mit jenen Menschen geschieht, die in den Lagern bei Tinduf sitzen, ist nicht mehr Gegenstand des Plans. Für Algier haben sie jeden politischen Nutzen verloren. Bleibt Ihnen also wohl nur die Emigration nach Mauretanien, eines der bitterärmsten Länder dieser Welt. Dessen weitere Destabilisierung ist damit vorprogrammiert - führwahr ein Beitrag zum Weltfrieden!

Dritter Verlierer sind die VN selbst: Statt Völkerrecht durchzusetzen, überantwortet der SR den Konflikt der asymmetrischen Konfliktstruktur selbst. Damit liegt diese Entscheidung in einem Trend, der den Sicherheitsrat mehr und mehr zum Vollzugsorgan der Interessen der Hegemonialmacht transformiert (das Gezerre um die Irak-Resolutionen und die SR-Resolution 1483 vom 22. Mai 2003, die die US-Besatzung legitimierte, sind nur ein exemplarisches Beispiel), wodurch seine Völkergewohnheitsrecht setzenden Entscheidungen mehr und mehr in Widerspruch zu Geist und Buchstaben der Charta geraten - jene gefährliche Weggabelung, auf die Kofi Annan in seiner dramatischen Rede zur Eröffnung der diesjährigen Vollversammlung der VN so nachdrücklich hingewiesen hat. Wird dieser Weg der Unterwerfung unter den Willen des Hegemons eingeschlagen, läuft das gesamte UN-System Gefahr, seine Legitimität zu verlieren.

Der Beitrag erschien im Sahara-Info (hrsg. von der Gesellschaft der Freunde des Sahrauischen Volkes, GFSV) Nr. 3/4, Okt. 2003.


Dieser Beitrag erschien in einer gekürzten Fassung auch in: inamo (Informationsprojekt Naher und Mittlerer Osten e.V.), Nr. 36, Januar 2004

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