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EJDM: Marokko soll Menschenrechte der Saharauis in der Westsahara respektieren!

Pressemitteilung der Europäischen Juristinnen und Juristen


Die Redaktion der "Kritischen Ökologie", die sich immer wieder auch mit der Lage der Saharauis in Westsahara beschäftigt, versandte über ihren e-mail-Verteiler eine aktuelle Pressemitteilung der EJDM mit folgendem Vorspann:
"Während die marokkanische Besatzungsmacht wieder einmal brutal gegen friedlich demonstriende Saharauis – diesmal in der besetzten Hafenstadt Dakhla – vorgeht, verhindert eine Mehrheit im Europäischen Parlament von nur noch 81 Stimmen die rechtliche Überprüfung des aktuellen Protokolls zum „Fischereipartnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Königreich Marokko“. Die Realität in Dakhla verdeutlicht das, was die mit verschiedenen internationalen Friedenspreisen ausgezeichneteAminatú Haidarmeint,wenn sie immer wieder darauf hinweist, dass derartige Abkommen nur die Verschärfung der Unterdrückung ihres Volkes zur Folge haben.
Zu dem gewaltsamen Vorgehen der marokkanischen Besatzungsverwaltung gegen friedlich Demonstrierende erklärte die Europäische Vereinigung von Juristinnen & Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt (EJDM):



Europäische Juristinnen und Juristen fordern:

Marokko soll Menschenrechte der Saharauis in der Westsahara respektieren

Düsseldorf, 02. Okt. 2011

Mit großer Sorge und Empörung hat die EJDM Berichte zur Kenntnis genommen, wonach die marokkanische Polizei sowie die Armee erneut gewaltsam auf eine friedliche Demonstration saharauischer Bürger in Dakhla (in dem von Marokko illegal besetztem Teil der Westsahara) reagiert hat. Bei den Auseinandersetzungen wurde ein Jugendlicher getötet, über 60 sollen zum Teil schwer verletzt worden sein. Nach den ersten Berichten wurden bisher 25 DemonstrantInnen verhaftet.

Nach Überzeugung der EJDM beweist Marokko durch sein willkürliches und gewaltsames Vorgehen gegen die DemonstrantInnen seine Missachtung elementarster Bürger- und Menschenrechte der Saharauis. Hintergrund der Auseinandersetzungen ist das den Saharauis von der Marokkanischen Regierung verweigerte Recht auf Selbstbestimmung, welches in zahllosen Beschlüssen des UN-Sicherheitsrats festgestellt wurde. Marokko verstößt darüber hinaus auch gegen verschiedene völkerrechtliche Abkommen, die es selber ratifiziert hat, insbesondere gegen den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

Die EJDM fordert von der marokkanischen Regierung
  • die Aufklärung der Umstände, die zum Tod des Jugendlichen geführt haben, unter Zulassung einer internationalen neutralen Untersuchungskommission
  • die Verurteilung der Verantwortlichen
  • die Respektierung der Bürgerrechte und die Akzeptierung friedlicher Protestformen der Saharauis
  • die Beendigung des willkürlichen gewaltsamen Vorgehens gegen Saharauis
Darüber hinaus fordert die EJDM die marokkanische Regierung auf,
  • dass alle inhaftierten Saharauis entlassen werden, die wegen friedlicher Ausübung ihrer Bürgerrechte verurteilt wurden.
  • dass die in der Vergangenheit von marokkanischer Polizei und Militär an den Saharauis begangenen Menschenrechtsverletzungen aufgeklärt und die Verantwortlichen bestraft werden.
Die EJDM wiederholt ihre Forderungen an die Europäischen Union und ihre Mitgliedsstaaten
  • auf die marokkanische Regierung allen möglichen Einfluss auszuüben, damit die politischen Gefangenen in Marokko - unter ihnen viele Saharauis - frei gelassen werden und die laufenden politischen Verfahren eingestellt werden
  • die uneingeschränkte Einhaltung der menschenrechtlichen Verpflichtungen des Vertrages von Lissabon im Bereich des auswärtigen Handelns der Europäischen Union und in Konsequenz daraus die befristete Aussetzung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Marokko, insbesondere des Handels und des Assoziierungsabkommens und die Beendigung aller Verträge und den Verzicht auf den Neuabschluss von Verträgen, welche die Ausbeutung der natürlichen Ressourcen der von Marokko besetzten Westsahara zum Gegenstand haben. Dazu zählt insbesondere das Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und Marokko, welches jetzt erneuert werden soll.
  • die Erweiterung des MINURSO-Mandats im UN-Sicherheitsrat in dem Sinne zu unterstützen, dass die MINURSO für die Beobachtung von Menschenrechtsverletzungen in den besetzten Gebieten der Westsahara die Verantwortung erhält
  • die Unterstützung der Verhandlungen zwischen Marokko und der Frente Polisario mit dem Ziel, die Durchführung eines Referendums durch die Saharauis über den Status der Westsahara zu ermöglichen. Entgegen den Beschlüssen des UN-Sicherheitsrats hat sich Marokko bisher geweigert, ein Referendum zuzulassen.
Kontakt: EJDM Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt e.V.
Thomas Schmidt (Rechtsanwalt), Generalsekretär



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