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Westsahara weit entfernt von Unabhängigkeit

UNO fehlt Entschlossenheit gegenüber Marokkos Verzögerungstaktik - Kommentar und UN-Resolution

Im Folgenden dokumentieren wir
  1. einen aktuellen Artikel über den Fortgang des ungelösten Konflikts in Westsahara sowie
  2. die jüngste Resolution des UN-Sicherheitsrats dazu.

Westsahara weit entfernt von Unabhängigkeit

Von Von Axel Goldau*

Die frühere spanische Kolonie Westsahara ist noch immer von Marokko besetzt – und damit die letzte Kolonie Afrikas. Die Sahrauis kämpfen um ihre Unabhängigkeit. Die UNO konnte den Konflikt bisher nicht lösen.

Das Mandat der Vereinten Nationen für ein Referendum in der Westsahara wurde gerade um weitere sechs Monate verlängert. Seit 1991 währt der 600 Millionen Dollar teure UNO-Einsatz in der Westsahara schon, womit er zum zeitlich längsten nach denen in Zypern und Palästina wurde. In den kommenden sechs Monaten soll den Konfliktparteien nun gelingen, was die UNO bisher nicht vermochte: den Konflikt friedlich und dauerhaft zu lösen. Auf der einen Seite steht das Königreich Marokko, das 1975 völkerrechtswidrig Spanien als Kolonialmacht in der Westsahara ablöste. Auf der anderen die Frente Polisario, die nationale Befreiungsorganisation der Sahrauis. Die UNO hat sich inzwischen längst von ihrem Dekolonisierungsauftrag entfernt und »eine optimale politische Lösung« vorgeschlagen. Die soll auf einer Übereinkunft zwischen der Kolonialmacht und den Kolonisierten beruhen. Die neuen Ideen stammen von James Baker, einst USA-Außenminister unter Bush senior und noch immer ein enger Vertrauter der Bush-Familie und der US-amerikanischen Öl-Lobby.

UNO-Generalsekretär Kofi Annan hatte Baker 1997 zu seinem Sondergesandten für die Westsahara gemacht. Was die Öffentlichkeit damals nicht wusste, war die Existenz eines zweiten UNO-Planes, der bis in die Anfänge der »Bemühungen« der Vereinten Nationen 1991 zurückreichte und die Eingliederung der Westsahara-Kolonie in das Königreich Marokko vorsah.

James Bakers Interesse an der Westsahara schien erst wieder erwacht, als 2000 im »US Geological Survey World Petroleum Assessment« von riesigen Erdölvorkommen vor allem vor der sahrauischen Küste die Rede war: Bereits ein Jahr später hatten der USA-Konzern Kerr McGee und die französische TOTAL S.A. entsprechende Prospektionsverträge in der Tasche, die sie mit der marokkanischen Kolonialmacht abschlossen. 2002 legte Baker einen Plan vor, der die Eingliederung der Westsahara in das Königreich Marokko vorsah. Die Sahrauis wollte man lediglich mit einer nicht näher definierten »Autonomielösung« abspeisen. (Baker-Plan I). Allerdings fand sich hierfür – noch – keine Mehrheit im Sicherheitsrat. Diese wurde erst einem modifizierten Plan (Baker-Plan II) zuteil, der die Eingliederung der Westsahara ins marokkanische Königreich abmilderte. Und zwar insofern, als nach einer Übergangszeit »begrenzter Autonomie unter eigener Verwaltung für vier bis fünf Jahre« ein Referendum vorgesehen war. Dass die Freiheitsbewegung Frente Polisario diesem »politischen Selbstmord« zustimmte, ist wohl auf den Druck Algeriens, ihres wichtigsten Verbündeten, zurückzuführen. Dennoch lehnt Marokko auch diesen Plan mit dem Verweis auf seine »Souveränität und territoriale Integrität« ab.

Mittlerweile drängen sich andere Akteure in den Vordergrund. Nach dem Regierungswechsel in Spanien sucht dessen neuer Regierungschef José Luis Rodriguez Zapatero die Beziehungen zu Marokko und Frankreich, dem engsten Verbündeter Marokkos in der EU, zu verbessern. Spanier und Franzosen wollen sich »der politischen Lösung des Westsahara-Problems« annehmen. Von der rot-grünen Bundesregierung ist keine Stellungnahme zur Westsahara zu bekommen. So werden wohl Frankreich und Spanien ihre einstigen Kolonialinteressen weiter verfolgen. Sie halten die Stabilität des Machtapparats der königlichen Familie in Marokko für die Stabilität der Region. Die Hauptleidtragenden werden die Sahrauis sein, deren Präsident bedauerte, dass Annan nicht »entschiedener vorgegangen sei, den Friedensplan gegenüber Marokko durchzusetzen«. Von der Unabhängigkeit sind die Sahrauis weit entfernt, sie vertrauen jedoch noch immer auf die Stärke des Rechts. Vielleicht werden sich eines Tages »Realpolitiker« finden, denen auffällt, dass die gefährlichsten islamistischen Terroristen aus Saudi-Arabien und Marokko kommen.

* Der Autor ist Herausgeber der Initiativzeitschrift "Kritische Ökologie", Berlin/Göttingen

Aus: Neues Deutschland, 17. Mai 2004


Resolution 1541 (2004) des UN-Sicherheitsrats

Vereinte Nationen S/RES/1541 (2004)

Resolution 1541 (2004)
verabschiedet auf der 4957. Sitzung des Sicherheitsrats am 29. April 2004


Der Sicherheitsrat, unter Hinweis auf alle seine früheren Resolutionen zur Westsahara und insbesondere in Bekräftigung der Resolution 1495 (2003) vom 31. Juli 2003,

in Bekräftigung seiner Entschlossenheit, den Parteien bei der Herbeiführung einer gerechten, dauerhaften und für beide Seiten annehmbaren politischen Lösung behilflich zu sein, die die Selbstbestimmung des Volkes von Westsahara im Rahmen von Regelungen vorsieht, die mit den Grundsätzen und Zielen der Charta der Vereinten Nationen im Einklang stehen, und unter Hinweis auf die diesbezügliche Rolle und die diesbezüglichen Verantwortlichkeiten der Parteien,

nach Behandlung des Berichts des Generalsekretärs vom 23. April 2004 (S/2004/325),

1. bekräftigt seine Unterstützung für den Friedensplan für die Selbstbestimmung des Volkes von Westsahara als optimale politische Lösung auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den beiden Parteien;

2. bekräftigt außerdem seine nachdrückliche Unterstützung für die Anstrengungen, die der Generalsekretär und sein Persönlicher Abgesandter unternehmen, um eine für beide Seiten annehmbare politische Lösung für die Streitigkeit über Westsahara herbeizuführen,

3. fordert alle Parteien und die Staaten der Region auf, mit dem Generalsekretär und seinem Persönlichen Abgesandten uneingeschränkt zusammenzuarbeiten;

4. beschließt, das Mandat der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara (MINURSO) bis zum 31. Oktober 2004 zu verlängern;

5. ersucht den Generalsekretär, vor Ablauf des gegenwärtigen Mandats einen Lagebericht vorzulegen, und ersucht den Generalsekretär, in diesen Bericht eine Evaluierung der Personalstärke der Mission aufzunehmen, die erforderlich ist, damit die MINURSO ihre mandatsmäßigen Aufgaben erfüllen kann, mit dem Ziel, sie möglicherweise zu verringern;

6. beschließt, mit der Angelegenheit befasst zu bleiben.

(Vorauskopie des Deutschen Übersetzungsdienstes, Vereinte Nationen, New York. Der endgültige amtliche Wortlaut der Übersetzung erscheint im Offiziellen Protokoll der Generalversammlung bzw. des Sicherheitsrats.)


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